Deutscher Presserat fordert bessere Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung – Online-Zuständigkeit führt zu mehr Beschwerden

Der Sprecher des Deutschen Presserats, Manfred Protze und Geschäftsführer Lutz Tillmanns informierten auf der Jahrespressekonferenz des Deutschen Presserats am heutigen Donnerstag, 22. Oktober 2009, in Berlin unter anderen über folgende Themen:

* Veröffentlichung eines Leitfadens zum Trennungsgebot
* Erste Erfahrungen mit der Online-Zuständigkeit
* Steigendes Beschwerdeaufkommen
* BKA-Gesetz bleibt in der Kritik

Pressemitteilung des Deutschen Presserats

Praxis-Leitfaden Ziffer 7
Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Presserat auf seiner Jahrespressekonferenz in Berlin eine Fallsammlung zum Trennungsgebot vorgestellt. Der Leitfaden zur Ziffer 7 des Pressekodex  soll Journalisten eine Orientierung bei häufigen Fragestellungen im Redaktionsalltag geben. In einzelnen Fallgruppen dokumentiert der Leitfaden, wie die Beschwerdeausschüsse entschieden haben und nach welchen Kriterien.  Journalisten finden hier Beispiele aus lokalen und überregionalen Publikationen für zulässige und unzulässige Berichterstattungen. Die Spruchpraxis des Deutschen Presserates zu Ziffer 7 hat in den vergangenen Jahren sukzessive an Bedeutung gewonnen. Im diesem Jahr gab es  bis September 2009 bislang 46 Eingaben zur Ziffer 7 (2008 insgesamt: 40). Die Beschwerdeausschüsse sprachen allein aufgrund der Verstöße gegen die Ziffer 7 in diesem Jahr bereits sechs Rügen und 16 Missbilligungen aus.

In den Redaktionen stehen unter anderen folgende Fragen im Vordergrund: Wie muss Werbung kenntlich gemacht werden? Was ist bei der Berichterstattung über Unternehmen und Produkte zu berücksichtigen? Was ist bei Sonderveröffentlichungen zu beachten? Um Redakteuren den Umgang mit diesen und anderen Fragen zu erleichtern, hat der Deutsche Presserat einen „Praxis-Leitfaden Ziffer 7“ entwickelt.  Das 52-seitige Papier ist seit heute auf der Homepage des Deutschen Presserates als PDF abzurufen und herunterzuladen und auch zum Durchblättern aufrufbar: http://www.presserat.info/index.php?id=328

Beschwerdearbeit 2008/2009
729 Eingaben gab es 2008 von denen 514 anhand des Pressekodex zu überprüfen waren. Von den Beschwerdeausschuss-Vorsitzenden und der Geschäftsstelle wurden insgesamt 140 Fälle im Vorverfahren als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen (Vorjahr 182). In drei Fällen gelang eine Vermittlung. Insgesamt 202 Beschwerden aus den Eingaben 2008  wurden in den Beschwerdeausschüssen behandelt. Dazu kamen noch 92 aus dem Vorjahr, so dass die Beschwerdeausschüsse 2008 insgesamt 294 Beschwerden behandelt haben (Vorjahr 328).

Neben 15 öffentlichen Rügen (Vorjahr 31) gab es drei nicht-öffentliche Rügen (Vorjahr 4). Es wurden 52 Missbilligungen ausgesprochen (Vorjahr 74) sowie 56 Hinweise (Vorjahr 48). In 10 Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet, da die Redaktion mit der Beschwerde in geeigneter Weise umgegangen war (Vorjahr 16). Drei Beschwerden waren nicht aufklärbar. Die Anzahl der ausgesprochenen Maßnahmen ist geringer als die Zahl der behandelten Beschwerden, da sich in einigen Fällen mehrere Beschwerdeführer über dieselbe Veröffentlichung beschwerten, die dort gewählte Maßnahme jedoch nur einmal gezählt wird. 116 Beschwerden wurden als unbegründet zurückgewiesen (Vorjahr 135).

