„Erinnerung an eine verschwundene Welt“ – Crailsheimer Führungen zum Europäischen Tag der Jüdischen Kultur

„Erinnerung an eine verschwundene Welt“ gibt es bei den Crailsheimer Führungen zum Europäischen Tag der Jüdischen Kultur. Dieser findet am Sonntag, 6. September 2015 statt. Wieder beteiligen sich Einrichtungen aus rund 30 Ländern an diesem Tag, der es sich zur Aufgabe macht, die Beiträge des Judentums zur Kultur Europas in Vergangenheit und Gegenwart aufzuzeigen.

Von Folker Förtsch, Stadtarchiv Crailsheim

Zwei Führungen in Crailsheim:

Vormittags „Jüdischer Friedhof“

Wie schon in den vergangenen Jahren beteiligt sich der Crailsheimer Stadtführungsservice wieder mit zwei Führungen. Am Vormittag findet ein Rundgang über den letzten authentischen Ort jüdischen Lebens in Crailsheim statt, den Jüdischen Friedhof in der Beuerlbacher Straße. Unter dem Titel „Der jüdische Friedhof als Kulturdenkmal“ gibt er Einblicke in die Geschichte dieses Begräbnisplatzes und die jüdischen Vorstellungen von Tod und Jenseits. Er stellt darüber hinaus einige der Menschen jüdischen Glaubens vor, die dort ihre letzte Ruhestätte fanden. Treffpunkt ist um 11 Uhr vor dem Jüdischen Friedhof.

Nachmittags Rundgang „Spuren jüdischen Lebens“

Die jahrhundertlange wechselvolle Geschichte der Crailsheimer jüdischen Gemeinde ist am Nachmittag Thema des Rundgangs „Spuren jüdischen Lebens“. Sie führt zu ausgewählten Punkten in der Innenstadt, an denen sich die jüdische Geschichte in Crailsheim zwischen den Polen Diskriminierung und Emanzipation, bürgerschaftliches Engagement und Ausgrenzung dokumentieren lässt. Die Führung startet um 14.30 Uhr am Marktplatz.

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„Pflege besser bezahlen“ – Gewerkschaft Verdi: Ja zur Aufwertung der Pflege – Nein zur Zwangskammer

Bei einer Anhörung der Enquetekommission Pflege im baden-württembergischen Landtag am 3. Juli 2015 haben sich VertreterInnen aller derzeitigen Fraktionen im Landtag für eine Pflegekammer ausgesprochen. Die Linke in Baden-Württemberg hat sich in einem Beschluss ihres Landesausschusses eindeutig gegen eine Pflegekammer im Ländle ausgesprochen.

Von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall, Vorsitzender Fachbereich 3 im Ver.di-Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken

Thema für den Wahlkampf

Der Ver.di Landesfachbereichsvorstand 3 Baden-Württemberg hat eine Arbeitsgruppe für die Erstellung von weiterem Informations- und Kampagnenmaterial zur Pflegekammer ins Leben gerufen. Die Situation in der Pflege, gesetzlicher Personalbemessung und Pflegekammer wird sicher ein wichtiges gewerkschaftliches Thema für den Wahlkampf im nächsten Jahr sein müssen. Am 13. März 2016 wird ein neuer baden-württembergischer Landtag gewählt.

Weitere Informationen der Gewerkschaft Ver.di:

Pflege ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, die in einer älter werdenden Gesellschaft immer wichtiger wird und dringend mehr Anerkennung und Wertschätzung braucht. Wie für alle Berufe liegt der Schlüssel für hohes Ansehen auch bei den pflegerischen Tätigkeiten in einer wirkungsvollen Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer höheren Entlohnung der Beschäftigten.

Gegen Pflegekammern

Manche hoffen, die Probleme der Pflegeberufe durch die Errichtung von Pflegekammern lösen zu können. Die Gewerkschaft Ver.di, in der viele Beschäftigte der pflegerischen Berufe organisiert sind und sich für ihre Interessen einsetzen, sieht die Errichtung von Pflegekammern aus einer Reihe von Gründen sehr kritisch und hat sich deshalb verschiedentlich dagegen ausgesprochen:

1. Die Tarifautonomie liegt in Händen der Sozialpartner – also Gewerkschaften und Arbeitgeber – und würde durch die Einführung einer Pflegekammer nicht berührt. Durch die Errichtung von Kammern würde sich in den wichtigsten Fragen der Bezahlung und Arbeitsbedingungen also gar nichts bewegen.

