„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ – Fördermittel für Ortsmitte von Tüngental bewilligt

Das baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat der Stadt Schwäbisch Hall mit Schreiben vom 21. September 2012 Fördermittel für die städtebauliche Entwicklung der Ortsmitte Tüngental bewilligt.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Fördersatz bis zu 50 Prozent

Mit dem Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ 2012 wird die Planung für Innenentwicklungsprojekte mit einem Fördersatz bis zu 50 Prozent oder maximal 80 000 Euro bedacht.

Im Areal eine innerörtliche Wohnnutzung ermöglichen

In seiner Sitzung vom 25. Juli 2012 hatte der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach Paragraf 25 Baugesetzbuch für die Ortsmitte von Tüngental beschlossen. Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim erklärt dazu: „In der Ortsmitte von Tüngental stehen derzeit mehrere Grundstücke zum Verkauf. Das Areal ist geradezu prädestiniert für innerörtliches Wohnen. Der Gemeinderat hat mit dem Satzungsbeschluss eine Grundlage für das Vorkaufsrecht beschlossen. Mit der Förderungszusage durch das Land können wir dieses Vorhaben und die Planungen dafür nun weiter forcieren und damit in dem Areal eine innerörtliche Wohnnutzung ermöglichen. Damit setzen wir auch ein Zeichen für die weitere Entwicklung der Teilorte.“

Früher meist landwirtschaftlich genutzt

Derzeit befinden sich auf dem Gelände an der Otterbacher Straße überwiegend ältere Wirtschaftsgebäude, die früher landwirtschaftlich genutzt wurden. Der größte Teil dieser Bausubstanz ist aber nicht erhaltungswürdig.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ hat als Gegenstand der Förderung Vorhaben, die den Zielen der Innenentwicklung und dem Flächengewinn sowie der Schaffung attraktiver, kompakter Siedlungsmuster mit zukunftsweisenden ressourceneffizienten Strukturen Rechnung tragen. Eine solche Förderung beantragen können Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise und Zweckverbände in Baden-Württemberg. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 15 Monate.

Weitere Informationen und Kontakt:

Stadtverwaltung Schwäbisch Hall, Am Markt 6, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791/751-0

Internet:

www.schwaebischhall.de

www.facebook.com/schwaebischhall

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