„BI Pro Limpurger Berge: Lücken und Fehler im Bauantrag der Stadtwerke Hall“ – Einwendungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung in Michelbach/Bilz erörtert

Bürger aus Michelbach/Bilz und anderen Kreisgemeinden haben gegen die Windkraftpläne der Stadtwerke Schwäbisch Hall Einwendungen erhoben. Die teilweise über 30 Seiten umfassenden Ausarbeitungen dokumentieren die negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft und die gesundheitlichen Gefahren für Bewohner in der Nachbarschaft der geplanten Anlagen. Am Dienstag, 14. Oktober 2014, um 14.30 Uhr sollen in der Rudolf-Then-Halle in Michelbach/Bilz Bürgereinwendungen zum Bauantrag der Stadtwerke für Windkraftanlagen in den Limpurger Bergen erörtert werden. Die Veranstaltung ist öffentlich.

Von der Bürgerinitiative „Pro Limpurger Berge“, Dr. Karl-Heinz Glandorf, Michelbach/Bilz

BI zweifelt Windgutachten der Stadtwerke an

Die BI Pro Limpurger Berge weist nach eigenen Angaben Lücken und Fehler im Bauantrag hinsichtlich der Schall- und Infraschallimmissionen und beim Schattenwurf nach und kritisiert gravierende Lücken und Fehler bei den Naturschutzgutachten der Stadtwerke Schwäbisch Hall. Vor allem kritisiert sie das im Bauantrag vorgelegte Windgutachten der Stadtwerke und bezweifelt, dass die Windhöffigkeit in den Limpurger Bergen ausreicht, um die im Windenergieerlass verlangte Mindestwindgeschwindigkeit zu erreichen. Denn nur wenn diese ausreicht, ist laut Windenergieerlass eine Naturzerstörung zu akzeptieren. Die BI vermutet, dass für die Stadtwerke politische Vorgaben Vorrang vor realistischen Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben. Dies hat für andere Stadtwerke ein Fernsehbeitrag der ARD-Sendung Report am 23.09.2014 aufgedeckt:

http://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Warum-%C3%96ko-Energie-f%C3%BCr-Stadtwerke-oft-ein/Das-Erste/Video?documentId=23662700&bcastId=310120

Die Hauptkritikpunkte der BI am Bauantrag:

Windhöffigkeit fragwürdig

Schon bei der Auswahl der Standorte wurden die falschen Daten des Windatlasses benutzt. Durch den Baumbestand erniedrigt sich die Windhöffigkeit erheblich, wie aus dem Windatlas selbst hervorgeht. Gemessen wurde laut Bauantrag in dem kurzen Teilzeitraum von April bis Oktober 2013 auch tatsächlich nur 4,9 m/s in 99,9 m Höhe. Dieser Wert liegt deutlich unter den Mindestanforderungen nach dem Windenergieerlass, der eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 m über Grund fordert.  Die Stadtwerke stützen sich statt dessen auf Hochrechnungen und kommen damit auf einen langfristigen Durchschnittswert von 5,6 m/s in 100 m Höhe. Zugrunde gelegt werden Messergebnisse der weit entfernten Wetterstation Niederstetten, wo der Windatlas Baden-Württemberg eine weit höhere Windhöffigkeit als in den Limpurger Bergen ausweist. Dabei wurden keine aktuellen Daten sondern lediglich Daten aus den Jahren 1996 bis 2009 verwendet. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit nimmt seit 2000 tendenziell ab.

Fehler auch bei Schattenwurf…

Eine auf der Gemeinderatssitzung in Michelbach am 29.01.2014 von den Stadtwerken gezeigte Schattenkarte weist eine weit größere Betroffenheit aus als die Schattenkarte im Bauantrag. Die neue Karte beruht auf einem Papier des Länderausschusses für Immissionsschutz aus dem Jahr 2002. Das damals definierte Mittelungsverfahren ist auf neue Anlagen mit wesentlich längeren Rotorblättern nicht übertragbar.  Das Gutachten der Stadtwerke im Bauantrag ist somit falsch und verharmlost die Beeinträchtigung der Bürger in Michelbach.

…. und Schallimmission

Grundsätzlich in Frage zu stellen ist die Schallimmissionsprognose. Es ist unbestreitbar, dass die hier verwendete Prognosemethode zwar für normale Gewerbebetriebe, aber nicht mehr für hochliegende Quellen anwendbar ist. Die Lärmquelle erstreckt sich von 75 – 200 m Höhe. Hinzu kommt die ungünstige Lage auf dem Berg. Es gibt Messungen, die belegen, dass bei den nächtlichen Luftschichtungen, die in unseren Breiten vorherrschen, die vorgelegten Prognosen überschritten werden. Dies hätte der Gutachter wissen und berücksichtigen müssen. Außerdem muss die Vorbelastungssituation in Wohngebieten durch den vorgeschriebenen Einbau erneuerbarer Wärmequellen wie Wärmepumpen und Kraftwärmekopplung angemessen berücksichtigt werden.