2. Hoher Arbeitsdruck, Überstunden, Einspringen an freien Tagen, zu wenig Zeit für Patientinnen und Patienten – für gute Arbeit bedarf es vor allem mehr Personal. Einer Pflegekammer stehen keine anderen Instrumente zur Verfügung als heute schon den Berufsverbänden und Gewerkschaften, um auf die Politik einzuwirken. Vielmehr besteht die Gefahr, dass politisch Verantwortliche sich unter Verweis auf die scheinbare Aufwertung der Pflegeberufe durch Kammern aus ihrer Verantwortung stehlen und echte Problemlösungen weiterhin verweigern.

3. Ein „pflegerisches Disziplinarrecht“ mit Berufsgericht und Sanktionsmöglichkeit ist – angesichts der Tatsache, dass fast alle Pflegekräfte im Angestelltenverhältnis tätig sind und damit dem Arbeitsrecht unterliegen – unnötig und nichts Anderes als eine weitere, unsinnige Bürokratisierung der Arbeit.

Ja zur Aufwertung der Pflege – Nein zur Zwangskammer

4. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an Kammern käme einer Privatisierung bislang öffentlich wahrgenommener Aufgaben gleich, bei der die Kosten statt von der öffentlichen Hand in Zukunft von den Mitgliedern durch deren Zwangsbeiträge getragen werden müssten.

5. Eine Zwangsmitgliedschaft in Kammern wird nicht dazu führen, dass die Pflegeberufe „mit einer Stimme sprechen“. In den Kammerversammlungen wird sich die ganze Vielfalt der Verbände und Meinungen widerspiegeln, die schon heute kennzeich-
nend für die Pflegeberufe sind. Ver.di befürchtet, dass sich an die von mancher Seite propagierte Errichtung von Kammern nur zu berechtigte, aber letztlich unerfüllbare Hoffnungen nach höherer Wertschätzung der Pflegeberufe knüpfen. Zur tatsächlichen Durchsetzung von Verbesserungen müssen sich die Beschäftigten auf eine erfahrene und politisch schlagkräftige Organisation stützen können, in der sie auch die aktive Solidarität anderer im Gesundheitsbereich Beschäftigter erfahren. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die von uns seit langem erhobenen Forderungen, die für echte Verbesserungen zwingend durchgesetzt werden müssen:

1. Für gute Pflege und gute Arbeit werden mehr Personal und gesetzliche Vorgaben zur Personalbemessung benötigt.

2. Eine bessere Finanzierung der Krankenhäuser, die auch Beschäftigte erreicht, sowie die Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung in der Altenpflege.

3. Mehr Gesundheitsschutz für die zunehmend physisch und psychisch völlig überlasteten Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Altenpflege.

Am Diskussions- und Meinungsbildungsprozess beteiligen

Keiner dieser Punkte wird bislang von denjenigen, die sich für Pflegekammern einsetzen, in auch nur annähernd ähnlicher Entschiedenheit vertreten. Auch das lässt die geplanten Kammern als ungeeignet zur Erreichung der Anliegen der Beschäftigten erscheinen. Wir halten es für unsere Pflicht als Gewerkschaft der Pflegeberufe, die Beschäftigten über die Grenzen und Schwächen zu informieren und rufen dazu auf, sich an dem weiteren Diskussions- und Meinungsbildungsprozess zu beteiligen. Dort, wo Pflegekammern politisch gewollt und geschaffen werden, gehen wir mit in Verantwortung und bringen unsere Fachkompetenz zum Nutzen für die Pflegeberufe ein.

Reader der Pflegekammer zum Herunterladen als PDF-Datei:

Reader_Pflegekammer

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„Staatliche Schweigepflicht – Ein NSU-Informant bricht die amtliche Omertà und bestätigt Aussagen eines Ex-Verfassungsschützers, die er bisher bestritt“ – Kommentar des Journalisten Thomas Moser

Ein Zeuge bricht die staatliche Schweigepflicht. Wusste der Verfassungsschutz (VS) von Baden-Württemberg spätestens seit 2003 von NSU, Mundlos und Böhnhardt? Diese Frage hängt an zwei Personen: dem früheren LfV-Beamten Günter S. und seinem Informanten Torsten O. Bisher hat Torsten O. die Version von Günter S. bestritten – jetzt bestätigt er sie in weiten Teilen.

