„Handymasten in der Nähe von Kindergärten und Schulen – eine Gefahr?“ – Messungen morgen (Samstag) in Rot am See

Einen Mess- und Lerngang „MOBILFUNK – Handymasten in der Nähe von Kindergärten und Schulen – eine Gefahr?“ gibt es am Samstag, 20. November 2010, um 15 Uhr in Rot am See. Treffpunkt ist beim Turm der LBV-Raiffeisen eG (früher GEOGE), Zolläckerstraße 11 in Rot am See. Veranstalter ist die Bürgerinitiative Mobilfunk Rot am See, Blaufelden, Kirchberg.

Von der Bürgerinitiative Mobilfunk Rot am See, Blaufelden, Kirchberg

Enfernung zur Schule und zum Kindergarten gerade einmal 600 Meter

Der Rundgang, inklusive Messungen, dauert etwa 1,5 Stunden. Anschließend ist bei Interesse eine Einkehr im Gasthaus Adler geplant. Die Entfernung vom Handymasten auf dem LBV-Turm zur Schule beziehungsweise zum Kindergarten betragen in Rot am See gerade einmal 600 Meter. Wir informieren über Grenz- und Richtwerte hochfrequenter Strahlung. Die offizielle Behauptung, es gäbe keine relevanten biologischen Effekte unterhalb der Grenzwerte, ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen.

Bei der Errichtung von Mobilfunkmasten muss es mehr Transparenz geben

Wolfram König, der Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz, „kritisierte die Mobilfunkbranche. Die Industrie hätte bei Standortfestlegungen für neue Sendeanlagen viel früher die Kommunen einbinden müssen. In Zukunft müsse bei der Errichtung von Mobilfunkmasten mehr Transparenz für die Menschen herrschen. Die Umgebung von Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern sollte nach dem Präsidenten des Strahlenschutzamtes für Sendeanlagen Tabu sein.“ (Zitat aus der Berliner Zeitung vom 31. Juli 2001)

Von der Installation von Basisstationen in der Nähe von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern ist dringend abzuraten

Die „Umweltkommission der Deutschen Akademie für Kinderheilkunde und Umweltmedizin“ forderte bei dem Symposium “Kinderumwelt und Gesundheit“ (2001) des Robert-Koch-Institutes: „Von der Installation von Basisstationen in der Nachbarschaft von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern ist dringend abzuraten..“.

Je näher am Mobilfunkturm umso jünger die Krebspatienten

Die Nailaer-Ärzte-Studie (2004) ergab, dass sich der Anteil von neu aufgetretenen Krebsfällen bei Patienten, die während der vergangenen zehn Jahre in einem Abstand bis zu 400 Meter um die seit 1993 betriebene Mobilfunksendeanlage gewohnt hatten, gegenüber dem über 400 Meter entfernten Bereich im Gesamtzeitraum von 1994 bis 2004 verdoppelt und in der Zeit von 1999 bis 2004 sogar verdreifacht hat. Überdies war das Alter, in dem diese Patienten an Krebs erkrankt sind, durchschnittlich 8,5 Jahre jünger als im 400 Meter entfernten Bereich.

Zitat: „Ich würde mein Kind nicht in einen Kindergarten schicken, wenn sich im Umkreis von 250 Metern eine Mobilfunkanlage befindet.“
Prof. Dr. Peter Semm, Universität Frankfurt, Forscher im Telekom-Auftrag (1998)

Zusätzlicher Termin in Blaufelden

Machen Sie sich selbst ein Bild und kommen Sie zum Mess- und Lerngang in Rot am See. Einen weiteren Termin in BLAUFELDEN gibt es am Mittwoch, 24. November 2010, um 16Uhr. Treffpunkt ist an der Shell-Tankstelle in der Crailsheimer Straße.
Noch ein paar Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Sind wir Bürger sind ausreichend an Leib und Leben vor Mobilfunkstrahlung geschützt?