Schwerpunkt bei den Eingaben/Beschwerden sind seit Jahren die vermuteten und tatsächlichen Verstöße gegen die Ziffer 2 des Pressekodex (Sorgfaltspflicht) mit 153  Eingaben/Beschwerden (Vorjahr 161). Gefolgt werden diese erneut von den Eingaben/Beschwerden zum Persönlichkeitsrecht (Ziffer 8) mit 71 in 2008 (Vorjahr 93) sowie von den Beschwerden zu Ziffer 12. Diese stiegen deutlich von nur 31 in 2007 auf 62 in 2008.

Online-Zuständigkeit: Bereits jetzt mehr als 1000 Eingaben
Der Deutsche Presserat steuert auf einen Höchststand bei den eingegangenen Beschwerden (Eingaben) zu. Seit Anfang des Jahres haben sich schon 1030 Leserinnen und Leser über Berichterstattungen von Zeitschriften und Zeitungen in Print- und/oder Online-Ausgaben beschwert. Der Presserat rechnet damit, dass die Anzahl der Eingaben bis Jahresende auf gut 1200 steigen wird. Von den 1030 Eingaben in diesem Jahr wurden 261 bereits als Beschwerden in den Ausschüssen behandelt. Im vergangenen Jahr verzeichnete der Presserat 729 Eingaben und  294 in den Ausschüssen behandelte Beschwerden.

Ursache für die neuen Rekordzahlen ist die seit Januar in Kraft getretene erweiterte Zuständigkeit auf journalistisch-redaktionelle Online-Angebote von Presseverlagen. Neu ist seit diesem Jahr auch, dass Leser und Leserinnen die Möglichkeit haben, sich online auf der Homepage des Presserates gegen ihrer Ansicht nach presseethische Verstöße zu beschweren. Dieses Angebot wird inzwischen von einer Vielzahl von Einsendern genutzt. Nicht zuletzt diese einfachere Form des Sich-Beschwerens führt nach Ansicht des Sprechers des Presserats, Manfred Protze (dju in Ver.di), zu der gestiegenen Anzahl der Beschwerden: „Früher mussten Beschwerdeführer einen Brief schreiben und eine Kopie des beanstandeten Artikels beilegen. Heute lassen sich alle Angaben auf der Homepage des Presserats machen. Artikel können dabei als Link oder als Screenshot angehängt werden. Das reduziert den Aufwand für Beschwerden über vermeintliche Verstöße gegen die Presseethik erheblich.“

Im Zuge der Online-Erweiterung kristallisieren sich allerdings neue Aufgaben in der Beschwerdearbeit heraus. So lagen den Beschwerdeausschüssen des Deutschen Presserates in seinen Sitzungen erstmals Fotostrecken zur Beurteilung vor, außerdem Videobeiträge und 3-D-Animationen. Hierzu stellt der Presserat fest, dass die Regeln des Pressekodex grundsätzlich auch für Bewegtbilder gelten, die den Online-Ausgaben von Printmedien beigestellt werden und dort abrufbar sind. Zu den weiteren neuen Bausteinen der Beschwerdearbeit gehören die Behandlung von Foren und Kommentaren. So hielten die Beschwerdeausschüsse es im Einzelfall für zulässig, auch Leserkommentare zu löschen, solange die Löschung seitens der Redaktion nicht willkürlich erfolgte. In den meisten Nutzungsbedingungen werden die Leser von den Verlagen auf diese Praxis hingewiesen. Der Deutsche Presserat hält es insbesondere bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Ehrverletzungen durch einen Kommentar sogar für unerlässlich, dass der Forenbetreiber eingreift. Bei der Nichtveröffentlichung von Leserkommentaren/Forenbeiträgen, die ebenfalls regelmäßig Gegenstand von Beschwerden sind, entschieden die Beschwerdeausschüsse, dass es grundsätzlich dem Betreiber einer Seite überlassen ist, was er auf seiner Seite veröffentlicht. Anpassungen des Regelwerks wird der Presserat, wie in den vergangenen Jahrzehnten auch, immer dann vornehmen, wenn sie aufgrund neuer Entwicklungen zweckmäßig und sinnvoll erscheinen.