Von Thomas Moser, Journalist

Widersprüchliche Aussagen

Günter S. berichtete im September 2012 vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages Folgendes: Im August 2003 habe er von einem Informanten Hinweise auf eine rechtsextreme Terrorgruppe in Ostdeutschland namens NSU bekommen. „Wie die RAF, nur eben rechts“, soll der Mann gesagt haben. Er habe fünf Namen genannt, darunter Mundlos. Seinen Bericht über dieses Treffen, so der ehemalige LfV-Mitarbeiter, habe er im Amt vernichten müssen. Die Namen NSU und Mundlos habe er sich aber merken können. Dagegen erklärte der LKA-Vertreter aus Stuttgart, Axel M., während des selben Ausschusstages, jener Informant habe bei seiner Vernehmung am 2. Dezember 2011 bestritten, gegenüber Günter S. Aussagen über NSU und Mundlos gemacht zu haben. Außerdem hätten die Ermittler im LfV keinen Hinweis auf eine Vernichtung des angeblichen Berichtes gefunden.

Nicht ernst genug genommen

Die Spur Günter S. blieb ungeklärt und widersprüchlich. Auch, als der frühere VS-Beamte zweieinhalb Jahre später erneut vor einem Untersuchungsausschuss als Zeuge geladen ist, am 16. März 2015 in Stuttgart. S. bleibt konsequent bei seiner Version, jener Informant habe ihm von NSU und Mundlos berichtet. Er mache sich deshalb im Nachhinein Vorwürfe, weil er ihn nicht ernst genug genommen habe. Ins Schleudern gerät der ehemalige Geheimdienstler lediglich bei der Frage der Vernichtung seines Berichtes im LfV. Das sei angeordnet worden, sagt er einmal, dann: es sei nichts vernichtet worden, schließlich erneut: es habe geheißen, alles sei zu vernichten. Der Mann stand ganz offensichtlich unter enormem Druck.

Treffen fand statt

Am selben Tag lernt die Öffentlichkeit zum ersten Mal auch jenen Informanten leibhaftig kennen: Torsten O., der in Handschellen in den Saal geführt wird. Er sitzt eine mehrjährige Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und wegen illegalen Munitionsbesitzes ab. Er bestreitet die Taten. In der Ausschusssitzung bestreitet Torsten O. aber vor allem die Angaben von Günter S. Er habe mit ihm nicht über Rechtsterrorismus gesprochen, erklärt er, die Namen NSU und Mundlos habe er nicht genannt, das Treffen habe auch nicht drei bis vier Stunden gedauert, sondern „zehn bis 15 Minuten“. Übereinstimmung besteht lediglich darin, dass dieses Treffen stattfand, und wann und wo es stattfand: am 11. August 2003 in Räumlichkeiten der evangelischen Kirche in Flein bei Heilbronn. Die Aussage von O. vor dem Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg deckt sich mit seiner Vernehmung durch das LKA im Dezember 2011 nach dem Auffliegen des NSU-Trios – sie widerspricht aber fundamental den Angaben des Verfassungsschützers S. Damit blieb die Frage unbeantwortet: Wusste der baden-württembergische Verfassungsschutz spätestens 2003 vom NSU?

Schwenk

Bis jetzt. Denn nun rückt Torsten O. von seiner Aussage gegenüber dem LKA wie vor dem Untersuchungs-Ausschuss ab und schwenkt zur Version von Günter S. über. Im Gespräch mit dem Autor dieses Textes erklärt er im Juni 2015 auf die Frage, worüber er damals mit S. geredet habe, wörtlich:

Namen Böhnhardt und Mundlos sind gefallen

„(…) Im letzten Themenkomplex habe ich den Bereich des Rechtsspektrums angesprochen und habe dem Herrn S[…] Sachen mitgeteilt, die ich von einem verdeckten Ermittler des Bundeskriminalamtes mir berichtet bekommen habe. Und unter anderem sind in diesem Zusammenhang auch die Namen Böhnhardt und Mundlos gefallen. Ich habe vom Thüringer Heimatschutz [THS] und von dem Nationalsozialistischen Untergrund gesprochen. Ich habe den Herrn S[…] darauf hingewiesen, dass aus meiner Sicht das, was dieser BKA-Beamte mir privat erzählt hat, massiv gefährlich klang.“

