„Menschen für Hohenlohe begeistern“ – Natur- und Landschaftsführer haben Verein gegründet

„Wir möchten Menschen für Hohenlohe begeistern und ihnen die einzigartige Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt bei unseren Führungen erlebbar machen. Dazu vermitteln wir einen Einblick in die vielfältige Kultur und interessante Geschichte des Hohenloher Landes“, erklärt Jürgen Pfitzer, einer von 28 seit 2013 zertifizierten Natur- und Landschaftsführern Hohenlohes. Sie kommen etwa zur Hälfte aus dem Landkreis Schwäbisch Hall und Hohenlohekreis.

Von Iris Mühlberger, Natur- und Landschaftsführerin Hohenlohe

Vereinssitz in Mulfingen-Buchenbach

Im Sommer 2013 gründeten sie einen Verein, der im Herrenhaus Mulfingen-Buchenbach seinen Sitz hat. An der Spitze stehen zwei Vorsitzende aus den beiden Landkreisen: Jürgen Pfitzer (Rosengarten) und Roland Scholl (Neuenstein). Stellvertreter sind Stefan Thaidigsmann (Braunsbach) und Antje Götz (Roigheim). Als Schriftführerin wurde Annette Fischer (Dünsbach) und als Kassenwart Dora Müller (Ilshofen) gewählt.

Ausbildung der Umweltakademie Baden-Württemberg

Besonders interessant sind die unterschiedlichsten Vorbildungen der LandschaftsführerInnen. Sie reichen von Kräuterkundigen, Biologen, Agraringenieuren, Landwirten, Gärtner, Naturschützern, Reiseleitern, einer Tierärztin bis hin zu politisch Aktiven. Damit decken sie ein großes Themenspektrum ab. Das vielfältige Vorwissen konnte durch die qualifizierte einjährige Ausbildung der Umweltakademie Baden-Württemberg noch erheblich erweitert werden. „Wir werden unseren Gästen Naturgenuss pur bieten und sie die Region mit allen Sinnen entdecken lassen“, freut sich der frisch gewählte Vorsitzende. Dazu gehöre es auch eine Verbindung zwischen der Landschaft und ihren Erzeugnissen herzustellen. Deshalb arbeiten die Natur- und Landschaftsführer mit Direktvermarktern und regionalen Betrieben zusammen. Das stärke dazu die regionale Wirtschaft. Ein weiterer Schwerpunkt: Bewohner der Region für Naturschutz und Landschaftspflege zu sensibilisieren.

Engagierte Unterstützer gesucht

Für all diese Ziele wünscht sich Jürgen Pfitzer „engagierte Unterstützer, so zum Beispiel Städte und Gemeinden, Betriebe und Wirtschaftsunternehmen, Vereine und Organisationen oder Touristikunternehmen.“ Demnächst stellen sich die Landschaftsführer auf einer Homepage vor und bieten ihre terminierten und offenen Führungen an.

Weitere Informationen und Kontakt:

Herrenhaus Buchenbach, Langenburger Straße 10, 74673 Mulfingen-Buchenbach,

Telefon: 07938/992035

Internet: http://www.natur-landschaftsfuehrer-hohenlohe.de/index.php

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„Koalitionsvertrag: Freibrief für Gentech auf dem Acker“ – Kommentar von Harald Ebner (Grüne)

Den Koalitionsvertrag von Union und SPD kritisiert der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe. „Im Koalitionsvertrag steht kein Wort mehr zu den aktuell anstehenden Anbau-Zulassungsverfahren für neue gentechnisch veränderte Pflanzen.“

Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne) aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Von der CDU und Angela Merkel höchstpersönlich ersatzlos gestrichen

SPD und CSU, die sich in Sonntagsreden stets gerne volksnah gentechnikkritisch inszenieren, hatten zwar eine entsprechende Passage in den Entwurf eingebracht, doch am Ende wurde sie von der CDU und Angela Merkel höchstpersönlich ersatzlos gestrichen.

Merkel ist Patin der Gentechnik-Konzerne

Schon im Frühjahr könnte also schon wieder Schluss sein mit der Gentech-Freiheit auf deutschen Äckern und Gen-Mais bei uns wachsen. Offenbar hat Angela Merkel die Rolle der Patin der Gentechnik-Konzerne übernommen und jede Initiative für Schutzmaßnahmen gegen die Risiken der Gentechnik unterbunden. Denn auch beim geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) ist den Großkoalitionären ein schneller Abschluss im Sinne der Konzerne wichtiger als europäische Standards, etwa im Verbraucherschutz. Auf deren Schutz will die Koalition gerade mal „Wert legen“.