Selbstverpflichtung
Der Presserat hat in den vergangenen Wochen damit begonnen, die Branche um Unterzeichnung der so genannten Selbstverpflichtungserklärung zu bitten. Mit der Selbstverpflichtungserklärung haben sich bislang bereits über 90 Prozent aller Verlage in Deutschland verpflichtet, sich an den Kodex zu halten, die Selbstkontrolle im Redaktionsdatenschutz anzuerkennen und gegebenenfalls vom Presserat ausgesprochenen Rügen auch abzudrucken. Jetzt soll das ausdrückliche Bekenntnis zur Selbstregulierung im journalistisch-publizistischen Online-Bereich folgen. Schon in den ersten Wochen der Aktion zeigt sich eine breite Unterstützung durch die Verlage. So haben die meisten Großverlage – aber auch eine große Anzahl an kleineren publizistischen Einheiten – die Erklärung bereits abgegeben.

Winnenden
Schwerpunkt der Beschwerdearbeit in diesem Jahr war die Berichterstattung über den Amoklauf von Winnenden. 79 Leserinnen und Leser beschwerten sich beim Presserat. 47 Fälle wurden im Beschwerdeausschuss behandelt. Im September diskutierte das Plenum des Deutschen Presserates mit Wissenschaftlern über die Wirkung von Amok-Berichterstattung. Das Fazit lautete: Wenn über einen Amoklauf berichtet wird, muss der Opferschutz im Vordergrund stehen. Um mögliche Nachahmungstäter nicht zu bestärken, sollten Journalisten zudem nicht den Täter und seine Motive in den Vordergrund stellen, sondern die Tat. Journalisten sollten eine Heroisierung von Tätern vermeiden. Im Mittelpunkt sollte nicht der Täter und seine Motive, sondern die Tat und ihre Folgen stehen. Alle Beteiligten waren sich einig, dass Journalisten dabei jeweils in einem schwierigen Spannungsverhältnis zwischen dem begründeten öffentlichen Interesse an der Berichterstattung über derartige Ereignisse und den Interessen der Angehörigen und Opfer stehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Angehörige und Opfer ihrer Rolle als authentische Quellen für eine verlässliche Berichterstattung  nicht austauschbar sind.

Rechtspolitik
Der Presserat hofft, dass mit der neuen Bundesregierung auch eine neue Diskussion über das in den Medien umstrittene BKA-Gesetz möglich wird, das dem Bundeskriminalamt Online-Durchsuchungen und die Überwachung der Telekommunikation einräumt. Eine Stärkung des Informantenschutzes sowie eine Verbesserung des Zeugnisverweigerungsrechts sind dabei insbesondere zu nennen. Eine Gleichstellung aller Berufsgeheimnisträger muss berücksichtigt werden, denn mit dem bisherigen Gesetz, können Journalisten ihre Informanten nicht wirksam schützen. Damit bliebe die Presse- und Rundfunkfreiheit in Deutschland weiter eingeschränkt. Zwar hat sich die Position Deutschlands in der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter-ohne-Grenzen (ROG) von Rang 20 auf Rang 18 verbessert, dennoch bewertet der Presserat diese Entwicklung nur als eine relative Verbesserung.

Weitere Informationen zum Deutschen Presserat:

www.presserat.info/

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Presserat

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Jetzt geht’s looos – Steuererhöhungen mit Schwarz-Gelb

Wer den Steuersenkungsmärchen von CDU und FDP vor der Wahl Glauben geschenkt hat, ist selber Schuld. Auch das Hohenloher Tagblatt (20. Oktober 2009) druckt auf seiner Titelseite eine dpa-Meldung mit der Schlagzeile >Weniger Steuern ab 2011< ab. Selten so gelacht! Die Realität sieht anders aus.

