„Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst: Angebot der Arbeitgeber ist eine Provokation“ – Streikrecht ist Menschenrecht, auch in der Diakonie

130.000 Beschäftigte aus Bund, Kommunen sowie kommunalen Krankenhäusernund Pflegeheimen in allen Bundesländer haben in der Woche vom 3. bis 9. März 2012 an den Warnstreiks teilgenommen, zu denen die Gewerkschaft ver.di aufgerufen hatte. Zum ersten Mal in der Geschichte der Kirche haben sich drei Einrichtungen der Diakonie Württemberg an einer Warnstreikaktion der Gewerkschaft ver.di beteiligt – Streikrecht ist Menschenrecht, auch und gerade in der Diakonie!

Zugesandt von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall, Mitglied des BundessprecherInnenrates Betrieb und Gewerkschaft der Partei Die Linke

Erklärung des BundessprecherInnenrates vom 14. März 2012:

Dreiste Provokation der Arbeitgeber

Es war eine klare und eindeutige Antwort auf den Verhandlungsstart am 1. März 2012 für die zwei Millionen Beschäftigen bei Bund und Kommunen. Dieser gestaltete sich schlimmer als von ver.di bereits im Vorfeld angenommen. Nicht nur, dass die Arbeitgeberseite kein Verhandlungsangebot vorlegte, sie forderten die Gewerkschaften dazu auf, erst einmal ihr Angebot „auf ein realistisches Maß“ herunterzufahren, bevor sie ihrerseits dann ein Angebot machen würden. Dies kann nur als dreiste Provokation der Arbeitgeber gegenüber den organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes aufgefasst werden.

6,5 Prozent lineare Lohnsteigerung

Seit Mitte Februar liegen die Forderungen von ver.di auf dem Tisch: 6,5 Prozent lineare Lohnsteigerung, mindestens 200 Euro mehr im Monat, unbefristete Übernahme von Auszubildenden und eine Erhöhung ihres Entgeltes um 100 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Dass die Arbeitgeber diese Forderungen für unrealistisch und, angesichts der klammen Finanzsituation insbesondere der Kommunen, für fantastisch halten und als „völlig überzogenes Wunschdenken“ bezeichnen, war klar. Das gehört zum Ritual vor jeder Verhandlung. Das Verhalten, das die Arbeitgeber aber jetzt an den Tag gelegt hatten, konnte nur eine Antwort nach sich ziehen: Kraftvolle Warnstreiks in möglichst allen betroffenen Betrieben.

Arbeitgeber legten kein verhandlungsfähiges Angebot vor

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde vom 12. bis 13. März 2012 waren die Arbeitgeber nicht in der Lage, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. 2,1 Prozent für das erste und 1,2 Prozent für ein weiteres Jahr sowie eine Einmalzahlung von 200 Euro ist eine weitere Provokation. Darauf kann es auch für die GewerkschafterInnen der Partei DIE LINKE nur eine Antwort geben: Eine bundesweite eindrucksvolle zweite Warnstreikwelle.

Öffentlicher Dienst hinkt der Reallohnentwicklung hinterher

Ver.di hatte bereits in einer ersten Stellungnahme nach dem Verhandlungsauftakt deutlich gemacht, dass ihre Forderungen mehr als berechtigt sind: Die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst hinkt der Reallohnentwicklung hinterher. Daher besteht ein deutlicher Nachholbedarf gegenüber anderen Branchen. Ebenso gibt es mittlerweile ein massives Nachwuchs- und Fachkräfteproblem im öffentlichen Dienst. Zu erwähnen ist ebenfalls, dass gerade in den unteren Lohngruppen, in denen viele Frauen beschäftigt sind, Kolleginnen und Kollegen gezwungen sind, eine Nebentätigkeit auszuüben oder gar ergänzende Sozialleistungen zu beantragen. Von daher sind die jetzigen Forderungen von ver.di mehr als berechtigt, denn ohne Beschäftigte hat der öffentliche Dienst keine Zukunft, zumindest nicht als „öffentlicher“.

Steuerpolitik des Bundes ist schuld an den klammen Kassen der Kommunen

Wenn die Arbeitgeberseite weiterhin, wie gewohnt, über ihre miserablen Finanzen jammert, kann ihr nur entgegengehalten werden: Nicht die Lohnentwicklung ist schuld an ihrer Finanzmisere. Es ist die Steuerpolitik des Bundes, die seit Jahren gerade die Kommunen in die roten Zahlen treibt, es ist ein Einnahmeproblem, das es zu lösen gilt. DIE LINKE hat schon vor einiger Zeit ein Steuerkonzept vorgelegt, das sich auf die Vermögenssteuer, Finanztransaktionssteuer und den Steuervollzug bezieht, und dies könnte zu Milliarden Mehreinnahmen führen.

Finanzmisere ist politisch gewollt

Dass die Finanzmisere politisch gewollt ist, wird insbesondere für die Beschäftigten in den kommunalen Krankenhäusern deutlich. Der Bundesgesundheitsminister weigert sich, trotz milliardenschwerer Überschüsse im Gesundheitsfonds und bei den Krankenkassen, die Kostendämpfungsbeschlüsse für den Krankenhausbereich zu korrigieren. Hier wird offensichtlich, dass die Politik für die katastrophalen Zustände im Pflege- und Servicebereich der Krankenhäuser unmittelbar verantwortlich ist, denn die finanziellen Mittel wären vorhanden. Die Forderungen der Gewerkschaften sind also alles andere als überzogen. Sie formulieren lediglich einen Nachholbedarf, denn der öffentliche Dienst darf sich nicht zu einem weiteren Niedriglohnsektor entwickeln. Denn „öffentlich“ ist wesentlich und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind es wert. Die Einkommen dieses großen Beschäftigungssektors sind gerade angesichts des zu erwartenden Wachstumsrückgang 2012 ein erhebliches Konsumpotential, das die Binnennachfrage stärkt und damit unsere Wirtschaft stabilisiert.

Weitere Informationen und Kontakt:

Bundesarbeitsgemeinschaft Betrieb & Gewerkschaft der Partei DIE LINKE (AG B&G)

E-Mail: ag.bg@die-linke.de

Telefon: 030 24009673

Fax: 030 24009624

Internet: www.betriebundgewerkschaft.de

BundessprecherInnenrat:

Jochen Dürr, Gerald Kemski-Lilleike (V.i.S.d.P.), Heidi Kloor, Gertrud Moll, Bernd Tenbensel, Harald Weinberg, Ursula Weisser-Roelle, Sabine Wils

 

 

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„Landrat Bauer will hinter verschlossenen Türen verhandeln“ – Kreisrat Feuchter (Grüne) fordert öffentliche Sitzung des Kreistagsausschusses zum Thema Hohenlohebahn

Einen Offenen Brief an den Schwäbisch Haller Landrat Gerhard Bauer hat Hans-Joachim Feuchter, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Grüne/Ödp, geschrieben. Feuchter fordert, dass der Verwaltungs- und Finanzausschuss am 20. März 2012 zum Thema Hohenlohebahn öffentlich tagt. Auch solle sich der Kreistag mit den Zielen und dem weiteren Vorgehen befassen.