Gegen die Interessen der Landwirte, Lebensmittelhersteller, Händler und Verbraucher

Damit stellt sich die Kanzlerin gegen die Interessen der überwältigenden Mehrheit der Landwirte, Lebensmittelhersteller, Händler und Verbraucher. Denn die wollen statt riskanter und umweltschädigender Gentech-Konstrukte Qualitätslebensmittel ohne Gentechnik erzeugen und genießen.

Entschlossenes „Nein“ der neuen Bundesregierung notwendig

Ihrem eigenen Politikverständnis nach müsste Angela Merkel diesen deutlichen Mehrheitswillen erkennen, aufnehmen und in entsprechende Politik umsetzen – wie schon beim Atomausstieg. Nur ein entschlossenes „Nein“ der neuen Bundesregierung zur Anbauzulassung der Gen-Maissorte 1507 bei der Abstimmung im Januar im EU-Agrarministerrat bewahrt uns vor einer Rückkehr der Gen-Pflanzen auf unseren Äckern. Wenigstens die vorgeblichen Gentech-Kritiker von CSU und SPD müssen jetzt Wort halten und für ein entsprechendes Abstimmungsverhalten ihres neuen Bündnisses sorgen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Sprecher für Agrogentechnik, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

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„Schüler schmachten wie in der Sauna“ – Unterschriftenaktion zur Kirchberger Schulmensa: 276 Unterschriftenzettel an den Gemeinderat übergeben

Mit einer Unterschriftenaktion wollen die Eltern der August-Ludwig-Schlözer-Schule in Kirchberg/Jagst erreichen, dass in der neuen Schulmensa für erträgliche Raumtemperaturen gesorgt wird. 276 Unterschriftenzettel aus den Familien der Schülerinnen und Schüler gingen beim Elternbeirat ein.

Von Ralf Garmatter, Mitglied des Elternbeirats der August-Ludwig-Schlözer Schule in Kirchberg/Jagst

Außenjalousie statt nahezu wirkungslose UV-Schutzfolie

Bei der Gemeinderatsitzung am Montag, 25. November 2013, wurden die Unterschriften von Martina Skibowski an Bürgermeister Stefan Ohr und den Kirchberger Gemeinderat übergeben. Die Eltern erwarten nun, dass die Gemeinderäte den Missstand an der Schulmensa abstellen. Zu den Problemen war es gekommen, weil statt einer  zuvor eingeplanten Außenjalousie eine nahezu wirkungslose UV-Schutzfolie angebracht wurde. An warmen Tagen herrschten in den Räumen der Mensa Temperaturen von bis zu 35 Grad Celsius.

Hohenlohe-ungefiltert dokumentiert den Wortlaut des Textes auf den Unterschriftenzetteln:

UNTERSCHRIFTENAKTION DES ELTERNBEIRATS

Unerträgliche Raumtemperaturen abstellen – Eltern fordern wirkungsvolle Außenbeschattung für das Mensa-Gebäude

Wir Eltern fordern eine wirkungsvolle Außenbeschattung am Mensa-Gebäude der August-Ludwig-Schlözer-Schule in Kirchberg/Jagst. Die Stadt Kirchberg/Jagst muss als Schulträger noch vor dem Frühjahr 2014 für eine wirkungsvolle Außenbeschattung des Gebäudes sorgen:

Die Schulkonferenz der August-Ludwig-Schlözer-Schule hat am 16. Juli 2013 einstimmig folgenden Beschluss gefasst (Zitat):

„Die Raumtemperatur in den Räumen des Neubaus ist im Sommer viel zu hoch. Die Konferenz ist einstimmig der Ansicht, dass die ursprünglich geplante Außenbeschattung der Räume unabdingbar ist.“

Die Schulkonferenz setzt sich aus VertreterInnen der Eltern, Schüler, Lehrer und der Schulleitung zusammen. Die Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst hat den Beschluss der Schulkonferenz bislang ignoriert.

Zur Erläuterung:

Die große Fensterfront des Mensa-Gebäudes ist nach Süden ausgerichtet. In den Frühjahrs- und Sommermonaten wurden an Sonnentagen in den Räumen des Mensa-Gebäudes regelmäßig Temperaturen bis 35 Grad Celsius gemessen. Bei solch hohen Temperaturen und der stickigen Luft ist es den Kindern, den SchulmitarbeiterInnen und MensamitarbeiterInnen nicht zuzumuten, zu arbeiten, zu essen, die Hausaufgaben zu machen und sich zu erholen. Ministerium und Behörden empfehlen Raumtemperaturen von 20 bis höchstens 26 Grad Celsius.

