„Kirchbergs Bürgermeister Ohr spielt auf Zeit“ – Bürger können wegen des abgelehnten Bürgerbegehrens keinen Widerspruch einlegen, weil die Stadtverwaltung Kirchberg noch immer keine Ablehnungsbescheide verschickt hat

Die Standortfrage des Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst ist noch nicht entschieden. Der Gemeinderat Kirchberg/Jagst lehnte in seiner Sitzung am 25. Juli 2016 ein Bürgerbegehren ab, das zu einem Bürgerentscheid geführt hätte. Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss sind inzwischen zwei Widersprüche bei der Stadtverwaltung Kirchberg eingegangen. Bürgermeister Stefan Ohr hält die Widersprüche allerdings für unzulässig, weil die Kirchberger Stadtverwaltung knapp zwei Monate nach der Gemeinderatssitzung noch immer keinen Ablehnungsbescheid an die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens geschickt hat.

Kommentar von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst, Unterstützer eines Bürgerentscheids zum Standort des geplanten Feuerwehrmagazins

Funkstille

Den ersten Widerspruch hat ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens (Ralf Garmatter) am 13. September 2016 eingelegt. Auch die drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens Claus Krüger, Manfred Mächnich und Werner Schüpf haben noch am gleichen Tag einen Widerspruch bei der Stadtverwaltung Kirchberg abgegeben. Danach herrschte Funkstille. Keine Reaktion der Stadtverwaltung Kirchberg. Von Bürgermeister Ohr hat einer der Widerspruchsführer (Ralf Garmatter) am Nachmittag des 15. September 2016 auf Nachfrage telefonisch die Antwort erhalten, dass dieser Widerspruch verfrüht sei und deshalb rechtlich unwirksam. Bürgermeister Ohr weiter: Die Stadtverwaltung Kirchberg hat an die drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens (Claus Krüger, Manfred Mächnich und Werner Schüpf) noch keinen Ablehnungsbescheid geschickt. So lange dies nicht geschehen sei, könne auch kein Widerspruch eingelegt werden.

Das kann noch dauern

Die Zeit rennt den Unterstützern eines Bürgerentscheids davon. Das ist skandalös: Seit der entsprechenden Gemeinderatssitzung am 25. Juli 2016 sind schon knapp zwei Monate verstrichen. Und noch immer haben die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens keinen Ablehnungsbescheid erhalten, gegen den jeder Unterzeichner des Bürgerbegehrens rechtlich vorgehen könnte. Kein Ablehnungsbescheid bedeutet: Es ist kein Widerspruch möglich. Einen Ablehnungsbescheid stellte Bürgermeister Ohr für die kommende Woche in Aussicht. Doch festlegen lassen wollte er sich nicht darauf. Es könnte also auch noch länger dauern.

Langwieriger Klageweg

Ein korrekter Widerspruch muss vom Gemeinderat behandelt werden. Wenn der Gemeinderat den Widerspruch ablehnt, können sich die Widerspruchsführer an die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts wenden. Gibt das Landratsamt dem Widerspruch ebenfalls nicht statt, können die Widerspruchsführer vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Das ist ein langer und umständlicher Weg, der Zeit kostet. Und Bürgermeister Ohr will, dass noch möglichst viel Zeit vergeht. So lange wie er die Zustellung der Ablehnungsbescheide hinauszögert, sind den Unterstützern des Bürgerentscheids die Hände gebunden. So lange kann das Widerspruchsverfahren nicht in Gang kommen.

Stadtverwaltung antwortet nicht

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Montag, 26. September 2016, um 20 Uhr im Sitzungssaal des Kirchberger Rathauses statt. Die Sitzungsunterlagen sollen laut Stadtverwaltung noch in dieser Woche verschickt werden. Höchst unwahrscheinlich, dass die eingegangenen Widersprüche wegen der Ablehnung des Bürgerbegehrens dort Thema sind. Ein schriftliche Anfrage von Widerspruchsführer Ralf Garmatter, ob sein Widerspruch bei der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird, wurde bis heute (15. September 2016, um 18 Uhr) von der Stadtverwaltung Kirchberg nicht beantwortet.

Bürgerbeteiligung unerwünscht

Bürgermeister Ohrs Taktik ist klar: So lange er keinen Ablehnungsbescheid an die Vertrauensleute rausschickt, so lange kann niemand dem Ablehnungsbescheid widersprechen. Am liebsten wäre ihm sicher, er könnte den Ablehnungsbescheid so lange hinauszögern, bis das Feuerwehrmagazin am umstrittenen Standort „Vordere Au“ fertiggestellt und eingeweiht ist. Bürgermeister Ohr will Tatsachen schaffen. Er will keine Bürgerinnen und Bürger, die über den Standort des Feuerwehrmagazins in einem Bürgerentscheid mitbestimmen.