Von Hans-Joachim Feuchter, Fraktionsvorsitzender Grüne/Ödp im Kreistag Schwäbisch Hall

TOP 1 nö. Verw.u.Fin.A am 20.3. 2012

Sehr geehrter Herr Landrat,

ich möchte hiermit vorschlagen und beantragen den o.a. TOP zur Hohenlohebahn öffentlich zu behandeln – in den Ausschüssen und im Kreistag. Erstens ist der Sachverhalt durch die Sitzung in Waldenburg bereits öffentlich.

Zweitens verlangen Sie durch die Beschlussvorlage „Kenntnisnahme“ eigentlich unausgesprochen das Einverständnis mit dem von Ihnen geplanten Vorgehen (zunächst Absprache mit dem Hohenlohekreis über ein von Ihnen festgelegtes Ziel). Dieses Vorgehen möchten wir und vielleicht auch andere so nicht, zumindest nicht mit dem formulierten Ziel. Also geht das so überhaupt nicht. Sie können einen Beschluss zu Vorgehen und Ziel nicht einfach auf diese Weise umgehen, schließlich ist die Weiterentwicklung der Hohenlohebahn ein wichtiges infrastrukturelles Vorhaben in der Region.

Drittens der Beschluss zum Vorgehen (Verhandlungen mit dem Hohenlohekreis mit dem Ziel…) gehört, wenn er nichtöffentlich gefasst wird, anschließend zudem in den Kreistag, bevor Sie Verhandlungen mit einem bestimmten Ziel aufnehmen. Das ist aber nach ihren Überlegungen nicht vorgesehen. Sie wollen gleich unmittelbar nach nichtöffentlichen Sitzung über Ziel und Vorhaben mit dem Nachbarkreis verhandeln.

Wir sehen deshalb zwei Möglichkeiten:

Entweder Sie behandeln den TOP im Ausschuss weiter nicht öffentlich und setzen ihn dann auf die öffentliche TO des nächsten Kreistags (am 27.3.2012) – vor weiteren Verhandlungen mit dem Hohenlohekreis (zum Ziel und Inhalt der Verhandlungen haben Sie ja bereits einen Antrag von uns).

Oder Sie machen den Ausschuss öffentlich und verhandeln anschließend ohne weiteren Kreistagsbeschluss. Dabei ist aber zu bedenken, dass ein Ausschuss eine Kreistagsangelegenheit (durch die Vorstellung in Waldenburg) vom grundsätzlichen Vorgehen und von der Zielsetzung her so nicht festlegen darf.

Wir möchten Sie bitten uns möglichst bald mitzuteilen, wie Sie verfahren wollen, damit wir die o.a. strittige Einschätzungen unter Umständen rechtzeitig klären lassen können.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Feuchter

Weitere Informationen und Kontakt:

http://gruene-sha.de/kreistag/

http://www.lrasha.de/

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„Der Stresstest ist Makulatur“ – Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 stellt neue wissenschaftliche Untersuchungen vor

Der Stresstest zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Bahnprojektes „Stuttgart 21“ ist nach neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen auch formal gescheitert, fasste das Aktionsbündnis gegen Stuttgart  21 bei einer Pressekonferenz zusammen.

Vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart  21

Mindestens zwei bis drei Züge weniger pro Stunde

Um Aufklärung in der Sache und um Wahrheitsfindung ging es bei der Präsentation des Studenten Heiko Frischmann, der einen Softwarefehler in der von der Deutschen Bahn AG verwendeten Betriebssimulation „RailSys“ aufgedeckt hatte. Dies wurde vom Hersteller der Software inzwischen als „Modell­unschärfe“ eingeräumt. Das Problem: Zugverspätungen und daraus folgende Verzögerungen im Betriebsablauf werden von der Software nicht richtig abgebildet. Das führt dazu, dass in der Spitzenstunde des morgendlichen Berufsverkehrs, zwischen 7 und 8 Uhr, mindestens 2 bis 3 Züge weniger fahren können als bislang errechnet. Damit ist das ohnehin schon fragwürdige Leistungsziel von 49 Zügen pro Stunde unterschritten. [Präsentation im Anhang unten]

Tiefbahnhof hat eine deutlich niedrigere Kapazität als der bestehende Kopfbahnhof

Zahlreiche weitere massive Mängel des Stresstests und Verstöße gegen bestehende Eisenbahn-Richtlinien hat der Bahnexperte und Physiker Dr. Christoph Engelhardt aufgedeckt. Summiert man dies mit dem Softwarefehler, folgt die Konsequenz: der geplante Tiefbahnhof hat eine deutlich niedrigere Kapazität als der bestehende Kopfbahnhof.

Nicht weiter blind der Bahn vertrauen

„Der Stresstest ist damit Makulatur“, so die grüne Stadträtin Clarissa Seitz, eine der SprecherInnen des Aktionsbündnisses. Das Mindeste sei nun die Prüfung der Vorwürfe durch ein DB-unabhängiges Institut. Die grün-rote Landesregierung müsse die Zügel in die Hand nehmen und dürfe nicht weiter blind der Bahn vertrauen.

Milliarden Steuergelder für eine drohende Verschlechterung des Bahnhofs

Grün-Rot könne nicht tatenlos zusehen, wenn der Metropolregion Stuttgart ein Rückbau der Bahninfrastruktur drohe, so Dr. Eisenhart von Loeper, Co-Sprecher im Bündnis und Jurist. „Wir können doch nicht Milliarden Steuergelder für eine drohende Verschlechterung des Bahnhofs in den Sand setzen.“, so von Loeper. Das sei nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz nicht genehmigungsfähig und speziell für den Finanzminister Nils Schmid und für die Regierung insgesamt „grenzwertig“, weil dies Landesvermögen veruntreuen würde.

Offene Fragen kritisch prüfen

Auch sei es nicht zulässig, die zwingende kritische Prüfung der Fragen weiter mit Verweis auf die Volksabstimmung zuzudecken und zu verweigern. Schließlich hätten auch die Projektbefürworter die Leistungsverbesserung des Tiefbahnhofs um 30 % gewollt, keinesfalls jedoch die Leistungsverschlechterung.

