„Entscheidung zur geplanten Fusion des Zeitungsverlags Schwäbisch Hall mit der Südwestpresse Ulm“ – Hohenlohe-ungefiltert hat beim Bundesgerichtshof nachgefragt

Wegen der geplanten Fusion des Haller Tagblatts mit der Südwestpresse Ulm hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag, 19. Juni 2012 folgenden Beschluss gefasst: Die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2010 wird zurückgewiesen. Das Bundeskartellamt trägt die „Kosten des Verfahrens und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beteiligten zu 1 bis 3“. Hohenlohe-ungefiltert hat nachgefragt.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Es antwortete Dr. Wolfgang Eick, Richter am Bundesgerichtshof, Pressesprecher (Zivilsachen):

Wann ist das Urteil rechtskräftig ?

Es handelt sich um einen Beschluss, kein Urteil; dieser ist mit Verkündung am 20. Juni 2012 rechtskräftig geworden.

Bei welcher Institution kann möglicherweise Widerspruch gegen das Urteil eingelegt werden?

Da der BGH die oberste Instanz ist, gibt es kein weiteres Rechtsmittel gegen die Entscheidung, die damit rechtskräftig geworden ist.

Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten des Verfahrens?

Da es sich um ein durch mehrere Instanzen laufendes Verfahren gehandelt hat, kann ich diese Frage nicht beantworten. Angesichts des Streitwertes von zwei Millionen Euro ist die Kostenlast jedoch nicht unerheblich.

Muss das Bundeskartellamt den Zeitungsverlagen Schadenersatz bezahlen ?

Diese Frage hat der Kartellsenat nicht zu prüfen gehabt, daher nicht entschieden und deshalb kann ich diese Frage nicht beantworten.

Was bedeutet: „die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beteiligten zu 1 bis 3“ ?

Das sind die notwendigen Kosten der Parteien, also eigene Parteikosten (zum Beispiel Fahrtkosten zu den Terminen, Ermittlungsosten, unter Umständen auch Sachverständigenkosten) und ihre Rechtsanwaltskosten, soweit sie notwendig waren.

Ist eine Fusion der beiden Zeitungsverlage nun möglich ? – Ab wann ist eine Fusion möglich ?

Wenn keine anderen, sonstigen Hinderungsgründe vorliegen, kann die Fusion sofort erfolgen.

Wann und wo kann das Urteil samt Begründung eingesehen werden ?

Das Urteil finden Sie in zirka drei Wochen auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de unter der Rubrik „Entscheidungen“.

Weitere Informationen zur aktuellen Entscheidung des BGH und zu den Hintergründen der geplanten Fusion:

Wegen der geplanten Fusion des Haller Tagblatts mit der Südwestpresse Ulm hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern (Dienstag, 19. Juni 2012) folgenden Beschluss gefasst: Die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Bundeskartellamt trägt die Kosten

Das Bundeskartellamt trägt die Kosten des Verfahrens und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beteiligten zu 1 bis 3. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf zwei Millionen Euro festgesetzt. Demnach scheint eine Fusion der beiden Zeitungsverlage möglich zu werden.

Bundeskartellamt hatte Fusion untersagt

Hintergrund: Die Südwestpresse Ulm will das Haller Tagblatt übernehmen. Das Bundeskartellamt hat diese Fusion untersagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob den Beschluss des Bundeskartellamts auf. Ende Februar 2011 hatte das Bundeskartellamt Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf in Sachen Haller Tagblatt eingelegt.

Eine Chronologie der bisherigen Ereignisse:

Der Tenor der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf lautete:

Auf die Beschwerden von Claus Detjen aus Ingolstadt, Verleger des Haller Tagblatts, dem Zeitungsverlag Schwäbisch Hall GmbH und der Südwestpresse Ulm (Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG, Ulm) wird der Beschluss des Bundeskartellamtes vom 21. April 2009 (B 6 – 150/08) aufgehoben. Das Bundeskartellamt trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Es hat zudem den Beteiligten die im Beschwerdeverfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Der Beschwerdewert wird auf zwei Millionen Euro festgesetzt.

Verlage erwarten die schriftliche Begründung in der Woche nach Weihnachten 2010

Das Hohenloher Tagblatt in Crailsheim, das mehrheitlich der Südwestpresse Ulm gehört, berichtete auf der Wirtschaftseite der Donnerstagsausgabe (23. Dezember 2010/Seite 12), dass der „Verleger des Haller Tagblatts, Claus Detjen“, durch die Fusion eine „zukunftsorientierte Grundlage für das Blatt schaffen will“. Laut Hohenloher Tagblatt hat das Oberlandesgericht „auf Antrag des Kartellamts die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen“. Die Verlage (Haller Tagblatt und Südwestpresse Ulm) wollen erst „nach Kenntnis der Begründung des Düsseldorfer Urteils dazu Stellung nehmen“. Nach Angaben des Hohenloher Tagblatts wird die schriftliche Begründung in der Woche nach Weihnachten erwartet.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte schon drei Mal eine entsprechende mündliche Verhandlung vertagt. Die letzte Schriftsatzfrist endete laut OLG Düsseldorf bereits am 19. Juli 2010.

Das Bundeskartellamt hatte im April 2009 entschieden, dass die Südwestpresse Ulm (Neue Pressegesellschaft) die Lokalzeitung Haller Tagblatt in Schwäbisch Hall nicht übernehmen darf. Gegen die Entscheidung des Kartellamts hat Claus Detjen, der Verleger des Haller Tagblatts, anschließend Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Das Verfahren trägt beim Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) das Aktenzeichen VI – Kart 4/09 (V). Das Oberlandesgerichts ist für die Beschwerde Detjens zuständig, weil sich das Bundeskartellamt in Bonn (Nordrhein-Westfalen) befindet.

