„Wie soll es mit den Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler weiter gehen?“ – Fragen von Hohenlohe-ungefiltert an die Verantwortlichen der Einrichtung und die Heimaufsicht des Landratsamts

Die Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler befinden sich schon seit einiger Zeit in einer schweren Krise. Viele Bewohner, Betreute in den Werkstätten und sonstige Mitarbeiter sind verunsichert. Sie alle stellen sich die Frage „Wie soll es mit den Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler weiter gehen?“ Hohenlohe-ungefiltert hat bei der Einrichtung und bei der Heimaufsicht des Landratsamts Schwäbisch Hall nachgefragt.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Stellungnahme war für 20. Februar 2017 angekündigt

Stephan Jaletzke, Mitglied im Vorstand des Trägervereins Sozialtherapeutische Gemeinschaften Weckelweiler e.V., wollte zu den Fragen am Montag, 20. Februar 2017, Stellung nehmen.

Bis heute, Mittwoch, 1. März 2017, um 12 Uhr ist bei Hohenlohe-ungefiltert noch keine Stellungnahme der Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler eingegangen. Auch mehrmalige telefonische Versuche der Redaktion bei der Einrichtung blieben erfolglos.

Schriftliche Anfrage der Redaktion in voller Länge

Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die schriftliche Anfrage der Redaktion an die Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler vom 10. Februar 2017 in voller Länge:

Sehr geehrte Damen und Herren,
schon seit längerer Zeit gibt es bei den Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler eine existenzielle Krise. Die Einrichtungsleitung hat sich meines Wissens bisher dazu öffentlich nicht geäußert. Mitarbeiter und Betreute sind stark verunsichert.
Zur Zukunft der Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler habe ich als Redakteur der Internetzeitung Hohenlohe-ungefiltert einige Fragen. Bitte teilen Sie mir vorab mit, ob Sie bereit sind, die Fragen zu beantworten und bis wann ich mit einer Antwort rechnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Garmatter

Die Fragen:

1. Stimmt es, dass die Heimaufsicht drei weitere Standorte schließen will, weil dort der Pflegebedarf nicht abgedeckt werden kann?

2. Handelt es sich dabei um die Standorte Kirchberg, Gerabronn und Forellenhof?

3. Welche Standorte sind von einer Schließung bedroht oder werden tatsächlich geschlossen?

4. Welche Standorte oder Häuser wurden bereits geschlossen?

5. Stimmt es, dass die Einrichtungsleitung Weckelweiler der Heimaufsicht anbieten will, die Brettachhöhe zu schließen?

6. Stimmt es, dass Werkstätten geschlossen werden sollen? Wenn ja, welche und wann?

7. Stimmt es, dass dringend Nachtwachen fehlen?

8. Stimmt es, dass unter anderem wegen der geringen Entlohnung keine geeigneten Mitarbeiter gefunden werden?

9. Stimmt es, dass Nachtwachen eigene Dienstwagen erhalten sollen?

10. Stimmt es, dass die Weckelweiler Gemeinschaften laut Heimaufsicht mit dem vorhandenen Personal nur 125 Menschen betreuen können?

11. Stimmt es, dass die Weckelweiler Gemeinschaften derzeit 230 Menschen betreuen?

12. Stimmt es, dass die Weckelweiler Gemeinschaften, um weiter existieren zu können, 175 Menschen betreuen müssten?

13. Wie viele Mitarbeiter (gemessen an Vollzeitstellen) sind in den Weckelweiler Gemeinschaften insgesamt als Betreuungspersonal beschäftigt?

14. Wie viele Betreute gibt es im Heimbereich?

15. Wie viele Betreute gibt es in den Werkstätten und in der Schule?

16. Ist davon auszugehen, dass die Weckelweiler Gemeinschaften nicht mehr existieren können, wenn die Heimaufsicht ihre Forderungen durchsetzt?

17. Ist von der Einrichtungsleitung daran gedacht, die Lohnstruktur zu verbessern, um erfahrene Mitarbeiter zu halten und um neue geeignete Mitarbeiter zu bekommen?

18. Stimmt es, dass die Weckelweiler Gemeinschaften in Ilshofen eine Fabrik zur Gummibären-Produktion betreiben wollen? – Warum?

19. Stimmt es, dass die Heimaufsicht mitgeteilt hat, dass in verschiedenen Büros bereits Pläne für die Zukunft vorliegen, falls es Weckelweiler nicht gelingt, die nötigen Standards zu erreichen?

20. Droht den Weckelweiler Gemeinschaften die Schließung?

21. Droht den Weckelweiler Gemeinschaften der Konkurs?

Mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung der Fragen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ralf Garmatter, Internetzeitung Hohenlohe-ungefiltert

Landratsamt Schwäbisch Hall hält sich bedeckt

Am 10. Februar 2017 schickte die Redaktion Hohenlohe-ungefiltert auch Fragen an die Heimaufsicht im Schwäbisch Haller Landratsamt. Von der Pressestelle des Landratsamts wurden am 14. Februar 2017 zwei allgemeine Fragen mit Hinweisen auf Gesetzestexte beantwortet.