Zum Thema Bürgerbegehren hat Hohenlohe-ungefiltert am 5. September 2016 Fragen an das Innenministerium Baden-Württemberg geschickt.

Die Antworten des Innenministeriums vom 7. September 2016 im Wortlaut:

Ihre Anfrage zu den Fristen bei der Ablehnung eines Bürgerbegehrens beantworten wir wie folgt:

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine Frist für die Veröffentlichung oder Bekanntgabe gegenüber den Vertrauenspersonen bei einem ablehnenden Gemeinderatsbeschluss über ein Bürgerbegehren vorsieht.

Gemäß § 41 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz kann jeder Unterzeichner des abgelehnten Bürgerbegehrens Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Wenn die Gemeinde dem Widerspruch nicht abhilft, entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde. Sollte der Widerspruch von der Rechtsaufsichtsbehörde zurückgewiesen werden, kann der Widerspruchsführer Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Für Auskünfte können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindeverwaltung wenden. Rechtsberatung erfolgt durch Rechtsanwälte. Die Frage, ob und wann Bürger gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen können, lässt sich nicht allgemein beantworten. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall können die Vertrauenspersonen nach dem ablehnenden Gemeinderatsbeschluss gegebenenfalls einstweiligen Rechtsschutz suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Felber
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart

Internet: www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de

Zum Thema Bürgerbegehren hat Hohenlohe-ungefiltert am 5. September 2016 Fragen an das Landratsamt Schwäbisch Hall geschickt

Unten die Anworten von Steffen Baumgartner, Landratsamt Schwäbisch Hall, vom 14. September 2016 im Wortlaut:

Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet:

Frage von Hohenlohe-ungefiltert: 1. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens öffentlich bekannt gemacht werden?

Antwort Landratsamt: Eine öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung des Gemeinderats über die Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist vom Gesetz nicht vorgesehen.

2. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens in einem förmlichen Bescheid mitgeteilt werden?

Konkrete Fristen für die Bekanntgabe der Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens sind in der Gemeindeordnung nicht enthalten, die Kommune wird sich aber regelmäßig an den durch § 21 Abs. 4 S.1 GemO und § 10 S. 2 LVwVfG gesetzten zeitlichen Rahmen halten.

3. Welche Rechtsmittel gibt es für Bürgerinnen und Bürger einer Kommune wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens?

Siehe hierzu die Bestimmungen in § 41 KomWG.

4. An wen können sich die Bürgerinnen und Bürger wenden? Wie ist dabei der korrekte Ablauf? Wie sind die Fristen?

Siehe hierzu § 70 VwGO.

5. Können Bürger auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn diese Entscheidung von der Kommune noch nicht (z.B. im städtischen Amtsblatt) öffentlich gemacht worden ist?

Widerspruch und Anfechtungsklage setzen eine Beschwer durch einen Verwaltungsakt voraus, ein Gemeinderatsbeschluss ist jedoch kein Verwaltungsakt.

6. Können Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn sie noch keinen Bescheid der Entscheidung erhalten haben?

Siehe Antwort zu 5.

7. Innerhalb welcher Frist (welches Zeitraums) müssen Bürger oder Vertrauensleute ihren Einspruch wo geltend machen?

Siehe Antwort zu 4.

Ich bitte Sie, künftig von Fragen an die Pressestelle im Landratsamt abzusehen, die Sie durch eigene Recherche beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Baumgartner

Landratsamt Schwäbisch Hall
Leiter Stab Landrat und Kommunalaufsicht
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall

Internetseite: http://www.lrasha.de

Folgende Fragen hatte die Hohenlohe-ungefiltert-Redaktion am 5. September 2016 auch an das Innenministerium Baden-Württemberg geschickt. Die Antworten des Innenministeriums stehen oben in diesem Artikel.

1. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens öffentlich bekannt gemacht werden?

2. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens in einem förmlichen Bescheid mitgeteilt werden?

3. Welche Rechtsmittel gibt es für Bürgerinnen und Bürger einer Kommune wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens?

4. An wen können sich die Bürgerinnen und Bürger wenden? Wie ist dabei der korrekte Ablauf? Wie sind die Fristen?

5. Können Bürger auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn diese Entscheidung von der Kommune noch nicht (z.B. im städtischen Amtsblatt) öffentlich gemacht worden ist?

