Alassa Mfouapon gegen Alice Weidel (AfD): Klage auf Unterlassung der Behauptung er sei ein „Rädelsführer“ – Gerichtsverhandlung in Hamburg

Am 31. Juli 2020 wird ab 11.30 Uhr in mündlicher Verhandlung erneut die Klage von Alassa Mfouapon gegen Alice Weidel (AfD) in Hamburg vor Gericht verhandelt. Es gibt die Möglichkeit, den Prozess persönlich im Gerichtssaal zu verfolgen. Ort: Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, Sitzungssaal B335.

Vom Freundeskreis Flüchtingssolidarität

Proteste gegen Polizeieinsatz in der LEA Ellwangen

Gegenstand ist seine Forderung auf Unterlassung ihrer Behauptung, er sei 2018 „Rädelsführer“ bei den Protesten im Zuge des Polizeieinsatzes in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen/Baden-Württemberg gewesen. „Rädelsführer“ – damit ist gemeint: Aufwiegler, Unruhestifter, ein eindeutig negativ besetzter Begriff, mit dem bewusster Rufmord zum Schaden von Alassa Mfouapon betrieben wurde. Tatsächlich hat er sich im Gegenteil große Sympathien und Anerkennung erworben durch seinen mutigen Einsatz für die Menschenrechte von Flüchtlingen, aber auch als Berater und Unterstützer, der Verzagten Mut zuspricht und Verzweifelte tröstet. 

Rufmord-Kampagne

Beim letzten Verhandlungstag im Januar 2020 wurde Alassa Mfouapon aufgefordert, dem Gericht bis zum nächsten Verhandlungstermin nachzuweisen, dass er sich nicht als „Rädelsführer“ betätigt habe. Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des „Freundeskreis Flüchtlingssolidarität“ (vormals „Freundeskreis Alassa“): „Diesen Nachweis hat Alassa vollständig erbracht! Demnach sollte seiner Klage nun endlich stattgegeben werden. Ein Sieg gegen die AfD-Spitzenfunktionärin Alice Weidel wäre ein wichtiges Signal gegen die Rufmord-Kampagne gegenüber Alassa Mfouapon als prominentem Vertreter der Flüchtlingsselbstorganisation und gegen rassistische Hetze als Stimmungsmache für weiteren Abbau der Rechte von Asylbewerbern. Wir wünschen Alassa Mfouapon viel Erfolg und hoffen, dass hier ein Zeichen gesetzt werden wird gegen die rassistische Hetze der AfD.“

Mündliche Verhandlung als Videokonferenz

Aufgrund der Coronaschutzverordnung findet die mündliche Verhandlung in Hamburg als Videokonferenz statt. Alassa Mfouapon und sein Anwalt werden daher nicht nach Hamburg reisen, sondern per Video an der Verhandlung teilnehmen. Es gibt aber die Möglichkeit, den Prozess persönlich im Gerichtssaal zu verfolgen (Landgericht Hamburg, Sitzungssaal B335, Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1).

Weitere Informationen und Spendenkonto:

Freundeskreis Flüchtlngssolidarität – change.org/alassa und change.org/evakuierung

Spenden über: „Solidarität International e.V.“, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Alassa“ oder „Moria“

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„Ungültiger Bußgeldkatalog“ – Stadtverwaltung Crailsheim prüft 3500 Blitzer-Bescheide

Nachdem der neue Bußgeldkatalog aufgrund eines Formfehlers des Bundesverkehrsministeriums ungültig wurde, muss die Stadt Crailsheim alle eingeleiteten Verfahren neu bewerten und gegebenenfalls korrigieren.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Nach altem Strafenkatalog bewerten

Der seit dem 27. April 2020 gültige Bußgeldkatalog in seiner bisherigen Form ist ungültig – diese Nachricht sorgte in den vergangenen Wochen für große Aufregung. Was vor allem ertappte Autofahrer freut, bedeutet für die Behörden ein großes Maß an Mehrarbeit. Allein die Stadtverwaltung Crailsheim muss 3500 bereits zugestellte Bußgeldbescheide aus dem Zeitraum vom 28. April bis 13. Juli 2020 neu überprüfen und nach dem alten Strafenkatalog bewerten.

Überzahltes Bußgeld wird zurücküberwiesen

Verkehrsteilnehmer, die bereits ihr Bußgeld bezahlt haben, bekommen die Differenz in den kommenden Wochen zurücküberwiesen. Wer noch nicht bezahlt hat, erhält von der Stadt einen neuen Bescheid. „Wir müssen nun jeden der 3500 Vorgänge aufrufen und neue Verwarnungen versenden. Hiermit wird eine Mitarbeiterin von mir rund einen Monat beschäftigt sein“, kritisiert Raimund Horbas vom Ressort Sicherheit & Bürgerservice die unnötige Mehrbelastung, die durch Unachtsamkeiten im Bundesverkehrsministerium ausgelöst wurde.

Kein Nachlass mehr ab 14. Juli 2020

Wer ab dem 14. Juli 2020 geblitzt wurde, kann auf keinen Nachlass mehr hoffen. Ab diesem Datum hat die Stadt Crailsheim die Vergehen bereits wieder nach dem alten Bußgeldkatalog bestraft.

Weitere Informationen und Kontakt:

https://www.crailsheim.de/

Weitere Informationen im Internet über den Bußgeldkatalog:

https://www.tagesschau.de/interview-adac-strassenverkehrsordnung-101.html

https://www.tagesschau.de/inland/scheuer-bussgeld-101.html

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