Weitere Informationen zur wissenschaftlichen Untersuchung:

http://kopfbahnhof-21.de/fileadmin/bilder/diverse/presse/Folien_PK_Stresstest_Softwarefehler.pdf

 

 

 

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„Abzocke bei Müllgebühren auch im Landkreis Schwäbisch Hall?“ – Fernsehbericht von „Frontal 21“

Einen aufschlussreichen Bericht über die  Abzocke bei Müllgebühren hat das ZDF-Politmagazin „Frontal 21“ gesendet.

Zugesandt von einer Leserin aus Gaildorf

Die Leserin fragt, ob auch die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schwäbisch Hall betroffen sind.

Link zum Frontal 21-Beitrag:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/925180#/beitrag/video/1580836/Frontal21-Sendung-vom-28-Februar-2012

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„Zahlreiche Zivilisten und Kriegsgefangene erschossen“ – SS-Panzerdivision Götz von Berlichingen hinterließ eine grausame Blutspur

Zwei große Gedenksteine für die “17. Panzergrenadier-Division Götz von Berlichingen” und die “Panzer-Division Wiking” stehen etwa 100 Meter oberhalb der „Götzenburg“ Jagsthausen am Ortsausgang Richtung Berlichingen. Der Betrachter wird aber nicht darüber aufgeklärt, dass es sich bei diesen Divisionen um zwei SS-Einheiten handelt. Nur wenige Meter davon entfernt sind das „Ehrenmal der Gemeinde für Gefallene und Vermisste des Ersten und Zweiten Weltkrieges“ und für die „Opfer der Gewaltherrschaft während der Nazi-Diktatur“ der Gemeinde Jagsthausen.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Auffallend brutale Kriegführung

Einige Ausschnitte aus dem Buch „Soldaten – Protokolle vom Kämpfen, Töten und Sterben“ geben einen Eindruck davon, wie die Waffen-SS-Einheiten „Götz von Berlichingen“ und „Wiking“ im Zweiten Weltkrieg kämpften. „(…) Wenngleich die beiden Panzergrenadierdivisionen `Reichsführer-SS´und `Götz von Berlichingen´im Hinblick auf ihre Kampfkraft weit davon entfernt waren, militärische Eliteverbände zu sein, vermochten ihre Offiziere doch einen SS-Geist zu formen, der sich unter anderem durch eine auffallend brutale Kriegführung bemerkbar machte. So fiel nicht nur die Division `Reichsführer-SS´durch zahlreiche Massaker in Italien auf, auch die Division `Götz von Berlichingen´ hinterließ in Frankreich eine Blutspur, ermordete etwa am 25. August 1944 in Maillé 124 Zivilisten und war für zahlreiche Gefangenentötungen verantwortlich, wie vor allem die Abhörprotokolle belegen. So hat auch der bereits erwähnte Swoboda als Angehöriger der Division `Götz von Berlichingen´ US-amerikanische Kriegsgefangene erschossen (…).“ (Quelle: Buch „Soldaten – Protokolle vom Kämpfen, Töten und Sterben“, Sönke Neitzel und Harald Welzer, Lizenzausgabe für die Büchergilde Gutenberg, 2011, Seite 387).

Soldaten der SS-Divison Wiking beschwerten sich, weil Gefangene nicht erschossen wurden

Auf Seite 378 des Buches ist zu lesen: „(…) Hauptmann Alexander Hartdegen vom Stab der 3. Panzerdivision berichtete etwa, dass sein Divisionskommandeur ausdrücklich jede Erschießung von Gefangenen verboten habe, worauf ein `großer Krach´ mit einer unterstellten Einheit der SS-Division `Wiking´ losging, `weil wir die Gefangenen nicht erschossen´. (…)

„Alle Gefangenen erschossen“

(…) Zahlreiche Heeres- und Luftwaffensoldaten berichten in dieser Zeit (Anmerkung: Sommer 1944) von Verbrechen der Waffen-SS. Die SS-Division `Götz von Berlichingen´ habe alle Gefangenen erschossen, auch die SS-Division `Hitlerjugend´ habe keine Gefangenen gemacht.

Zwölf Mark Zulage pro Tag für Soldaten des Erschießungskommandos

Auf Seite 174 des Buches ist zu lesen: „(…) Ein ausgewiesener Täter, der SS-Oberscharführer Fritz Swoboda (Anmerkung: Angehöriger der SS-Division `Götz von Berlichingen´) unterhält sich mit dem Oberleutnant Werner Kahrad über die Details und Schwierigkeiten bei Ermordungen in der Tschechoslowakei:

Swoboda: „Da waren doch Erschießungen am laufenden Band, da gab es die zwölf Mark Zulage, 120 Kronen am Tag für die Erschießungskommandos. Da haben wir nichts anderes gemacht, also die Gruppen von zwölf Mann haben jeweils sechs Mann geführt und dann umgelegt. Da habe ich vielleicht 14 Tage nichts anderes gemacht. Und da haben wir doppelte Verpflegung gekriegt, weil das doch ungeheuer die Nerven kostet…. Frauen haben wir auch erschossen, die Frauen waren besser wie die Männer. Männer haben wir viele gesehen, auch Juden, die gewimmert haben im letzten Augenblick. Und wenn da so Schwächlinge waren, dann sind zwei National-Tschechen hin und haben die in die Mitte genommen, und hochgehalten…. Aber die doppelte Verpflegung und die zwölf Mark hat sich der Mann schwer verdient, so fünfzig Weiber umlegen in einem halben Tag. In Rosin (?) haben wir auch Erschießungen durchgeführt.“

Kahrad: „Da war ein großer Flugplatz.“

Auch alte Frontsoldaten sind „bei dem Weiber-Erschießen schwach geworden“

Swoboda: „Bei der Kaserne, da ging das am laufenden Band, auf einer Seite kamen sie, und da stand dann so eine Kolonne von vielleicht 500 bis 600 Mann, die kamen zu einem Tor rein, und da war dann der Schießstand, da wurden sie umgelegt, geschnappt und wegtransportiert, dann kamen die nächsten sechs. Zuerst hat man gesagt, prima, besser wie Dienst machen, aber nach ein paar Tagen hätte man lieber wieder Dienst gemacht. Das ging auf die Nerven, und dann wurde man stur, dann war es egal. Da hat es bei uns welche gegeben, die bei dem Weiber-Erschießen schwach geworden sind, und wir hatten dazu lauter alte Frontsoldaten ausgesucht. Aber es war eben Befehl. (…)

Bereits im März 2010 ist der weitere Text zu den SS-Gedenksteinen in Jagsthausen in Hohenlohe-ungefiltert erschienen (Autor: Ralf Garmatter):

Bürgermeister Halter: „Gemeinde hat mit den SS-Gedenksteinen nichts zu tun“

„Die Gedenksteine haben überhaupt nichts mit dem weiter nordwestlich liegenden Ehrenmal der Gemeinde für Gefallene und Vermisste des 1. und 2. Weltkriedges oder Opfer der Gewaltherrschaft während der Nazi-Diktatur zu tun. Die Gemeinde hat die Aufstellung weder veranlasst noch unterstützt und ist somit in keinen Zusammenhang damit zu bringen. Die Gedenksteine stehen auf Privateigentum von Götz Freiherr von Berlichingen. Weitere Auskünfte erhalten Sie gegebenenfalls von ihm“, schreibt Jagsthausens Bürgermeister Roland Halter auf eine Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert.