Prof Kniep: 1) „Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) schützt … den Bürger … gegen staatliche Eingriffe. …So heißt es in einer im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellten Studie: 2)… Das Vorsorgeprinzip setzt im Vorfeld potentieller Umweltgefährdungen ein und bezieht sich auf Maßnahmen der Gefahrenabwehr, der Risikovorsorge und der Zukunftsvorsorge. … Inwieweit ein Produkt oder Produktionsprozess Risiken für die Umwelt in sich birgt, ist jedoch selten eindeutig zu bestimmen. Deshalb kommt das Vorsorgeprinzip auch ohne eindeutigen wissenschaftlichen Beweis zur Anwendung, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse droht oder die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen gefährdet ist.

Was Risikovorsorge im Einzelnen bedeutet, hat das Bundesverwaltungsgericht gerade im Hinblick auf das Strahlenschutzrecht eingehend und überzeugend dargelegt. Danach bedeutet Vorsorge nicht, dass Schutzmaßnahmen erst dort zu beginnen brauchen, wo aus gewissen gegenwärtigen Zuständen nach dem Gesetz der Kausalität gewisse andere Schaden bringende Zustände und Ereignisse erwachsen werden. Vielmehr müssen auch solche Schadensmöglichkeiten in Betracht gezogen werden, die sich nur deshalb nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können und daher insoweit keine Gefahr, sondern nur ein „Gefahrenverdacht“ oder ein „Besorgnispotential“ besteht. Vorsorge bedeutet des weiteren, dass bei der Beurteilung von Schadenswahrscheinlichkeiten nicht allein auf das ingenieurmäßige Erfahrungswissen zurückgegriffen werden darf, sondern Schutzmaßnahmen auch anhand bloß theoretischer Überlegungen und Berechnungen in Betracht gezogen werden müssen, um Risiken aufgrund noch bestehender Unsicherheiten oder Wissenslücken hinreichend zuverlässig auszuschließen.“

Sind die Grenzwerte wirklich weitreichend unterschritten?

Mobilfunksendestationen senden Strahlen aus, die in ihrer näheren Umgebung organisches Gewebe und damit auch den menschlichen Organismus erwärmen. Zum Schutz vor diesen thermischen Effekten der Mobilfunkstrahlen sind in Ausführung des BImSchG (BundesImissionsSchutzGesetz) in der 26. BImSchV (Verordnung) Grenzwerte festgelegt worden, alledings nicht athermische. Um es auf den Punkt zu bringen: Thermisch heißt: Verbrenne ich mich, wenn ich vor einer Funkanlage stehe?? Natürlich nicht!! Hier sind die Werte bei weitem unterschritten, ja man könnte von einem Millionstel sprechen. Dazu wieder Prof. Dr. Kniep: „Athermische Effekte der Mobilfunkstrahlung treten bei wesentlich niedrigeren Feldstärken auf, als sie in der 26. BImSchV festgelegt sind und zwar zum Teil schon bei einem Zehntausendstel der gemäß dieser Verordnung zulässigen Strahlungsdichte. Die athermischen Effekte bergen Gesundheitsgefahren vor allem in zwei Beziehungen, nämlich durch die in Deutschland angewandte Technik der Pulsung und durch das Störpotential, das die gepulste Strahlung gegenüber elektronisch gesteuerten Geräten hat.

Dass durch das Störpotential, welches das von Mobilfunkanlagen erzeugte elektromagnetische Feld gegenüber elektronisch gesteuerten Geräten hat, auch gesundheitliche Schäden entstehen können und daher Mobilfunksendeanlagen selbst bei Einhaltung der Grenzwerte in dieser Hinsicht generell gesundheitsgefährdend sind, belegt die Empfehlung der Strahlenschutzkommission „Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern“ von Juli/September 2001, in der es heißt: „Kopplungen elektromagnetischer Felder an vom Menschen getragenen medizinischen Geräten (z. B. Herzschrittmacher, Insulinpumpen, Nervenstimulatoren u.a.). können zu Störeinflüssen führen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben können. Die Implantatträger sind entsprechend zu informieren; ggf. sind starke Felder zu kennzeichnen.“ Hinzu kommt, dass beispielsweise der Senat des Landes Berlin vor kurzem die Sicherheitsstandards für Mobilfunkanlagen deutlich erhöht hat; so wurde der Abstand zwischen Anlagen und Betrieben, Schulen etc. verdreifacht.“ 3)

1) und 3)
aus: Problematisches Zusammenwirken beim Grundrechtsschutz zwischen BVerfG und Fachgerichten, Teil III. Die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit , Rechtsanwaltskanzlei Fichter, Zürn und Kollegen, kanzlei-heilbronn.de