6. Können Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn sie noch keinen Bescheid der Entscheidung erhalten haben?

7. Innerhalb welcher Frist (welches Zeitraums) müssen Bürger oder Vertrauensleute ihren Einspruch wo geltend machen?

Weiterer Artikel zum Thema in Hohenlohe-ungefiltert:

“Bürgerentscheid zum Standort des Feuerwehrmagazins verlangt” – Ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens in Kirchberg/Jagst widerspricht Gemeinderatsbeschluss https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=21149

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„Irgendwo in Hohenlohe“ – Eine Fortsetzungsgeschichte von Birgit Häbich: Der Episoden dreiundvierzigster Teil

„Irgendwo in Hohenlohe“ – eine Fortsetzungsgeschichte von Birgit Häbich: Der Episoden dreiundvierzigster Teil. Die geschilderten Handlungen, Personen und Namen sind frei erfunden. Es werden keine realen Namen von Personen angegeben. Etwaige Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten, lebenden oder toten Personen wären rein zufällig, und sind weder gewollt noch beabsichtigt.

Von Birgit Häbich

XLIII Hinterhalt

… daheim angekommen, ging Carl zuerst in die Küche und bereitete sich einen Eisenkrauttee*. Er stellte seine Lieblingstasse und ein Tellerchen auf das Tablett. Dann öffnete er drei Packungen Kekse, er wollte die verschiedenen Sorten des neuen Spritzgebäcks nun in Ruhe ausprobieren, um sich dann mit der besten für künftige Vorräte einzudecken. Ob Paula Vollkornkekse mögen würde? Er hatte nie viele gesunde Lebensmittel bei ihr entdeckt. Obst, das aß sie, aber alles andere? Kaffee ja, den trank sie schwarz und in ziemlichen Mengen. Ob sie wohl auch abends mit ihm
gemütlich Tee trinken würde? Er musste sich zugestehen, dass er eigentlich nur wenig von Paula wusste. Er kannte ihre früheren finanziellen Verhältnisse, und diese würden sich wohl nicht gravierend verändert haben. Nun hatte sie zwar mittlerweile ein weiteres Gebäude geerbt, aber auch dort würden ihr die Hände gebunden sein. Vermutlich war sie nicht Alleinerbin des elterlichen Stadthauses geworden. Und so wie er sie mittlerweile einschätzte, würde sie sich nicht aufraffen, etwas daraus zu machen. Sie würde eben alles so weiterlaufen lassen wie bisher. Von dieser Warte aus betrachtet, brauchte er sich zumindest keine Sorgen machen, dass sie juristisch fundiert gegen ihn vorgehen würde – das würde sie nämlich schon im Vorfeld eine Menge Geld kosten. Carl Eugen stellte die Teekanne zu den anderen Utensilien auf das Tablett und balancierte es geschickt in sein Arbeitszimmer. Dort konnte er in aller Ruhe über Paula nachdenken. Und er würde sich weitere kluge Vorgehensweisen überlegen, mit welchen er Paula die Wahrheit näherbringen könnte.

Reifer

In seinem aufgeräumten Arbeitszimmer angekommen, stellte er das Tablett auf einer der beiden Anrichten ab, goss sich eine Tasse Tee ein, nahm die Tasse und das Tellerchen und setzte sich an seinen Schreibtisch. Oh, die Kekse waren aber gut, fein, und der Tee wärmte ihn auf – er fühlte sich ganz und gar zufrieden mit sich selbst und genoss die Stille, die ihn hier umgab. Er zog Bilanz; es war ihm durch den guten Rat seines Freundes Anton gelungen, mit Paula Kontakt aufzunehmen. Paula traf sich mit ihm und so schwierig die Gespräche auch waren, sie stellte sich jetzt allen Auseinandersetzungen. Das hatte sie vor mehr als zehn Jahren noch nicht getan; sie brach unvermittelt und wortlos in Tränen aus oder entzog sich bereits im Voraus bei aufkommenden Schwierigkeiten. Und was ihn immer besonders schmerzte, war ihr letztes Mittel, sobald Paula anfing zu schreien und ihn mit üblen Beschimpfungen bombardierte, traf es ihn mitten ins Herz. Eigentlich war es jetzt sogar anregender, mit ihr die Umstände zu erörtern als früher – auch wenn sie ihm manchmal wüst über den Mund fuhr. Sie dachte mit und war nicht gleich von allem und jedem, was er zur Überlegung in den Raum stellte, überfordert. Paula Engel war reifer geworden. Er musste, bei der Vorstellung, ihr diese Erkenntnis mitzuteilen, lächeln. Vermutlich hätte sie vordergründig dafür nur Stirnrunzeln übrig und würde ihn mit Spott überziehen.