Freiherr von Berlichingen antwortete bisher nicht

Von Götz Freiherr von Berlichingen hat Hohenlohe-ungefiltert innerhalb der vergangenen drei Wochen keine Antwort auf Fragen zu den SS-Gedenksteinen bekommen.

Roman Herzog ist seit 2001 mit Freifrau von Berlichingen verheiratet

Interessant wäre auch eine Stellungnahme des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog (CDU) zu den Gedenksteinen in Jagsthausen für die SS-Divisionen „Götz von Berlichingen“ und „Wiking“. Ein entsprechender Fragenkatalog vom Januar 2010 an das offizielle Büro „Bundespräsident a. D. Prof. Dr. Roman Herzog, Prinzregentenstraße 89, 81675 München“ blieb aber bis heute (7. März 2010) unbeantwortet. Roman Herzog ist seit 2001 in zweiter Ehe mit Alexandra Freifrau von Berlichingen, der Geschäftsführerin der Burgfestspiele Jagsthausen verheiratet. Bundespräsident a.D. Herzog ist selbst regelmäßiger Besucher der Burgfestspiele in Jagsthausen. In der Region Heilbronn-Franken scheint es Roman Herzog zu gefallen. Sein offizielles Büro verlegt er jedenfalls ab dem 15. März 2010 von München nach Heilbronn.

SS-Gedenksteine passen nicht zu einem „Gedenken an die Opfer“

Während seiner Amtszeit als Bundespräsident (1994 bis 1999) führte Roman Herzog 1996 in Deutschland den 27. Januar als Opfergedenktag ein. Seither wird dieser Tag in Deutschland als “Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus” begangen. In seiner Rede führte Herzog damals aus: „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“ Anmerkung von Hohenlohe-ungefiltert: Zu diesen Worten passen Gedenksteine für SS-Divisionen in Jagsthausen, der Heimat seiner Gattin, sicher nicht.

SS-Divisionen häufig in Kriegsverbrechen verwickelt

Bild des Gedenksteins in Jagsthausen für die SS-Panzergrenadier-Division "Götz von Berlichingen", aufgenommen im Januar 2010.
Gedenkstein in Jagsthausen für die SS-Panzergrenadier-Division „Götz von Berlichingen“. Das Foto wurde im Januar 2010 aufgenommen.

Zur historischen Einschätzung der SS-Gedenksteine in Jagsthausen schreibt Thomas Will, Richter am Amtsgericht und Mitarbeiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert: „Allgemein gilt, dass SS-Divisionen häufig in Kriegsverbrechen verwickelt waren, so dass derartige Gedenksteine grundsätzlich schon deswegen problematisch sind. Die Prüfung der Frage, ob solche Gedenksteine rechtlich erlaubt sind, fällt nicht in das Aufgabengebiet der Zentralen Stelle.“

16 Aktenbände über Ermittlungen gegen SS-Divisionen „Götz von Berlichingen“ und „Wiking“

Umfangreiche Ermittlungsakten zu den beiden SS-Divisionen „Götz von Berlichingen“ und „Wiking“ lagern in der Außenstelle Ludwigsburg des Bundesarchivs. „Im Teilfindbuch zum Bestand B 162 Zentrale Stelle derzeit insgesamt 16 Aktenbände recherchierbar, die Ermittlungen gegen Angehörige der von Ihnen genannten SS-Divisionen „Götz von Berlichingen“ und „Wiking“ zum Gegenstand haben“, schreibt Bundesarchiv-Mitarbeiter Dr. Tobias Herrmann auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert. „Diese Bände können unter den Bedingungen von Bundesarchivgesetz und Bundesarchiv-Benutzungsverordnung im Lesesaal unserer Außenstelle eingesehen werden. Eine „historische Einstufung“ militärischer oder paramilitärischer Einheiten „hinsichtlich Kriegsverbrechen“ vorzunehmen, ist nicht Aufgabe des Historikers“, schreibt Tobias Herrmann weiter (www.bundesarchiv.de).

Polizeidirektion Heilbronn hält die SS-Gedenksteine für strafrechtlich oder staatsschutzrechtlich nicht zu beanstanden

Nach Ansicht von Harald Schumacher, Pressesprecher der Polizeidirektion Heilbronn, sind die „Gedenksteine strafrechtlich oder staatsschutzrechtlich nicht zu beanstanden“.

Staatsanwaltschaft Heilbronn und Landeskriminalamt Stuttgart antworten nicht

Hubert Waldenberger, Pressesprecher des Landratsamts Heilbronn, berichtet auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert über die SS-Gedenksteine: „Bisher sind hier weder Hinweise noch Kritik eingegangen und der Kreistag hat sich damit nicht beschäftigt. Details zu diesen Gedenksteinen sind hier nicht bekannt. (…) Ob solch ein Gedenkstein einen Straftatbestand erfüllt, kann von hier nicht beurteilt werden, sondern müsste von der Justiz geprüft werden. Straftatbestände können bei jeder Polizeidienststelle angezeigt werden“, so Waldenberger weiter.

Eine entsprechende Anfrage von Hohenlohe-ungefiltert an die Staatsanwaltschaft Heilbronn, Referat Öffentlichkeitsarbeit, vom 4. Februar 2010, zur Zulässigkeit solcher SS-Gedenksteine blieb allerdings bis heute (7. März 2010) unbeantwortet. Ebenso unbeantwortet geblieben ist bisher eine inhaltlich ähnliche Nachfrage beim Landeskriminalamt Stuttgart, Referat Öffentlichkeitsarbeit und Abteilung Staatsschutz.

In Jagsthausen soll es schon in den 1980er Jahren Gedenktreffen von SS-Mitgliedern gegeben haben

Diese Bänder schmücken den Kranz zur Erinnerung der SS-Division "Götz von Berlichingen" in Jagsthausen.
Diese Bänder schmücken den Kranz zur Ehrung der SS-Division „Götz von Berlichingen“ in Jagsthausen.

