„Auftrag von Unicef: Kinder in den Mittelpunkt“ – Vor 25 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention geschaffen: Deutscher Text zum Herunterladen

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 verabschiedet. 193 Staaten haben die Vereinbarung mit ihren 54 Artikel vor 25 Jahren unterzeichnet. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht einen Link zur Konvention über die Rechte des Kindes (Wortlaut in deutscher Sprache): http://www.unicef.de/blob/9364/a1bbed70474053cc61d1c64d4f82d604/d-0006-kinderkonvention-pdf-data.pdf

Informationen zusammengestellt von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Unicef verwirklicht Kinderrechte – Unser Auftrag: Kinder in den Mittelpunkt

http://www.unicef.de/ueber-uns/unicef-und-kinderrechte

Von der Unicef-Internetseite:

Recht auf Leben, Bildung und Schutz vor Gewalt

Die Erwachsenen hören ihm zu, ernsthaft und nachdenklich: Im UN-Sicherheitsrat berichtet Wilmot aus Liberia, wie er als Fünfjähriger den Bürgerkrieg miterleben musste. UNICEF will, dass Kinder in der Gesellschaft mehr zählen und dass sie ihre Rechte verwirklichen können, Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention. Sie spricht jedem Kind das Recht auf Leben, Bildung und Schutz vor Gewalt zu – aber auch das Recht, gehört zu werden. Die Kinderrechte gelten für jedes Kind auf der Welt, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft.

Nur Somalia, Südsudan und USA machen nicht mit

Alle Staaten außer Somalia, Südsudan und den USA haben die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Damit haben sie sich völkerrechtlich dazu verpflichtet, für das Wohlergehen ihrer Kinder zu sorgen. In der Konvention ist UNICEF ausdrücklich genannt und damit beauftragt, mitzuhelfen, die Kinderrechte weltweit zu verwirklichen. Alle UNICEF-Länderprogramme tragen zu diesem Ziel bei. Kinder sind nicht nur die Zukunft. Ihre Rechte gelten schon heute – für jedes Kind.

Den Charakter der Konvention prägen vier Grundprinzipien:

Das Recht auf Gleichbehandlung

Alle Artikel der Konvention gelten für jedes Kind der Welt. Kein Kind – in reichen wie in armen Ländern – darf benachteiligt werden, sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft und Abstammung, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache oder Religion, seiner Hautfarbe, aufgrund einer Behinderung, wegen seiner politischen Ansichten oder aus anderen Gründen. Das bedeutet zum Beispiel: Eheliche und nicht eheliche Kinder müssen rechtlich gleich gestellt werden. Ein ausländisches Kind darf nicht anders und nicht schlechter behandelt werden als ein einheimisches. Kinder ethnischer Minderheiten in einem Land müssen gleichen Zugang zu Schulen haben. (Artikel 2, Absatz 1)

Das Kindeswohl hat Vorrang

Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes gemäß der Konvention vorrangig berücksichtigt werden. Das gilt für die Planung des Staatshaushalts ebenso wie für Straßenbauprojekte in einer Stadt. Kinder sind keine reine Privatangelegenheit. Die Förderung ihrer Entwicklung und ihr Schutz sind auch eine öffentliche Aufgabe. (Artikel 3, Absatz 1)

Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung

Das grundlegendste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Artikel 6 der Konvention verpflichtet die Staaten sogar, in „größtmöglichem Umfang“ die Entwicklung der Kinder zu sichern. Doch vielen Kindern wird dieses Recht verwehrt. Bis heute erleben Millionen von Kindern nicht einmal ihren fünften Geburtstag. Die meisten sterben an vermeidbaren oder leicht zu behandelnden Krankheiten – viele Todesfälle wären also mit einfachen Mitteln zu vermeiden. (Artikel 6)

Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes

Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Das bedeutet: Wenn Erwachsene – ganz gleich ob der Regierungschef, der Bürgermeister oder die Eltern – eine Entscheidung treffen, die Kinder berührt, müssen die Kinder ihrem Alter und ihrer Reife gemäß einbezogen werden. Sie dürfen erwarten, dass man sie anhört und ernst nimmt. Das heißt nicht, dass Kinderrechte gegen die Rechte der Eltern ausgespielt werden. Im Gegenteil: Die Konvention stärkt Eltern und andere darin, ihre Rolle auszufüllen und ihre Verantwortung gegenüber den Kindern wahrzunehmen. (Artikel 12)

Aus diesen Grundprinzipien ergeben sich viele Einzelrechte, die in drei Gruppen eingeteilt werden können:

Versorgungsrechte

Hierzu zählen unter anderem die Rechte auf Gesundheitsversorgung, Bildung, angemessene Lebensbedingungen, Ernährung und Kleidung, eine menschenwürdige Wohnung und auf soziale Sicherheit. Zu den wichtigsten Rechten von Kindern gehört das Recht auf einen Namen, auf Eintrag in ein Geburtsregister und auf eine Staatsangehörigkeit, kurz: auf eine persönliche Identität und rechtlichen Status als Bürger eines Landes. (Artikel 23-29, 7, 8)