Infraschall nicht ausreichend berücksichtigt

Die gesundheitsgefährdeten Auswirkungen von Infraschall werden im Antrag der Stadtwerke nicht ausreichend berücksichtigt.  Man beruft sich anscheinend auf die Aussage des LUBW-Flyers Infraschall, wo es heißt: „Wenn die Hörschwelle unterschritten ist, gibt es keine Belästigungseffekte“. Dies ist nun durch die Studie des Bundesumweltamtes vom März/Juni 2014 (ISSN 1862-4804) offiziell widerlegt worden. Die neue Studie des Bundesumweltamtes kommt zum Ergebnis,  dass „Infraschall ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben kann“. Weiter heißt es in dieser Studie wie folgt: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen.“

Fehlende Rechtsgrundlage

Einen weiteren Schwerpunkt der Einwendungen stellt der Nachweis der fehlenden Rechtsgrundlage dar.

1. Unzulässige Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes

Das Vorhaben „Windpark Kohlenstraße“ wird im Bauantrag als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB behandelt. Genehmigungsfähig ist dieses Vorhaben aber nur, wenn ihm keine öffentlichen Belange entgegenstehen. § 35 Abs. 3 BauGB verweist ausdrücklich auf „Belange des Naturschutzes und der Landschaftpflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert“. Der Bau und Betrieb der geplanten Windkraftanlagen entlang der Kohlenstraße steht dem entgegen. In den Einwendungen wird der hohe Schutzwert der Landschaft detailliert dargelegt und begründet, dass der Bau von 200 m hohen Windkraftanlagen in solch exponierten Lagen wie in den Limpurger Bergen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg  wegen Verunstaltung des Landschaftsbildes unzulässig ist.

2. Immissionsschutz nicht berücksichtigt

Die in § 35 BauGB aufgeführten öffentlichen Belange sind – wie das Wort „insbesondere“ andeutet – keine abschließende Auflistung. Ein Vorhaben ist auch dann nicht zulässig, wenn dadurch die Nachbarschaft durch Immissionen in übermäßiger Weise beeinträchtigt wird. „Nachbarschaft“ im Sinne der Immissionsschutzvorschriften sind Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Personen, die sich im Einwirkungsbereich der Anlagen aufhalten. Diese Schutzwirkung des § 35 BauGB wird im Bauantrag der Stadtwerke nicht berücksichtig.

3. Rechtskräftiger Flächennutzungsplan fehlt    

Die derzeit von der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall geplante Änderung des
bestehenden Flächennutzungsplans und die darin enthaltene Konzentrationszone für
Windenergieanlagen ist – wie in Einwendungen dezidiert und mit Bezug auf die
Rechtsprechung erläutert – rechtswidrig. Insbesondere fehlt die Rechtsgrundlage wegen
rechtsunwirksamer bzw. fehlender Beschlüsse der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Schwäbisch Hall und wegen des eigenmächtiges Handeln der Stadt Schwäbisch Hall
ohne erteilten Auftrag. Grundsätzlich überschreitet ein Gemeindeverwaltungsverband
bei Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen seine Befugnisse. Darüber hinaus ist nicht begründet, weshalb
die übrigen Gebiete der Verwaltungsgemeinschaft nicht als Konzentrationszonen
ausgewiesen werden sollen.

4. Verstoß gegen den Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg stellt besondere Naturräume unter Schutz. So heißt es dort, dass „die überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräume möglichst unzerschnitten in ihrem landschaftlichen Zusammenhang erhalten und untereinander vernetzt werden“ sollen und dort „überregional bedeutsame Ver- und Entsorgungseinrichtungen … grundsätzlich zu vermeiden“ sind. Der Regionalverband hat daher das Gebiet der nördlichen Limpurger Berge als schutzwürdigen „Regionalen Grünzug“  ausgewiesen. Wegen der  großen Zahl der 200 m hohen Anlagen und dem damit verbundenen immensen Flächenverbrauch stellt der geplante Windpark Kohlenstraße eine unzulässige überregional bedeutsame Versorgungseinrichtung im Sinne des Landesentwicklungsplanes dar.

