Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) plant, beim Abbau des Reaktors in Neckarwestheim, über 90 Prozent des verstrahlten Materials wieder in den Wirtschaftskreislauf zu bringen. So haben wir die Verstrahlung direkt vor der Haustür.
Informationen zugesandt von einer Hohenlohe-ungefiltert-Leserin
Schriftlich Einspruch einlegen
Die Unterlagen einsehen und schriftlichen Einspruch erheben können Bürger vom 19. Januar bis 18. März 2015 beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg, Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart.
Online gibt es die Unterlagen auf folgender Internetseite:
http://um.baden-wuerttemberg.de/Auslegungsunterlagen-erste-SAG-fuer-GKN-I