Fünf Jahre Hartz IV – eine kritische Bilanz

Die so genannten Hartz-Gesetze, vor allem das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene vierte als ihr unrühmlicher Höhepunkt, sind Kernbestandteil eines Projekts zur Restrukturierung der Gesellschaft, das die ganze Architektur und die innere Konstruktionslogik des bisherigen Sozialstaates in Frage stellt.

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

Radikalisierte Arbeitsmarktreform

Es ging dabei nicht bloß um Leistungskürzungen in einem Schlüsselbereich des sozialen Sicherungssystems, vielmehr um einen Paradigmawechsel, anders formuliert: um eine gesellschaftliche Richtungsentscheidung, die das Gesicht der Bundesrepublik seither prägt. Die rot-grüne, durch eine Mehrheit der damaligen Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP im Bundesrat und die Kompromissbereitschaft der Regierungsparteien radikalisierte Arbeitsmarktreform hat unser Land so tiefgreifend verändert, dass es kaum übertrieben erscheint, von der „Hartz-IV-Republik“ oder der „Hartz-IV-Gesellschaft“ zu sprechen.

Eine vorzügliche Analyse von Christoph Butterwegge auf den NachDenkSeiten. Seine Kernthesen sind:

– Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe führte nicht zu einer Grundsicherung auf höherem Niveau, sondern einer Schlechterstellung von sehr vielen Menschen sowie einer gleichfalls problematischen Aufspaltung der Sozialhilfeempfänger/innen in erwerbsfähige, die Arbeitslosengeld (Alg) II beziehen, und nichterwerbsfähige, die Sozialgeld bzw. -hilfe erhalten.

– Mit dem, was gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiativen als „Verfolgungsbetreuung“ charakterisieren, wurde der Kontrolldruck auf (potenzielle) Leistungsbezieher/innen spürbar erhöht sowie eine Verletzung der Privat- und Intimsphäre durch „Sozialdetektive“ vorprogrammiert.

– Durch die Umsetzung des im Vermittlungsausschuss von Bundestag und -rat noch weiter radikalisierten Konzepts der sog. Hartz-Kommission (Ausweitung nicht nur „haushaltsnaher“ Mini-Jobs sowie der Leih- bzw. Zeitarbeit) hat der Niedriglohnsektor enorm an Bedeutung gewonnen.

– Durch Einschüchterung der Betroffenen sollten mehr „Beschäftigungsanreize“ im Niedriglohnbereich geschaffen werden. Man zwingt sie mit Hilfe von Leistungskürzungen, schärferen Zumutbarkeitsklauseln und Maßnahmen zur Überprüfung der „Arbeitsbereitschaft“, fast jede Stelle anzunehmen und ihre Arbeitskraft zu Dumpingpreisen zu verkaufen.

– Da trotz des irreführenden Namens „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ auch immer mehr (voll) Erwerbstätige das Alg II als sog. Aufstocker, d.h. im Sinne eines „Kombilohns“ in Anspruch nahmen bzw. nehmen mussten, um leben zu können, etablierte Hartz IV ein Anreizystem zur Senkung des Lohnniveaus durch die Kapitalseite. Ein staatlich subventionierter Niedriglohnsektor vermehrt die Armut, statt auch nur ansatzweise zur Lösung dieses Kardinalproblems beizutragen.

– Da die Zumutbarkeitsregelungen mit Hartz IV erneut verschärft und die Mobilitätsanforderungen gegenüber (Langzeit-)Arbeitslosen noch einmal erhöht wurden, haben sich die Möglichkeiten für Familien, ein geregeltes, nicht durch permanenten Zeitdruck, Stress und/oder räumliche Trennung von Eltern und Kindern beeinträchtigtes Leben zu führen, weiter verschlechtert.

– Verschärft wird das Problem durch erhebliche regionale Disparitäten (Ost-West- und Nord-Süd-Gefälle). So lebten in Görlitz 44,1 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren in Hartz-IV-Haushalten, während es im ausgesprochen wohlhabenden bayerischen Landkreis Starnberg nur 3,9 Prozent waren.

– Hartz IV trug durch das Abdrängen der Langzeitarbeitslosen samt ihren Familienangehörigen in den Fürsorgebereich dazu bei, dass Kinderarmut „normal“ wurde, was sie schwerer skandalisierbar macht. Auf das Leben der Kinder, die zur „unteren Schicht“ gehören, wirkte sich das Gesetzespaket wegen der katastrophalen Lage des Arbeitsmarktes in den östlichen Bundesländern besonders verheerend aus.