„Wie lange hat das Gespräch gedauert?“

„Ich würde mal sagen, nicht unter zwei bis drei Stunden. Die Aussage von S[…], dass es drei bis vier Stunden gedauert hat, könnte schon zutreffend sein.“

Mit niemandem über das Gespräch reden

Torsten O. ist eine Person mit Staatsschutz- und Verfassungsschutzkontakten. 1989/90 arbeitete er unter dem Decknamen „Erbse“ für das LfV in Baden-Württemberg. Er wurde in der rechten Szene eingesetzt, bestreitet aber entschieden, selber rechts zu sein. Ungeklärt ist bislang die Frage, wie lange er als V-Mann für das Amt tätig war. „Etwa vier Monate“, so der frühere LfV-Präsident von Baden-Württemberg, Helmut Rannacher, vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Torsten O. selber sagt, er sei etwa ein dreiviertel Jahr lang VS-Informant gewesen. Dieser Hintergrund ist wichtig, um seine Erklärung verständlich zu machen, warum er bisher über das Gespräch mit dem Verfassungsschützer Günter S. vollkommen anders ausgesagt habe. Nach dem Auffliegen des NSU am 4. November 2011 in Eisenach hätten ihn wenige Tage darauf drei Verfassungsschützer aus dem Bett geklingelt und ihm erklärt, er dürfe mit niemandem über das Gespräch mit Günter S. von 2003, in dem von NSU, Mundlos und Böhnhardt die Rede war, sprechen. Das sei streng geheim. Die Geheimhaltungs- und Schweigepflichtserklärung, die er als V-Mann 1989 abgegeben habe, gelte auch für dieses Gespräch im Jahre 2003. Würde er sich nicht daran halten, wäre das Landesverrat und Geheimnisverrat.

Torsten O. jetzt im Juni 2015 wörtlich gegenüber dem Autor weiter:

„Dann wurde mir noch angedroht, wenn ich nur piep sage, würde man mich aus dem Verkehr ziehen und ich würde irgendwo in einem Gefängnis vergammeln.“

Drei Verfassungsschützer machten weiter Druck

Günter S. hatte sich, bereits im Ruhestand, im November 2011 nach Bekanntwerden des NSU von sich aus an das BKA gewandt und die Geschichte seines Informanten Torsten O. und dessen Hinweis auf NSU und Mundlos geschildert. Er wollte mithelfen, sagt er heute, die Mordserie aufzuklären. Am 25. November 2011 wurde S. offiziell polizeilich vernommen. Am Abend jenes Tages, so Torsten O. weiter, seien die drei Verfassungsschützer erneut vor seiner Wohnung aufgetaucht, hätten ihn unter Druck gesetzt und ihm Instruktionen für eine anstehende Vernehmung gegeben:

Alles dementieren, was mit Rechtsspektrum im Zusammenhang steht

„Sie sagten zu mir: Ich dürfe in keinem Fall irgendetwas darüber sagen. Ich solle sagen, wenn ich gefragt werde: Das Gespräch mit dem Herrn Stenzel [Anmerkung: Mit diesem Arbeitsnamen hatte sich Günter S. damals vorgestellt.] hätte zehn bis 15 Minuten gedauert und soll alles dementieren, was mit dem Rechtsspektrum im Zusammenhang steht.“

Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg teilt dazu auf Anfrage mit:

„Die Angaben von Herrn O., LfV-Mitarbeiter hätten ihn im November 2011 (oder später) aufgesucht, können nicht bestätigt werden.“

 Korrigierte Version über das Gespräch mit Günter S.

Am 2. Dezember 2011 wurde O. dann vom LKA im Auftrag des BKA tatsächlich selbst vernommen und gab die gewünschte Version zu Protokoll. Seine heutige, korrigierte Version über das Gespräch mit Günter S. weicht in einem wichtigen Punkt aber immer noch von der des Ex-Verfassungsschützers ab. S. hat seinen Informanten O. bisher stets so zitiert, der habe in persönlichem Kontakt zur NSU-Gruppe gestanden und für sie eine Bank in Heilbronn ausspionieren sollen. Das jedoch bestreitet Torsten O. auch im Juni 2015. Die Hinweise auf NSU, THS, Mundlos und Böhnhardt will er von jenem BKA-Mann bekommen haben – „privat“, wie er betont.

