„Nach Gen-Mais jetzt Gen-Honig“ – Kritik des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne) an der Bundesregierung

Die übergroße Mehrheit der Großen Koalition – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – hat am 13. März 2014 unseren Antrag für eine Kennzeichnungspflicht von Gen-Honig abgelehnt. Nach dem Genmais hat die GroKo jetzt schon zum zweiten Mal dabei versagt, die Menschen vor ungewollter Gentechnik auf Acker und Teller zu schützen – trotz stets anderslautender Versprechen.

Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne), Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Änderung der EU-Honigrichtlinie ist keine beschlossene Sache

Besonders frech ist die schon beim Genmais schlechte Ausrede – dieses Mal in leicht abgewandelter Form vorgebracht – es sei schon zu spät, die Entscheidung schon gefallen und auf Deutschlands Stimmen komme es ohnehin nicht an. Nach unseren Erkenntnissen, die auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestätigt wurden, trifft das nicht zu. Die Änderung der EU-Honigrichtlinie ist keineswegs schon endgültig beschlossene Sache (Mehr zum Hintergrund unten). (…) Interessant sind natürlich vor allem einige wenige AbweichlerInnen bei CDU/CSU und SPD.

Hintergrund:

Das „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat 2011 klargestellt: Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen ist wie eine Zutat im Honig zu werten und muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Dieses klare Urteil des höchsten europäischen Gerichts will die EU-Kommission mit tatkräftiger Unterstützung von der Regierung Merkel jetzt durch einen Änderung der Honigrichtlinie unterlaufen. Pollen soll einfach zu einem „natürlichen Bestandteil“ umdefiniert werden. Das hätte zur Folge, dass selbst kanadischer Rapshonig, der fast ausschließlich von Gen-Raps stammt, nicht als Genfood erkennbar wäre. Dabei ist klar, dass die manipulierte Erbsubstanz im Pollen vollständig erhalten bleibt. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum Honig als einziges Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden soll, wenn er intakte gentechnisch veränderte DNA enthält. Verschleierung ist keine akzeptable Strategie, um mit Gentech-Verunreinigungen umzugehen!

Was Kommission und Bundesregierung hier klammheimlich planen, ist ein klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung. Erneut zeigt sich, dass für Angela Merkel die Interessen der Konzern-Lobby und die Freihandelsverhandlungen mit den USA und Kanada wichtiger sind als die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher oder der Schutz der Imkerei.

Völlig unverständlich ist das Verhalten der SPD-Fraktion, die sich noch vor einem Jahr in einem rot-grünen Antrag für den Erhalt der Kennzeichnungspflicht eingesetzt hat und heute ihre Ablehnung des Grünen Antrages mit fadenscheinigen Ausreden begründet. Auch die CSU redet zwar gerne von Gentechnikfreiheit, traut sich aber ebenfalls nicht, danach zu handeln.

Wie bereits beim Genmais 1507 versucht die Regierungskoalition erneut, Deutschlands Bedeutung in Brüssel kleinzureden. Dabei bestünden sehr gute Chancen, noch eine Sperrminorität gegen den Kommissionsvorschlag zur Änderung der Honigrichtlinie zu erreichen. Dazu darf Deutschland aber dem Kommissionsplan nicht zustimmen. Entgegen anderslautender Behauptungen aus Koalitionsreihen ist das Verfahren auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen: Der EU-Umweltausschuss wird sich am 19. März mit dem Thema befassen, danach steht noch die Lesung im Europäischen Parlament aus, genauso wie die endgültige Abstimmung im Ministerrat. Und genau in dieser noch nicht terminierten endgültigen Abstimmung kommt es ganz entscheidend auf die deutschen Stimmen an.

Weitere Informationen zum Antrag und zur Debatte:

– Antrag „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ (Drucksache 18/578): http://dip.bundestag.de/btd/18/005/1800578.pdf

– Ergebnis der Namentlichen Abstimmung zur Gen-Honig-Kennzeichnung (interaktive Darstellun): http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik/index.jsp

Hier kann man nachsehen, wie jede/r einzelne Abgeordnete abgestimmt hat. Achtung: Ein „Ja“ bedeutet dabei die Ablehnung unseres Antrages (weil über die „Beschlussempfehlung“ aus dem Ausschuss abgestimmt wird), ein „Nein“ bedeutet Zustimmung.

– Rede von Harald Ebner (Video): http://dbtg.tv/fvid/3209975 und http://youtu.be/3F3cDmOE20E

– Rede von Harald Ebner (Text): http://gruenlink.de/pz0

– Komplette Debatte zum Antrag (Video): http://dbtg.tv/fvid/3209932

– Plenarprotokoll vom 13. März 2014: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18020.pdf, darin:
– Protokoll der Debatte zum Gen-Honig-Antrag ab Seite 1593
– Harald Ebners Rede ab Seite 1597
– Verkündung des Ergebnisses der Abstimmung ab Seite 1603
– Persönliche Erklärungen zur Namentlichen Abstimmung ab Seite 1615

– Bericht zur Debatte auf bundestag.de:
Kennzeichnung von Gen-Honig abgelehnt
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/49916537_kw11_de_gen_honig/index.html

– Vorab-Bericht zum Antrag auf bundestag.de:
Grüne fordern Pflicht zur Angabe von Gen-Pollen
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/49799257_kw11_sp_gen_honig/index.html

– Bericht vom Informationsdienst Gentechnik:
Bundestagsdebatte: „Dieser Honig ist noch lange nicht gelöffelt“
http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/28826.html

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet:

www.harald-ebner.de

 

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