5. Unzureichende Berücksichtigung der Erschließung

Die wenigen Angaben im Bauantrag der Stadtwerke zur Erschließung sind unzureichend. Sie beschränkten sich darauf, dass  die Erschließung von der Landesstraße L 1066 bei Winzenweiler erfolgt, die Zufahrten für Baufahrzeuge eine Breite von 4,50 Metern haben müssen und nur wenige Kurvenbereiche wegen des Transports der Rotorblätter baumfrei zu halten sind. Die Einwendungen weisen darauf hin, dass  das vorhandene Forstwegenetz für Bauverkehr mit schweren Fahrzeugen nicht geeignet ist. Außerdem ist das vorhandene Wegenetz nicht für Unglücksfälle und Feuerwehreinsätze gerüstet. Die für Gegenverkehr nicht geeigneten Forstwege werden im Brandfall erforderliche Löscheinsätze nicht ermöglichen und können, sollte eine Brandsituation außer Kontrolle geraten, zur tödlichen Falle für die sich im Einsatz befindenden Feuerwehrleute werden.
Die Antragsunterlagen enthalten auch keine Angaben, wer die Kosten für die Wiederherstellung des Wegenetzes zu tragen hat. Damit stehen dem Vorhaben öffentliche Belange wegen unwirtschaftlicher Aufwendungen für Straßen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BauGB entgegen.

6. Keine Angaben zur Entwässerung

Die Bauvorlage der Stadtwerke enthält keine Angaben zur Entwässerung. Im Bauantrag selbst wird darauf hingewiesen, dass der Untergrund der Standorte für die riesigen Fundamente wasserundurchlässig ist. Unter solchen Bedingungen ist nach § 8 LBOVVO die Entwässerung des Vorhabens darzustellen. Es wird auch nicht dargelegt, welche Auswirkungen eine Entwässerung auf die Ökologie hat. Es könnten Bäche – über 20 entspringen an der Kohlenstraße und sind meist als Biotop eingetragen – oder moorige Flächen austrocknen, was massive  Auswirkungen auf Fauna und Flora hätte.

7. Kein gemeindliches Einvernehmen  

Die Gemeinde Michelbach hat das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben versagt. Außerdem hat die Gemeinde einen Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB gestellt. Nach § 15 Abs. 3 BauGB „hat die Baugenehmigungsbehörde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6“ für den im Rückstellungsantrag genannten Zeitraum „auszusetzen“. Das Weiterbetreiben des Genehmigungsverfahrens ist daher rechtswidrig.

Der Artenschutz wird unzureichend berücksichtigt

Ausführlich gehen die Einwender auch auf den Naturschutz ein, der nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 ebenfalls zu den öffentlichen Belangen gehört, die einem Vorhaben entgegen stehen können.  Die Datenerhebung des von den Stadtwerken beauftragten Gutachters zum Rotmilan wird als unwissenschaftlich bezeichnet. Eigene Beobachtungen zeigen ein großes Gefahrenpotenzial auf. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Schutz von Fledermäusen. Aufgrund der hohen Fledermausdichte, der Frequentierung der Waldwege und der Nähe zu dem bedeutenden Quartier Wilhelmsglück wird die Kollisionsgefährdung mit Windkraftanlagen hoch eingestuft. Damit verstößt eine Genehmigung des Bauantrags gegen die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Die vom Gutachter vorgeschlagenen Abschaltungen und ein ergänzendes Monitoring beim Betrieb der Anlagen für weitere Abschaltungen werden als unzureichend bezeichnet.

Umweltverträglichkeitsprüfung nötig

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss nach dem Wortlaut des § 3c Satz 1 UVPG bereits dann durchgeführt werden, wenn das Vorhaben „erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann“, nicht muss. Wie die Einwendungen darstellen,
kann das Vorhaben des Baus und Betriebs der sieben Windkraftanlagen von 200 m Höhe , entsprechenden Fundamenten und Rodungsflächen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf geschützte Tierarten, auf die Landschaft, auf das Klima sowie auf Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen haben. Auch die laut Gutachten der Stadtwerke nur geringfügige Unterschreitung der Lärmgrenzwerte nach TA Lärm macht eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Zu kritisieren ist außerdem, dass das Landratsamt nicht – wie vorgeschrieben- bekannt gemacht hat, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.pro-limpurger-berge.de/

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4 Gedanken zu „„BI Pro Limpurger Berge: Lücken und Fehler im Bauantrag der Stadtwerke Hall“ – Einwendungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung in Michelbach/Bilz erörtert

  1. Bin fassungslos, was da gegen Windkraft als Argumente geliefert wird … Schattenwurf … Beeinträchtigung des Landschaftsbildes … was wollen diese Menschen den?! Wollen sie weiter Atom – und Kohlekraftwerke weiter?! Fukushima … Tschernoyl … nichts gelernt … mir fehlt das Verständnis für die Argumente der Windkraftgegner*innen ?!