Wir fordern die Stadtverwaltung Kirchberg und den Gemeinderat dringend auf, für eine wirkungsvolle Außenbeschattung der Mensa noch vor Frühjahr 2014 zu sorgen.

Bitte unterschreiben Sie diese Initiative des Elternbeirats und geben Sie das unterschriebene Blatt bis spätestens 20. November 2013 Ihrem Kind mit in die Schule. Die LehrerInnen sammeln die Blätter ein und geben sie an den Elternbeirat weiter. Der Elternbeirat übergibt die Unterschriften bei einer öffentlichen Gemeinderatssitzung an Bürgermeister Stefan Ohr und den Kirchberger Gemeinderat.

Ich unterstütze die Forderungen des Elternbeirats und der Schulkonferenz:

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(Wohnort, Datum)                    (Vorname, Name)

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(Unterschrift)

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„Wie ticken Jugendliche?“ – Vortrag von Peter Martin Thomas im Rahmen von „40 Jahre Heimbacher Hof“

„Wie ticken Jugendliche? Wie sehen die aktuellen Lebenswelten der 14- bis 17-Jährigen in Deutschland aus? Was denken, fühlen und lernen sie? Wie gestalten sie ihren Alltag? Wo finden sie Sinn, Chancen und Anerkennung?“ Dies sind Fragestellungen eines Fachvortrags am Dienstag, 12. November 2013, um 19.30 Uhr in Schwäbisch Hall, Haus der Bildung, Raum S.3.04 (Musiksaal). Es spricht Peter Martin Thomas. Die Veranstaltung findet im Rahmen von „40 Jahre Heimbacher Hof“ statt.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Ergebnis von fast zwei Jahrzehnten sozialwissenschaftlicher Forschung

Peter Martin Thomas ist Co-Autor der „Sinus-Studie“, einem Milieu-Modell, das sieben jugendliche Lebenswelten identifiziert. Diese Milieustudie ist das Ergebnis von fast zwei Jahrzehnten sozialwissenschaftlicher Forschung. Das Zielgruppenmodell orientiert sich an der Lebensweltanalyse unserer Gesellschaft. Neu daran ist, dass die Studie Menschen zusammenfasst, die sich in Lebensauffassung und Lebensweise ähneln, das heißt, die ähnliche Wertprioritäten, soziale Lagen und Lebensstile haben. Sie rückt also den ganzen Menschen und das gesamte Bezugssystem seiner Lebenswelt ganzheitlich ins Blickfeld.

Unterschiede von Lebensstilen

Die Unterschiede von Lebensstilen sind für die Alltagswirklichkeit von Jugendlichen vielfach bedeutsamer als der Unterschied der Wohngegend, der Höhe des Taschengeldes oder der Häufigkeit der Urlaubsreisen. Und gerade hier liegt das Spannende der Studie, das Peter Martin Thomas in seinem Vortrag herausarbeiten und an vielen praktischen, lebensnahen Beispielen verdeutlichen wird.

Jugendlichen zu Hause befragt

So wurden beispielsweise alle befragten Jugendlichen zu Hause aufgesucht, die Einrichtung ihres Zimmers, ihre Musik- und Bücherauswahl dokumentiert, ihre Phantasien, Sehnsüchte und Tagträume abgefragt. Genauso wie ihre Einstellung zu Arbeit, Freizeit, Politik, Familie, ihre Vorstellung von privatem Glück.

Collagen und Texte der Jugendlichen

All das wird thematisiert, aber nicht abstrakt theoretisch, sondern in der gleichen konkreten und direkten Unmittelbarkeit, wie sich Jugendliche in ihren Kulturen selbst ausdrücken. Zu sehen sind unter anderem Collagen und Texte der Jugendlichen, wie sie wohnen, wie sie sich kleiden. Genau das richtige Thema für alle Interessierten, für alle Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, die sich öfters mal fragen: Wie ticken diese heutigen Jugendlichen eigentlich?

Weitere Informationen und Kontakt:

Stadtverwaltung Schwäbisch Hall, Am Markt 6, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791/751-245

Fax: 0791/751-466

E-Mail: Robert.Gruner@schwaebischhall.de
Internet:
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„Müllverbrennung ist keine Lösung“ – Ein Leserbrief zu Landrat Bauers Engagement für Müllverbrennung in Griechenland

Einen Leserbrief zum Artikel im Haller Tagblatt vom 2. November 2013, Seite 22, „Sie sind doch der mit dem Müll?“ hat Wilhelm Maier aus Schwäbisch Hall geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Von Wilhelm Maier, Schwäbisch Hall

Müllvermeidung und -verwertung nur am Rande erwähnt

Tatsächlich sind die wachsenden Müllberge auf der Welt eines der sehr ernsten Probleme, die Gesundheit und Leben von Menschen und Tieren gefährden. Was kann man tun? Nur am Rande wird Müllvermeidung und -verwertung in dem Artikel erwähnt. Von Recycling ist überhaupt nicht die Rede.