Schutzrechte

Neben angemessener Versorgung brauchen Kinder besonderen Schutz. Sie haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher oder seelischer Gewalt, vor Misshandlung oder Verwahrlosung, grausamer oder erniedrigender Behandlung und Folter, vor sexuellem Missbrauch und wirtschaftlicher Ausbeutung. Die Staaten verpflichten sich, Kinder vor Entführung und Kinderhandel zu bewahren, ihnen im Krieg oder bei Katastrophen besonderen Schutz zu gewähren, Minderheitenrechte zu achten und Kinder nicht zum Tode zu verurteilen. (Art. 19-22, 30, 32-38)

Beteiligungsrechte

Kinder haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung und auf freien Zugang zu Informationen und Medien. Sie haben Anspruch auf kindgerechte Information. Die Staaten müssen das Recht der Kinder auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit achten. Sie müssen die Privatsphäre und die persönliche Ehre von Kindern schützen. Kinder haben ein Recht auf Freizeit und Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben. (Art. 12-17, 31)

Link zur Konvention über die Rechte des Kindes (Wortlaut in deutscher Sprache:

http://www.unicef.de/blob/9364/a1bbed70474053cc61d1c64d4f82d604/d-0006-kinderkonvention-pdf-data.pdf

Unicef verwirklicht Kinderrechte – Unser Auftrag: Kinder in den Mittelpunkt

http://www.unicef.de/ueber-uns/unicef-und-kinderrechte

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Laura Poitras: „Wir leben in dunklen Zeiten“ – Dokumentarfilm über NSA-Enthüller Edward Snowden läuft seit kurzem in deutschen Kinos

„Wir leben in dunklen Zeiten“, meint US-Journalistin und Dokumentarfilmerin Laura Poitras. Mit ihrem neuen Film „Citizenfour“ verneigt sich Laura Poitras vor dem Mut von NSA-Enthüller Edward Snowden. Aber nicht Whistleblower sollten den Bürgern sagen müssen, was ihre Regierung tut.

Informationen zusammengestellt von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Der Film „Citizenfour“ läuft seit 6. November 2014 in deutschen Kinos.

Interview mit Laura Poitras:

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-10/laura-poitras-interview-citizenfour-edward-snowden-nsa

Filmseite im Internet:

https://citizenfourfilm.com/

Deutsche Welle über den Film Citizenfour:

http://www.dw.de/citizenfour-film-%C3%BCber-edward-snowden/a-17993148

In welchen Kinos ist Citizenfour zu sehen?:

https://citizenfourfilm.com/kinofinder

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„Irgendwo in Hohenlohe“ – Eine Fortsetzungsgeschichte von Birgit Häbich: Der Episoden dreiundzwanzigster Teil

„Irgendwo in Hohenlohe“ – Eine Fortsetzungsgeschichte von Birgit Häbich: Der Episoden dreiundzwanzigster Teil. Die geschilderten Handlungen, Personen und Namen sind frei erfunden. Es werden keine realen Namen von Personen angegeben. Etwaige Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten, lebenden oder toten Personen wären rein zufällig, und sind weder gewollt noch beabsichtigt.

Von Birgit Häbich

XXIII Vorfreude

… Paula meldete sich mit einem sanften Hallo. Carl war sprachlos – alle schönen Worte, die er sich zurechtgelegt hatte, verschwanden und lösten sich irgendwie in Luft auf. Sie hatte sich tatsächlich ohne zu zögern gemeldet. Nach einiger Zeit des Schweigens fragte sie mit spöttischem Unterton, ob er eigentlich dann auch bei dem Essen, zu dem er sie eingeladen hatte, schweigen wolle, dann könne er nämlich alleine essen. Sie würde nur mitkommen, wenn er sie gut unterhalten würde. Da war er wieder, der etwas widerborstige, aber freundschaftlich offene Ton, der immer zwischen ihnen geherrscht hatte. Carl atmete einmal tief durch und fand dann die Sprache wieder.

Wild schlagendes Herz

Er bat Paula um Verzeihung für sein jahrelanges Schweigen und sein bisheriges schlechtes Benehmen. Er wartete aber nicht, was sie erwidern würde, sondern bat sie, diese pauschale Bitte jetzt einfach anzunehmen und ihm in Zukunft Gelegenheit zu geben, ihr seine damaligen Beweggründe zu erklären. Dann machte Carl Eugen eine Pause und wartete, was Paula dazu sagen würde, und hoffte, dass sein wie wild schlagendes Herz nicht aus der Brust springen würde. Endlich hörte er sie wieder sprechen; Paula meinte sie wäre zwar grundsätzlich bereit ihn anzuhören, wolle aber jetzt endlich wissen, was damals eigentlich hinter den Kulissen gespielt worden war. Sie erklärte ihm auch, dass sie früher sehr dankbar für seine Hilfe gewesen wäre, es aber nie zum Ausdruck hätte bringen können und dass auch sie Fehler gemacht habe.