  2. Windkraft ersetzt kein konventionelles Kraftwerk. das sollte sich bereits herumgesprochen haben. Recht haben die, mit nutzlosen zeug das Land zunageln is nich wirklich sinnvoll.

  3. Der nachfolgende Kommentar bezieht sich auf

    http://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=18471

    http://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=17399

    http://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=16073

    http://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=15937

    http://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=17490

    und auch auf die geplanten Riesenwindkraftanlagen bei Kirchberg-Lendsiedel, über die ich bisher keinen Bericht auf diesen Seiten fand:

    Zum Thema Windkraft- und Riesenwindkraftanlagen in den Limpburger Bergen und bei Kirchberg-Lendsiedel sei nachfolgend unter anderem zitiert aus „FAZ“:

    „Eine brutalere Zerstörung der Landschaft, als sie mit Windkrafträdern zu spicken und zu verriegeln, hat zuvor keine Phase der Industrialisierung verursacht. Es ist die Auslöschung aller Dichter-Blicke der deutschen Literatur von Hölderlin bis Bobrowski. Eine schonungslosere Ausbeute der Natur lässt sich kaum denken, sie vernichtet nicht nur Lebens-, sondern auch tiefreichende Erinnerungsräume. Dem geht allerdings voraus, dass für die kulturelle Landschaft allgemein kaum noch ein Empfinden lebendig ist. So verbindet sich das sinnliche Barbarentum der Energieökologen dem des Massentourismus.“ (Botho Strauß)

    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/gastbeitrag-wie-windraeder-die-umwelt-zerstoeren-12706786.html

    und aus:

    „Diagnosekriterien für gesundheitsschädliche Auswirkungen in der Umgebung von Windkraftanlagen.

    „Die Windenergie erzeugt zweifellos Lärm, der den Stress erhöht, was wiederum zu erhöhtem Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und zu Krebs führt“.

    Es empfiehlt sich, dass Betroffene ihre behandelnden Mediziner mit diesen Diagnosekriterien konfrontieren und sie auffordern, diese in Bezug auf ihre Beschwerden anzuwenden.

    Lassen Sie sich nicht auf eine psychische Störung oder zeitweise Belästigung reduzieren, sondern fordern Sie eine belastbare Diagnose!

    Im nicht übersetzten Teil finden sich Vorschläge für gesicherte Diagnosemethoden, die Ihren Ärzten bei ihrer Arbeit hilfreich sein werden. Dazu gehören z.B. Untersuchungen im Schlaflabor unter Realbedingungen unter Einfluss von akustischen Bedingungen, die den Immissionen von WKA gleichen, Messungen aller Frequenzen (inkl. Infraschall und Tieffrequenzen) und Untersuchungen im eigenen Zuhause und außerhalb, elektrophysikalische und Biomarker-Untersuchungen bei Schlafstörungen, Ausschluß von chemischer Sensibilität und allergischer Reaktionen, Doppelblindstudie mit Betroffenen und Nicht-Betroffenen, falls sich WK-Betreiber bereit erklären, für die Untersuchungen ihre WKA an und auszuschalten, Vergleichsuntersuchungen unter WK-Bedingungen zuhause und wenn die Betroffenen anderswo windkraftfrei schlafen bzw. leben.

    Diagnoseleitfaden für Schallerkrankungen:

    Kriterien erster Ordnung (alle vier der folgenden müssen vorhanden sein):
    (a) Wohnung in bis zu 10 km von WKA.
    (b) Veränderter Gesundheitsstatus nach der Inbetriebnahme von,
    oder der ersten Exposition an, und während der drehenden Windrotoren . Es kann eine Latenzzeit von bis zu sechs Monaten bestehen.
    (c) Verbesserung der Symptome, wenn mehr als 10 km zwischen dem Aufenthaltsort und WKA liegen.
    (d) Wiederauftreten der Symptome bei der Rückkehr in Umgebung von WKA.
    Kriterien zweiter Ordnung (mindestens drei der folgenden müssen auftreten oder sich verschlimmern nach der Inbetriebnahme der WKA):
    (a) Verlust von Lebensqualität.
    (b) Anhaltende Schlafstörungen, Einschlafschwierigkeiten und / oder Schwierigkeiten durch Schlafunterbrechungen.
    (c) Die Belastung durch erhöhten Stress und / oder psychische Belastung.
    (d) Vorzugsweise Verlassen des Hauses, entweder vorübergehend oder dauerhaft, um zu schlafen und / oder zur Erholung.