Künstliche Bedürfnisse werden geschaffen

Warum werden überhaupt die vielen Plastiktüten hergestellt, warum die vielen Produkte mit kurzer Lebensdauer, die dann auf dem Müll landen usw.?  Hier stoßen wir schnell auf das kapitalistische Wirtschaftssystem. Um Anlagemöglichkeiten für die wachsenden Kapitale zu schaffen, werden künstliche Bedürfnisse geschaffen, Ramsch auf den Markt geworfen und die Lebensdauer der Produkte verkürzt.

Wertstoffe wiederverwenden

Mülldeponien und Müllverbrennung, wie sie von Landrat Bauer propagiert werden, sind meiner Meinung nach primitive und schädliche Wege, mit dem Müll umzugehen. Beim Restmüll handelt es sich samt und sonders um Wertstoffe, die möglichst zu 100 Prozent wieder getrennt und in den Stoffkreislauf zurück geführt werden müssen, damit sie wieder verwendet werden können. Schmeißt man sie auf einen Haufen, sind sie verloren.

Und die Müllverbrennung?

Sie vernichtet wertvolle Stoffe und verwandelt sie unwiederbringlich in Abgase, Gifte, Asche, Stäube und Wärme. Außer der Wärme sind alle übrigen Ausscheidungen unbrauchbar oder sogar gefährlich. Abgase heizen die Atmosphäre auf. Gifte tragen zur weiter zunehmenden Belastung der Umwelt bei: Allergien, Immunschwäche, Krankheiten, Pseudo-Krupp, Verseuchung der Nahrungsketten.

Feinstaub überwindet die Blut-Zellschranke im Gehirn

Feinstäube reichern sich überall an und werden zur ungeahnten Gefahr. Ihre besondere Tücke: sie überwinden die Blut-Zellschranke im Gehirn. Schlacke ist hochgiftiger Sondermüll und muss tief unter der Erde gelagert werden (was aber nicht immer passiert). Häufig wird sie im Straßenbau verwendet. Richtig ist, dass die Rauchgasfilter der Müllverbrennungsanlagen immer besser geworden sind, und die Werte bleiben natürlich (meist) unter den amtlichen Grenzwerten. Aber auch geringe Mengen dieser hochgiftigen Substanzen sind krebserregend und addieren sich zu der schon vorhandenen Luftverschmutzung.

Feinstaub geht durch die Filter

Je besser die Filter, desto mehr Giftstoffe verbleiben in den Filterstäuben und in der Schlacke. Diese müssen wie Atommüll entsorgt werden. Es kann aber keine Filter geben, die alles zurück halten. Insbesondere der Feinstaub geht durch die Filter durch, und diese Partikel werden tief in unsere Lunge eingeatmet. Insofern widerspreche ich Landrat Bauer, der behauptet, bei der Müllverbrennung würden keine Giftstoffe entstehen. Müllverbrennung ist nicht nur eine gigantische Verschwendung von Wertstoffen, sondern auch eine große Gefahr für unsere Gesundheit.

Die Natur kennt Kreislaufwirtschaft

Die Natur kennt keinen Müll, sondern Stoffkreisläufe. Zu einer solchen Kreislaufwirtschaft müssen wir kommen. Ein vielversprechender Weg ist schon entwickelt worden: Aus dem Restmüll werden zunächst die Schwerstoffe wie Metalle abgetrennt, danach die biologisch abbaubaren Naturstoffe. Diese können zu Biogas und Kompost weiter verarbeitet werden. Für das restliche Gemisch aus Kunststoffen, Gummi, Elektronikschrott usw. kommt das Kryo-Recycling zur Anwendung. Bei Tieftemperaturen von minus 80 bis 160 Grad werden Kunststoffe spröde, brüchig und mahlbar. Nun lassen sich die verschiedenen Bestandteile voneinander trennen. Etwa 60 bis 80 Prozent des Materials werden mit der Qualität des Primärmaterials wieder gewonnen.