Frage: „Also Sie hatten persönlich keinen Kontakt zum NSU, Thüringer Heimatschutz, Mundlos, Böhnhardt?“

Antwort: „Nein, habe ich zu keiner Zeit gehabt.“

„Behörden wollen hier etwas vertuschen“

Und warum korrigiert er jetzt seine Aussage? Antwort: „Weil es mir darum geht, die Sache aufzuklären. Insgesamt überwiegt bei mir der Verdacht, dass die Behörden hier etwas vertuschen wollen. Und in diesem Moment bin ich einfach der Überzeugung: Wenn die Behörde hier ein Versagen vertuschen will, dass von diesen Behörden eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, weil nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob nicht in anderen Fällen, derzeit aktuell, auch noch irgendwelche Gefährdungen für die Bevölkerung bestehen.“

Keine Auskunft des Generalbundesanwalts

Torsten O. hat bereits vor einigen Wochen ans Landeskriminalamt (LKA) von Baden-Württemberg geschrieben und seine Aussage vom 2. Dezember 2011 zurückgenommen – „in Gänze“, wie er formuliert. Das LKA nimmt dazu nicht Stellung. Es möchte nicht einmal bestätigen, ob der Brief eingegangen ist. Das Amt verweist auf den Generalbundesanwalt, der die „Hoheit im NSU-Verfahren“ habe. Die Karlsruher Behörde erklärt, sie erteile „zum Inhalt der Korrespondenz von etwaigen Zeugen grundsätzlich keine Auskünfte.“

Fragwürdiges Verhalten von Ministerium und Verfassungsschutz

Ein zum Schweigen verpflichteter NSU-Zeuge bricht die staatliche Omertà – so sieht es aus. Das wäre etwas Neues. Torsten O. bestätigt nun in wesentlichen Teilen, was der Verfassungsschützer Günter S. – allen Anfeindungen zum Trotz – wiederholt berichtet hat. Damit kann als belegt gelten, dass das Amt spätestens seit 2003 Wissen über den NSU gehabt hat. Und die Frage, die sich nun aufdrängt, ist: Warum qualifiziert dieses Amt sowie das verantwortliche Ministerium den früheren VS-Beamten S. für seine Aussage bis heute ab? Darf sie nicht sein?

Torsten O. will erneut aussagen

Torsten O. hat auch an den Untersuchungsausschuss in Stuttgart geschrieben. Er nimmt auch da seine Aussage vom März 2015 zurück und erklärt sich bereit, vor dem Gremium öffentlich neu auszusagen. Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) sagte dazu vor Beginn der Sitzung am 6. Juli 2015 gegenüber der Presse: Man wolle von O. nun vor allem wissen, ob seine Aussage vom März falsch gewesen sei und was damit geschehen solle. Denn einfach zurückziehen könne er sie nicht, sie sei nun einmal gemacht worden. In einem Brief an O. von Anfang Juli stellt Drexler eine neue Vernehmung in Aussicht, vorausgesetzt O. mache Angaben „mit Bezug zum NSU“.

Nicht auf dem Phantombild

Eine andere Frage ist inzwischen vom Tisch: Torsten O. stellt keines der Phantombilder dar, die nach dem Polizistenmord von Heilbronn gezeichnet wurden. Diesen Verdacht hatte Günter S. selbst aufgebracht. Als vor zwei Jahren die Bilder in verschiedenen Medien veröffentlicht wurden, wollte er in einem, Bild Nummer acht, Torsten O. erkannt haben und meldete das dem Innenministerium in Stuttgart. Schon im Ausschuss antwortete Torsten O. auf die Frage, wo er am 25. April 2007 war, am Tag als Michèle Kiesewetter ermordet wurde: „In Hannover in einem Ein-Euro-Job.“ Sein Alibi ist bestätigt. Und auch der Zeuge von Heilbronn, nach dessen Angaben Phantombild Nummer acht gefertigt worden war, sagt, als er aktuelle Bilder von Torsten O. sieht, zweifelsfrei: „Nein, das ist nicht der Mann, der mir damals auf der Theresienwiese auffiel, der zusammen mit drei anderen Männern auf irgendetwas zu warten schien. Der war noch größer und kantiger.“

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„Wetterfeste Genmais-Verbote nur mit Schirm statt Flickenteppich, Herr Schmidt“ – Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

„Wetterfeste Genmais-Verbote nur mit Schirm statt Flickenteppich, Herr Schmidt!“, fordert Harald Ebner, Sprecher für Gentechnikpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er nimmt Stellung zur Gesetzesinitiative für flächendeckende, bundesweite Anbauverbote für Gentechnikpflanzen, die von mehreren Bundesländern in den Bundesrat eingebracht wurde und zur Reaktion des Agrarministers Christian Schmidt (CSU) darauf.