2)
von Dr. Alexandra Langner und Dr. Ulf Jaeckel „Globalisierung und Umwelt“, S. 38:

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Vorweihnachtlicher Markt und Adventskranzbinden am Wochenende im Freilandmuseum Wackershofen

Die Weihnachtszeit sendet im Hohenloher Freilandmuseum in Schwäbisch Hall-Wackershofen am Samstag und Sonntag, 20. und 21. November 2010 ihre ersten Vorboten. An beiden Tagen von 10 bis 18 Uhr bieten zahlreiche Handwerker aus nah und fern ihre Waren feil, am Sonntag, 21. November, können Adventskränze gebunden werden.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Zahlreiche Geschenkideen für Weihnachten

In einer mit Tannengrün geschmückten Scheune verkaufen mitten im ansprechenden Ambiente des Museumsdorfes über dreißig Aussteller ihre in kunsthandwerklicher Tradition hergestellten Arbeiten. Von den für die Jahreszeit passenden Kränzen, Naturgestecken und Kerzen über Filzarbeiten, Glasengel, Kräuterseifen und Goldschmuck bis hin zu erlesenen Speiseölen, Likören und Heilkräutern finden sich auf dem Markt zahlreiche Geschenkideen.

Beim Kranzbinden soll Material selbst mitgebracht werden

Auch für das leibliche Wohl ist mit frisch gerösteten Esskastanien, Glühwein, herzhaftem Blooz und am Sonntag zusätzlich mit frisch gebackenen Flachswickeln gesorgt. Auch der Museumsgasthof „Zum roten Ochsen“ ist bewirtet. Wer seinen Adventskranz selber binden möchte, ist herzlich dazu eingeladen, dies unter Anleitung am Sonntag, 21. November, von 11 bis 16 Uhr zu tun. Für das Bindematerial ist ein Unkostenbeitrag zu bezahlen. Das Kranzgerüst aus Haselnuss- oder Weidenruten sollte nach Möglichkeit ebenso mitgebracht werden wie dekorativer Schmuck.

Führung: Wie die Menschen früher ihr Leben im Winter meisterten

Am Marktsonntag kann sich jeder bei einer Führung darüber informieren, wie unsere Vorfahren ihr Leben im Winter gemeistert haben. Treffpunkt ist um 14 Uhr am Museumsladen. Die Führung kostet pro Peron zwei Euro. Wem es zu kalt wird, der kann sich innerlich und äußerlich in der Schnapsbrennerei aufwärmen. Ein Spaziergang über das Museumsgelände bietet sich zudem an beiden Tagen an, da verschiedene Gebäude geöffnet sind. Der Eintritt ist frei. Ein kleiner Tipp für den Nikolaus: Eintrittskarten für die Saison 2011 sind jetzt schon zu haben.

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„Südwestpresse Ulm will das Haller Tagblatt übernehmen“ – Urteilsverkündung des OLG Düsseldorf am 22. Dezember 2010

Die Südwestpresse Ulm will die Lokalzeitung Haller Tagblatt in Schwäbisch Hall übernehmen. Das Bundeskartellamt ist bisher gegen diese Übernahme. Im vierten Anlauf hat es nun endlich mit der mündlichen Verhandlung am Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) geklappt. Die Gerichtsverhandlung fand am Mittwoch, 17. November 2010, statt. Als Verkündungstermin für das Urteil ist der 22. Dezember 2010, 9.30 Uhr, bestimmt worden, teilte OLG-Sprecher Ulrich Egger auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert mit.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Eine Chronologie der bisherigen Ereignisse:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte schon drei Mal eine entsprechende mündliche Verhandlung vertagt. Die letzte Schriftsatzfrist endete laut OLG Düsseldorf bereits am 19. Juli 2010.

Das Bundeskartellamt hatte im April 2009 entschieden, dass die Südwestpresse Ulm (Neue Pressegesellschaft) die Lokalzeitung Haller Tagblatt in Schwäbisch Hall nicht übernehmen darf. Gegen die Entscheidung des Kartellamts hat Claus Detjen, der Verleger des Haller Tagblatts, anschließend ter Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Das Verfahren trägt beim Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) das Aktenzeichen VI – Kart 4/09 (V). Das Oberlandesgerichts ist für die Beschwerde Detjens zuständig, weil sich das Bundeskartellamt in Bonn (Nordrhein-Westfalen) befindet.