Deutschland importiert Müll für Verbrennungsanlagen

Die Industrie blockiert diese Technik, denn Müllverbrennungsanlage (MVA) werfen Riesen-Gewinne ab. In Deutschland sind wir  schon so weit, dass wir Müll aus anderen Ländern für unsere vielen MVAs importieren, denn selbst haben wir nicht so viel, um die Anlagen „rentabel“ zu betreiben.

Link zum Artikel im Haller Tagblatt:

http://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1188139,2283550

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„Gegen den Bau des Naturstromspeichers“ – Bürgerinitiative „Für Gaildorf“ will Limpurger Berge schützen

Eine Stellungnahme zum Artikel in der Rundschau Gaildorf mit der Überschrift „Weit weg von der Wahrheit“ vom 25. Oktober 2013 hat die Bürgerinitiative „FÜR GAILDORF“ an die Redaktion von Hohenlohe-ungefiltert geschickt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht das Schreiben in voller Länge.

Von der Bürgerinitiative „FÜR GAILDORF“

Kritiker sind nie beliebt

Kritiker sind nie beliebt und es erscheint als legitimes Mittel, solche in die Ecke derer zu stellen, die „weit weg von der Wahrheit“ agieren. Damit wird bereits in der Überschrift der Eindruck erweckt, die Projektgegner sagen nicht die Wahrheit. Diese Unterstellung weisen wir entschieden zurück! Alle unsere genannten Kritikpunkte sind in den Unterlagen zum Bauantrag nachzulesen, sofern man sich die Mühe macht und diese durcharbeitet. Schon allein aus rechtlichen Gründen riskieren wir es nicht, Unwahrheiten zu verbreiten.

Gravierende Veränderungen

Es ist gelinde gesagt „verwunderlich“, dass die gravierenden Veränderungen (Passivbecken, Standort- und Größenveränderung, Sicherheitssystem, Erhöhung der installierten Nennleistung, Abschaltautomatik wegen Schattenwurf, veränderte Trassenleitung u.a.), die das Megaprojekt in den letzten zwei Jahren erfahren hat, sowohl von Bürgermeister Bartenbach, wie auch von Stadtrat Baumann nicht als wesentlich bewertet werden.

„Unsere Aussagen sind wahr“

Darüber kann man geteilter Meinung sein, aber nichtsdestotrotz sind unsere Aussagen wahr und viele Gaildorfer Bürger, die einst dem Projekt zugestimmt haben, bewerten dies jetzt ebenfalls anders. Dies erfahren wir täglich in Telefonaten und E-Mails von besorgten Mitbürgern, die sich an uns wenden. Darüberhinaus ist es verständlich, dass ein geplantes Bauprojekt mit diesen Dimensionen zu kontroversen Diskussionen führt.

Wind weht nur schwach

Im Windenergieerlass Baden-Württemberg (Verwaltungsvorschrift) ist zum Erreichen der Mindestertragsschwelle eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von etwa 5,3 m/s bis 5,5 m/s in 100 Meter über Grund – unabhängig von der geplanten Nabenhöhe – erforderlich. Im Bauantrag ist nachzulesen, dass nach 20 Wochen dauernder Windmessung lediglich ein Durchschnittswert von 5,3 m/s ermittelt wurde. Dies ist wahrlich kein berauschendes Ergebnis und daraus resultierende Prognosen sind nicht beweisbar. Für Investoren sieht der Windenergieerlass (S. 14) sogar diese Ertragsschwelle – fast unabhängig von Anlagentyp und Nabenhöhe – erst an Standorten mit einer durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 Meter über Grund erreicht.

Versuch, die Arbeit der Bürgerinitiative zu diskreditieren

Inwieweit die getroffenen Aussagen in den Leserbriefen deshalb „weit weg von der Wahrheit“ sein sollen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Ebenso auch nicht, warum aus diesem Grund diese Überschrift gewählt wurde, die nur dazu dient, die Arbeit der Bürgerinitiative zu diskreditieren.

Recht auf freie Meinungsäußerung gilt für alle

Es gibt ein demokratisches Grundrecht zur freien Meinungsäußerung, sowohl für Stadträte, als auch für normale Bürger. Aber dieses Recht endet an dem Punkt, an dem Andersdenkenden willkürlich mangelnde Wahrhaftigkeit vorgeworfen wird.
Einwendungen gegen den MBS Naturstromspeicher können bis spätestens 31. Oktober 2013 schriftlich an das Landratsamt Schwäbisch Hall oder an das Rathaus Gaildorf geschickt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Petition der BI „FÜR GAILDORF“  zum Schutz der Limpurger Berge zu unterschreiben, die beim Landtag Baden-Württemberg eingereicht wird: https://www.openpetition.de/petition/online/innehalten-mit-der-uebereilten-und-konzeptionslosen-energiewende-fuer-besonnenheit-und-effizienz

Kontakt:

Bei Rückfragen kann man sich jederzeit an die Unterzeichner dieser Stellungnahme wenden.

