„Welche Kriterien müssen Pflegeeltern erfüllen ?“ – Kreisrat Feuchter (Grüne) stellt zum Thema Jugendhilfe 19 Fragen an Landrat Bauer

Einen Fragenkatalog mit 19 Fragen zum Thema Jugendhilfe hat der Grünen-Kreistagsfraktionsvorsitzende Hans-Joachim Feuchter an den Schwäbisch Haller Landrat Gerhard Bauer geschrieben.

Vom Grünen-Kreistagsfraktionsvorsitzenden Hans-Joachim Feuchter

Sehr geehrter Herr Landrat,

in regelmäßigen Abständen geraten Bereiche der Jugendhilfe in die öffentliche Diskussion – zum Teil im Zusammenhang mit tragischen Ereignissen – zuletzt verbunden mit dem Tod eines Mädchens in einer Pflegefamilie (Fall Chantal). Darauf beziehen sich unter anderem meine Fragen teilweise.

Wir verkennen dabei nicht, dass Pflegeeltern einen verantwortungsvollen Job machen und wichtige Hilfen sind. Die allermeisten machen auch eine gute Arbeit. Die öffentliche Wahrnehmung orientiert sich jedoch stark an Fällen, die problematisch sind und verlangt von den staatlichen Behörden zurecht wirksame Strategien, um solche Problemfälle zu verhindern. In diese Erwartungen sind die zuständigen Gremien (u.a. auch der Kreistag) natürlich eingebunden.

Herrn Haag habe ich die Anfrage am Rande der letzten Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses bereits angekündigt.

Thema Pflegefamilien

1. Wie viele Kinder leben im Landkreis zur Zeit in Pflegefamilien und wie viele Pflegefamilien gibt es im Landkreis? Wie haben sich die entsprechenden Zahlen in den letzten Jahren verändert? Gibt es einen Trend?

2. Wie verhält sich die Zahl der Kinder in Pflegefamilien zur Unterbringung in Heimen?

3. Welche Kriterien müssen Pflegeeltern erfüllen, die Kinder betreuen sollen, die nicht mehr bei den Eltern leben können? Gibt es da verbindliche Standards?

4. Welche Kontrollstrategien von Amtswegen sind eingerichtet, damit es nicht zu Problemen bei der Betreuung von Pflegekindern kommen kann?

5. Gilt im Landkreis auch das Prinzip der milieunahen Unterbringung für Pflegekinder wie teilweise anderswo? Wie sieht das dann in der Praxis aus?

Thema Arbeit des Jugendamtes

6. Gibt es ein Meldesystem gegenüber dem Jugendamt bei relevanten Berufsgruppen (z.B. Ärzten, Lehrern ..), um Kinder in Problemlagen zu identifizieren?

7. Welche Träger sind für das Jugendamt im Bereich der Jugendhilfe tätig? In welchem Verhältnis stehen auf diese Weise ´outgesourcete´ Fälle zur originären Betreuung durch das Jugendamt?

8. Wie wird die Arbeit der Träger im Bereich der Jugendhilfe bewertet und geprüft? Auf welcher Basis erfolgen solche Bewertungen/Prüfungen?

9. Wie häufig sind Hilfen zur Erziehung (Zahlen und Beispiele) und wer erhält welche nach welchen Kriterien?

10. Wie häufig gehen Anzeigen beim Jugendamt ein, die sich auf Verstöße gegen den Kinderschutz beziehen?

11. Gibt es Erkenntnisse über besondere Risikogruppen (z.B. Drogen, psychische Erkrankungen..) und Risikomilieus im Landkreis und wenn ja, wie wird darauf reagiert?

12. Gibt es Risikowohngebiete im Landkreis und wenn ja, wie wird darauf reagiert?

13. Gibt es besonders belastete Brennpunktschulen im Landkreis und gibt es hierfür besondere präventiv wirksame Angebote oder besondere zielgruppenspezifische Hilfsangebote durch das Jugendamt?