Undurchsichtige Verstrickungen

Carl freute sich über ihre spontane Rückmeldung. Paula würde mit ihm ausgehen, sie würde sich mit ihm treffen. Und endlich würde er ihr erklären können, warum er damals manchmal so derart kopflos gehandelt hatte, warum es ihm unmöglich war, sich aus den undurchsichtigen Verstrickungen zu befreien. Dass Paula ihm nun keine Vorwürfe mehr machte, sondern ihre eigenen Schwächen zugab, erleichterte ihn ungemein. Er fühlte sich glücklich, hatte er doch nicht damit gerechnet, dass sie so schnell zusagen würde. Aber sie hatte eben ein großes Herz und ein Platz darin schien ihm sicher sein. Dann plagte ihn wieder sein schlechtes Gewissen, wie hatte er nur so wenig Vertrauen in Paula haben können, wo sie ihm gegenüber immer so offen war. Carl Eugen Friedner wollte sich weiterhin anstrengen und ihr neues Vertrauen nicht enttäuschen.

Vor neugierigen Blicken geschützt

Als nächstes läutete er kurz bei Anton an, um dem Freund die gute Nachricht mitzuteilen. Anton sprach ihm Mut zu und meinte, wenn er bei seinen Vorsätzen bleiben würde, müsste sich alles Weitere von allein ergeben und er wünschte ihm alles Gute für das geplante Treffen. Am Freitag würden sie sich treffen, sie würde ihn um 12 Uhr daheim abholen, dann würden sie zusammen zum Mittagessen gehen. Für danach planten sie einen kleinen Spaziergang und wollten anschließend bei ihm Kaffee trinken. Carl hatte neben der neuen Zisterne, am sonnigsten Platz im Garten, eine einladende Sitzecke mit einem robusten Tisch eingerichtet. Eine geschmackvolle Holzkonstruktion mit hübschem Flechtwerk ging in ein verglastes Dach über und schützte vor Wind und Regen. Das Laub der Weinranken war in diesem Jahr schon hoch hinauf gewachsen und ließ an den Seiten nicht viel für neugierige Blicke übrig.

Hintergangen gefühlt

Voller Zuversicht ließ er im vorgeschlagenen Gasthaus einen Tisch reservieren und bestellte vorsorglich gleich eine Portion ihrer Lieblingsvorspeise. Danach setzte er sich in sein Arbeitszimmer und nahm sich die Liste mit den wichtigsten Dingen, die er ihr damals verschwiegen hatte, nochmals vor. Seit dem ergiebigen Gespräch mit Anton hatte er angefangen, die Vorkommnisse der Reihe nach kurz zu notieren und ihm war dabei aufgefallen, wie oft er sie damals nicht in seine Vorgehensweise eingeweiht hatte. Paula musste sich irgendwann hintergangen gefühlt haben, soviel hatte Carl jetzt begriffen. Und er war nun endlich bereit, ihr alles mitsamt den Hintergründen offen darzulegen. Er zweifelte zwar immer wieder, ob das nötig wäre, aber letztlich hatte er keine Wahl, er wollte sie als Frau und Mensch wieder für sich gewinnen. Das Risiko, dass sie ihm dabei manches nicht verzeihen konnte und eine Szene machen würde, musste er eingehen. Die Methode des Schweigens hatte er ja nun schon jahrelang angewandt. Schlicht ergebnislos und falsch war diese Vorgehensweise, wie Anton treffend festgestellt hatte.

Leicht und fröhlich

In dieser Nacht schlief Carl Eugen tief und ruhig. Als er am Morgen erwachte, war ihm leicht und fröhlich zumute. Er bereitete sich ein kleines Frühstück zu, ging auf eine kurze Runde im Garten spazieren und setzte sich wieder an seine schwierige Liste. Und er fragte sich, ob ihr die Atmosphäre in seinem Garten wohl zusagen würde…. Fortsetzung folgt.

Wer verlor schon eine Immobilie?

Sollte sich jemand aus der Leserschaft, durch die Beschreibung der Machenschaften daran erinnert fühlen, wie eine Immobilie verloren gegangen ist, können sich diejenigen gern an die Autorin wenden.

Kontaktaufnahme zur Autorin:

E-Mail: b.haebich@web.de

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„Poems On The Rocks“ – Konzert in Gaildorf: Rock-Klassiker mit lyrisch-poetischen Übersetzungen

Eine neue Runde von Rock & Poesie mit der Gruppe „Poems On The Rocks“ gibt es am Samstag, 22. November 2014, ab 20 Uhr, in der Gaildorfer Kulturkneipe Häberlen.