Simone Dietrich, Jutta Ehrle, Manfred Franz, Thomas Hartmann, Eleonore Krause-Krieger, Werner Krieger, Andreas Mattheis, Lothar Scheurmann, Gaildorf, Mitglieder der Bürgerinitiative „FÜR GAILDORF“

Zum Artikel „Weit weg von der Wahrheit“ in der Rundschau Gaildorf:

http://www.swp.de/gaildorf/lokales/gaildorf/Naturstromspeicher-Gaildorf-Weit-weg-von-der-Wahrheit;art5533,2272996

Internetseite der Bürgerinitiative „Für Gaildorf“:

http://www.bi-fuer-gaildorf.de/

Leserbriefe:

http://www.bi-fuer-gaildorf.de/leserbriefe.html

Kontakt zur Bürgerinitiative:

BürgerInitiative „FÜR GAILDORF“, Sankt-Kilian-Straße 57, 74405 GAILDORF

E-Mail: wernerkrieger@gmx.de

Internet: www.bi-fuer-gaildorf.de

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„Die Ökologische Plattform fordert einen Mobilfunk mit drastisch vermindertem gesundheitlichem Risiko“ – Kleine Anfrage der Partei Die Linke an die Bundesregierung

Eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema Mobilfunk und Gesundheitsschutz hat vor kurzem die Fraktion „Die Linke“  gestellt. „Die Forderungen der Linken sind konsequenter als alles was wenige andere Parteien bisher halbherzig von sich geben“, sagt Ulrike Hölzel aus Gaildorf.

Informationen zugesandt von Ulrike Hölzel, Gaildorf

Partei anschreiben und ihre vorgeschlagenen Lösungswege einfordern

„Damit es nicht nur bei einem Lippenbekenntnis der Linken bleibt, wäre es sinnvoll diese Partei anzuschreiben, sie zu unterstützen und ihre vorgeschlagenen Lösungswege einzufordern“, meint Hölzel weiter.

Die Kleine Anfrage der Bundestagsfralktion Die Linke im Wortlaut:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/145/1714548.pdf

Deutscher Bundestag  Drucksache 17/14548, 17. Wahlperiode, 8. August 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Stüber, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.

Mobilfunktechnik und Gesundheitsschutz

Die Mobilfunktechnologie wird erst  seit  Mitte der  90er-Jahre in breitem Umfang genutzt und hat seitdem die Kommunikation in der Gesellschaft revolutioniert.  Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung sind elektromagnetische Felder  längst  allgegenwärtig und die Mobilfunktechnologie aus  dem gesellschaftlichen  Alltag kaum mehr  wegzudenken.  Die  Auswirkungen  elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit  sind dagegen umstritten.

Krebs, Parkinson oder Alzheimer

Doch unterdessen kann auch die Forschung belastbare und somit verwertbare Ergebnisse vorlegen. Fest steht, dass insbesondere die sogenannte Mobilfunkstrahlung immer wieder in Zusammenhang mit Krankheiten wie Krebs, Parkinson oder Alzheimer gebracht  wird.  Selbst  die  Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt einen möglichen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonnutzung  und  bestimmten  Hirntumoren  (Pressemitteilung  auf  www.iarc.fr  vom 31. Mai 2011).

Als Risikotechnologie eingestuft

Die Forschungsergebnisse können Gefahren für  die menschliche Gesundheit auch dort  nicht  ausschließen,  wo bisher noch kein eindeutiger Wirkmechanismus festgestellt werden kann. Zur Langzeitwirkung und zu der Auswirkung auf Schwangere,  Föten und Kinder  gibt  es immer  noch viele Forschungsdefizite. Und dennoch wird die Mobilfunktechnologie unterdessen vom Europäischen Parlament,  Europarat,  von der  Europäischen Umweltagentur,  von Versicherungsgesellschaften, unabhängigen Expertenvereinigungen  wie  der  ICEMS (Internationale Kommission für elektromagnetische Sicherheit), der RNCNIRP (Russische  Kommission zum Schutz  vor nichtionisierender  Strahlung), von
Umweltverbänden  wie  dem BUND, der internationalen  Wissenschaftlergruppe – BioInitiative und vielen Bürgerinitiativen als Risikotechnologie eingestuft.