Bisher keine konkreten Informationen über die Gedenksteine für die SS-Divisionen in Jagsthausen hat die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten Landesvereinigung Baden-Württemberg (VVN-BdA) in Stuttgart. Ein VVN-BdA-Mitglied aus dem Landkreis Schwäbisch Hall teilt auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert jedoch mit, dass ihm die SS-Gedenksteine in Jagsthausen schon seit einigen Jahren bekannt und „ein Dorn im Auge“ gewesen seien. In Jagsthausen habe es „wohl auch in den 1980er Jahren – vielleicht auch später noch „Gedenktreffen“ gegeben – wie zum Beispiel auch in Ruppertshofen, Gemeinde Ilshofen, „wo jahrelang der Musikverein nach der offiziellen Volkstrauertags-Kirchenveranstaltung den alten Kameraden aufgespielt“ habe. Im Friedhof Ruppertshofen gebe es auch eine „Nische“, in der SS-Soldaten liegen, die das Dorf bis zur Zerstörung „heldenhaft verteidigt haben“, schreibt das Mitglied der VVN-BdA aus dem Landkreis Schwäbisch Hall mit einer Prise Sarkasmus weiter.

SS-Gedenksteine werden vom Regierungspräsidium Stuttgart nicht als Denkmale geführt

Für „in keiner Form zuständig“ sieht sich die Denkmalabteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP), nach Darstellung des RP-Pressesprechers Clemens Homoth-Kuhs. Die SS-Gedenksteine in Jagsthausen werden von der Denkmalabteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart „nicht als Denkmale geführt“, so Homoth-Kuhs in seiner Antwort auf eine Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert.

Anmerkung von Hohenlohe-ungefiltert: Interessant wäre nun vor allem die Stellungnahme des aktuellen Eigentümers der Burg Jagsthausen, Götz Freiherr von Berlichingen, warum auf seinem Grundstück, unmittelbar neben der gemeindlichen Erinnerungsstätte für die Kriegsopfer, zwei Gedenksteine für SS-Divisionen stehen, deren Soldaten nach bisherigen Recherchen an zahlreichen Kriegsverbrechen beteiligt waren. Auch eine Stellungnahme zu den SS-Gedenksteinen von Ex-Bundespräsident Roman Herzog, der mit Alexandra Freifrau von Berlichingen verheiratet ist und deshalb ein regelmäßiger Gast der Götzenburg Jagsthausen ist, wäre wünschenswert. Insbesondere deshalb, weil sich Roman Herzog während seiner Amtszeit als Bundespräsident für die Einführung eines Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus eingesetzt hat.

Weitere Informationen zu den Gedenksteinen in Jagsthausen bei Hohenlohe-ungefiltert:

https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=6198

Weitere Informationen zur 17. SS-Panzergrenadier-Division “Götz von Berlichingen”:

http://de.wikipedia.org/wiki/17._SS-Panzergrenadier-Division_„Götz_von_Berlichingen“

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2004/0513/seite3/0001/index.html

Weitere Informationen zur SS-Panzer-Division “Wiking”:

http://www1.yadvashem.org/download/about_holocaust/studies/lappin_full.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/5._SS-Panzer-Division_„Wiking“

Rede von Bundespräsident Roman Herzog anläßlich des Gedenkens an den 50. Jahrestag des Warschauer Aufstandes am 1. August 1994 in Warschau:

http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/WegeInDieGegenwart_redeHerzogZumWarschauerAufstand/index.html

Gedenkstein an die SS-Panzerdivision "Wiking" in Jagsthausen, aufgenommen im Januar 2010.
Gedenkstein für die SS-Panzerdivision „Wiking“ in Jagsthausen. Das Foto wurde im Januar 2010 aufgenommen.

Bisher unbeantworteter Fragenkatalog von Hohenlohe-ungefiltert vom 4. Februar 2010 an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Heilbronn:

Staatsanwaltschaft Heilbronn
Referat Öffentlichkeitsarbeit

Presseanfrage zu Gedenksteinen für zwei SS-Divisionen auf der Gemarkung Jagsthausen

Zum Sachverhalt:
Zwei große Gedenksteine für die „17. Panzergrenadierdivision Götz von Berlichingen“ und die „Panzer-Division Wiking“ stehen etwa 100 Meter oberhalb der Burg Jagsthausen am Ortsausgang Richtung Berlichingen. Ein Schild weist darauf hin, dass die Gedenksteine vermutlich zu einer gemeindlichen Gedächtnisstätte der Kriegstoten der Gemeinde Jagsthausen gehören. Der Betrachter der Gedenksteine wird nicht darüber aufgeklärt, dass es sich bei diesen Divisionen um zwei SS-Einheiten handelt. Laut Wikipedia-Eintrag waren diese SS-Divisionen im Zweiten Weltkrieg aktiv an Kriegsverbrechen beteiligt. Laut Entnazifizierungsgesetz handelt es sich bei der SS per se um eine verbrecherische Organisation.

Die Fragen:
1. Seit wann gibt es diese beiden Gedenksteine für die SS-Divisionen in Jagsthausen?
2. Wer ist für die jeweilige Aufschrift inhaltlich verantwortlich – wie kamen die Texte zu Stande und auf welcher Grundlage?
3. Auf wessen Veranlassung wurden die beiden Gedenksteine aufgestellt? Welchen Zusammenhang gibt es zwischen den beiden SS-Divisionen und der Gemeinde Jagsthausen?
4. Wer pflegt die Gedenksteine und die Einfriedung?
5. Stehen die Gedenksteine auf einem Gemeindegrundstück?
6. Ist es rechtlich erlaubt, Gedenksteine für SS-Divisionen aufzustellen?
7. Hat es in der Vergangenheit bereits Hinweise darauf gegeben oder Kritik daran gegeben, dass Gedenksteine für zwei SS-Divisionen in Jagsthausen stehen?
8. Hat es schon Forderungen gegeben, diese Gedenksteine zu entfernen – wenn ja, von wem?
9. Wie sind die beiden Gedenksteinen für die SS-Divisionen aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu bewerten?
10. Falls es sich bei dem Grundstück um ein Privatgrundstück handelt: Ist es rechtlich erlaubt, Gedenksteine für SS-Divisionen auf einem Privatgrundstück aufzustellen?

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„Das Sammeln von Spenden wird untersagt“ – Stadt Stuttgart geht gegen unerwünschte Meinungen vor

Das Amt für „öffentliche Ordnung“ der Stadt Stuttgart findet offenbar immer neue Möglichkeiten des Vorgehens gegen unerwünschte Meinungen in der Öffentlichkeit. Diesmal geht es gegen die Eigenfinanzierung der Montagsdemo gegen Hartz IV, deren Versammlungsleiterin einen Strafbefehl über 450 Euro erhalten hat.

Vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Stadt handelt gegen geltende Vorschriften

Vorgeworfen wird ihr die Durchführung einer Spendensammlung entgegen der im Versammlungsbescheid des Amtes für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 18. Oktober 2011 gemachten Auflage: „Das Sammeln von Spenden wird untersagt.“ Hatte die Stadt Stuttgart zunächst – in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (siehe unten) – nichts gegen eine auf dem Info-Tisch der Montagsdemo aufgestellte Spendendose unternommen, hat sie inzwischen das Verbot, Spenden zu sammeln, als „versammlungsrechtliche Auflage“ in die Anmeldebestätigung der Montagsdemo aufgenommen. In der Folge kann die Staatsanwaltschaft bei einer trotzdem durchgeführten Spendensammlung gegen die Versammlungsleiter wegen einer „Straftat nach dem Versammlungsgesetz“ vorgehen.

Weitere Einschränkung des Versammlungsrechts

Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses für Versammlungsfreiheit: „Wir sehen in diesem Vorgehen der Stadt Stuttgart eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts und weisen diesen Angriff auf die finanzielle Unabhängigkeit von Initiativen und Bewegungen und letztlich auf die Versammlungsfreiheit zurück. Die Durchführung einer Versammlung ist immer mit Unkosten verbunden und darf nicht von finanzkräftigen Sponsoren, wie zum Beispiel der Werbekampagne für Stuttgart 21 abhängen.“ Die so genannten „Sammlungsgesetze“, die den formalen Ansatzpunkt für derartige Angriffe auf die finanzielle Unabhängigkeit liefern, sind in zwei Dritteln aller Bundesländer in den letzten Jahren ersatzlos gestrichen worden.

Einspruch der Montagsdemo gegen Hartz IV gegen den ergangenen Strafbefehl

Es gibt keinen Grund, an einem Gesetz festzuhalten, mit dem die Menschen bevormundet werden – als ob sie nicht selber entscheiden könnten, ob sie für die Montagsdemo gegen Hartz IV, für den Protest gegen Stuttgart 21 oder anderes spenden wollen oder nicht. Das Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Landesregierung auf, dieses Landesgesetz ebenfalls ersatzlos zu streichen und unterstützt den Einspruch der Montagsdemo gegen Hartz IV gegen diesen Strafbefehl.

Die Verhandlung findet statt am Mittwoch, 14. März 2012, um 11 Uhr im Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5.

Weitere Informationen:

Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Sammlungsgesetzes (SaGVwv) stellt entgegen der neuen Stuttgarter Praxis fest: „Einer Erlaubnis nach dem Sammlungsgesetz bedürfen somit nicht: …das Aufstellen von Sammelbüchsen oder Sparbüchsen auf Straßen und Plätzen…., wenn dabei nicht durch eine Person auf die Spender eingewirkt wird (zum Beispiel durch Hinhalten der Büchsen oder durch Ansprechen)“.

Quellen: Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Sammlungsgesetzes (SaGVwv) vom 30. November 2005 – Az.: 41-1114

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-2185-SM-20051130-SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Baden-Württembergisches Sammlungsgesetz:

http://www.drs.de/fileadmin/Rechtsdoku/1/2/3/sammlungsgesetz.pdf

Versammlungsleiterin Montagsdemo gegen Hartz IV:

Christine.Schaaf@t-online.de

Telefon: 0711/732672

Mobil: 01727377410

Weitere Informationen und Kontakt:

Thomas Trüten, Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Internet: http://www.versammlungsrecht.info/neu/index.html

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„Integration von ausländischen Arbeitskräften“ – Radioprojekt von Auszubildenden der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Eine Sendung zum Thema „Integration von ausländischen Arbeitskräften“ haben Auszubildende der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall produziert. Diese wird am Montag, 26. März 2012, um 16 Uhr erstmals gesendet.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Sendung „StHörfleck“ am Montag, 26. März 2012, um 16 Uhr auf Radio StHörfunk

Nach einem Besuch der Auszubildenden der Stadtverwaltung im Freien Radio StHörfunk konnten die jungen Leute einen Einblick in die Arbeit eines Radiosenders und den Ablauf einer Sendung mit der dazugehörigen Vorbereitung gewinnen. Fünf Auszubildende haben sich danach entschieden, zum Thema „Integration von ausländischen Mitbürgern in der Arbeitswelt“ eine Sendung zu machen. Für dieses Radioprojekt haben die Mitarbeiterinnen der Verwaltung zur Vorbereitung Interviews mit Menschen in der Stadt, bei verschiedenen Firmen, in anderen Stadtverwaltungen und bei Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim gemacht. Die Antworten auf Fragen wie „Welche Perspektiven sehen Sie für ausländische Fachkräfte?“, „Welche Vorteile hat die Stadt für ausländische Fachkräfte?“ und weitere Hintergrundinformationen zum Thema und natürlich Musik können Interessierte in der Sendung „StHörfleck“ am Montag, 26. März 2012, um 16 Uhr auf Radio StHörfunk hören.

Weitere Informationen: FM 97,5 Mhz (Schwäbisch Hall), FM 104,8 Mhz (Crailsheim), LiveStream auf www.sthoerfunk.de

Wiederholungssendungen:

Dienstag, 27. März 2012: 15 Uhr

Mittwoch, 28. März 2012: 11 Uhr

Donnerstag, 29. März 2012: 6 Uhr

Freitag, 30. März 2012: 14 Uhr

Samstag, 31. März 2012: 12 Uhr

Sonntag, 1. April 2012: 8 Uhr

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„Solarförderungs-Kahlschlag stoppen“ – Der Bundestagsabgeordnete Harald Ebner (Grüne) bittet Bürgermeister um Unterstützung

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die damit verbundene drastische Kappung der Förderung der Solarenergie im Bereich Photovoltaik kam am 9. März 2012 in erster Lesung in den Bundestag. Davon sind auch viele Firmen und Kommunen in unserer Region betroffen.