– Nicht nur die materielle Situation, sondern auch die Position von Frauen und (alleinerziehenden) Müttern auf dem Arbeitsmarkt hat sich verschlechtert. Die sog. Mini- und Midi-Jobs übernehmen größtenteils Frauen. „Haushaltsnahe Dienstleistungen“, die sie erbringen sollen, heißt im Wesentlichen, dass ihnen Besserverdienende, denen dafür nach einem vorübergehenden Wegfall des sog. Dienstmädchenprivilegs nun auch wieder Steuervergünstigungen eingeräumt werden, geringe (Zu-)Verdienstmöglichkeiten als Reinigungskraft oder Haushälterin bieten. Ist die „Mini-Jobberin“ mit einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verheiratet, braucht sie wegen der kostenfreien Familienmitversicherung keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten. Um die vollen Leistungen der Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine (Putz-)Frau jedoch ergänzende Beiträge zahlen. Selbst dann lässt sich Altersarmut kaum vermeiden. Gleichzeitig vergrößert sich der Abstand zwischen den Altersrenten von Männern und Frauen weiter zu Lasten der Letzteren.

http://www.nachdenkseiten.de/?p=4438#more-4438

   Sende Artikel als PDF   

Schröpfen der Ärmsten: unsere Banker

Ein Erfahrungsbericht einer Leserin der NachDenkSeiten bzgl. ihres Girokontos hat mich hellhörig gemacht. Ich frage mich, ob sich solche Praktiken auch vor Ort finden lassen. Unsere Leser und Leserinnen sind aufgerufen ihre Erfahrungen zu diesem Thema zu posten.

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

Aus dem Erfahrungsbericht: „Die Berliner Volksbank e.G. – immerhin eine, die dem genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenverbund angehört – teilte mit, dass sie ab Januar 2010 für Bankkunden, deren regelmäßiges monatliches Einkommen 1250 € nicht übersteigt, die Giro-Kontoführungsgebühren erhöht. Obwohl nicht von dieser Willkürmaßnahme betroffen, da ich mich Gott sei Dank eines höheren Einkommens erfreue, wollte ich dennoch von der Bank die Gründe für diese Ungleichbehandlung ihrer Kunden wissen (die Konten für Kunden mit höherem Einkommen werden gebührenfrei geführt), woraus ein Schriftwechsel resultierte, der mit der Kontokündigung durch mich endete. Denn – realistischerweise hatte ich nichts anderes erwartet – es gab nur inhaltsleere Sprechblasen, aber keineswegs eine plausible betriebswirtschaftliche Kostenanalyse, die diese für die Bank profitable Ungleichbehandlung ihrer Girokontenkunden auch nur ansatzweise hätte rechtfertigen können. Es ist halt gesellschaftsfähig geworden, die einkommensschwache, in jeder Hinsicht an Mobilität gehinderte und fluchtunfähige Bevölkerung finanziell zu schröpfen und sich an ihr zu bereichern.
Da ich mich als Bankkundin nicht an diesem Entsolidarisierungsakt beteiligen wollte, ging ich auf die Suche nach einem anderen Girokontenanbieter und stellte fest, dass inzwischen viele Banken Kontoführungsgebühren für Kunden mit begrenztem Einkommen erheben, die “reicheren” (und für sie profitableren) Kunden aber von solchen verschonen. Die zinslose Verwaltung des Kundengeldes auf dem Girokonto der “reicheren” Kunden bringt der Bank in der Masse ja auch viel Geld ein, während das Geld der ärmeren Kunden monatlich restlos zu ihrem Lebensunterhalt verbraucht wird. Diese Kundschaft ist schutzlose Beute für die Raubzüge der Banken, denn ein Girokonto braucht jeder und ein Bankwechsel zu besseren Konditionen ist kaum möglich.“

http://www.nachdenkseiten.de/?p=4437#h11

   Sende Artikel als PDF   

Landesfamilienpass mit vielen Vergünstigungen für Familien ab drei Kindern sowie Alleinerziehende und Eltern mit behinderten Kindern

Der Landesfamilienpass mit seinem Gutscheinheft für 2010 kann wieder von den berechtigten Familien abgeholt werden. In den vergangenen Jahren haben zwischen 300 und 460 Familien und Alleinerziehende aus Schwäbisch Hall dieses Angebot genutzt.

Pressemitteilung der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Gutscheinheft bei allen Bürgermeisterämtern

Familien aus dem Stadtgebiet Schwäbisch Hall erhalten den Pass mit seinem Gutscheinheft beim Fachbereich Jugend, Schule und Soziales in der Gymnasiumstraße 2, Zimmer 11, EG. Für Berechtigte aus den Ortschaften von Schwäbisch Hall halten auch die Bezirksämter die Gutscheine bereit. Berechtigte aus dem Landkreis Schwäbisch Hall erhalten den Landesfamilienpass auf ihren jeweiligen Bürgermeisterämtern.

Der Pass ist einkommensunabhängig

Den Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern erhalten sowie Familien mit einem schwer behinderten Kind (mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung) und Familien mit nur einem Elternteil mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind, das in häuslicher Gemeinschaft lebt. Der Pass ist einkommensunabhängig.