Von der Kulturschmiede Gaildorf

Tief verwurzelt im Rhythm & Blues

Auch in ihrem neuen Programm verbinden „Poems on the Rocks“ Rock-Klassiker mit lyrisch-poetischen Übersetzungen der Texte. Schauspielkunst trifft auf Rock’n’Roll; Sprache dominiert den Groove und umgekehrt. Mit seinen Übersetzungen füllt Jo Jung die alten Songs mit neuem Leben – witzig und mit frecher Schnauze, dann wieder ganz poetisch. Mal rezitiert Jo Jung die deutschen Übersetzungen vorab und Jörg Krauss singt versiert und mit rockigem Schmelz die englische Version. Dann wieder spricht Jo Jung direkt zur Musik, oder die beiden Frontmänner wechseln sich mal deutsch, mal englisch ab. Poems On The Rocks lassen das Publikum spüren, dass sie tief verwurzelt sind im Rhythm & Blues und wie sehr sie diese Musik lieben.

Die Besetzung:

Jo Jung – Stimme, Gesang
Jörg Krauss – Stimme, Gesang
Edgar Müller – Klavier
Andy Kemmer – Bass
Christoph Berner – Gitarre
Helmut Kipp – Schlagzeug

Internet:

http://www.poemsontherocks.de

Youtube: Demo Video POEMS ON THE ROCKS

http://www.youtube.com/watch?v=XajUFM-DZBQ

Weitere Informationen und Kontakt: www.kulturschmiede.de

Kartenvorbestellungen sind möglich, ab sofort bis 12 Uhr am Veranstaltungstag: Telefon 07943-943 86 31

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„90 Jahre biodynamisch – der Kurs in die Zukunft“ – Jetzt für Fachtagung in Bad Boll anmelden

Zur Fachtagung „90 Jahre biodynamisch – der Kurs in die Zukunft“ lädt der Demeter-Landesverband Baden-Württemberg  am Mittwoch, 26. und Donnerstag, 27. November 2014, nach Bad Boll ein.

Vom Demeter-Landesverband Baden-Württemberg

„Modernes Bio für alle!“

In Fachvorträgen, Diskussionen und Workshops widmen sich Landwirte, Gärtner, Imker und Obstbauern sowie interessiertes Fachpublikum den heutigen Herausforderungen an eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft und Ernährungskultur. „Modernes Bio für alle!“, fordert der Schweizer Wissenschaftler Urs Niggli. Mit ihm wird ein international renommierter Öko-Anbau-Experte sprechen. Seit 1990 ist er Direktor des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL), einem weltweit führenden Zentrum für den Öko-Landbau, und seit 2009 Honorarprofessor an der Universität Kassel, Witzenhausen. Sein Thema am Mittwoch, 26. November 2014, um 17.15 Uhr: Wo braucht es Innovationen im biodynamischen Landbau aus Sicht der Agrarwissenschaft?

Das Zukunftspotential des Landwirtschaftlichen Kurses:

Auch der Vortrag von Ueli Hurter, Leiter der Sektion Landwirtschaft am Goetheanum in Dornach, gehört zu den Höhepunkten der Tagung. Sein Thema am Mittwoch, 26. November 2014, um 10.45 Uhr: Die Aktualität des Landwirtschaftlichen Kurses und sein Zukunftspotential.

Weiteres zu Programm und Ablauf gibt es im Internet:

www.demeter-bw.de

Veranstaltungsort: Evangelische Akademie Bad Boll, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll

Als Ansprechpartner steht Ihnen Johannes Ell-Schnurr, Demeter Baden-Württemberg, unter der Telefonnummer 0711/902540 zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Fachtagung 2014 in Bad Boll:

Demeter Baden-Württemberg lädt zur Fachtagung 2014 ein „90 Jahre biodynamisch – der Kurs in die Zukunft“ am 26. und 27. November 2014 nach Bad Boll in die Evangelische Akademie ein.

Welche Bedeutung haben dabei die Ideen Rudolf Steiners von 1924?

Vor 90 Jahren gab Rudolf Steiner in Koberwitz der Landwirtschaft eine Neuorientierung. In seinem „Landwirtschaftlichen Kurs“ formulierte er schon damals einen anderen Umgang mit der Erde und eine Landwirtschaft, die das Leben der Menschen auf der Erde sichert. Heute, 90 Jahre später, steht die Landwirtschaft wieder vor großen Herausforderungen: weltweit immer weniger fruchtbare Böden bei gleichzeitig stetig wachsender Weltbevölkerung, ein ethisch verantwortbarer Umgang mit Nutztieren in einem global immer härter konkurrierenden Markt, die hohen Erwartungen der Konsumenten an die Lebensmittelqualität bei gleichzeitigem Wunsch nach niedrigen Preisen.

