„Klassenkampf statt Wahlkampf – Gegen den Notstand der Republik“ – Demonstrationszug durfte nicht durch Baden-Württemberg fahren

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit verurteilt die undemokratische Behinderung des Aktionszuges „Klassenkampf statt Wahlkampf – Gegen den Notstand der Republik“. Der Aktionszug „Klassenkampf statt Wahlkampf – Gegen den Notstand der Republik“ durfte am 13. September 2009 nicht von Karlsruhe nach Ludwigsburg fahren.

Pressemitteilung von Thomas Trüten, Bündnis für Versammlungsfreiheit

In Rheinland-Pfalz erlaubt, in Baden-Württemberg verboten

Während in Rheinland-Pfalz die Bevölkerung das Recht hatte, die künstlerische Aktion vor Betrieben und in den Straßen zu sehen und sich dazu eine eigene Meinung zu bilden, wird ihr das in Baden-Württemberg verwehrt. In den für Baden-Württemberg auferlegten behördlichen Auflagen sehen wir einen unzulässigen Eingriff in das Versammlungsrecht. So sollen unter anderem keine Darsteller auf den Wagen bei Geschwindigkeiten über 30 km/h mitfahren dürfen, an jeder roten Ampel soll ein Stopp erfolgen und vieles mehr. Warum soll das, was bei jedem Faschingsumzug kein Problem darstellt, bei einer politischen Aktion unmöglich sein?

Gegen Angriffe auf demokratische Rechte

Die Aktion wendet sich sich gegen Angriffe auf demokratische Rechte, gegen Bundeswehreinsätze nach innen und außen und gegen eine damit einhergehende Militarisierung der Gesellschaft. Thomas Trüten, einer der Sprecher des Bündnisses: „Ich habe den Eindruck, daß alle Register gezogen werden, um mit bürokratischen Mitteln missliebigen Protest gegen die gegenwärtig herrschende Politik zu behindern. Wenn sich die Landesregierungen mit ihren Entwürfen durchsetzen, wären es gerade auch gewerkschaftliche Kämpfe, die behindert werden würden. Faschistische Aktivitäten dagegen wären kaum berührt, wie gerade in Bayern hinreichend beobachtet werden kann.“

Zahlreiche Behinderungen der Versammlungsfreiheit

Diese Einschränkungen reihen sich ein in zahlreiche Behinderungen der Versammlungsfreiheit. Sie zeigen auch, dass trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, der bayerischen Variante vorläufig die Sanktionsmöglichkeiten zu nehmen, die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes nicht vom Tisch ist. Unser Bündnis besteht aus über 100 Organisationen und Einzelpersonen. Wir wenden uns seit Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechtes. Dazu haben wir mehrere Veranstaltungen und Protestaktionen, darunter eine Großdemonstration im Dezember 2008 mit 6000 Teilnehmern organisiert.

Wir fordern eine uneingeschränkte Versammlungsfreiheit auf antifaschistischer Grundlage

Der Aktionszug „Klassenkampf statt Wahlkampf – Gegen den Notstand der Republik“ soll ungehindert durch Baden-Württemberg fahren dürfen, auch wenn dies der Landesregierung nicht passt.

Weitere Informationen:

Bündnis für Versammlungsfreiheit
http://www.versammlungsrecht2009.de
c/o Thomas Trüten
thomas@versammlungsrecht2009.de
Reutlinger Str. 49
73728 Esslingen
Telefon mobil: 0173 3117574
Fax: 0711 9319407

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