Bei erstmaligem Antrag Kindergeldnachweis vorlegen

Wird der Antrag zum ersten Mal gestellt, muss ein Kindergeldnachweis (bei studierenden Kindern eine Immatrikulationsbescheinigung) vorgelegt werden. Familien, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, erhalten die Gutscheinkarten für 2010 gegen Vorlage ihres alten Passes, bei Kindern über 16 J. ist hier ein entsprechender Kindergeldnachweis vorzulegen.

Kostenlos ins Haus der Geschichte in Stuttgart

Die Gutscheine berechtigen zum kostenlosen Besuch des Heidelberger Schlosses, des Technoseum in Mannheim, des Hauses der Geschichte in Stuttgart und des Zentrums für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe. Außerdem können Galerien und Landesmuseen, darunter auch die Staatsgalerie in Stuttgart, kostenlos besucht werden. Mit Wahlgutscheinen können die Familien Objekte nach ihrer Auswahl besuchen,  unter anderem erstmals das Schloss Salem. Die Wilhelma in Stuttgart, das Blühende Barock mit Märchenpark in Ludwigsburg sowie das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim können einmal pro Jahr zu ermäßigten Eintrittspreisen besucht werden. Mit dem Gutschein „Wilhelma“ wird der Eintritt in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2010 ermäßigt. Im „Blühenden Barock“ erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von zehn Euro. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 19. März 2010 und endet am 7. November 2010.

Umsonst ins Mercedes-Benz Museum

Neu ist ein Gutschein für das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart. Das Museum bietet erstmals Passinhabern am 9. Mai 2010 oder am 19. September 2010 einen kostenfreien Eintritt an. Ausschließlich am 19. September 2010 bietet der Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn einen  ermäßigten Eintritt von vier Euro pro Person an, am 15. Mai 2010 der Europa-Park Rust mit einer Ermäßigung von fünf Euro pro Person.

Ermäßigter Eintritt ins Ravensburger Spieleland – kostenlos zu Schiller

An allen Öffnungstagen gewährt das Ravensburger Spieleland Landesfamilienpassinhabern ab drei Kindern einen ermäßigten Eintritt. Das „SEA LIFE“ in Konstanz ermäßigt den Eintrittspreis für Inhaber eines Landesfamilienpasses um 30 Prozent, das Römermuseum in Güglingen um 50Prozent. Auch die Pfänderbahn in Bregenz/Österreich bietet einen ermäßigten Preis für die Berg- und Talfahrt an.

Ohne besonderen Gutschein, nur gegen Vorlage des Passes, können folgende Museen und Einrichtungen kostenfrei besucht werden: Oberrheinische Narrenschau Kenzingen, Oberschwäbisches Museumsdorf Kürnbach in Bad Schussenried-Kürnbach, Schmuckmuseum in Pforzheim, Schiller-Nationalmuseum und Literaturmuseum der Moderne Marbach am Necakar. Außerdem zählen das Naturkundliche Bildungszentrum Ulm sowie die Kraichtaler Museen und viele weitere Einrichtungen dazu.

Weitere Informationen:

Weitere Auskünfte für die Schwäbisch Haller Einwohnerinnen und Einwohner erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend, Schule und Soziales der Stadt Schwäbisch Hall, Telefon 0791/ 751 274.

„Haller Gutscheinkarte“ für Schwäbisch Haller Kinder und Jugendliche jetzt erhältlich

Familien, die Arbeitslosengeld II oder Wohngeld erhalten, können ab sofort für ihre Kinder wieder die Schwäbisch Haller Gutscheinkarte abholen. Die Gutscheine werden jetzt im Gebäude Gymnasiumstraße 2, Zimmer 11, EG. ausgegeben.

30 Euro beträgt der Wert der Gutscheinkarte, den berechtigte Familien für jedes Kind im Alter von 3 bis 21 Jahren erhalten. Voraussetzung ist, dass die Familie und die Kinder in Schwäbisch Hall wohnen. Die Eltern erhalten die Gutscheine im Fachbereich Jugend, Schule und Soziales gegen Vorlage des neuesten Bescheides der Agentur für Arbeit oder des neuesten Wohngeldbescheides.

Die Gutscheine können unter anderem für Eintritte in das Schenkenseebad, das Solebad, ins Freilandmuseum Wackershofen, zu den Freilichtspielen oder für die Bezahlung von Ferienfreizeiten der städtischen Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden. Seit diesem Jahr ist zusätzlich die Möglichkeit geboten, die Gutscheine  über den Fachbereich Jugend, Schule & Soziales für die Kolibri-Card des Kreisverkehrs einzulösen. Außerdem können die Gutscheine erstmals im Waldbad Gelbingen sowie in der Kunsthalle Würth für Kinderführungen verwendet werden.

Weitere Informationen beim Fachbereich Jugend, Schule und Soziales, Edeltraud Pfeil, Telefon 0791/751-274

   Sende Artikel als PDF