    Kriterien dritter Ordnung

    Drei oder mehr der folgenden müssen häufig auftreten oder sich nach der Inbetriebnahme der WKA verschlechtern.
    Falls Symptome auftreten, die in den Kriterien zweiter Ordnung (B und C) beschrieben wurden, sind derzeit keine weiteren Symptome oder Beschwerden für eine anzunehmende Diagnose erforderlich.
    Basierend auf den Erfahrungen der Autoren, zeigt die folgende Liste die am häufigsten genannten Symptome:

    Neurologisch

    (a) Tinnitus
    (b) Schwindel
    (c) Gleichgewichtsstörungen
    (d) Ohrenschmerzen
    (e) Übelkeit
    (f) Kopfschmerzen

    Kognitiv

    (A) Konzentrationsschwierigkeiten
    (b) Probleme mit der Merkfähigkeit oder Schwierigkeiten mit der Erinnerung
    Kardiovaskulär
    (a) Bluthochdruck
    (b) Herzklopfen
    (c) Vergrößertes Herz (Kardiomegalie)

    Psychisch

    (a) Gemütsstörung z.B. Depression und Angst
    (b) Frustration
    (c) Gefühle von Bedrängung/Belastung
    (d) Ärger / Zorn / Verdruß
    Regulationsstörungen
    (a) Schwierigkeiten bei der Kontrolle von Diabetes
    (b) Beginn von Schilddrüsenstörungen oder Schwierigkeiten bei der Kontrolle einer Unter- oder Überfunktion der Schilddrüse
    systemisch
    (a) Ermüdung/Erschöpfung
    (b) Schläfrigkeit“

    http://www.windwahn.de/index.php/krankheit-56/infraschall/diagnose-leitfaden-fuer-schallerkrankungen-durch-wea

    shr.sagepub.com/content/5/10/2054270414554048.full.pdf

    Persönliche Erfahrungsberichte Betroffener sind Besorgnis erregend und sollten im Zuge der von Anwohnern und den betroffenen Menschen der Region getätigten/geplanten Einsprüche und Klagen, in der öffentlichen Diskussion sowie im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

    Nach den Erfahrungen in Sachen Mikrowellen-Mobilfunk und TETRA-Funk Verstrahlung der Gemeinden Kirchberg, Rot am See und des Landkreises, wo seitens der Herren O. und G. eine Gegenveranstaltung zur Informationsveranstaltung der ehrenamtlich engagierten Bürgerinitiativen organisiert und finanziert wurde und dazu ein Interessenvertreter der Mobilfunkindustrie eingeladen und aus öffentlichen Mitteln bezahlt wurde,

    ist auch in Sachen Windkraft- und Riesenwindkraftanlagen Skepsis und Wachsamkeit angebracht. Es bleibt abzuwarten, ob die Gemeindeverwaltungen im Umfeld der Limpurger Berge und in Kirchberg sowie das Landratsamt Schwäbisch Hall sich an der Gesundheit der Bevölkerung orientieren werden oder die Einspruchsverfahren auf Basis anderer Prämissen wie zum Beispiel gewerbesteuerorientiert, naiv und/oder Interessen geleitet abhandeln werden und sich damit dem „Barbarentum der Energieökologen“ (Botho Strauß) anschließen.

    Jetzt Zitate zu „Persönliche Erfahrungsberichte Betroffener“:

    „Die Auswirkungen der Windkraftanlagen kennen wir bereits aus eigener Erfahrung. „Der Striethof-Windpark (Industriepark) besteht aus 5 Anlagen, noch von der „kleinen Sorte“ (141m), also mit weniger Infraschall, als die, die heute 200m hohen WKA mit doppelter Rotorfläche, die überall aufgebaut werden sollen. Die Rotorfläche ist das Entscheidende bei der Erzeugung des Infraschalls, nicht die Höhe der Anlage. Die Rotorfläche eines 200m hohen Windkraftwerkes überstreicht eine Fläche von ca. 10700 Quadratmetern. Geht man von einer Bauplatzgröße von 600 qm pro Wohnhaus aus, so wäre dies die Fläche von ca. 17 Bauplätzen welche überstrichen wird. Der Infraschall reicht jedoch viele Kilometer weit. Auch wird es nicht bei dieser Größe enden, die nächste Generation soll bereits die vierfache Rotorfläche haben.“

    Hier nur ein paar Auszüge aus Widersprüchen gegen den weiteren Bau von Windkraftanlagen. Da diese doch sehr persönlich sind, bitte um Verständnis das dies ohne Namensangabe geschieht.