90 Jahre biodynamisch – der Kurs in die Zukunft?!

Was ist heute also notwendig, um das Leben der Menschen auf der Erde zu sichern? Was kann die Biologisch-dynamische Wirtschaftsweise zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen? Welche Anliegen werden heute an sie, an biodynamisch wirtschaftende Betriebe und an den Demeter-Verband herangetragen?

Diesen Fragen will sich die diesjährige Fachtagung des Demeter-Landesverbands Baden-Württemberg stellen. Fachvorträge und Podiumsdiskussionen sollen zukünftige Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten der Landwirtschaft aufzeigen.

Weitere Informationen zu Programm, Ablauf und Anmeldung:

Johannes Ell-Schnurr, Telefon 0711/902540 sowie im Internet auf der Seite www.demeter-bw.de

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„Windpark Kohlenstraße: Vertrag mit Kirche und Stadtwerken ist nichtig“ – Offener Brief: „Notsitzung des Gemeinderats in Michelbach/Bilz ist erforderlich“

Einen Offenen Brief zum Thema Windpark Kohlenstraße haben Beate Braun aus Michelbach an der Bilz und Harry Thalheimer aus dem Teilort Gschlachtenbretzingen geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Offenen Brief in voller Länge.

Offener Brief von Beate Braun, Michelbach/Bilz und Harry Thalheimer, Gschlachtenbretzingen

An alle Gemeinderäte, BM Dörr, Herrn Krist, Frau Neidhardt, Gemeinde Michelbach an der Bilz:

Michelbach/Bilz, den 7. November 2014

Windpark Kohlenstraße

Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 5. November 2014

Sehr geehrte…

bei seiner letzten Sitzung am 05.11.2014 hat der Gemeinderat der Gemeinde Michelbach an der Bilz beschlossen, nun doch das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Windpark Kohlenstraße zu erteilen und seinen Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB
zurück zu nehmen.

Grundlage dieses Beschlusses ist der gleichfalls vom Gemeinderat beschlossene Abschluss
eines Vertrages, in dem im Wesentlichen

a) einerseits die Evangelische Landeskirche Württemberg sich verpflichtet, außer den zur Genehmigung beantragten vier Windenergieanlagen (WEA) auf ihren auf Gemarkung Michelbach gelegenen Grundstücken keine weiteren Flächen für Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen, außerdem keine Baulasten zugunsten Dritter zum Zwecke der Windkraftnutzung zu übernehmen, und die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH sich verpflichtet, auf Gemarkung Michelbach nicht mehr als die zur Genehmigung beantragten vier WEA zu errichten und zu betreiben,

b) andererseits die Gemeinde Michelbach an der Bilz hierfür die Pflicht zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die zur Genehmigung beantragten vier WEA übernimmt, sie sich des weiteren verpflichtet, Errichtung und Betrieb dieser vier WEA nicht zu behindern und insoweit auf Rechtsmittel zu verzichten.

Während der Gemeinderatssitzung hat der anwaltliche Vertreter der Gemeinde Michelbach an der Bilz, Herr Rechtsanwalt Armin Brauns, detailliert rechtlich ausgeführt, dass die bei Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens vorgebrachten Gründe nicht mehr aufrecht erhalten werden könnten und er im Ergebnis keinen Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Klage gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens sehe.

Mit anderen Worten:

Die Ausführungen des Herrn Rechtsanwalt Armin Brauns führen zu der Schlussfolgerung, dass die Gemeinde Michelbach an der Bilz die rechtliche Verpflichtung hat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Bei dem Vertrag der Gemeinde Michelbach mit der Evangelischen Landeskirche Württemberg und den Stadtwerken Hall handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Austauschvertrag nach § 56 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Die Leistung der Gemeinde besteht in diesem Vertrag unter anderem darin, dass sie sich zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu den vier zur Genehmigung beantragten WEA verpflichtet. Wie vorstehend bereits erwähnt, besteht aber ohnehin eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde, dieses Einvernehmen zu erteilen.
Eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und einem Bauantragsteller, der in einem solchen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf künftige bauliche Nutzungen verzichtet, ist jedoch gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG nichtig, wenn das gemeindliche Einvernehmen zu dem vom Bauantragsteller beantragten Vorhaben ohnehin erteilt werden müsste (Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.04.2008, Az. 3 S 1771/07). Das heißt, der vom Gemeinderat bei der letzten Sitzung zum Abschluss beschlossene Vertrag mit Kirche und Stadtwerken ist aus diesen Gründen nichtig! Das vorgenannte Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs fügen wir unserem heutigen Schreiben unter besonderem Hinweis auf die Randnummern 34 bis 41 bei.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen und
die Rücknahme des Rückstellungsantrages mit sofortiger Wirkung und damit vor Unterzeichnung des Vertrages beschlossen hat. Da die Gemeinde damit in Vorleistung getreten ist, bestehen jedenfalls Zweifel, ob der Abschluss eines solchen Vertrages überhaupt noch nach §§ 54 ff. LVwVfG rechtlich zulässig ist.