Die Antworten des Landratsamts Schwäbisch Hall vom 14. Februar 2017:

Für welche Bereiche der Weckelweiler Gemeinschaften ist die Heimaufsicht zuständig?
Welche Bereiche der Weckelweiler Gemeinschaften in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes als Heimaufsichtsbehörde fallen, ergibt sich aus dem Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG).

Was sind die Aufgaben der Heimaufsicht in diesen Bereichen?
Die Aufgaben und Befugnisse der Heimaufsicht ergeben sich aus §§ 17 ff WTPG. Die dort aufgeführten Prüfungen werden i.d.R. von einer Mitarbeiterin des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes, einer Ärztin des Gesundheitsamtes und einer Pflegefachkraft durchgeführt.

Die von der Heimaufsichtsbehörde durchgeführten Überprüfungen orientieren sich an dem Prüfleitfaden „Einheitliche Prüfkriterien für die Heimaufsicht des Landen Baden-Württemberg“ des Sozialministeriums Baden-Württemberg. Für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe existiert ein spezieller Leitfaden. Diese Prüfleitfäden enthalten das gesamte Spektrum der Überprüfungen durch die Heimaufsichtsbehörde, aufgeteilt nach unterschiedlichen Prüfbereichen wie z.B. Strukturdaten/Personal, Qualitäts-, Beschwerdemanagement, Organisation, Unterkunft / Wohnen, Pflege, Betreuung / Aktivierung, Hygiene, Medikamente, hauswirtschaftliche Versorgung und Mitwirkung.

Zu den weiteren Fragen dürfen wir aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Antworten geben oder sie betreffen ausschließlich den wirtschaftlichen Betrieb von Weckelweiler, zu dem nur die Einrichtung selbst Auskunft geben kann.

Die schriftliche Anfrage von Hohenlohe-ungefiltert am 10. Februar 2017 an die Pressestelle des Landratsamts Schwäbisch Hall hatte folgenden Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren des Landratsamts Schwäbisch Hall,
schon seit längerer Zeit gibt es bei den Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler eine existenzielle Krise. Die Heimaufsicht und das Landratsamt haben sich meines Wissens bisher dazu öffentlich nicht
geäußert. Mitarbeiter und Betreute sind stark verunsichert. Zur Arbeit der Heimaufsicht und zur Zukunft der Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler habe ich als Redakteur der Internetzeitung Hohenlohe-ungefiltert einige Fragen. Bitte teilen Sie mir vorab mit, ob Sie bereit sind, die Fragen zu beantworten und bis wann ich mit einer Antwort rechnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Drei grundsätzliche Fragen vorab:

– Für welche Bereiche der Weckelweiler Gemeinschaften ist die Heimaufsicht zuständig?

– Was sind die Aufgaben der Heimaufsicht in diesen Bereichen?

– Was sind die grundsätzlichen Kritikpunkte der Heimaufsicht an den Weckelweiler Gemeinschaften, deren Gebäude, deren Arbeit betreffend etc.?

Die weiteren Fragen:

1. Stimmt es, dass die Heimaufsicht drei weitere Standorte der Weckelweiler Gemeinschaften schließen will, weil dort der Pflegebedarf nicht abgedeckt werden kann?

2. Handelt es sich dabei um die Standorte Kirchberg, Gerabronn und Forellenhof?

3. Welche Standorte sind von einer Schließung bedroht oder werden tatsächlich geschlossen?

4. Welche Standorte oder Häuser wurden bereits geschlossen?

5. Stimmt es, dass auch die Brettachhöhe geschlossen werden soll?

6. Stimmt es, dass Werkstätten geschlossen werden sollen? Wenn ja, welche, warum und wann?

7. Was sind die Gründe für die Schließungen?

8. Stimmt es, dass dringend Nachtwachen fehlen?

9. Stimmt es, dass die Weckelweiler Gemeinschaften laut Heimaufsicht mit dem vorhandenen Personal nur 125 Menschen betreuen können?

10. Stimmt es, dass die Weckelweiler Gemeinschaften derzeit 230 Menschen betreuen?

11. Stimmt es, dass die Weckelweiler Gemeinschaften, um weiter existieren zu können, 175 Menschen betreuen müssten?

12. Wie viele Mitarbeiter (gemessen an Vollzeitstellen) sind in den Weckelweiler Gemeinschaften insgesamt als Betreuungspersonal beschäftigt?

13. Wie viele Betreute gibt es im Heimbereich?

14. Wie viele Betreute gibt es in den Werkstätten und in der Schule?

15. Ist davon auszugehen, dass die Weckelweiler Gemeinschaften nicht mehr existieren können, wenn die Heimaufsicht ihre Forderungen durchsetzt?