    „Die Schallimmissionen vom bestehenden Windpark Striethof sind bereits heute in Göggingen deutlich wahrnehmbar. Da sich der Windpark von unserem Wohnort aus westlich und damit in Hauptwindrichtung befindet, ist diese Beeinträchtigung nicht nur gelegentlich sondern permanent. Die gegenwärtig bekannten Schallimmissionswerte zum vorgesehenen neuen Windpark bestätigen bereits im Vorfeld – vor allem für die Nachtzeit – sehr grenzwertige Immissionsbelastungen.

    Trotz eines Abstandes von ca. 4 km sind bereits heute die Auswirkungen des Schlagschattens vom bestehenden Striethof-Windpark in Göggingen bis hin zu unserem Wohnhaus sichtbar. Mit dem geplanten Bau des neuen Windparks im Büttenbuch in ca. 1 km Entfernung ist ebenfalls bereits heute absehbar, dass der auftretende Schlagschatten durch die sehr großen Rotorflächen in Verbindung mit der aus unserer Sicht reihenförmigen Aufstellung der WEA in westlicher Richtung über mehrere Monate im Jahr andauert.“

    „Nachdem ich noch nie in meinem Leben mit den Ohren Probleme hatte und erst nach dem Betrieb der Windkraftanlagen im Striethof in ca. 2,3 km Entfernung Ohrenprobleme begannen, die dann in beiden Ohren zu einem Hörsturz führten, wäre jedes weitere Windrad für mich persönlich eine zusätzliche gesundheitliche Bedrohung, mit der ich letztendlich völlig ohne Hilfe konfrontiert wäre. Mobilfunkstrahlung durch Handy und Schnurlostelefone (sonst häufigste nicht anerkannte Ursache) scheiden bei mir als Ursache für diese Ohrenprobleme aus, da ich beides nicht besitze.

    Von jeglicher Behörde wird man alleine gelassen, da man dies nicht beweisen kann und die Gegenseite auch nicht verpflichtet ist die Unschädlichkeit zu beweisen. Bei stärkerem Westwind liegt hier ein auf und abschwingendes Dröhnen in der Luft. Geht dies dann über mehrere Tage reagiere ich mit Ohrendruck.
    Müsste ich wegziehen, bedeutet dies existenzielle und soziale Verluste, welche unsere Familie alleine zu tragen hätte.
    Die erste Familie kehrt unserer Gemeinde bereits den Rücken, weil Sie keine weitere zusätzliche Belastung mehr ertragen wollen.“

    In der Zwischenzeit gibt es auch die Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamtes zu Infraschall, worin bestätigt wird, dass die Auswirkungen mehrere Kilometer betragen.

    Zitat zu Wirkungsradien und Betroffenheit:

    Auf Grund der großen Wellenlängen des Infraschalls und der dadurch bedingten sehr geringen Dämpfungseffekte im Ausbreitungsmedium Luft und anderer Strukturen können die „Wirkungsradien“ bzw. Ausbreitungsdistanzen um eine Infraschallquelle mehrere Kilometer betragen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen. Probanden klagten häufig über Schwindel-und Unbehaglichkeitsempfindungen bei Infraschallexposition. Vergleicht man die Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass negative Auswirkungen von Infraschall im Frequenzbereich unter 10Hz auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind.

    http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_40_2014_machbarkeitsstudie_zu_wirkungen_von_infraschall.pdf

    Was so ein Windrad für Impulse in die Luft setzt kann man an folgendem Versuch

    http://www.youtube.com/embed/OHl_0s4qqUY

    sehen. Lauter Verdichtungen in der Luft sind oben im Lichtkegel zu sehen, die entstehen wenn die Rotorblattspitze am Mast vorbeistreift.
    Ebenfalls aus der Machbarkeitsstudie: Die von vielen Betroffenen gemachte Beobachtung, dass nachts die Geräusche von Windenergieanlagen lauter wären, wurde früher mit einer erhöhten Empfindlichkeit / Aufmerksamkeit der Betroffenen hinsichtlich der Geräusche erklärt. Durch Van den Berg (2006)[156] konnte aber nachgewiesen werden, dass nachts systematisch andere Ausbreitungsbedingungen vorliegen, die auch dafür verantwortlich sind.

