„Ein Bürgerentscheid wegen des Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst rückt in weite Ferne“ – Verwaltungsgerichtshof Mannheim weist die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück

Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kirchberg/Jagst wollen wegen des umstrittenen Standorts eines Feuerwehrmagazins einen Bürgerentscheid. Diesen wird es aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geben. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am 22. Februar 2017 einen Beschluss gefasst.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Beschluss ist laut Verwaltungsgerichtshof Mannheim unanfechtbar

Die Antragsteller Claus Krüger, Manfred Mächnich und Werner Schüpf aus Kirchberg/Jagst hatten die „Sicherung eines Bürgerbegehrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes“ beim Verwaltungsgericht Stuttgart und im anschließenden Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim verlang. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am 22. Februar 2017 die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2017 zurückgewiesen. Der Beschluss ist laut Verwaltungsgerichtshof Mannheim unanfechtbar.

Nur Gemeinderat kann noch einen Bürgerentscheid beschließen

Es ist nun davon auszugehen, dass es wegen des umstrittenen Feuerwehrmagazinstandorts in Kirchberg/Jagst keinen Bürgerentscheid geben wird. Der Bau des Magazins in der „Vorderen Au“ in Kirchberg-Tal wurde von der Firma Leonhard Weiss bereits vor etwa zwei  Wochen begonnen. Umfangreiche Erdarbeiten sind im vollen Gange. Bis zu zehn Meter tief muss die Gründung des Bauwerks erfolgen, weil es im Schwemmlandbereich des früheren Flusslaufs der Jagst errichtet wird. Ein Bürgerentscheid ist nur noch möglich, wenn er vom Gemeinderat der Stadt Kirchberg/Jagst beschlossen wird. Das wäre aktive Bürgerbeteiligung. Doch davon ist derzeit nicht auszugehen.

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3 Gedanken zu „„Ein Bürgerentscheid wegen des Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst rückt in weite Ferne“ – Verwaltungsgerichtshof Mannheim weist die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück

  1. Sehr gut. Wieso auch ein Bürgerentscheid? Der Gemeinderat der Stadt Kirchberg an der Jagst wurde ja bereits durch die Bürger der Stadt gewählt! Das ist Demokratie liebe Gegner oder nicht Befürworter des Standortes.

  2. Sehr geehrter Manfred Blumenstock,
    was Sie beschreiben ist „Repräsentative Demokratie“.

    Die deutsche Bundeszentrale für politische Bildung definiert den Begriff „Repräsentative Demokratie“ wie folgt:
    Form der Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger politische Entscheidungen nicht direkt selbst treffen, sondern sie – auf Zeit – gewählten Vertretern (Repräsentanten) überlassen, die für sie stellvertretend tätig sind. Gegensatz: Direkte Demokratie

    Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16544/repraesentative-demokratie

    Direkte Demokratie:
    Eine Form der Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar selbst die politischen Entscheidungen fällen und dies nicht gewählten Vertretern (Repräsentanten) überlassen. Beispiele für direkte Demokratie in der Gegenwart sind Volksentscheid und Referendum. Gegensatz: Repräsentative Demokratie

    Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16390/direkte-demokratie

  3. War doch schon vorher klar wie das ausgeht. Hier wird der falsche Schlüssel angesetzt, wenn etwas verändert werden sollte. Aber trotzdem es wurde Geld verbrannt, und verdient (Anwälte), doch bewegt wurde nichts.
    Sprichwort: Wer mit den großen Hunden pinkeln will, der sollte das Bein auch hochbringen.

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