Gesundheitliche Beschwerden

Im Jahr  2012  erklärten im Eurobarometer-Bericht der Europäischen Kommission zu den elektromagnetischen Feldern (European Commission, Special Eurobarometer,  Eurobarometer  73.3., Electromagnetic  Fields, 2012, (www.ec.europa.eu/health/electromagnetic_fields/eurobarometers/index_en.htm). 48 Prozent  der  Europäerinnen und Europäer, dass sie über mögliche Risiken des Mobilfunks besorgt seien. Zirca 76 Prozent vermuten ein Risiko durch die Funkmasten und zirka 73 Prozent durch Mobiltelefone. Immer  mehr Menschen sind nicht nur besorgt, sondern fühlen sich beeinträchtigt. Immer mehr Hausärzte  in  Deutschland gehen überdies von einem Zusammenhang zwischen
elektromagnetischen Feldern und gesundheitlichen Beschwerden aus.

Strahlenbelastung senken

Auch die Elektrosensibilität rückt dabei mehr und mehr in den Fokus. Die fortschreitende Technisierung unserer Gesellschaft macht es unmöglich, der elektromagnetischen Dauerbestrahlung zu entgehen. Umso wichtiger ist es, die vorhandene Drucksache 17/14548 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Strahlenbelastung zu senken,  um schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit zu vermeiden.

Vorsorgegrundsatz des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Das Vorsorgeprinzip ist einer der Grundsätze deutscher Umweltpolitik und verfolgt, auch  europaweit über die Schadensbeseitigung und Gefahrenabwehr (Schutzgrundsatz) hinaus,  das  Ziel, potenziell umweltbelastende Verhaltensweisen zu unterbinden. Es geht also darum, theoretisch mögliche beziehungsweise vermutete und nicht wie bei der  Gefahrenabwehr  hinreichend wahrscheinliche Umweltschäden zu vermeiden (Vorsorgegrundsatz des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG). Damit sind auch solche Schadensmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, für die noch keine Gefahr, sondern nur ein Gefahrenverdacht oder ein Besorgnispotenzial besteht.

Kommunen benötigen uneingeschränkte Planungshoheit

Die staatliche Vorsorgepolitik muss daher Maßnahmen ergreifen, die die Strahlungsintensität auf ein Maß beschränkt, bei dem eine Gesundheitsgefährdung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Zusätzlich erfordert  das  eine  umfassende Aufklärung der Bevölkerung über mögliche gesundheitliche Gefährdungen. Vor allem Kinder und Jugendliche müssen den Umgang mit  dieser  alltäglichen Risikotechnik erlernen.  Und Kommunen benötigen uneingeschränkte Planungshoheit über die  Aufstellung von Basisstationen.

Mögliche Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung

Laut den letzten Berichten der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen nieder- und hochfrequenter Strahlung (Bundestagsdrucksachen 17/4408 und 17/12027) bestehen vor allem wissenschaftliche Unsicherheiten über mögliche Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung über mehr als zehn Jahre und bei  der Wirkung auf Kinder. Die vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 beschlossene Novelle der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Bundestagsdrucksache 17/13421) zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren soll einen besseren Schutz der  Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Risiken durch elektrische, magnetische  und elektromagnetische Felder gewährleisten. Allerdings blieben die Grenzwerte im Bereich der hochfrequenten Felder unverändert; ortsfeste Hochfrequenzanlagen mit zehn Watt  EIRP (EIRP:  equivalent  isotropically radiated power,  Äquivalent  isotroper Strahlungsleistung) sind von der Regelung ausgenommen und Vorsorgeregelungen wurden nicht festgeschrieben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1.  Sieht  die Bundesregierung Handlungsbedarf angesichts der ständig steigenden Nutzung und der Zunahme von privaten und öffentlichen Sendeanlagen, die weitere Sendenetze erfordern und damit die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber elektromagnetischer Strahlung weiter steigern?

2.  Auf  welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren die in der  Verordnung (Bundestagsdrucksache 17/13421) zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische  Felder  und  das  telekommunikationsrechtliche  Nachweisverfahren festgelegten Grenzwerte,  und welche aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden hinsichtlich möglicher  Gesundheitswirkungen einbezogen (bitte aufzählen)?

3.  Wurde für  die Überprüfung und Festlegung der  geltenden Grenzwerte ein Wirkmuster  aus  verschiedenen  Ursachen  berücksichtigt  (Kombinations-/Mehrfachwirkungen unterschiedlicher  Umweltnoxen), oder wurde die isolierte Wirkung hochfrequenter Strahlung auf Organismen herangezogen (in beiden Fällen bitte erläutern)?