Kartellamt befürchtet marktbeherrschende Stellung

Zu seiner Entscheidung vom April 2009 teilte das Bundeskartellamt im Einzelnen folgendes mit: Die Parteien in dem Fusionsfall B6-150/08 Neue Pressegesellschaft (NPG)/Zeitungsverlag Schwäbisch Hall (ZVSH), Objekt “Haller Tagblatt” haben am Dienstag, 21. April 2009 eine Untersagungsentscheidung erhalten.
Das Zusammenschlussvorhaben ist bereits deshalb zu untersagen, weil es die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des ZVSH auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler bzw. regionaler Berichterstattung im Raum Schwäbisch Hall erwarten lässt. Zusätzlich lässt es die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der HDV auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler beziehungsweise regionaler Berichterstattung im Raum Crailsheim erwarten. Dies gilt ebenso für die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der NKR (Neue Kreisrundschau, Gaildorf) auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler beziehungsweise regionaler Berichterstattung im Raum Gaildorf. Ferner lässt das Zusammenschlussvorhaben die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des ZVSH auf dem lokalen Anzeigenmarkt beziehungsweise auf dem lokalen Anzeigenmarkt ohne Rubrikenanzeigen im Raum Schwäbisch Hall erwarten. Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen, welche die Nachteile des Marktbeherrschung überwögen (§ 36 Abs. 1, 2. Hs. GWB) sind von den Beteiligten weder schlüssig vorgetragen noch nachgewiesen worden.

Internetseite des Bundeskartellamts: www.bundeskartellamt.de/

Chronologie der bisher angesetzten Gerichtsverhandlungen am Oberlandesgericht Düsseldorf:

Bundeskartellamt muss noch Stellung zur Wettbewerbssituation nehmen

„Die Sitzung wurde vertagt“, sagte OLG-Pressesprecher Ulrich Egger am 6. Mai 2010 auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert. Das Bundeskartellamt müsse noch „ergänzend Stellung zur potenziellen Wettbewerbssituation nehmen“, so Egger weiter. Der OLG-Sprecher nannte noch keinen neuen Termin für die Gerichtsverhandlung.

Erster Verhandlungstermin sollte ursprünglich schon am 27. Januar 2010 sein

Der Verhandlungstermin vor dem OLG Düsseldorf war zuletzt am 10. März 2010 auf den 5. Mai 2010 verschoben worden. Als Grund nannte das OLG im März 2010, dass der Gerichtstermin „im Hinblick auf eine umfangreiche Beschwerdeerwiderung des Bundeskartellamts und deshalb zu gewährender Stellungnahmefristen verlegt worden“ sei. Bereits am 27. Januar 2010 hätte es wegen der geplanten Übernahme des Haller Tagblatts zur Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf kommen sollen. “Die geplante Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwest-Presse (SWP) ist weiter offen”, schrieb der Fachzeitschriftenverlag Werben & Verkaufen (w&v) am 27. Januar 2010 in einem Newsletter. Claus Detjen, Verleger des Haller Tagblatts, hatte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung des Kartellamts angefochten, eine Übernahme der Regionalzeitung durch die Südwestpresse in Ulm (SWP) zu untersagen. Am 27. Januar 2010 sollte laut w&v die Entscheidung fallen. Doch dazu kam es nicht. Auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert teilte OLG-Pressesprecher Ulrich Egger mit, dass der Verhandlungstermin vom 27. Januar 2010 zunächst auf den 10. März 2010 verlegt worden sei, „weil das Bundeskartellamt Fristverlängerung zur Beschwerdeerwiderung beantragt hatte, die bewilligt worden war“.

Weitere Informationen zur geplanten Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwestpresse Ulm auf Hohenlohe-ungefiltert:

Bundeskartellamt hat entschieden: Südwestpresse Ulm darf das Haller Tagblatt nicht übernehmen https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=1641

Warum die Südwestpresse das Haller Tagblatt nicht übernehmen darf – Ausführliche Begründung des Kartellamts zum Download bei Hohenlohe-ungefiltert https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=3063

Verleger des Haller Tagblatts hat wegen geplatzter Übernahme durch die Südwestpresse Ulm Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt – Gerichtsverhandlung voraussichtlich erst im Jahr 2010 https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=2622

Haller Tagblatt – Detjen: “Es muss nicht unbedingt verkauft werden” https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=681

Kartellamt verlängert erneut seine Frist zur Entscheidung über die geplante Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwestpresse https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=302

Gewerkschaft verdi hält Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwestpresse für nicht genehmigungswürdig https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=859

DJV-Geschäftsführer: Übernahme des Haller Tagblatts könnte die lokale Vielfalt gefährden https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=1047

Übernahme von Haller Tagblatt durch Südwest-Presse weiter offen http://www.wuv.de/nachrichten/medien/uebernahme_von_haller_tagblatt_durch_suedwest_presse_weiter_offen

Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de

Weitere Informationen und Kontakt:

Bundeskartellamt, Presse, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn

Telefon: +49 (0)228 9499 0

Fax: +49 (0)228 9499 143

E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de

Internet: http://www.bundeskartellamt.de/

Internetseite des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe:

http://www.bundesgerichtshof.de/DE/BGH/bgh_node.html

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