Von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

Nach dem geplanten Pauschalbeitrag bei der Pflege – Schwarz-Gelb will nach einem Zeitungsbericht die Kosten der Pflegeversicherung schrittweise ganz von den Arbeitnehmern bezahlen lassen (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,656361,00.html) – jetzt die neuesten Steuerpläne von Union und FDP: Die künftigen Regierungspartner erwägen, kommunale Versorger für Abwasser- und Abfallentsorgung zu besteuern. Es geht um vier Milliarden Euro, die Städte sprechen von „ungeheurer Abzocke“ – dafür zahlen würde am Ende der Bürger.

Geplant ist also, kommunale Unternehmen künftig genauso zu besteuern wie private. Faktisch würde so die Steuerbefreiung für die staatliche Abwasser- und Abfallwirtschaft wegfallen. Derzeit zahlen Unternehmen der Kommunen keine Mehrwertsteuer, private Firmen hingegen 19 Prozent.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,656643,00.html

Siehe hierzu auch: >Lob der Steuer< https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=5165

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Vom Komiker bis zum harten Sheriff – Bei der offiziellen Kandidatenvorstellung für die OB-Wahl in Crailsheim war alles dabei

Alle sechs Kandidaten für die Crailsheimer Oberbürgermeisterwahl haben sich gestern (Mittwoch, 21. Oktober 2009) in der Hirtenwiesenhalle in Crailsheim-Roßfeld vorgestellt. Rund 1500 Besucherinnen und Besucher wollten den nächsten oder die nächste Crailsheimer Oberbürgermeister/in sehen. Nicht jeder der Kandidaten oder die Kandidatin haben sich damit persönlich einen Gefallen getan, ihr Herz vor einem großen Publikum auszuschütten.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Michl und Freisleben gelten als Favoriten

Die größten Chancen bei der OB-Wahl am 8. November 2009 räumten die Besucher nach der fast dreieinhalbstündigen Veranstaltung den Bewerbern Rudolf Michl (SPD) und Günther Freisleben (CDU) ein. Eine kabarettreife Show bot der Mittelfranke Volker Rainer Kilian, der nach eigenen Angaben Mitglied der CDU und gleichzeitig auch Mitglied der CSU in Bayern ist. An eine schlechte Doku-Soap erinnerte eine Aussage von Branka Mayer: „Die Jugend von heute ist für mich die Zukunft. Es ist toll, dass es euch gibt. Ich hab euch einfach lieb“, sagte die OB-Kandidatin auf die Frage eines Crailsheimer Jugendgemeinderats nach künftigen Mitbestimmungsmöglichkeiten von jungen Menschen in der Stadt. Ihre persönliche Vorstellung beendete Branka Mayer bereits nach etwa fünf Minuten – 25 Minuten Zeit hatte jeder Kandidat – mit einem ins Mikrofon gehauchten Küsschen und den Worten „Tschüss Crailsheim“. Rührend, aber politisch nicht überzeugend.

Sympathiepunkte für Kraft und Michl

Wilfried Kraft (Grüne) und der Unternehmer Gerald Widerspick präsentierten sich im Gegensatz zu der eher Mitleid erregenden Branka Mayer und dem „Comedian“ Volker Rainer Kilian als seriöse Kandidaten, die ihre Bewerbung ernst zu nehmen scheinen. Insbesondere Lokalmatador Wilfried Kraft – er ist seit 15 Jahren für die Unabhängige Grüne Liste (UGL) im Crailsheimer Gemeinderat – stellte seine lokale Kompetenz und Verankerung im gesellschaftlichen und sozialen Leben der Stadt in den Vordergrund seiner Ausführungen. Zu bezweifeln ist allerdings, ob er die notwendigen Fähigkeiten zur politischen und persönlichen Inszenierung hat, um die Mehrheit der Menschen bei der Wahl für sich zu gewinnen. Zusammen mit Rudolf Michl (SPD) machte Kraft (Grüne) auf viele Gäste den sympathischsten und ehrlichsten Eindruck.