    Wir mussten bereits unser Schlafzimmer von der Westseite auf die Südostseite unseres Hauses verlegen wegen der Lärmbelästigung. Auch mit geschlossenem Fenster sind die Geräusche der Windräder hörbar.

    Wer die Chance hat sich nachts zu regenerieren kann tagsüber erheblich mehr verkraften. Windkraftanlagen drehen sich bei Wind eben auch nachts und an Wochenenden. Zum Glück haben wir hier oft still stehende Windräder.“

    http://www.windwahn.de/index.php/krankheit-56/allgemein/auswirkungen-von-schallimmissionen-durch-wka-auf-die-anwohner

    Nachfolgend zitiert: Zusatzinformationen für Interessierte und für die anstehenden Einspruchs- und Gerichtsverfahren:

    „Neben der EPAW.Klage vor dem EuGH auf Einhaltung der Aarhus-Konvention stehen deutschen Behörden viele weitere Probleme ins Haus. Nicht nur das in Deutschland gültige eingeschränkte Klagerecht ist nach EU-Recht unhatbar, ebenso die gängige Genehmigungspraxis – auch für Windkraftanlagen – stellt einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention dar.

    Kommentar eines Betroffenen: Es kommen Ansprüche incl. Kosten auf die Genehmigungsbehörden zu, da Deutschland seit Jahren europäisches Recht missachtet. Auch Kommunen und Bürger haben nach EU-Standard das Recht bei Genehmigungsverfahren zu klagen. Das wurde den Gemeinden und den Bürgern in Deutschland bisher rechtswidrig verwehrt.

    Beispiel aus Brandenburg: In Bezug der Verstöße gegen EU-Umweltrecht in der Genehmigungspraxis des damaligen Landesumweltamtes für das Windindustriegebiet Golzow wurden seit Mitte der 2000er Jahre diverse Beschwerden zur Verletzung der EU-Umweltrichtlinien an das Amt Brück, den Landkreis, die BRB-Ministerien, die Bundesrepublik und auch die EU gerichtet.

    Ebenfalls wurden Strafanzeigen gestellt, die mit der Begründung der „Nichtzuständigkeit“ rechtswidrig abgelehnt wurden. Die EU verwies auf die Umsetzung in den Nationalstaaten. Diese wieder auf die Bundesländer. Das Land Brandenburg wies die Beschwerden zurück, da es Bürgern nicht erlaubt sei, im Laufe von Baugenehmigungsverfahren mit Umweltprüfungen Einspruch einzulegen und/oder Klage zu erheben.

    Das stellt sich nun als fataler Fehler heraus, da mit dem Vertragsverletzungsverfahren die Verstöße in Deutschland und im Land Brandenburg gegen die Bürgerrechte in der EU und die mangelnde Umsetzung von EU-Recht in DE und im Land BRB offengelegt und angeklagt werden.

    Die Verstöße gegen geltendes EU Recht in DE und im Land BRB können somit sehr teuer werden und schädigen das Ansehen der Verantwortlichen – MP Matthias Platzeck.

    „Sprechen Sie bitte sofort ein Moratorium gegen den weiteren Ausbau mit Windkraftanlagen aus und lassen Sie bitte unverzüglich die bisherigen Genehmigungen auf Rechtsverstöße überprüfen“ – lautet die unmissverständliche Forderung. Es wäre ungünstig, wenn die betroffenen Bürger das machen würden – wie in Bezug des Nichtflugplatzes Schönefeld – und dann wieder das nächste Debakel ansteht. Wir werden das im vollen Umfang ausnutzen. Seit Jahren werden unsere Bürgerrechte in DE und im Land BRB missachtet! Das muss aufhören! Was ist zu tun?

    Gemeinden und Bürger sollten Einsprüche einlegen und Klagen erheben. Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften sind einzureichen. Nur wer eine Aktenlage vorweisen kann, hat später auch das Recht dort nachzuhaken.

    Rechtsanwälte Baumann, Würzburg, sind offenbar mit der Thematik befasst:

    „Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelhafter Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten der Bürger“

    http://www.baumann-rechtsanwaelte.de/aktu/download/Vertragsverletzungsverfahren.pdf

    Dr. Kuck – Fachvortrag „Gefährdung der Gesundheit durch Windkraftwerke“

    http://www.windwahn.de/index.php/aktuell/aerzteforum/fachvortrag-qgefaehrdung-der-gesundheit-durch-windkraftwerkeq

    Eidesstattliche Erklärung zu WTS- und VAD-Symptomen

    http://windwahn.de/index.php/windwahn/eidesstattliche-erklaerung

    Gesundheitsamt benennt Gefährdung durch Infraschall

    „Diese Woche wird das Gesundheitsamt von Brown County zu Protokoll geben, dass Windenergieanlagen „eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit sind „.