Von Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter Bündnis 90/Die Grünen für den Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Bürgermeister und Landräte sollen sich bei der Bundesregierung für die Solarenergie einsetzen

Der Bundestagsabgeordnete Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) hat deshalb einen Brief an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kreise Schwäbisch Hall und Hohenlohe sowie die beiden Landräte Gerhard Bauer und Helmut M. Jahn geschrieben. Darin bittet er sie dringend, den Regierungsplänen zur drastischen Kürzung der Solarförderung auch öffentlich eine klare Absage zu erteilen und durch persönlichen Einsatz bei Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundesministern Rösler und Röttgen sowie bei den hiesigen Bundestagsabgeordneten der Koalitionsparteien auf eine Änderung des Gesetzentwurfes hinzuwirken. Bis zur dritten Lesung am 30. März 2012, bei der die EEG-Novelle vom Bundestag beschlossen werden soll, besteht noch die Gelegenheit zu Änderungen. Harald Ebner schreibt in seinem Brief unter anderem:

Energiewende muss beschleunigt werden

„Der fortschreitende Klimawandel, die Atomkatastrophe von Fukushima vor einem Jahr und Ölpreise von über 120 Dollar pro Barrel machen deutlich, dass die Energiewende nicht gebremst, sondern im Gegenteil beschleunigt werden muss. Besonders Freiflächenanlagen, die zum Beispiel entlang von Autobahnen, in Gewerbegebieten, auf Mülldeponien oder auf Holzlagerstätten wie in Schrozberg eine sinnvolle ergänzende Flächennutzung darstellen, sind von Vergütungskürzungen um 30 Prozent betroffen. Bis 2020 würde mit den weiteren geplanten Absenkungsschritten der Solarausbau auf durchschnittlich 350 Megawatt pro Jahr gedrückt und damit praktisch zum Erliegen kommen.

EEG nicht durch Kahlschlagpolitik gefährden

Diese schockartige Kappung der Solarförderung geht deutlich über ein sinnvolles Maß der Förderungsanpassung an erreichte Kosteneffizienzfortschritte hinaus. Die schon bisher geltende kontinuierliche Degression der Vergütung hat bislang eine übermäßige Belastung der Verbraucher verhindert. Die Energiewende ist entscheidend und notwendig, um eine umweltfreundliche, verlässliche und auch langfristig bezahlbare Energieversorgung in der Zukunft sicherzustellen – und damit einen essentiellen Teil der Daseinsvorsorge auch auf kommunaler Ebene. Das vielfach von anderen Ländern übernommene deutsche EEG als internationales Erfolgsmodell darf daher nicht durch Kahlschlagpolitik gefährdet werden.“

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Sprecher für Agrogentechnik, Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-73028

Fax: 030 / 227-76025

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

Der gesamte Brief des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner an die Bürgermeister und Landräte der Kreise Schwäbisch Hall und Hohenlohe:

Drastische Kürzung der Solarförderung trifft Unternehmen und Kommunen auch in Baden-Württemberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 29. Februar 2012 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe (quasi einen Gesetzentwurf) zur Ausgestaltung der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und eine damit verbundene drastische Kappung der Förderung der Solarenergie (im Bereich Photovoltaik) beschlossen. Besonders Freiflächenanlagen, die zum Beispiel entlang von Autobahnen, in Gewerbegebieten, auf Mülldeponien oder auf Holzlagerstätten wie in Schrozberg eine sinnvolle ergänzende Flächennutzung darstellen, sind von Vergütungskürzungen um 30 Prozent betroffen. Der jährliche Solarausbau soll nach diesem Beschluss im Rahmen eines Korridors von 2,5 bis 3,5 Gigawatt de facto planwirtschaftlich gedeckelt und ab 2014 jährlich um 400 Megawatt gesenkt werden.

Dies würde für 2012 mehr als eine Halbierung des Kapazitätsausbaus bedeuten: 2011 wurde die Photovoltaik noch um 7,5 Gigawatt ausgebaut. Bis 2020 würde mit den zusätzlichen Absenkungsschritten der Solarausbau auf durchschnittlich 350 Megawatt gedrückt und damit praktisch zum Erliegen kommen. Damit wäre das entsprechende Ausbauziel des Aktionsplans für Erneuerbare Energien von 52 Gigawatt, das die Bundesregierung 2010 an die EU-Kommission nach Brüssel gemeldet hat, um 11 Gigawatt verfehlt. Die Drosselung des Ausbaus beziehungsweise der Vergütung soll unabhängig von der realen Kostenentwicklung stattfinden. Also selbst dann, wenn die Solarenergie deutliche Kosteneffizienzsprünge macht und die Stromerzeugungskosten unter diejenigen von Kohlekraftwerken fallen. Damit wird deutlich, dass es der Bundesregierung nicht in erster Linie um die Begrenzung oder Senkung der Kosten durch die Solarenergie geht.

An die Landräte und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kreise Schwäbisch Hall und Hohenlohe

Faktisch reichen die Vergütungskürzungen ab dem 1. April 2012 zum Teil weit über 30 Prozent hinaus, weil es zu Verschiebungen in andere Anlageklassen und damit indirekt zu noch geringeren Vergütungen kommt. Hinzu kommt eine monatliche Absenkung der Vergütung um 0,15 Cent pro Kilowattstunde (KWh) (ab 2013 also um 1,8 Cent pro Jahr). Zudem werden bei Anlagen mit Netzeinspeisung (ohne Eigenverbrauch) nur noch 85 bis 90 Prozent des Solarstroms mit dem vollständigen Satz vergütet. Der Rest muss zu deutlich niedrigeren Erlösen vermarktet werden. Insgesamt erreichen die Gesamtabsenkungen je nach Anlagenart dieses Jahr ein Niveau von 36,6 bis 50 Prozent. Weitere Änderungen, wie beispielsweise eine weitere Absenkung der Förderung bzw. des Anteils des voll vergüteten Solarstroms, sind zusätzlich für den Fall vorbehalten, dass der vorgegebene Ausbaukorridorrahmen für Solarstrom überschritten wird.

Die Kürzungen sollen rückwirkend ab der ersten Lesung des Gesetzes Anfang März gelten, was zu großer Verunsicherung unter den Käufern von Solaranlagen führt, denen bislang der 1. April 2012 als Stichtag kommuniziert wurde. Nach der Verabschiedung des Gesetzes sollen zudem zukünftige Kürzungsschritte beziehungsweise Marktanteilsveränderungen allein von den Ministerien per Rechtsverordnung ohne parlamentarische Kontrolle durch Bundestag und Bundesrat erfolgen. Dadurch verschlechtert sich die Attraktivität von Investitionen in Solarenergie sowie die Planungssicherheit für Investoren zusätzlich.

Die schockartige Kappung der Solarförderung geht deutlich über ein sinnvolles Maß der Förderungsanpassung an erreichte Kosteneffizienzfortschritte hinaus. Die schon bisher geltende kontinuierliche Degression der Vergütung hat bislang eine übermäßige Belastung der Verbraucher verhindert. Trotz Verdoppelung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien wäre daher im Jahr 2020 auch nach den bisherigen Rahmenbedingungen die EEG-Umlage als Bestandteil des Verbraucherpreises nur marginal auf 3,64 Cent/KWh gestiegen, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung ermittelt hat. Zudem senken die Erneuerbaren Energien schon heute besonders in wind- und sonnenstarken Zeiten den Börsenstrompreis und entlasten die Volkswirtschaft von hohen Kosten für Brennstoffimporte, allein um 11 Milliarden Euro im Jahr 2011. Wie Studien im Auftrag meiner Fraktion belegt haben, waren die erfolgten Preissteigerungen um insgesamt 40 Prozent seit 2006 beim Strompreis für Privatkunden weitestgehend unberechtigten Gewinnsteigerungen durch die Energieversorger, dagegen kaum höheren Kosten wie etwa durch die EEG-Umlage geschuldet.