Kartellamt befürchtet marktbeherrschende Stellung

Zu seiner Entscheidung vom April 2009 teilte das Bundeskartellamt im Einzelnen folgendes mit: Die Parteien in dem Fusionsfall B6-150/08 Neue Pressegesellschaft (NPG)/Zeitungsverlag Schwäbisch Hall (ZVSH), Objekt “Haller Tagblatt” haben am Dienstag, 21. April 2009 eine Untersagungsentscheidung erhalten.
Das Zusammenschlussvorhaben ist bereits deshalb zu untersagen, weil es die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des ZVSH auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler bzw. regionaler Berichterstattung im Raum Schwäbisch Hall erwarten lässt. Zusätzlich lässt es die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der HDV auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler beziehungsweise regionaler Berichterstattung im Raum Crailsheim erwarten. Dies gilt ebenso für die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der NKR (Neue Kreisrundschau, Gaildorf) auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler beziehungsweise regionaler Berichterstattung im Raum Gaildorf. Ferner lässt das Zusammenschlussvorhaben die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des ZVSH auf dem lokalen Anzeigenmarkt beziehungsweise auf dem lokalen Anzeigenmarkt ohne Rubrikenanzeigen im Raum Schwäbisch Hall erwarten. Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen, welche die Nachteile des Marktbeherrschung überwögen (§ 36 Abs. 1, 2. Hs. GWB) sind von den Beteiligten weder schlüssig vorgetragen noch nachgewiesen worden.

Internetseite des Bundeskartellamts: www.bundeskartellamt.de/

Chronologie der bisher angesetzten Gerichtsverhandlungen am Oberlandesgericht Düsseldorf:

Bundeskartellamt muss noch Stellung zur Wettbewerbssituation nehmen

„Die Sitzung wurde vertagt“, sagte OLG-Pressesprecher Ulrich Egger am 6. Mai 2010 auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert. Das Bundeskartellamt müsse noch „ergänzend Stellung zur potenziellen Wettbewerbssituation nehmen“, so Egger weiter. Der OLG-Sprecher nannte noch keinen neuen Termin für die Gerichtsverhandlung.

Erster Verhandlungstermin sollte ursprünglich schon am 27. Januar 2010 sein

Der Verhandlungstermin vor dem OLG Düsseldorf war zuletzt am 10. März 2010 auf den 5. Mai 2010 verschoben worden. Als Grund nannte das OLG im März 2010, dass der Gerichtstermin „im Hinblick auf eine umfangreiche Beschwerdeerwiderung des Bundeskartellamts und deshalb zu gewährender Stellungnahmefristen verlegt worden“ sei. Bereits am 27. Januar 2010 hätte es wegen der geplanten Übernahme des Haller Tagblatts zur Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf kommen sollen. “Die geplante Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwest-Presse (SWP) ist weiter offen”, schrieb der Fachzeitschriftenverlag Werben & Verkaufen (w&v) am 27. Januar 2010 in einem Newsletter. Claus Detjen, Verleger des Haller Tagblatts, hatte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung des Kartellamts angefochten, eine Übernahme der Regionalzeitung durch die Südwestpresse in Ulm (SWP) zu untersagen. Am 27. Januar 2010 sollte laut w&v die Entscheidung fallen. Doch dazu kam es nicht. Auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert teilte OLG-Pressesprecher Ulrich Egger mit, dass der Verhandlungstermin vom 27. Januar 2010 zunächst auf den 10. März 2010 verlegt worden sei, „weil das Bundeskartellamt Fristverlängerung zur Beschwerdeerwiderung beantragt hatte, die bewilligt worden war“.

