„Gleiche Rechte für alle Flüchtlinge“ – Rechtsanwaltskanzlei `Meister und Partner´ fordert Flüchtlingsanerkennung für verfolgten jungen Oppositionellen aus der Russischen Föderation

„Gleiche Rechte für alle Flüchtlinge. Flüchtlingsanerkennung für verfolgten jungen Oppositionellen aus der Russischen Föderation“ fordert der Rechtsanwalt Peter Klusmann von der Kanzlei Meister und Partner in Gelsenkirchen. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht das Schreiben Klusmanns in voller Länge.

Von Rechtsanwalt Peter Klusmann, Kanzlei Meister und Partner Gelsenkirchen

Selbstbestimmungsrecht des ukrainischen Volkes

Die Kanzlei Meister & Partner vertritt einen der ersten russischen Staatsbürger, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs politisches Asyl in Deutschland beantragt haben. Wir möchten die Öffentlichkeit über den jungen russischen Aktivisten T. S. informieren, den wir in seinem Asylverfahren vertreten. Unser Mandant T.S. ist ein junger Aktivist gegen Putins Angriffskrieg und Mitglied der Russischen Maoistischen Partei (RMP). Sie hat von Anfang an den Protest gegen den russischen Angriffskrieg entwickelt, das Selbstbestimmungsrecht des ukrainischen Volkes verteidigt und dabei eine konsequente Linie gegen alle imperialistischen Mächte verfolgt. Sie hat mutig öffentliche Aktionen organisiert und zuletzt auch unmissverständlich gegen die Pseudo-Referenden Stellung genommen.

Erhebliche Repressionen der russischen Sicherheitsbehörden

T. S. ist bei verschiedenen Aktionen und öffentlichen Versammlungen aufgetreten und war erheblichen Repressionen der russischen Sicherheitsbehörden ausgesetzt. So wurde er im Februar dieses Jahres wegen des vorgeschobenen Vorwurfs, bei einer Demonstration gegen den Angriffskrieg Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben, von einem Strafgericht verurteilt. Da er weitere Übergriffe befürchten musste, reiste er im April dieses Jahres zunächst in die Türkei aus. Von dort wurde versucht, ein Einreisevisum für Deutschland zu erhalten. Die deutsche Botschaft in Ankara erklärte sich jedoch für nicht zuständig und verwies auf einen Visumsantrag bei einer deutschen Auslandsvertretung in Russland; das wäre gleichbedeutend mit der erheblichen Gefährdung von Freiheit und Leben unseres Mandanten durch Inhaftierung, Verfolgung und wahrscheinlichem Einzug zum Militär bei einer Rückkehr nach Russland.

Lippenbekenntnis der deutschen Regierung

Das entlarvte die Ankündigung der Bundesregierung, verfolgten russischen Oppositionellen unbürokratisch Schutz zu gewähren, als bloßes Lippenbekenntnis. Nach wie vor gibt es so gut wie keine legalen Einreisemöglichkeiten. Im Juli dieses Jahres gelang es unserem Mandanten schließlich, nach Deutschland zu kommen, wo er seine Anerkennung als Asylberechtigter beantragte. Zwischenzeitlich und schon vor der jetzt ausgerufenen Teilmobilmachung war der Familie unseres Mandanten seine Einberufung zum Wehrdienst zugestellt worden.

Mandant ist mehrfach gefährdet

T. S. ist bei einer Rückkehr nach Russland mehrfach gefährdet: Er ist den Behörden als Gegner des Putin-Regimes und des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine bekannt, und er muss mit einer sofortigen Heranziehung zum Wehrdienst unter den katastrophalen Bedingungen der Teilmobilmachung und seinem Einsatz in einem völkerrechtswidrigen Krieg rechnen. Zusätzlich muss seine Traumatisierung und inzwischen schwere depressive Erkrankung berücksichtigt werden.

Gleichbehandlung aller Flüchtlinge

Die Bundesregierung muss ihre Ankündigung, den russischen Kriegsverweigerern effektiven Schutz zu gewähren, jetzt endlich in die Tat umsetzen. Wir fordern zudem die Gleichbehandlung aller Flüchtlinge entsprechend den Regelungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge, insbesondere was die Wahl des Wohnorts, die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, die medizinische Versorgung und die Sozialversicherung anbelangt. Es darf keine Flüchtlinge erster, zweiter und dritter Klasse geben!

T. S. ist als fortschrittlichem Oppositionellen und Kriegsdienstgegner der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Meister & Partner

Industriestraße 31

45899 Gelsenkirchen

Telefon: 0209/3597670

Fax: 0209/3597679

E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Internet:

www.kanzleimeister.de

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