„Trennung zwischen Werbung und unabhängiger journalistischer Berichterstattung wieder einführen“ – Kodex für die Medienarbeit von Unternehmen

Der Arbeitskreis Corporate Compliance der deutschen Wirtschaft arbeitete im Februar 2015 aus Sorge um die Unabhängigkeit der Medien einen „Kodex für die Medienarbeit von Unternehmen“ aus. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht unten einen Link zum Herunterladen des Kodex als PDF-Datei.

Informationen von der Journalistenvereinigung „Reporter ohne Grenzen“

Unternehmen kaufen redaktionelle Berichterstattung

Dem Arbeitskreis gehören die Compliance-Verantwortlichen zahlreicher Dax-Konzerne wie Allianz, BASF, Deutsche Bank, Lufthansa, Telekom, Eon und Volkswagen an. „Unternehmen können heute in einem Ausmaß redaktionelle Berichterstattung kaufen, wie das früher völlig undenkbar war. Und sie machen davon Gebrauch“, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises, Jürgen Gramke. Der Kodex hat das Ziel, die Trennung zwischen Werbung und unabhängiger journalistischer Berichterstattung wieder einzuführen.

Kodex für die Medienarbeit von Unternehmen zum Herunterladen als PDF-Datei:

Kodex_Medienarbeit_von_Unternehmen.PDF

Weitere Informationen zur Situation des Journalismus in Deutschland:

https://www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland/nahaufnahme/2016/

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„Gesetzentwurf gegen Hasskommentare bedroht Presse- und Meinungsfreiheit“ – Kommentar der Journalistenvereinigung „Reporter ohne Grenzen“

Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgestellten Gesetzentwurf gegen Hassbotschaften in sozialen Netzwerken als Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit.

Von der Journalistenvereinigung Reporter ohne Grenzen

„Offensichtlich strafbare“ Inhalte

Betreiber sozialer Netzwerke sollen laut Gesetzentwurf verpflichtet werden, „offensichtlich strafbare“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren (http://t1p.de/uwoi). Halten sie sich nicht daran, könnten Bußgelder in Millionenhöhe auf sie zukommen.

Zentraler Wert unseres Rechtsstaats

„Mit diesem Gesetzesentwurf wirft der Bundesjustizminister einen zentralen Wert unseres Rechtsstaats über Bord: dass die Presse- und Meinungsfreiheit nur beschnitten werden darf, wenn unabhängige Gerichte zum Entschluss kommen, dass eine Äußerung nicht mit den allgemeinen Gesetzen vereinbar ist“, sagte ROG-Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp. „Facebook und andere soziale Netzwerke dürfen nicht zum Hüter über die Meinungsfreiheit werden. Dass ausgerechnet der Justizminister diese private Rechtsdurchsetzung in Gesetzesform gießen will, ist beschämend.“

Gebraucht werden globale Lösungen

Um gegen Hetze im Netz vorzugehen, braucht es globale Lösungen und keine nationalen Gesetze, die letztlich nichts anderes sind als Symbolpolitik und die Meinungsfreiheit beschränken. Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen laut Gesetzentwurf verpflichtet werden, alle drei Monate über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte zu berichten. Wer dafür verantwortlich ist, dass strafbare Inhalte spät, gar nicht oder nicht vollständig gelöscht werden, könnte mit einem Bußgeld von bis zu fünf Millionen Euro bestraft werden. Für das Unternehmen selbst soll die Strafe bis zu 50 Millionen Euro betragen können (http://t1p.de/tg7l).

„FAKE NEWS“ als Rechtfertigung

Der Katalog an zu löschenden Inhalten, darunter Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung, wirkt willkürlich zusammengestellt, und die Definitionen im Strafgesetzbuch sind sehr vage. Autokraten und Diktatoren aller Welt könnten sich die Auflistung zum Vorbild nehmen, um mit ähnlichen Vorgaben gegen Journalisten und Oppositionelle vorzugehen.

Vermischung von Fake News und Hate Speech

Das Justizministerium nennt den Begriff „Fake News“ mehrfach in der Gesetzesbegründung. Es ist sehr problematisch, dass sich das Ministerium den Begriff unreflektiert zu eigen macht. US-Präsident Donald Trump hat mit dem Begriff renommierte Medien wahllos diskreditiert. Vergangene Woche hat Syriens Präsident Baschar al-Assad einen Folterbericht von Amnesty International als „Fake News“ abgetan (http://t1p.de/ezum). Wie in der öffentlichen Debatte auch vermischt das Justizministerium Hate Speech und „Fake News“ – und verkennt damit, dass beide Phänomene gänzlich unterschiedlich behandelt werden sollten.