Weitere Informationen zur geplanten Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwestpresse Ulm auf Hohenlohe-ungefiltert:

Bundeskartellamt hat entschieden: Südwestpresse Ulm darf das Haller Tagblatt nicht übernehmen
https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=1641

Warum die Südwestpresse das Haller Tagblatt nicht übernehmen darf – Ausführliche Begründung des Kartellamts zum Download bei Hohenlohe-ungefiltert https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=3063

Verleger des Haller Tagblatts hat wegen geplatzter Übernahme durch die Südwestpresse Ulm Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt – Gerichtsverhandlung voraussichtlich erst im Jahr 2010 https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=2622

Haller Tagblatt – Detjen: “Es muss nicht unbedingt verkauft werden” https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=681

Kartellamt verlängert erneut seine Frist zur Entscheidung über die geplante Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwestpresse https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=302

Gewerkschaft verdi hält Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwestpresse für nicht genehmigungswürdig https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=859

DJV-Geschäftsführer: Übernahme des Haller Tagblatts könnte die lokale Vielfalt gefährden https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=1047

Übernahme von Haller Tagblatt durch Südwest-Presse weiter offen http://www.wuv.de/nachrichten/medien/uebernahme_von_haller_tagblatt_durch_suedwest_presse_weiter_offen

Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de

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„Der letzte Jünger Raiffeisens“ – Hohenloher Tagblatt sorgt für Verwirrung um den 80. Geburtstag von Fritz Vogt

Für reichlich Verwirrung sorgte das Hohenloher Tagblatt bei seinen Leserinnen und Lesern. Am Donnerstag, 18. November 2010, feierte Fritz Vogt, der frühere Vorstand der Raiffeisenbank Gammesfeld, seinen 80. Geburtstag.

Von Hermann-Julius Bischoff, Schwäbisch Hall

HT feierte den Geburtstag einen Tag zu früh

Das Hohenloher Tagblatt – eine Lokalzeitung in Crailsheim (Landkreis Schwäbisch Hall) – veröffentlichte jedoch bereits am Mittwoch, 17. November 2010, in Anlehnung an den Untertitel des anlässlich seiner Verabschiedung erschienenen und zwischenzeitlich restlos vergriffenen Buches von Martin Geier „Fritz Vogt – der 13. Jünger Friedrich Wilhelm Raiffeisens“ den Artikel des Redakteurs Erwin Zoll „Der letzte Jünger Raiffeisens. Fritz Vogt, der frühere Chef der Raiffeisenbank Gammesfeld, feiert heute Geburtstag“. Dabei hat Fritz Vogt den Autor Erwin Zoll in guter Erinnerung. Hat er doch Fritz Vogt zu allen Prozessterminen vor dem Bundesverwaltungsgericht begleitet und über seinen erfolgreichen Kampf gegen das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen um das Fortbestehen „seiner Bank“ die Leser des Hohenloher Tagblatts laufend informiert.

Die „richtigen“ Gratulanten fanden sich persönlich bei Fritz Vogt am Donnerstag, 18. November 2010, bereits kurz nach 9 Uhr ein, um ihm für die Zukunft weiter alles Gute zu wünschen.

Bis heute, Freitag, 19. November 2010, konnte Hohenlohe-ungefiltert im Hohenloher Tagblatt keine Korrektur der Geburtstags-Falschmeldung in einem redaktionellen Artikel finden.

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„Vermutlich wird wieder viel beschwichtigt“ – Morde an Kindern im Gantenwald bei Bühlerzell

Vermutlich wird in der Gaildorfer Rundschau beim Thema Morde an Kindern im Gantenwald bei Bühlerzell http://www.swp.de/gaildorf/lokales/rund_um_gaildorf/art5543,723117
erneut viel beschwichtigt.

Von Hans Kumpf, Schwäbisch Hall

Einige erschreckende Aussagen

Das ARD-Magazin PANORAMA hatte über die „Entbindungsstation“ für NS-Zwangsarbeiterinnen schon am 6. Mai 1999 berichtet. Erschreckend sind einige Aussagen damals – nachzulesen auf der Internetseite http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/1999/erste7242.html

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„Eine Minute lang Krach gegen Stuttgart 21“ – Schwabenstreich am Montag in Schwäbisch Hall

Ein weiterer Schwabenstreich findet am Montag, 22. November 2010, um 18.45 Uhr am Milchmarkt in Schwäbisch Hall statt.

Von Hans Maier, Haller Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21

Für den Ausbau des Kopfbahnhofs

Von 19 Uhr an wird für eine Minute Krach gemacht aus Protest gegen den geplanten Bau des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 und für den Ausbau des Kopfbahnhofs K 21.

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