Landesfamilienpass mit vielen Vergünstigungen für Familien ab drei Kindern sowie Alleinerziehende und Eltern mit behinderten Kindern

Der Landesfamilienpass mit seinem Gutscheinheft für 2010 kann wieder von den berechtigten Familien abgeholt werden. In den vergangenen Jahren haben zwischen 300 und 460 Familien und Alleinerziehende aus Schwäbisch Hall dieses Angebot genutzt.

Pressemitteilung der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Gutscheinheft bei allen Bürgermeisterämtern

Familien aus dem Stadtgebiet Schwäbisch Hall erhalten den Pass mit seinem Gutscheinheft beim Fachbereich Jugend, Schule und Soziales in der Gymnasiumstraße 2, Zimmer 11, EG. Für Berechtigte aus den Ortschaften von Schwäbisch Hall halten auch die Bezirksämter die Gutscheine bereit. Berechtigte aus dem Landkreis Schwäbisch Hall erhalten den Landesfamilienpass auf ihren jeweiligen Bürgermeisterämtern.

Der Pass ist einkommensunabhängig

Den Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern erhalten sowie Familien mit einem schwer behinderten Kind (mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung) und Familien mit nur einem Elternteil mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind, das in häuslicher Gemeinschaft lebt. Der Pass ist einkommensunabhängig.

Bei erstmaligem Antrag Kindergeldnachweis vorlegen

Wird der Antrag zum ersten Mal gestellt, muss ein Kindergeldnachweis (bei studierenden Kindern eine Immatrikulationsbescheinigung) vorgelegt werden. Familien, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, erhalten die Gutscheinkarten für 2010 gegen Vorlage ihres alten Passes, bei Kindern über 16 J. ist hier ein entsprechender Kindergeldnachweis vorzulegen.

Kostenlos ins Haus der Geschichte in Stuttgart

Die Gutscheine berechtigen zum kostenlosen Besuch des Heidelberger Schlosses, des Technoseum in Mannheim, des Hauses der Geschichte in Stuttgart und des Zentrums für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe. Außerdem können Galerien und Landesmuseen, darunter auch die Staatsgalerie in Stuttgart, kostenlos besucht werden. Mit Wahlgutscheinen können die Familien Objekte nach ihrer Auswahl besuchen,  unter anderem erstmals das Schloss Salem. Die Wilhelma in Stuttgart, das Blühende Barock mit Märchenpark in Ludwigsburg sowie das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim können einmal pro Jahr zu ermäßigten Eintrittspreisen besucht werden. Mit dem Gutschein „Wilhelma“ wird der Eintritt in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2010 ermäßigt. Im „Blühenden Barock“ erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von zehn Euro. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 19. März 2010 und endet am 7. November 2010.

Umsonst ins Mercedes-Benz Museum

Neu ist ein Gutschein für das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart. Das Museum bietet erstmals Passinhabern am 9. Mai 2010 oder am 19. September 2010 einen kostenfreien Eintritt an. Ausschließlich am 19. September 2010 bietet der Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn einen  ermäßigten Eintritt von vier Euro pro Person an, am 15. Mai 2010 der Europa-Park Rust mit einer Ermäßigung von fünf Euro pro Person.

Ermäßigter Eintritt ins Ravensburger Spieleland – kostenlos zu Schiller

An allen Öffnungstagen gewährt das Ravensburger Spieleland Landesfamilienpassinhabern ab drei Kindern einen ermäßigten Eintritt. Das „SEA LIFE“ in Konstanz ermäßigt den Eintrittspreis für Inhaber eines Landesfamilienpasses um 30 Prozent, das Römermuseum in Güglingen um 50Prozent. Auch die Pfänderbahn in Bregenz/Österreich bietet einen ermäßigten Preis für die Berg- und Talfahrt an.

Ohne besonderen Gutschein, nur gegen Vorlage des Passes, können folgende Museen und Einrichtungen kostenfrei besucht werden: Oberrheinische Narrenschau Kenzingen, Oberschwäbisches Museumsdorf Kürnbach in Bad Schussenried-Kürnbach, Schmuckmuseum in Pforzheim, Schiller-Nationalmuseum und Literaturmuseum der Moderne Marbach am Necakar. Außerdem zählen das Naturkundliche Bildungszentrum Ulm sowie die Kraichtaler Museen und viele weitere Einrichtungen dazu.

Weitere Informationen:

Weitere Auskünfte für die Schwäbisch Haller Einwohnerinnen und Einwohner erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend, Schule und Soziales der Stadt Schwäbisch Hall, Telefon 0791/ 751 274.

„Haller Gutscheinkarte“ für Schwäbisch Haller Kinder und Jugendliche jetzt erhältlich

Familien, die Arbeitslosengeld II oder Wohngeld erhalten, können ab sofort für ihre Kinder wieder die Schwäbisch Haller Gutscheinkarte abholen. Die Gutscheine werden jetzt im Gebäude Gymnasiumstraße 2, Zimmer 11, EG. ausgegeben.

30 Euro beträgt der Wert der Gutscheinkarte, den berechtigte Familien für jedes Kind im Alter von 3 bis 21 Jahren erhalten. Voraussetzung ist, dass die Familie und die Kinder in Schwäbisch Hall wohnen. Die Eltern erhalten die Gutscheine im Fachbereich Jugend, Schule und Soziales gegen Vorlage des neuesten Bescheides der Agentur für Arbeit oder des neuesten Wohngeldbescheides.

Die Gutscheine können unter anderem für Eintritte in das Schenkenseebad, das Solebad, ins Freilandmuseum Wackershofen, zu den Freilichtspielen oder für die Bezahlung von Ferienfreizeiten der städtischen Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden. Seit diesem Jahr ist zusätzlich die Möglichkeit geboten, die Gutscheine  über den Fachbereich Jugend, Schule & Soziales für die Kolibri-Card des Kreisverkehrs einzulösen. Außerdem können die Gutscheine erstmals im Waldbad Gelbingen sowie in der Kunsthalle Würth für Kinderführungen verwendet werden.

Weitere Informationen beim Fachbereich Jugend, Schule und Soziales, Edeltraud Pfeil, Telefon 0791/751-274

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