Misstrauisch

Nun hatte sich aber auch seine Rolle bei Paula geändert. Er war nicht mehr ihr erster Ansprechpartner und als Helfer in der Not schon gleich gar nicht mehr gefragt. Im Gegenteil, Paula war extrem misstrauisch geworden, sie hielt mit vielem hinter dem Berg. Und besonders ihre Zuneigung zu ihm schien sie zurückzuhalten. Er stand auf und goss sich eine weitere Tasse Tee ein, hm, und die Kekse waren aber auch zu gut! Dreikorn, bestehend aus Hafer, Gerste und Buchweizen, kam im Geschmack recht kräftig und vollmundig daher. Diese konnte er sich auch zu einer Tasse starken Kaffees gut vorstellen. Die mit Einkorn hergestellten schmeckten nicht so rustikal, waren milder auf der Zunge, zurückhaltend würde er den Geschmack nennen. Sie würden wohl eher zu schwarzem oder Grüntee passen. Jedoch die Dinkelkekse hatten es ihm besonders angetan, die waren sein Favorit. Ausgewogen und fein empfand er sie, wenn er sich einen Bissen von dieser Sorte im Mund zergehen ließ. Er würde sich einfach von allen einen Vorrat anschaffen. Die Geschmäcker waren verschieden und wer nicht wusste, dass es sich dabei sogar um ein hochwertiges Vollkorngebäck in Demeterqualität* handelt, der fand sie halt einfach nur lecker.

Geier

Carl Eugen Friedner wägte die nächsten Schritte der Reihe nach ab. Die kommende Verabredung mit Paula würde sehr schwierig werden. Er wollte ihr dabei die damalige Rolle von Landolin Dreist erklären. Dreist hatte irgendwann, wie es bei so manchen Männern Mode wurde, bei der Heirat den Namen seiner Frau angenommen. Carl fragte sich bei dem Gedanken an den damals noch jungen Mann, wie man nur einen so schönen Nachnamen wie Bäuerle in Dreist umtauschen konnte? Nun war es ihm letztlich egal wie er hieß, es passten beide Namen zu dem smarten Vasallen*, der zielstrebig seine Karriere verfolgte. Dreist bedrängte Paula gezielt und im Auftrag seiner Vorgesetzten, ihrer Kreditgeber, während Vorderschein ihr gleichzeitig ein scheinbar hilfreiches Angebot unterbreitete. Man erhoffte sich, dass sie irgendwann weichgekocht war, aufgeben würde und ihr das prächtige Haus dann günstig abzunehmen wäre. Dieses Vorhaben war jedoch, dank seines ständigen Eingreifens, lange Zeit nicht von Erfolg gekrönt. Er konnte anfänglich das Schlimmste verhindern, ja, er nahm sogar ein Zerwürfnis mit seinem langjährigen besten Freund, Norbert Schneider, in Kauf und stellte sich vor Paula. Letztlich war es ihm aber nicht gelungen seine geliebte Paula vor dem Zugriff der Geier ausreichend zu beschützen, er hatte kläglich versagt. Würde sie ihm seine Schwäche jemals verzeihen?…. Fortsetzung folgt.

Erläuterungen:

*Eisenkraut: Heilpflanze, wird in der Volksmedizin als schlaffördernd angesehen.
*Demeter: Griechische Mutter- und Fruchtbarkeitsgöttin, Der Begriff „Demeter“ ist weiterhin ein geschütztes Markenzeichen anthroposophisch orientierter Betriebe, die kontrolliert landwirtschaftlichen Produkte und verarbeitete Lebensmittel werden nach biologisch dynamischen Richtlinien angebaut, erzeugt, und zertifiziert.
*Vasall: Lakai, Gefolgsmann, seinem Herrn in wohlbedachtem Eigennutz ergebener Diener bzw. Jünger.

Wer hat auch schon eine Immobilie verloren?

Sollte sich jemand aus der Leserschaft, durch die Beschreibung der Machenschaften daran erinnert fühlen, wie eine Immobilie verloren gegangen ist, können sich diejenigen gern an die Autorin wenden.

Kontaktaufnahme zur Autorin:

E-Mail: b.haebich@web.de

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