Freisleben: „Wir haben in Fichtenberg aufgeräumt“

Eine Äußerung des Polizisten Günther Freisleben (CDU), amtierender Chef der Polizeidirektion Schwäbisch Hall, lässt erahnen, wie er sich die Arbeit im Rathaus der Stadt Crailsheim vorstellt. Auf die Frage des ehemaligen Crailsheimer Dekans Peter Pfitzenmaier (evangelisch) nach der Bedeutung des im Crailsheimer Stadtteil Ingersheim geborenen NS-Widerstandskämpfers Hans Scholl wollte sich Freisleben (katholisch) ausdrücklich vom rechten politischen Rand distanzieren. „Die NPD mag mich nicht. Wir haben in Fichtenberg aufgeräumt“, sagte er mit dem Unterton eines entschlossenen Machers. Die Art und Weise, wie er es sagte, machte einigen Besuchern in der Halle aber regelrecht Angst. Will Freisleben mit einem Rollkommando in der Crailsheimer Stadtverwaltung und im vielfach als schwierig bezeichneten Gemeinderat aufräumen? Befehl und Gehorsam gehören sicher auf ein anderes Feld – nicht aber ins demokratische politische Geschehen einer Kommune.

Die Abschluss-Statements von drei OB-Kandidaten zum Nachhören:

Hohenlohe-ungefiltert hat wegen technischer Probleme mit dem Aufnahmegerät leider nur die Abschluss-Statements von drei der sechs Kandidaten als Audio-Datei mitschneiden können. Dies sind die jeweiligen Schlussworte von Volker Rainer Kilian (CDU/CSU), Rudolf Michl (SPD) und der parteilosen Branka Mayer. Die kurzen Aussagen der drei Bewerber sind hier als MP3-Datei zum Nachhören:

Rudolf_Michl_Statement

Volker_Rainer_Kilian_Statement

Branka_Mayer_Statement

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„Hohenlohekreis leistet Pionierarbeit“ – MdEP Evelyne Gebhardt (SPD) zur Dienstleistungsrichtlinie

„Es ist zu begrüßen, dass der Hohenlohekreis bei der Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Pionierarbeit leistet.“ Das erklärte die im Europäischen Parlament für dieses Gesetz verantwortliche Abgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) aus Mulfingen im Hohenlohekreis am heutigen Donnerstag am Rande der Sitzung des Parlaments in Straßburg.

Pressemitteilung von Evelyne Gebhardt (SPD), Mitglied des Europaparlaments

Bürgern werden unnötige Wege erspart

Das Hohenloher Konzept verwirkliche die in dem europäischen Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten zur Verwaltungsvereinfachung. Dienstleistungsunternehmen und Bürgern würden so überflüssige Bürokratie und unnötige Behördengänge erspart. Evelyne Gebhardt: „Alle reden gern vom Bürokratieabbau. Hier wurden einmal Nägel mit Köpfen gemacht.“

Einheitlicher Ansprechpartner

„Der sogenannte einheitliche Ansprechpartner war einer der Schlüssel, um Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt ohne Sprachbarrieren und Behördenschranken so freizügig zu machen wie Waren und Geld“, erläuterte die SPD-Abgeordnete. Dass er Behörden und Bürgern gleichzeitig das Leben leichter macht, sei die erfreuliche Zugabe.