Gemeinde Michelbach hat sich selbst aller Rechte beraubt

Mit diesem nichtigen Vertrag wird jedenfalls das Ziel der Gemeinde, eine Beschränkung der WEA auf vier Windräder zu erreichen, verfehlt! An einen nichtigen Vertrag ist keiner der Vertragspartner gebunden. Allerdings werden im Voraus bereits erteiltes gemeindliches Einvernehmen und zurückgenommener Rückstellungsantrag gleichwohl mit Zugang bei der Baurechtsbehörde wirksam. Die Gemeinde Michelbach an der Bilz hat sich mit dieser Handlungsweise folglich aller Rechte selbst beraubt.
Sollten sich ihre Vertragspartner (Evangelische Landeskirche und/oder Stadtwerke Hall) auf die Nichtigkeit des Vertrages berufen, so ist ein Heranrücken weiterer WEA an die Wohnbe-
bauung möglich.

Aufgrund der am 5. November 2014 erfolgten Beschlüsse des Gemeinderats befindet die Gemeinde Michelbach an der Bilz sich jetzt in der schlechtest möglichen Situtation in den Windkraftverfahren.

Aus welchen Gründen der anwaltliche Vertreter der Gemeinde, Herr Rechtsanwalt Armin Brauns, auf die vorgenannte Rechtsprechung und die damit verbundenen Rechtsfolgen nicht hingewiesen hat, ist uns weder ersichtlich noch nachvollziehbar.
Die dadurch verursachte Handlungsweise bei der letzten Gemeinderatssitzung bringt, jedenfalls bei weiterem Heranrücken weiterer WEA an die Wohnbebauung, Schadensersatzansprüche der Immobilienbesitzer aufgrund enteignungsgleichen Eingriffs mit sich. Soweit uns bekannt ist, haben mehrere Michelbacher Bürger die Geltendmachung solcher von der Rechtsprechung anerkannten Ansprüche bereits bei der Gemeinde Michelbach angekündigt. Für diesen Schadensersatz haften die Gemeinde (als juristische Person), deren an der Vorbereitung des Gemeinderatsbeschlusses mitwirkenden Amtspersonen und die dem Beschluss zustimmenden Gemeinderatsmitglieder persönlich mit ihrem gesamten Vermögen.

Besteht tatsächlich die Pflicht zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, kann das Ziel, dass weitere WEA auf Gemarkung Michelbach nicht gebaut werden, nur dann erreicht werden, wenn die Windkonzentrationszone „Östlich Michelbach“ entsprechend verkleinert wird. Dies ist nur mit einem Beschluss zum Flächennutzungsplan möglich. Um die Planung der endgültig festzulegenden Konzentrationszone nicht zu erschweren oder zu verhindern, muss aber der Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB aufrecht erhalten bleiben.

Wir übersenden deshalb unser heutiges Schreiben an alle Gemeinderatsmitglieder und alle an der Gemeinderatssitzung beteiligten Amtspersonen mit dem dringenden Appell, alles zu veranlassen, um Schaden von unserer Gemeinde abzuwenden.

Wir weisen hierbei auf die gesetzliche Vorschrift des § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung hin, in Notfällen form- und fristlos und ohne öffentliche Bekanntmachung eine Gemeinderatssitzung einberufen zu können. Desweiteren weisen wir auf das Notantragsrecht eines Viertels der Gemeinderäte hin (§ 54 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung). Nach unserer Auffassung ist eine solche Notsitzung unentbehrlich, damit die Gemeinderäte in jetziger Kenntnis der Rechtslage die in der letzten Sitzung verabschiedeten Beschlüsse überdenken und sie zur Vermeidung von Schäden für die Gemeinde und Amtshaftungsansprüchen gegen die an der Beschlussfassung beteiligten Amtsträger zurück nehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

(Beate Braun)

(Harry Thalheimer)

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„Streiks bei der Bahn berechtigt: Solidarität mit den streikenden GDL-KollegInnen“ – Kommentar von Paul Michel, Schwäbisch Haller Bündnis gegen Stuttgart 21

Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht eine Stellungnahme des „Schwäbisch Haller Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21“ zum Lokführerstreik.

Von Paul Michel, Schwäbisch Haller Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21

Regelrechte Hetzkampagne

Als Reaktion auf den Streik der Lokführer haben Medien und Regierungsparteien eine regelrechte Hetzkampagne losgetreten. Die BILD-Zeitung versucht den Streik zum nationalen Notstand hoch zu dramatisieren („Leere Gleise, aber Tankstellen geht Sprit aus“). Sie druckt gar die Telefonnummer des GDL-Vorsitzenden Claus Weselsky und fordert ihre Leser auf, diesem „die Meinung zu geigen.“

Wahrheit bleibt auf der Strecke

Aber die BILD-Zeitung steht nicht alleine. Weite Teile der elektronischen und der Printmedien stoßen ins gleiche Horn. Wie immer, wenn in einer Medienkampagne der Volkszorn mobilisiert werden soll, bleibt auch diesmal die Wahrheit auf der Strecke.