16. Stimmt es, dass die Heimaufsicht mitgeteilt hat, dass in verschiedenen Büros bereits Pläne für die Zukunft vorliegen, falls es Weckelweiler nicht gelingt, die nötigen Standards zu erreichen?

17. Droht den Weckelweiler Gemeinschaften die Schließung?

18. Droht den Weckelweiler Gemeinschaften der Konkurs?

Mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung der Fragen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ralf Garmatter, Internetzeitung Hohenlohe-ungefiltert

 

 

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„Ein Bürgerentscheid wegen des Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst rückt in weite Ferne“ – Verwaltungsgerichtshof Mannheim weist die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück

Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kirchberg/Jagst wollen wegen des umstrittenen Standorts eines Feuerwehrmagazins einen Bürgerentscheid. Diesen wird es aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geben. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am 22. Februar 2017 einen Beschluss gefasst.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Beschluss ist laut Verwaltungsgerichtshof Mannheim unanfechtbar

Die Antragsteller Claus Krüger, Manfred Mächnich und Werner Schüpf aus Kirchberg/Jagst hatten die „Sicherung eines Bürgerbegehrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes“ beim Verwaltungsgericht Stuttgart und im anschließenden Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim verlang. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am 22. Februar 2017 die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2017 zurückgewiesen. Der Beschluss ist laut Verwaltungsgerichtshof Mannheim unanfechtbar.

Nur Gemeinderat kann noch einen Bürgerentscheid beschließen

Es ist nun davon auszugehen, dass es wegen des umstrittenen Feuerwehrmagazinstandorts in Kirchberg/Jagst keinen Bürgerentscheid geben wird. Der Bau des Magazins in der „Vorderen Au“ in Kirchberg-Tal wurde von der Firma Leonhard Weiss bereits vor etwa zwei  Wochen begonnen. Umfangreiche Erdarbeiten sind im vollen Gange. Bis zu zehn Meter tief muss die Gründung des Bauwerks erfolgen, weil es im Schwemmlandbereich des früheren Flusslaufs der Jagst errichtet wird. Ein Bürgerentscheid ist nur noch möglich, wenn er vom Gemeinderat der Stadt Kirchberg/Jagst beschlossen wird. Das wäre aktive Bürgerbeteiligung. Doch davon ist derzeit nicht auszugehen.

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„(Keine) Angst vor Social Media?!“ – Vortrag in der Schloss-Schule Kirchberg/Jagst

Ein Vortrag zum Thema „(Keine) Angst vor Social Media?!“ findet am Donnerstag, 16. März 2017, um 19.30 Uhr im Musiksaal der Schloss-Schule Kirchberg/Jagst statt. Der Eintritt ist frei. Referent ist Dr. Florian L. Mayer von der Universität Bamberg. Er arbeitet dort am Institut für Kommunikationswissenschaft – Forschungsstelle „Neue Kommunikationsmedien“. Seine Dissertation zu
„Erfolgsfaktoren von Social Media“ wurde 2013 mit dem Kulturpreis Bayern ausgezeichnet. 

Informationen der Schloss-Schule Kirchberg/Jagst

„Kleiner Wegweiser durch die Medienlandschaft der Heranwachsenden“

Der Vortrag beschäftigt sich mit folgenden Themen: Wir erleben gerade eine spannende Zeit der Medienentwicklung. Während die Elterngeneration noch mitbekommen hat, wie aus drei Fernsehprogrammen viele wurden, und wie die Computer und später die Handys nach und nach in (fast) jedes Haus Einzug hielten, werden unsere Kinder in einer Welt des medialen Überflusses groß. Als Eltern da noch den Überblick zu behalten, ist oft nicht leicht – die Kinder selbst kennen sich als sogenannte „Digital Natives“ oftmals besser mit Social Media aus. Doch die Ängste – wie auch die Hoffnungen – sind bei neuen Medien so alt, wie die Medien selbst. Der Vortrag soll ein kleiner Wegweiser durch die Medienlandschaft der Heranwachsenden sein und auch helfen, das digitale „Neuland“ besser zu verstehen: Welche Medien nutzen Kinder und Jugendliche und warum? Was ist eigentlich das Faszinierende an Social Media wie Snapchat, Youtube, Facebook & Co.? Und wie verändert sich dadurch unsere Privatsphäre?

Ein Tag der offenen Tür an der Schloss-Schule Kirchberg/Jagst findet am Samstag, 25. März 2017, von 10 Uhr bis 13 Uhr, statt.

Weitere Informationen und Kontakt:

Schloss-Schule Kirchberg an der Jagst GmbH, Staatlich anerkanntes Gymnasium mit Internat, Schulstraße 4, 74592 Kirchberg/Jagst

Telefon 07954 / 9802-11

Telefax 07954 / 9802-43

E-Mail: kasten@schloss-schule.de

Internet:

www.schloss-schule.de

Weitere Informationen im Internet über den Referenten Florian L. Mayer von der Universität Bamberg:

https://www.uni-bamberg.de/kowi/forschung/fonk/das-team-der-fonk/florian-l-mayer/

 

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