Rudolf Michl (SPD) ist neuer Oberbürgermeister der Stadt Crailsheim – Er holte 50,8 Prozent der Stimmen / Günther Freisleben erhielt 47,71 Prozent

Rudolf Michl wurde zum neuen Oberbürgermeister von Crailsheim gewählt.

Rudolf Michl wurde zum neuen Oberbürgermeister von Crailsheim gewählt.

Rudolf Michl (SPD) ist neuer Oberbürgermeister der Stadt Crailsheim (33.000 Einwohner). Der Ministerialrat aus Dessau erreichte im zweiten Wahlgang 50,8 Prozent der Stimmen. Der Leitende Polizeidirektor Günther Freisleben (CDU) aus Bühlerzell kam auf 47,71 Prozent der Stimmen.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Rudolf Michls Vorsprung beträgt 338 Stimmen

5565 Wählerinnen und Wähler stimmten im entscheidenden zweiten Wahldurchgang für Rudolf Michl, 5227 für Günther Freisleben. Dies ist das vorläufige Ergebnis des zweiten Wahlgangs, das die Stadtverwaltung Crailsheim am heutigen Sonntag, 29. November 2009, um 18.55 Uhr als Pressemitteilung verschickt hat.

Günther Freisleben hatte im ersten Wahlgang noch die meisten Stimmen erreicht (45,8 Prozent). Rudolf Michl holte im ersten Wahlgang 30,3 Prozent der Wählerstimmen. Die Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang lag bei 43,88 Prozent – ähnlich niedrig wie beim ersten Urnengang am 8. November 2009 (43,3 Prozent). 10.990 von 25.047 Crailsheimerinnen und Crailsheimer haben von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht, 14057 verzichteten auf die Stimmabgabe.

„Kandidat Nr. 1“, Volker Rainer Kilian (nach eigenen Angaben CDU und CSU), kam auf 0,68 Prozent (75 Stimmen). Für Branka Mayer stimmten 50 der 25.047 wahlberechtigten Crailsheimerinnen und Crailsheimer. Dies entspricht einem Stimmenanteil von 0,46 Prozent.

Rudolf Michl erreichte sein bestes Teilergebnis im Wahlbezirk Goldbach mit 66,22 Prozent. Dort hatte Günther Freisleben sein schlechtestes Resultat mit 32,44 Prozent. Freislebens Hochburgen waren wie schon im ersten Wahldurchgang die Ortschaften Triensbach (65,8 Prozent) und Beuerlbach (65,6 Prozent). Für Michl stimmten in Beuerlbach nur 29,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler, in Triensbach kam er auf 32,9 Prozent.

Allem Anschein nach konnte Rudolf Michl den Großteil der Wählerinnen und Wähler von Wilfried Kraft aus dem ersten Wahlgang auf seine Seite ziehen. Der Grünen-Stadtrat aus Crailsheim hatte im ersten Wahlgang beachtliche 19,5 Prozent der Stimmen geholt. Obwohl Kraft im zweiten Wahlgang nicht mehr auf den Stimmzetteln stand, votierten noch 22 Wählerinnen und Wähler für den 57-jährigen Sozialpädagogen.

Drei Wählerstimmen entfielen auf den wegen des Waffendiebstahls im Crailsheimer Rathaus und aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretenen Ex-Oberbürgermeister Andreas Raab (CDU). Der erst im März 2007 wiedergewählte Rathauschef Raab hatte am 25. Juni 2009 wegen eines „unerträglichen kommunalpolitischen Klimas“ überraschend seinen Rücktritt erklärt. Raab war zehn Jahre lang Oberbürgermeister von Crailsheim.

Die Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke auf einen Blick unter http://www.crailsheim.de/

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Keine Entscheidung bei der Gerichtsverhandlung gegen Totalverweigerer Hannes in Schwäbisch Hall – Termin auf unbestimmte Zeit vertagt

Auf unbestimmte Zeit vertagt wurde die Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Schwäbisch Hall gegen den Totalverweigerer Hannes laut eines Berichts der Internetseite http://herrschaftsfrei.blogsport.de. Zum ersten Gerichtstermin am Donnerstag, 26. November 2009, waren nach Angaben von herrschaftsfrei.blogsport.de rund 50 Unterstützerinnen und Unterstützer von Hannes ins Schwäbisch Haller Amtsgericht gekommen.

Zusammengestellt von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Totalverweigerer Hannes wird Pflichtverteidiger verweigert

Auf der Internetseite herrschaftsfrei-blogsport.de ist folgender Ablauf der Gerichtsverhandlung nachzulesen: „Hannes begann die Behandlung der eigentlichen Thematik mit einem 30-minütigen Vortrag zur Geschichte des Militärs und der Rolle des Zivildienstes, der einerseits einen Zwangsdienst, andererseits eine Form des Kriegsdienstes darstellt. Weiter ging er auf das bestehende Patriarchat ein.
Nach Abschluss des Vortrags wollte Richterin Kopf unverzüglich zur Beweisaufnahme übergehen, doch Hannes stoppte ihre Eile durch einen Antrag auf eine/n Pflichtverteidiger/in, der jedoch unverzüglich abgelehnt wurde. Daraufhin folgte ein Befangenheitsantrag, in dem festgestellt wurde, dass die Richterin eine bestmögliche Verteidigung des Angeklagten Hannes, der weder über Prozesserfahrung noch über juristisches Fachwissen verfügt, nicht als notwendig ansehe. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass sie damit gegen die Menschenrechte verstoße und eine Zwei-Klassen-Gesellschaft fördere, da sozial schwächer gestellte Angeklagte durch die Verwehrung eines/r Pflichtverteidigers/in nicht die selben Möglichkeiten zur Verteidigung haben, wie finanziell besser gestellte. (…)

Verhandlung auf ein bis jetzt unbekanntes Datum vertagt

Nach der Pause erklärte die Richterin, dass der Befangenheitsantrag abgewiesen werde und startete ihren zweiten Versuch, in die Beweisaufnahme überzugehen. Doch Hannes stoppte sie ein weiteres Mal, indem er einen Antrag auf einen Rechtsbeistand beantragte. Nun wurde es der Richterin zu viel und sie vertagte die Verhandlung auf ein bis jetzt unbekanntes Datum.“

Weitere Informationen auf folgenden Internetseiten:

http://herrschaftsfrei.blogsport.de/

www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=5778

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