Kommentar von Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter Bündnis 90/Die Grünen, Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Schmidt soll Herumgeeiere beenden

Wenn Christian Schmidt wirklich ,wetterfeste‘ Anbauverbote will, darf er sich nicht auf einen löchrigen Flickenteppich verlassen, sondern muss einen großen Schirm über ganz Deutschland aufspannen, um die Gentechnikfreiheit zu sichern. Sein Expertenkomissions-Vorschlag ist nur ein weiterer schlecht kaschierter Versuch des CSU-Ministers, sich selbst um die Verbotsentscheidung zu drücken. Die Politik darf solche Entscheidungen nicht an Expertenkommissionen abschieben. Christian Schmidt soll endlich sein Herumgeeiere beenden und zugeben, dass er auf dem Holzweg war. Er sollte die sehr gute Initiative der Bundesländer aufgreifen und eine einheitliche Lösung auf Bundesebene anpacken, damit wir nächstes Jahr gerüstet sind gegen den Genmais-1507-Anbau und alle anderen zur Zulassung anstehenden Gentechnikpflanzen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

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„Weltbevölkerungstag: Welternährung langfristig sichern“ – Gemeinsame Erklärung der Grünen-Bundestagsabgeordneten Harald Ebner und Uwe Kekeritz

Zum Weltbevölkerungstag am 11. Juli 2015 gaben Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik und Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine gemeinsame Erklärung ab. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Erklärung in voller Länge.

Von Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik und Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Erklärung zum Weltbevölkerungstag:

Natürliche Lebensgrundlagen nicht zerstören

Die Weltbevölkerung nimmt stetig zu – und mit ihr auch die Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft. Wie kann ausreichend gesunde Ernährung für immer mehr Menschen langfristig gesichert werden? Wie können wir Landwirtschaft so betrieben, dass wir nicht gleichzeitig unsere natürlichen Lebensgrundlagen zerstören? Auf diese zentralen Fragen hat die Bundesregierung keine befriedigende Antwort.

Standortangepasste, ökologische Anbauweisen

Die Experten der großen deutschen Organisationen für Entwicklungszusammenarbeit mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung im Kampf gegen den Hunger und Mangelernährung setzen auf standortangepasste, ökologische Anbauweisen, Ernährungsbildung und Vielfalt beim Lebensmittelangebot, etwa durch Hausgärten, Mischkulturen oder das Anlegen von Fischteichen. Solche Ansätze sorgen schon heute in vielen Regionen für enorme Ertragssteigerungen und eine ausgewogene Ernährung. Die Agrarindustrie antwortet dagegen mit hohem Chemie- und Technologieeinsatz und Gentechnik. Doch das ist ein Irrweg, den auch die Entwicklungsorganisationen ablehnen.

Zusammenarbeit mit Agrarkonzernen beenden

Die deutsche Entwicklungs- und Agrarpolitik muss konsequent auf agrarökologische Ansätze ausgerichtet werden. Die Zusammenarbeit mit Agrarkonzernen wie Monsanto und Bayer etwa in der „G8-New Alliance“ und der „German Food Partnership“ muss beendet werden. In der EU-Agrarpolitik müssen Fehlanreize für eine Überproduktion bei Milch und Fleisch beseitigt werden, damit nicht länger Dumpingexporte dieser Lebensmittel vor allem nach Afrika die dortigen Bauern in den Ruin treiben. Und wir fordern Bundesregierung, Union und SPD auf, Gentechnikpflanzen im In- und Ausland eine klare Absage zu erteilen.

Hintergrund:

Wir haben die großen deutschen Organisationen für Entwicklungszusammenarbeit nach ihren Antworten auf die Fragen der Welternährung gefragt, insbesondere auch, wie sie verschiedene Ansätze auf Basis von Gentechnik zur Bekämpfung von Hunger und Mangelernährung einschätzen – wie etwa den „Goldenen Reis“. Die Antworten können interessierte Menschen gerne bei uns anfordern.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

 

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