Die deutschen Solaranlagenhersteller sind aufgrund der Konkurrenz aus China mit ihren deutlich niedrigeren Preisen bereits in einer angespannten Situation, wie die Zunahme von Insolvenzen bei Solarunternehmen wie SOLON und Solar Millennium AG belegen. Auch im Bereich der Anlageninstallation und -wartung sind viele Arbeitsplätze besonders im Handwerk auch in Baden-Württemberg gefährdet. Die Pläne der Bundesregierung würden eine Pleitewelle auslösen und das mittelfristige Aus für die deutschen Anlagenhersteller bedeuten, was sich auch negativ auf viele Zulieferbetriebe und Komponentenhersteller in Baden-Württemberg und damit die Gemeindefinanzen, wo diese Unternehmen ansässig sind, auswirken würde. Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat vor übertriebenen Einschnitten in die Solarstromvergütung gewarnt.

Die Energiewende ist entscheidend und notwendig, um eine umweltfreundliche, verlässliche und auch langfristig bezahlbare Energieversorgung in der Zukunft sicherzustellen – und damit einen essentiellen Teil der Daseinsvorsorge auch auf kommunaler Ebene. Das vielfach von anderen Ländern übernommene deutsche EEG als internationales Erfolgsmodell darf daher nicht durch Kahlschlagpolitik gefährdet werden. Bis zur dritten Lesung des Gesetzes Ende März besteht noch die Chance, Druck auf Vertreter der Koalitionsparteien bezüglich der Ausgestaltung auszuüben, um gravierende negative Auswirkungen für Wirtschaft, Kommunen und Volkswirtschaft zu verhindern oder zumindest zu begrenzen. Dass der Regierungsentwurf auch bei CDU und CSU umstritten ist, belegt die Kritik unter anderem von Thüringens Ministerpräsidentin Lieberknecht sowie von Bayerns Landwirtschaftsminister Brunner.

Allerdings haben Koalitionsvertreter nur bei den Punkten „Stichtag 9. März“ und der zukünftigen Einbindung des Bundestages Kompromissbereitschaft angedeutet, nicht bei den extremen Kürzungen und der ausbauhemmenden Deckelung der Förderung. Hier ist nach wie vor starker Druck auf die Regierungsfraktionen durch Akteure auf allen politischen Ebenen erforderlich. Ich bitte Sie dringend, den Regierungsplänen auch öffentlich eine klare Absage zu erteilen und durch Ihren persönlichen Einsatz bei Bundeskanzlerin Merkel, den Bundesministern Rösler und Röttgen sowie bei den Bundestagsabgeordneten der Koalitionsparteien in unserer Region auf eine Änderung des Gesetzentwurfes hinzuwirken. Der fortschreitende Klimawandel, die Atomkatastrophe von Fukushima vor einem Jahr und Ölpreise von über 120 Dollar pro Barrel machen deutlich, dass die Energiewende nicht gebremst, sondern im Gegenteil beschleunigt werden muss.

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und hoffe auf Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Ebner

Weitere Informationen und Kontakt:

Harald Ebner, Mitglied des Deutschen Bundestages, Sprecher für Agro-Gentechnik, Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-73025

Fax: 030 / 227-76025

E-Mail: harald.ebner@bundestag.de

Wahlkreisbüro: Gelbinger Gasse 87, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791 / 97 82 37 31

Fax: 0791 / 97 82 37 33

E-Mail: harald.ebner@wk.bundestag.de

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„Möglichst viele Arbeitsplätze erhalten“ – Unterschriftenaktion für die Schlecker-Mitarbeiterinnen

Das berufliche und menschliche Schicksal der Menschen, die bei der Drogeriekette Schlecker arbeiten, geht uns alle an. Es sind die »Schlecker-Frauen«, die zusammen mit ihrer Gewerkschaft ver.di und gegen viele Widerstände aus den Führungsebenen dafür gesorgt haben, dass sich die Arbeits- und Einkommensbedingungen in diesem großen Unternehmen nach und nach verbesserten. Damit haben sie auch ein Stück Sozialgeschichte der Bundesrepublik Deutschland geschrieben.

Von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

 

Wir wollen dazu beitragen, dass möglichst viele der akut gefährdeten Arbeitsplätze erhalten werden. Die Beschäftigten dürfen nicht für das frühere Image ihres Arbeitgebers abgestraft werden. Deshalb sagen wir auch laut und deutlich: Die Verkäufe in den Filialen gehen weiter und es gibt keinen Grund, Einkäufe bei Schlecker zu meiden. Das wäre ein falscher und sehr ungerechter Weg.

 

Die überwiegend weiblichen Beschäftigten haben gemeinsam mit ver.di bei Schlecker tarifvertragliche Regelungen und Betriebsräte durchgesetzt. Aus einem tariflosen Unternehmen machten sie ein tarifgebundenes Unternehmen. Von null betrieblichen Interessenvertretungen schafften sie es bis auf fast 200. Trotz vieler Schwierigkeiten gelang es ihnen, die Arbeit im Unternehmen besser zu machen. Das war und ist vorbildlich.

 

Es geht uns in erster Linie um die Beschäftigten und ihre Angehörigen. Dabei denken wir auch an die zahlreichen Kunden in strukturschwachen Regionen und Stadtgebieten, die auf »ihre« Schlecker-Filiale als Nahversorger angewiesen sind. Auch die Politik ist auf allen Ebenen gefordert. Sie muss sich unverzüglich mit der Situation auseinandersetzen und nach Möglichkeiten suchen, wie die Schlecker-Beschäftigten am besten unterstützt werden können. Die Beschäftigten bei Schlecker und ihre Familien haben unsere Solidarität und Unterstützung verdient! Wir rufen deshalb dazu auf, sich überall an Aktionen für die Frauen und Männer bei Schlecker und ihre Arbeitsplätze zu beteiligen.

Für Unterstützungsunterschriften gibt es eine PDF-Datei zum Herunterladen:

Solidaritaet mit Schlecker-Mitarbeitern

Weitere Informationen und Kontakt:

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Heilbronn-Neckar-Franken, Gartenstraße 64, 74072 Heilbronn

Telefon: +49(7131) 9616-101

Fax: +49(7131) 9616-109

E-Mail: liane.mistele@verdi.de

Internet: www.heilbronn.verdi.de

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