Propagandistische Nachrichten

Maas verweist zur Begründung für die Gesetzesinitiative auch auf den US-Wahlkampf. Mehrere Studien haben jedoch gezeigt, dass der Einfluss von Fake News auf den Ausgang der US-Wahl deutlich überschätzt wurde. So fanden Forscher der Universität Stanford heraus, dass ein Artikel eine Wirkung wie 36 Wahlwerbespots gehabt haben müsste, um die Wahl zu beeinflussen (http://t1p.de/gkiq). Umfragen deuten darauf hin  dass die US-Bürger für sich selbst „Fake News“ gar nicht als Problem wahrnehmen und durchaus erkennen, wenn offensichtlich falsche oder propagandistische Nachrichten in ihrem Newsfeed auftauchen (http://t1p.de/f9h7). Dennoch glauben sie, dass „Fake News“ dauerhaft die Demokratie gefährden könnten – wohl vor allem, weil in den Medien ständig darüber debattiert wird und Politiker ihn nutzen, um missliebige Meinungen zu kontern.

Vorteile sozialer Netzwerke für die Presse- und Meinungsfreiheit

Fraglos gibt es Hass im Netz. Doch soziale Netzwerke haben trotz aller Kritik einen positiven Effekt für die Presse- und Meinungsfreiheit gebracht und können bisweilen demokratisierend wirken. Gerade Journalisten haben neue Distributionswege gefunden, die ihnen – auch in Ländern mit zensiertem Internet – ermöglichen, direkt mit ihren Lesern in Kontakt zu treten und dabei möglicherweise staatliche Eingriffe in die Pressefreiheit zu umgehen. Der Gesetzentwurf hat das Potenzial, diese positiven Effekte nachhaltig zu schwächen.

Kein Interesse an wirksamer Strafverfolgung

Hinzu kommt, dass Justizminister Maas offenbar kein Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung hat. Beiträge, die gegen Gesetze verstoßen, sollen nach dem Willen des Gesetzgebers lediglich gelöscht werden. Wer aber gegen Gesetze verstößt, muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Es fehlt daher die Forderung, dass Netzwerke Fälle zur weiteren Verfolgung an die Justiz weiterleiten. Zugleich müssen die Löschpraktiken regelmäßig in ordentlichen Gerichtsverfahren überprüft werden.

Maas sollte zuallererst vor der eigenen Türe kehren

Die sozialen Netzwerke müssen in den Prozess eingebunden werden. Doch statt nur den sozialen Netzwerken die Verantwortung zu übertragen, sollte Maas zuallererst vor der eigenen Türe kehren. Das Problem der Rechtsdurchsetzung besteht nicht nur, aber auch, weil die deutsche Justiz lange benötigt, um Streitfälle zu bearbeiten. Wünschenswert wären spezielle Stellen mit ausgebildeten Juristen, die die Löschpraktiken der sozialen Netzwerke begleiten und für eine rechtskonforme Auslegung der Mechanismen sorgen.

Öffentliche Debatte fehlt

Die Anordnung von drakonischen Bußgeldern und Löschfristen wird dazu führen, dass soziale Netzwerke im Zweifel gegen die freie Meinungsäußerung handeln werden, um Bußgeldern zu entgehen. Angesichts des eng gesetzten Zeitrahmens des Gesetzes wird den sozialen Netzwerken kaum Zeit bleiben, Mechanismen wirksam zu testen und Testergebnisse einer öffentlichen Debatte auszusetzen.

Löschkriterien detailliert offenlegen

Wichtig wäre zudem die Verpflichtung, dass soziale Netzwerke die Löschkriterien detailliert offenlegen. Dies gilt für Löschung aufgrund von Hate Speech, vor allem aber im Bereich der „Fake News“. Bei „Propaganda“ wird es regelmäßig noch schwieriger sein für die sozialen Netzwerke, den Wahrheitsgehalt von Inhalten zu bestimmen. Die Gesellschaft muss bis ins letzte Detail wissen, wie über die Meinungsfreiheit geurteilt wird.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten. Weitere Informationen über die Lage der Journalisten hierzulande finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland.

Weitere Informationen und Kontakt:

www.reporter-ohne-grenzen.de

Dieser Artikel ist zu finden auf der ROG-Webseite http://t1p.de/w8q0

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