Totschlagargument 1: Die Lokführer sind eine privilegierte Elite

Diese Behauptung hat wenig mit der Realität zu tun, sie dient eher der Stimmungsmache gegen die kleine kämpferische Gewerkschaft GDL. Die Fakten sind wie folgt: Ein Lokführer, 25 Jahre alt, zwei Jahre Berufserfahrung kommt mit Zulagen auf ein Nettoeinkommen zwischen 1438 und 1588 Euro. Ein Lokführer, 40 Jahre alt, zwei Kinder, 17 Jahre Berufserfahrung, kommt auf 1778 bis 1928 Euro netto. Sollen das etwa Superlöhne sein? Dafür fahren sie zu jeder Tages- und Nachtzeit, sonn- und feiertags quer durch die Republik und müssen immer hellwach sein.

Totschlagargument 2: Die Forderungen der GDL sind „völlig überzogen“

Fünf Prozent mehr Lohn und Verkürzung der Wochenarbeitszeit um zwei Stunden von 39 auf 37 Stunden. Das ist mehr als berechtigt angesichts der Löhne und der Arbeitsbedingungen der BahnkollegInnen. Weil die Bahn für den Börsengang spart, hat sie in den vergangenen Jahren den Arbeitsdruck beim Personal drastisch erhöht. Die Überstunden sind gewaltig angewachsen. Im „Schwarzbuch Deutsche Bahn“ berichtet ein Lokführer von 14-Stunden-Schichten, bei denen man vor Ermüdung im Führerstand einschlafe. Vor diesem Hintergrund sind Tarifforderungen über eine Begrenzung der Überstunden auf 50 pro Jahr und eine Reduzierung der maximalen Fahrzeit auf acht Stunden nur zu berechtigt. Das dient im Übrigen nicht nur einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, sondern gerade auch der Sicherheit der Fahrgäste. Überlastete und übermüdete Lokführer gefährden ihr Leben und das der Bahnreisenden. Auch dem schlichtesten Gemüt unter den Fahrgästen sollte es einleuchten, dass sie sich eigentlich über das Bahnmanagement aufregen sollten und nicht über die GDL.

Totschlagargument 3: „Konkurrierende Tarifverträge in einem Betrieb“ sind nicht möglich

Es gibt bei der DB AG in Tausenden von Einzelbetrieben unterschiedliche Tarifverträge. Allein die unterschiedlichen Regelungen für die gut 100000 „normalen“ Lohnabhängigen im Bahnkonzern und für die knapp 40000 Beamten, die es bei der Bahn noch gibt, sind Beweis dafür, dass das Gerede von „Personalarbeit aus einem Guss“ schlicht pure Demagogie ist. Bei den privaten Wettbewerbern der Bahn sind übrigens parallel Tarifverträge von GDL und EVG eher die Regel als die Ausnahme. Es ist also nicht so, dass der Bahn hier etwas Unmögliches zugemutet wird. Sie will das nicht, weil ihr das Mauscheln mit der handzahmen EVG besser ins Kalkül passt.

Totschlagargument 4: Der GDL-Streik richtet sich gegen die Fahrgäste

Alltag im Bahnhof

Der Anteil der Schiene im Personenverkehr liegt bei sieben Prozent, im Güterverkehr bei 14 Prozent. Nach Adam Riese bleiben damit 93 Prozent oder 86 Prozent von „Deutschland“ auf alle Fälle mobil, egal wie lange die GDL streikt. Richtig ist: Jeder Streik schränkt ein; tut auch weh. Doch just das ist Streikzweck. Sonst könnte man Arbeitskämpfe ja gleich bleiben lassen.

Im Übrigen schädigt die Bahn Tag für Tag Millionen Fahrgäste, weil sie zu spät kommt, nicht kommt, keine Sitzplätze anbietet, Bahnhöfe vergammeln lässt, Bahnsteige im Winter nicht von Schnee befreit, Fahrgäste im Sommer wegen kaputter Klimaanlage grillt und im Winter erst gar nicht bahnfahren lässt.

Noch eine Anmerkung zur Konkurrenzgewerkschaft EVG:

Die hat bei den Bahnbeschäftigten in den letzten Jahren wegen ihres Kuschelkurses mit dem Management stark an Ansehen und an Zuspruch verloren. Unter ihrem früheren Vorsitzenden Norbert Hansen entwickelte sich die EVG immer mehr zum verlängerten Arm des Bahnmanagements. Transnet propagierte zusammen mit Ex-Bahnchef  Mehdorn gegen weitverbreitete Skepsis unter den Bahnbeschäftigten den Börsengang der Bahn und war mit dafür verantwortlich, dass systematisch Leiharbeiter als Lokführer eingestellt wurden. Den Vogel schoss Hansen ab, als er mir nix dir nix ganz den Posten des Personalchefs bei der Bahn übernahm und als solcher eine Welle des Personalabbaus lostrat. Eine solche Gewerkschaft braucht sich nicht zu wundern, wenn ihr die Mitglieder davon laufen.