14. Für welche Problemlagen gibt es noch Handlungsbedarf und welche Strategien sind hierfür eventuell vorgesehen?

15. Für wie viele Fälle ist ein Mitarbeiter des Jugendamts im Landkreis zuständig?

16. Immer wieder ist die Einschätzung zu hören, Jugendämter seien mit der Aufgabe Kinderschutz überfordert. Ich gehe davon aus, dass die Landkreisverwaltung diese Einschätzung nicht teilt. Welche Gründe sind hierfür aus Ihrer Sicht maßgebend?

Thema Polizei und Justiz

17. Gibt es einen Abgleich entsprechender Daten zu Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz mit der Polizei? Wie ist generell die Zusammenarbeit mit der Polizei beim Kinderschutz?

18. Wie oft werden Kinder aus der Herkunftsfamilie nach richterlichem Beschluss (also i.d.R. gegen den Willen der Eltern) herausgenommen?

19. Wie oft werden Anträge zur Herausnahme von Kindern aus ihrer Herkunftsfamilie von Amts wegen gestellt, aber von den Gerichten abgelehnt?

Vielen Dank für Ihre Mühe

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hans-Joachim Feuchter

Fraktion Grüne/Ödp im Kreistag Schwäbisch Hall, Bovenzenweiler 6, 74575 Schrozberg

Telefon: 07939-8025

Weitere Informationen zum Todesfall der elfjährigen Chantal in Hamburg:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,811806,00.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,812683,00.html

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„Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst: Angebot der Arbeitgeber ist eine Provokation“ – Streikrecht ist Menschenrecht, auch in der Diakonie

130.000 Beschäftigte aus Bund, Kommunen sowie kommunalen Krankenhäusernund Pflegeheimen in allen Bundesländer haben in der Woche vom 3. bis 9. März 2012 an den Warnstreiks teilgenommen, zu denen die Gewerkschaft ver.di aufgerufen hatte. Zum ersten Mal in der Geschichte der Kirche haben sich drei Einrichtungen der Diakonie Württemberg an einer Warnstreikaktion der Gewerkschaft ver.di beteiligt – Streikrecht ist Menschenrecht, auch und gerade in der Diakonie!

Zugesandt von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall, Mitglied des BundessprecherInnenrates Betrieb und Gewerkschaft der Partei Die Linke

Erklärung des BundessprecherInnenrates vom 14. März 2012:

Dreiste Provokation der Arbeitgeber

Es war eine klare und eindeutige Antwort auf den Verhandlungsstart am 1. März 2012 für die zwei Millionen Beschäftigen bei Bund und Kommunen. Dieser gestaltete sich schlimmer als von ver.di bereits im Vorfeld angenommen. Nicht nur, dass die Arbeitgeberseite kein Verhandlungsangebot vorlegte, sie forderten die Gewerkschaften dazu auf, erst einmal ihr Angebot „auf ein realistisches Maß“ herunterzufahren, bevor sie ihrerseits dann ein Angebot machen würden. Dies kann nur als dreiste Provokation der Arbeitgeber gegenüber den organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes aufgefasst werden.

6,5 Prozent lineare Lohnsteigerung

Seit Mitte Februar liegen die Forderungen von ver.di auf dem Tisch: 6,5 Prozent lineare Lohnsteigerung, mindestens 200 Euro mehr im Monat, unbefristete Übernahme von Auszubildenden und eine Erhöhung ihres Entgeltes um 100 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Dass die Arbeitgeber diese Forderungen für unrealistisch und, angesichts der klammen Finanzsituation insbesondere der Kommunen, für fantastisch halten und als „völlig überzogenes Wunschdenken“ bezeichnen, war klar. Das gehört zum Ritual vor jeder Verhandlung. Das Verhalten, das die Arbeitgeber aber jetzt an den Tag gelegt hatten, konnte nur eine Antwort nach sich ziehen: Kraftvolle Warnstreiks in möglichst allen betroffenen Betrieben.