Richtlinie zum echten Hohenloher Gewächs geworden

Die Europaabgeordnete, die schon seit mehr als fünf Jahren die parlamentarische Verantwortung für die Dienstleistungsrichtlinie trägt, freute sich: „Mit meiner Arbeit und der vorbildlichen Umsetzung im Landratsamt ist die in ganz Europa gelobte Richtlinie zum echten Hohenloher Gewächs geworden.“

Informationen zur Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, zum Hohenlohekreis und zu Evelyne Gebhardt im Internet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Dienstleistungsrichtlinie

www.dienstleistungsrichtlinie.de/

www.hohenlohekreis.de/

www.evelyne-gebhardt-fuer-europa.de/index.php

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Hartz IV – Demontage in Karlsruhe

Die Verfassungsrichter bringen die Regierung in Erklärungsnot. Der Hartz-IV-Streit vor dem Verfassungsgericht hat eine viel größere Bedeutung als zunächst erwartet. Die Bundesregierung muss wohl nicht nur die Regelsätze für Kinder neu berechnen – sondern auch die Leistungen für Erwachsene. Es geht um das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

Lesenswert! Mit welchem Dilettantismus in Berlin gewerkelt wurde und wird ist schon erstaunlich bzw. einfach nur frech.

„Ich möchte Gerechtigkeit“, sagte Thomas K. in seinem Schlusswort: Er verlange nicht, wie manche anderen, dass der Regelsatz für Erwachsene von derzeit 359 Euro auf 500 Euro angehoben werde; aber er wolle, dass die Hartz-IV-Sätze „ordnungsgemäß, rechtskonform, transparent und nachvollziehbar bemessen werden“ – und dass es nicht nur eine „Pauschale“, sondern eine an die individuellen Bedürfnissen angepasste Zahlung gibt.

Es könnte gut sein, dass ihm die Verfassungsrichter diesen Wunsch aufs Wort erfüllen.

Selbst Experten waren überrascht, wie schlecht es der Bundesregierung gelang, die Daten, die sowohl den Hartz-IV-Leistungen für Erwachsene als auch für Kinder zugrunde liegen, zu rechtfertigen. Bisher sei sie „von der Verfassungsgemäßheit“ der Regelsätze für Erwachsene ausgegangen, gab die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags, Monika Paulat, noch in der Verhandlung zu Protokoll, die Rechtfertigungsversuche der Bundesregierung aber „lassen mich ins Grübeln kommen“.

Dass sich diese Frage jetzt zum ersten Mal in dieser Schärfe stellt, liegt daran, dass bei der Einführung von Hartz-IV nicht nur die Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbslose zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst wurden. Dieses „Arbeitslosengeld II“ (ALG II), wie die Hartz-IV-Leistung offiziell heißt, wurde auch auf eine neue Datengrundlage gestellt: Galt zuvor der „Warenkorb“ des Statistischen Bundesamts als Maß, sollten die Regelsätze künftig auf einer empirischen Erfassung des Konsumverhaltens des unteren Fünftels der Bevölkerung beruhen, die selbst nicht auf Sozialhilfe angewiesenen ist.

Allerdings wurde dieser Datensatz, die „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS), vom Sozialministerium keineswegs unverändert übernommen, sondern für die einzelnen Posten mit „Abschlägen“ versehen: Die Ausgaben für Bekleidung etwa wurden nur zu 89 Prozent berücksichtigt, also mit 21,58 Euro monatlich statt mit den in der Umfrage ermittelten 23,97 Euro, weil – so die offizielle Begründung – die Befragten auch Geld für „Maßkleidung und Pelze aufgewendet hätten, was für Sozialhilfeempfänger folglich wieder herauszurechnen sei.

Ausgaben für Gesundheitspflege sowie „Nachrichtenübermittlung“ wurden nur zu 64 Prozent und für Verkehrsmittel sogar nur zu 37 Prozent angesetzt. Gesamtergebnis: ein Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von 345 Euro in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern. Damit soll bis auf Miete und Heizkosten alles abgegolten sein.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,656402,00.html

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