Anstatt jetzt zusammen mit dem Bahnmanagement gegen die streikenden KollegInnen zu hetzen, täte die EVG besser daran, sich auf ihre eigentliche Aufgabe als Interessensvertretung der Beschäftigten zu konzentrieren und für die KollegInnen bessere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen – gemeinsam mit der GDL!

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„Götz Kraft von Oelffen: Crailsheimer Landrat in turbulenter Nachkriegszeit“ – Vortrag im Forum in den Arkaden des Rathauses Crailsheim

Von 1946 bis 1948 war Götz Kraft von Oelffen Landrat in Crailsheim. Über sein Wirken in diesen Jahren der unmittelbaren Nachkriegszeit ist bis jetzt nur sehr wenig bekannt. Horst Ansel versucht in einem Vortrag beim Crailsheimer Historischen Verein ein Bild des Crailsheimer Lebensabschnitts von Oelffens zu zeichnen und gibt Einblick in eine überaus spannende Zeit heftiger lokalpolitischer Auseinandersetzungen. Der Vortrag findet am Montag, 17. November 2014, im Forum in den Arkaden (Rathaus Crailsheim), statt. Beginn ist um 19.30 Uhr.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Zu KZ-Haft „begnadigt“

Von Oelffen wurde 1946 erster vom Kreistag gewählter Landrat des Kreises Crailsheim in der Nachkriegszeit. Sein Gegenkandidat war der bisherige Amtsinhaber Karl Daurer gewesen. Der damals 33-jährige Schlesier von Oelffen, gelernter Landwirt und einstiger Berufsoffizier, hatte zu diesem Zeitpunkt bereits dramatische Jahre hinter sich: Vom Militärgericht war er wegen „Wehrkraftzersetzung“ zum Tode verurteilt, dann zu KZ-Haft „begnadigt“ worden. Vor ihm lagen 15 Monate als Crailsheimer Landrat in einer politisch aufgeladenen Atmosphäre mit den großen Herausforderungen des Wiederaufbaus und der Aufnahme von Flüchtlingen und Heimatvertriebenen.

Innenministerium schaltete sich ein

Nach heftigen Auseinandersetzungen bei der Kreistagswahl 1947 griff schließlich das württembergisch-badische Innenministerium ein. Von Oelffen entschloss sich, bei der im Februar 1948 anstehenden Neuwahl nicht wieder für das Amt des Landrats zu kandidieren. Ein turbulentes zeitgeschichtliches Szenario, wie es wohl nur unter den besonderen Bedingungen der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegszeit denkbar war.

Kurzinformation:

Der Vortrag findet am Montag, 17. November 2014, im Forum in den Arkaden des Crailsheimer Rathauses statt. Beginn ist um 19.30 Uhr.

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„Wie war das Verhältnis der Amerikaner zur Crailsheimer Bevölkerung?“ – Neue Broschüre zu den McKee-Barracks erschienen

Über mehr als 40 Jahre, von 1952 bis 1993, bestimmten die McKee Barracks und die dort stationierten amerikanischen Soldaten das äußere Erscheinungsbild Crailsheims und das Leben in der Stadt mit. Jetzt ist eine neue Broschüre erschienen.

Vom Stadtarchiv Crailsheim

Kaum mehr bauliche Zeugnisse vorhanden

Nach dem Abbruch der US-Kaserne im Zuge der Konversion sind kaum mehr bauliche Zeugnisse dieses Teils der Crailsheimer Nachkriegsgeschichte vorhanden. Aktuell entsteht im Bereich Haller Straße/Hirtenwiesen II der McKee-Platz, auf dem auch der frühere Glockenturm der amerikanischen Kapelle – versehen mit mehreren Infotafeln – aufgestellt wird.

Früher selbst Soldat in der Kaserne

Vorab ist jetzt im Stadtarchiv Crailsheim eine Broschüre zur Geschichte der McKee Barracks erschienen. Auf 16 Seiten gibt sie Einblicke in die Anfänge und den Aufbau der Kasernenanlage, in das Leben der GI’s in den McKees und in das Verhältnis der Amerikaner zur Crailsheimer Bevölkerung. Erarbeitet wurde das Heft zusammen mit Richard Badal, der früher selbst als Soldat in der Kaserne diente.

Broschüre ist kostenlos erhältlich

Die Broschüre „McKee Barracks Crailsheim 1952-1993“ ist kostenlos im Bürgerbüro und im Stadtarchiv Crailsheim, Telefon 07951-4031290, erhältlich.

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