„Bölgentaler Steinbruchgegner wollen im Gemeinderat von Satteldorf gehört werden“ – Auftritt bei der nächsten Gemeinderatssitzung in Gröningen

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats Satteldorf findet am Donnerstag 25. Januar 2018 wegen des erwarteten großen öffentlichen Interesses in der Turn- und Festhalle Gröningen statt. Die Sitzung beginnt um 18 Uhr. Der wichtigste Tagesordnungspunkt: „Muschelkalkabbau zwischen der BAB 6, Jagst und Bölgental,  a) Vorstellung der Abbauüberlegungen und möglicher Erschließungsvarianten durch die Firma Schön & Hippelein, b) Information zum Verfahren der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung.“

Informationen von der Bürgerinitiative „Steinbruch Bölgental – Nein Danke!“ e.V.

BI fordert die gleichen Rechte wie der Steinbruchbetreiber

Die Mitglieder der Bürgerinitiative treffen sich am 25. Januar 2018 und werden gemeinsam der öffentlichen Gemeinderatssitzung den erwarteten Rahmen geben. Die Gemeinde Satteldorf stellte im Mitteilungsblatt vom 12. Januar 2018 einen fairen und verlässlichen Umgang auch in Sachen Muschelkalkabbau in Aussicht. Die Bürgerinitiative hat die Vertreter der Gemeinde auch gleich beim Wort genommen und einen Brief an Bürgermeister, Ortsvorsteher sowie Gemeinde- und Ortschaftsräte verfasst. Darin fordert die Bürgerinitiative das gleiche Recht darauf ein, genauso wie der Steinbruchbetreiber, im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung ihre Argumente und Befürchtungen gegen einen Muschelkalkabbau vortragen zu können. Parallel dazu hat die örtliche Presse diesen Brief in Auszügen veröffentlicht.

Link zum Presseartikel im Hohenloher Tagblatt vom 20. Januar 2018:

https://bi-boelgental.de/wp-content/uploads/2018/01/HT_20180120_Viel_Wirbel_schon_im_Vorfeld.pdf

Eine Antwort auf den Brief der Bürgerinitiative ist der Bürgermeister der Gemeinde Satteldorf nicht schuldig geblieben und hat ausgeführt: „Wir werden Ihnen als Vertreter der Bürgerinitiative zu gegebener Zeit die Gelegenheit einräumen, ihre Belange im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vorzutragen. Über den Zeitpunkt machen wir uns Gedanken und kommen auf Sie zu.“

Also es geht doch, man muss nur hartnäckig bleiben und selbstbewusst die gleichen Rechte, wie diese Unternehmen üblicherweise genießen, einfordern.

Weitere Informationen und Kontakt:

www.bi-boelgental.de

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„Crailsheim und der Widerstandskämpfer Hans Scholl“ – Mehrere Veranstaltungen zu dessen 100. Geburtstag erinnern an den Mann, der im Stadtteil Ingersheim geboren ist

Führungen, Vorträge, Präsentationen und Lesungen, eine Ausstellung, ein Symposium, eine Geburtstagsfeier und vieles mehr – anlässlich seines 100. Geburtstags soll Hans Scholl und das Thema Widerstand gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime in Crailsheim verstärkt in den Mittelpunkt gerückt werden.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Zum Tod durch das Fallbeil verurteilt

Hans Scholl wurde am 22. September 1918 im heutigen Crailsheimer Stadtteil Ingersheim geboren, wo sein Vater von 1917 bis 1919 Bürgermeister war. Mit Flugblattaktionen und Wandparolen leistete in den Jahren 1942 und 1943 die Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ in München Widerstand gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime. Dieser Gruppe gehörte Hans Scholl an. Am 18. Februar 1943 wurden er und seine Schwester Sophie in der Münchner Universität beim Verteilen von Flugblättern entdeckt und an die Geheime Staatspolizei (Gestapo) ausgeliefert. Vier Tage später, am 22. Februar 1943, wurden beide zum Tod durch das Fallbeil verurteilt. Das Urteil wurde noch am gleichen Tag vollstreckt.

Flyer gibt es im Bürgerbüro und Stadtarchiv

Die ersten Veranstaltungen in Crailsheim anlässlich des 100. Geburtstags von Hans Scholl finden am Donnerstag, 22. Februar 2018, statt. In einem Flyer, der im Bürgerbüro und im Stadtarchiv Crailsheim kostenlos erhältlich ist, sind diese Veranstaltungen sowie die weiteren Programmplanungen zusammengefasst.

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„Es gilt das bedingungslose Vorsorgeprinzip – europaweit“ – Europäischer Gerichtshof zu Neuer Gentechnik

Zur Einschätzung des Generalstaatsanwaltes des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 18. Januar 2018 zur Frage der Bewertung neuer Gentechnik-Verfahren geben Harald Ebner MdB (Bündnis 90/Die Grünen) und Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament eine gemeinsame Erklärung ab. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht diese Erklärung in voller Länge.

Gemeinsame Erklärung von Harald Ebner MdB (Bündnis 90/Die Grünen) und Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament

Offene Frage: Wie muss sich das Gentechnikrecht weiterentwickeln?

„Der EuGH-Generalanwalt hat heute immerhin klargestellt, dass auch Produkte neuer Gentechnik-Verfahren nicht generell von der europäischen Gentechnik-Regulierung ausgenommen sind. Das Argument der Industrie, die neuen Verfahren seien keine Gentechnik, weil bei ihnen kein fremdes Erbgut eingesetzt werde, wird in der heutigen Stellungnahme klar widerlegt. Es sind allerdings noch weitere wissenschaftliche und rechtliche Klarstellungen nötig, um sicherzustellen, dass wirklich alle neuen Gentechnikverfahren als Gentechnik gelten – und somit einer Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht unterliegen. Die vom EuGH-Generalanwalt benannte Möglichkeit, in diesem Bereich bei Bedarf auch nationale Regelungen zu treffen, sollte nur eine Lösung für den Notfall sein. Denn schon bei „klassischen“ Gentechnik-Anbauverboten und Glyphosat-Zulassungen erleben wir, wie schwierig unterschiedliche nationale Regelungen in EU-Staaten sind. Die heutige Stellungnahme ist nicht die Entscheidungsgrundlage für die Bewertung, ob die mittels gentechnischer Methoden gezüchteten Pflanzen und Tiere gentechnikrechtlich zu regulieren sind oder nicht. Die entscheidende (politische) Frage, wie sich das Gentechnikrecht weiterentwickeln kann und muss, um dem europäischen Vorsorgeprinzip zum Schutz der Gesundheit und Umwelt auch zukünftig voll Rechnung zu tragen, wurde nicht beantwortet. Als Hüterin dieses gesetzlich verankerten Prinzips sitzt die EU-Kommission diese Auseinandersetzung in unverantwortlicher Weise bis zum heutigen Tag aus. Die heutige Stellungnahme zeigt: Sie muss endlich den Prozess für eine überfällige politische Entscheidung in die Hand nehmen, die keinesfalls außer Acht lassen darf: Dass sich einmal in die Natur entlassene Gentechnik-Pflanzen – erst recht ohne gentechnikrechtliche Auflagen zu Risikobewertung und Freisetzung – unkontrolliert in unsere Ökosysteme und über Ländergrenzen hinweg ausbreiten und nie mehr zurückgeholt werden können. Fazit: Es braucht eine EU-weit geltende Gesetzgebung, die sich zukünftigen Entwicklungen und dem dringenden Handlungsbedarf zum Schutz unserer biologischen Vielfalt stellt.“

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

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