Arbeitgeber legten kein verhandlungsfähiges Angebot vor

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde vom 12. bis 13. März 2012 waren die Arbeitgeber nicht in der Lage, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. 2,1 Prozent für das erste und 1,2 Prozent für ein weiteres Jahr sowie eine Einmalzahlung von 200 Euro ist eine weitere Provokation. Darauf kann es auch für die GewerkschafterInnen der Partei DIE LINKE nur eine Antwort geben: Eine bundesweite eindrucksvolle zweite Warnstreikwelle.

Öffentlicher Dienst hinkt der Reallohnentwicklung hinterher

Ver.di hatte bereits in einer ersten Stellungnahme nach dem Verhandlungsauftakt deutlich gemacht, dass ihre Forderungen mehr als berechtigt sind: Die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst hinkt der Reallohnentwicklung hinterher. Daher besteht ein deutlicher Nachholbedarf gegenüber anderen Branchen. Ebenso gibt es mittlerweile ein massives Nachwuchs- und Fachkräfteproblem im öffentlichen Dienst. Zu erwähnen ist ebenfalls, dass gerade in den unteren Lohngruppen, in denen viele Frauen beschäftigt sind, Kolleginnen und Kollegen gezwungen sind, eine Nebentätigkeit auszuüben oder gar ergänzende Sozialleistungen zu beantragen. Von daher sind die jetzigen Forderungen von ver.di mehr als berechtigt, denn ohne Beschäftigte hat der öffentliche Dienst keine Zukunft, zumindest nicht als „öffentlicher“.

Steuerpolitik des Bundes ist schuld an den klammen Kassen der Kommunen

Wenn die Arbeitgeberseite weiterhin, wie gewohnt, über ihre miserablen Finanzen jammert, kann ihr nur entgegengehalten werden: Nicht die Lohnentwicklung ist schuld an ihrer Finanzmisere. Es ist die Steuerpolitik des Bundes, die seit Jahren gerade die Kommunen in die roten Zahlen treibt, es ist ein Einnahmeproblem, das es zu lösen gilt. DIE LINKE hat schon vor einiger Zeit ein Steuerkonzept vorgelegt, das sich auf die Vermögenssteuer, Finanztransaktionssteuer und den Steuervollzug bezieht, und dies könnte zu Milliarden Mehreinnahmen führen.

Finanzmisere ist politisch gewollt

Dass die Finanzmisere politisch gewollt ist, wird insbesondere für die Beschäftigten in den kommunalen Krankenhäusern deutlich. Der Bundesgesundheitsminister weigert sich, trotz milliardenschwerer Überschüsse im Gesundheitsfonds und bei den Krankenkassen, die Kostendämpfungsbeschlüsse für den Krankenhausbereich zu korrigieren. Hier wird offensichtlich, dass die Politik für die katastrophalen Zustände im Pflege- und Servicebereich der Krankenhäuser unmittelbar verantwortlich ist, denn die finanziellen Mittel wären vorhanden. Die Forderungen der Gewerkschaften sind also alles andere als überzogen. Sie formulieren lediglich einen Nachholbedarf, denn der öffentliche Dienst darf sich nicht zu einem weiteren Niedriglohnsektor entwickeln. Denn „öffentlich“ ist wesentlich und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind es wert. Die Einkommen dieses großen Beschäftigungssektors sind gerade angesichts des zu erwartenden Wachstumsrückgang 2012 ein erhebliches Konsumpotential, das die Binnennachfrage stärkt und damit unsere Wirtschaft stabilisiert.

Weitere Informationen und Kontakt:

Bundesarbeitsgemeinschaft Betrieb & Gewerkschaft der Partei DIE LINKE (AG B&G)

E-Mail: ag.bg@die-linke.de

Telefon: 030 24009673

Fax: 030 24009624

Internet: www.betriebundgewerkschaft.de

BundessprecherInnenrat:

Jochen Dürr, Gerald Kemski-Lilleike (V.i.S.d.P.), Heidi Kloor, Gertrud Moll, Bernd Tenbensel, Harald Weinberg, Ursula Weisser-Roelle, Sabine Wils

 

 

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