Aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe könnten nach der Wahl am 27. September 2009 auch zwei Vertreter der CDU im Deutschen Bundestag sitzen. Dies teilt Karl Weichs, Mitarbeiter im Büro des Bundeswahlleiters in Wiesbaden, auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert mit. Als Direktkandidat bewirbt sich in Schwäbisch Hall-Hohenlohe der amtierende Abgeordnete Christian von Stetten (Bundestagsabgeordneter seit 2002) und auf Platz 13 der CDU-Landesliste Baden-Württemberg steht Reiner Gauger aus Gaildorf. Gauger ist Kreisvorsitzender der CDU-Mittelstandsvereinigung (MIT), deren Landesvorsitzender Christian von Stetten von 2003 bis Sommer 2008 war.
Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Reiner Gauger aus Gaildorf kandidiert auf der CDU-Landesliste auf Platz 13
„Nach den wahlrechtlichen Bestimmungen wäre es zulässig“, so Karl Weichs, wenn Christian von Stetten und Reiner Gauger „in den Deutschen Bundestag gewählt würden, wobei der Zweitgenannte (da Landeslistenbewerber) nicht als Vertreter des Wahlkreises 268 „Schwäbisch Hall-Hohenlohe“ fungiert.“ Nach Angaben des Bundeswahlleiterbüros kandidiert Reiner Gauger „ausschließlich auf der Landesliste der CDU (lfd. Nr. 13) in Baden-Württemberg“. Das bedeutet: Wenn über die Landesliste der CDU 13 oder mehr Kandidatinnen und Kandidaten in den Bundestag gewählt werden, ist Reiner Gauger aus Gaildorf als Bundestagsabgeordneter mit dabei. Christian von Stetten kann sein erneutes Ticket nach Berlin nur dann lösen, wenn er im Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe die meisten Erststimmen aller Wahlkreiskandidaten bekommt.
Eine frühere Anfrage von Hohenlohe-ungefiltert vom 1. August 2009 hatte Karl Weichs vom Büro des Bundeswahlleiters wie folgt beantwortet: „Nach § 18 Abs. 5 Bundeswahlgesetz (BWG) kann eine Partei in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorchlag einreichen. Darüber hinaus hat nach meinen Unterlagen der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 268 „Schwäbisch Hall-Hohenlohe“ einen Wahlkreisbewerber Namens R. Gauger nicht zugelassen.“
„Das Bestehen einer weiteren Staatsangehörigkeit ist unerheblich“
„Wählbar im Sinne des Bundeswahlgesetzes ist, wer am Wahltage Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Das Bestehen einer weiteren Staatsangehörigkeit ist dabei unerheblich“, schreibt Karl Weichs weiter. Demnach spielt es für die Bundestagswahl rechtlich keine Rolle, dass Christian von Stetten außer der deutschen auch noch die schweizer Staatsbürgerschaft besitzt.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl:
Bundeswahlgesetz (BWG) http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/downloads/rechtsgrundlagen/bundeswahlgesetz.pdf
Statistisches Bundesamt
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: +49 (0) 611 75-4863
Fax: +49 (0) 611 72-4000
Kontakt: http://www.destatis.de/kontakt/
Internet: http://www.bundeswahlleiter.de
Weitere Informationen zu Reiner Gauger:
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In der Eschenau 1
74405 Gaildorf
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Telefax 07971 21041
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Geschäftsführer: Reiner Gauger
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St.-Nr. 84063/00670 eingetragen im Handelsregister Stuttgart
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Mittelstandsvereinigung der CDU, Kreisverband Schwäbisch Hall: http://www.mit-bw.de/ueber_uns/nordwuerttemberg.php