    Stadtverordnung sieht hohen Schadenersatz für Infraschallopfer vor. Windkraftopfer weltweit werden sich bestätigt fühlen sich durch diesen Fall:

    In Plympton Wyoming werden die Beschwerden von Windparkopfern „zu Ermittlungen und hohen Geldstrafen führen.“ Dies ist die erste Stadtverordnung, welche direkt auf ILFN (Infra- und tieffrequenten Schall) Bezug nimmt und Geldstrafen von $ 500 bis $ 10.000 pro Tag fordert und die sich laut Verordnung bis auf 100.000 $ belaufen können.“

    Die Verordnung sieht vor, Windkrafwerksbetreiber mit Geldstrafen zu belegen, wenn ihre WEA durch ILFN bei den Bewohnern Probleme verursachen.

    Häufige Auswirkungen sind: Chronischer unerträglicher Lärm, Schlafstörungen, Störungen des Hormonspiegels, erhöhtes Risiko für Erkrankungen (Anm. Windwahn: durch Schwächung des Immunsystems), Diabetes, Bluthochdruck, Depressionen, Herzrhythmusstörungen und möglicherweise sogar Krebs. “

    http://www.windwahn.de/index.php/krankheit-56/infraschall/gesundheitsamt-benennt-gefaehrdung-durch-infraschall

    Die weiteren Entwicklungen werden zeigen, ob im Falle einer Genehmigung und in der Folge auftretender Gesundheits-, Umwelt- und Vermögensschäden die Betreiber und/oder die Gemeindeverwaltungen im Umfeld der Limpurger Berge und in Kirchberg sowie das Landratsamt Schwäbisch Hall ebenfalls zu hohen Schadenersatzzahlungen herangezogen werden.

    Zum Thema Verursachung von Vermögensschäden durch Windkraftanlagen:

    „Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen verlieren erheblich an Wert. Diese Wertminderung wird von offizieller Seite in keiner Bilanz berücksichtigt. Hier wird dem Bürger einseitig eine unverantwortlich hohe finanzielle Belastung zugemutet. Viele Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie als Alterssicherung ansehen, sind um ihre Ersparnisse und Werterhaltung betrogen….”

    http://www.ulrich-richter.de/fakten/immobilienwert/

    http://www.energiewende-spessart.de/testen.htm

    „Wertminderung nicht nur bei Verkauf“

    Ein Forschungsprojekt der Universität Frankfurt am Main, durchgeführt von Prof. Dr. Jürgen Hasse, kommt zu dem Schluss, dass Windkraftanlagen in der Nähe von Wohngebieten die Lebensqualität der Anwohner nachhaltig verändern.

    Als Folge der Beeinträchtigung der Lebensqualität sinkt der Verkehrswert der Immobilien signifikant. Immobilienmakler bestätigten im Rahmen der Studie Wertverluste bei Immobilien in Höhe von durchschnittlich 20 bis 30 Prozent durch die Errichtung von Windkraftanlagen mit Einfluss auf Wohngebiete. Im Einzelfall droht gar die völlige Unverkäuflichkeit….“

    http://www.swp.de/gaildorf/lokales/gaildorf/Wertminderung-nicht-nur-bei-Verkauf;art5533,1244887

    „Wer in unmittelbarer Nähe zu einem Windpark wohnt, hat mit Lärmbelästigung, Schattenschlag, gesundheitsschädlichem Infraschall und der Zerstörung der Landschaft vor der Haustür zu kämpfen. Als würde dies nicht schon ausreichen, kommt für Eigenheimbesitzer noch der nicht zu unterschätzende Wertverlust ihrer Immobilie dazu.“

    http://www.erlauholz.de/cms/index.php/windpark-projekt-erlauholz/faktencheck/item/wertverlust-immobilien

    Abschließend sei festgestellt, dass, wie in Sachen Mobilfunk, auch in Sachen Windkraft völlig ungenügende Technologiefolgenabschätzungen erfolgten. Die gravierenden Nachteile für die Gesundheit von Mensch, Tier und Natur werden ignoriert oder genehm „wegbegutachtet“, über Jahrhunderte gewachsene Natur- und Kulturlandschaften zerstört.

    Der Stand der Technologie ist eben kein geeigneter Maßstab für die Beurteilung des ethischen Entwicklungsstandes und der Qualität einer Zivilisation. Diesbezüglich befinden wir uns hier nach wie vor noch auf dem Niveau eines Entwicklungslandes.

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