4.  Wie wird das Maß einer ungünstigen Wirkung elektromagnetischer Felder auf  die menschliche Gesundheit  für  die Ableitung von Schutz und Vorsorgestandards bestimmt, und wie werden davon Grenzwerte abgeleitet?

5.  Welche Sicherheitsfaktoren werden bei  der  Festlegung von Grenzwerten, in welcher Höhe und warum angewandt?

6.  Kommen bei der Festlegung von Grenzwerten für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder Sicherheitsfaktoren zur Anwendung,  die in der  Höhe  mit  denen aus  der  Toxikologie  üblichen Werten vergleichbar sind?
Wenn nein, warum nicht?

7.  Wie werden langfristig einwirkende,  nicht  akut  toxisch wirkende Effekte bei den nichtthermischen Wirkungen im Hinblick auf  die Definition von Adversität gemäß der VDI-Richtlinie 2308 Bl. 1 (Abschätzung des gesundheitlichen Risikos im Immissionsschutz, Juni 2009) begründet?

8.  Wie erklärt  es die Bundesregierung,  dass sie in den Änderungen der Vorschriften  über  elektromagnetische  Felder  und  das  telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren den Grundsatz des Vorsorgeprinzips, das dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu Grunde liegt  und in Artikel  20a des Grundgesetzes (GG) verankert ist, nicht für den Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung anwendet, obwohl sie Vorsorgeregelungen im Bereich der niederfrequenten Felder umsetzt, insbesondere vor dem Hintergrund,  dass die Internationale Krebsagentur (IARC) beide Bereiche in ihrer  ganzen Bandbreite für  möglicherweise krebserregend eingestuft  hat und  zahlreiche  Hinweise  für  biologische  Wirksamkeiten  unterhalb  der Schwelle der Grenzwerte vorliegen?

9.  Wie  definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Vorsorge, und wie will  sie durch die geltenden Grenzwerte gesundheitliche Risiken für Menschen, die dauerhaft  elektromagnetischen Feldern ausgesetzt  sind, ausschließen (bitte begründen)?

10.  Welche Strategie verfolgt  die Bundesregierung,  um eine Minimierung der Strahlenbelastung der  Bevölkerung zu erreichen, und welche Ziele sollen bis wann erreicht werden (bitte erläutern)?

11.  Auf  Grundlage welcher  wissenschaftlichen Ergebnisse und Studien entwickelt  die Bundesregierung ein Konzept zur Minimierung der Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder,  und wo sieht sie weiteren Forschungsbedarf in der Risikobewertung?

12.  Plant die Bundesregierung eine Änderung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung mit vorsorgeorientierten und kindergerechten Grenzwerten,  insbesondere für  Orte mit  empfindlicher  Nutzung, wie zum Beispiel Schlaf-,  Wohn-,  Schul-  und Krankenzimmer,  sowohl für den Niederfrequenz- als auch für den Hochfrequenzbereich?
Wenn ja,  wie wird diese Änderung aussehen, und bis wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?

13.  Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht  die Bundesregierung aus der  Forderung „Ein Netz für  alle Anbieter“ im Sinne einer  technisch machbaren Netzbündelung, um die Strahlenbelastung zu minimieren?

14.  Was unternimmt die Bundesregierung, um die flächendeckende Anbindung an ein Glasfasernetz als Bestandteil  der  Grundversorgung zu gewährleisten?

15.  Wie viele und welche Landkreise der  Bundesrepublik Deutschland verfügen derzeit  über eine Glasfasernetzanbindung, und bis wann soll der flächendeckende Ausbau bundesweit  abgeschlossen sein (bitte mit  kartographischer Darstellung)?

16.  Was unternimmt die Bundesregierung, um den Ausbau des Glasfasernetzes in ländlichen Regionen zu forcieren?

17.  Wird  die  Bundesregierung  Maßnahmen zum umfassenden Schutz von elektrosensiblen Menschen und zur Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Krankheit und Behinderung ergreifen?
Wenn ja, welche und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

18.  Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Leitlinie der Österreichischen  Ärztekammer zum EMF-Syndrom (Beschwerden und Krankheiten,  die durch elektromagnetische Felder – EMF – hervorgerufen werden)?

19.  Bis wann wird die Bundesregierung eine Koordinations- oder Meldestelle für  Mobilfunknebenwirkungen bei  einer  entsprechenden Bundesbehörde einrichten?

20.  Welche Konsequenzen zieht  die Bundesregierung aus den konkreten Forderungen der  Verbände der  Elektrosensiblen nach funkfreien Abteilen in Zügen und Bahnen,  funkfreien Zimmern in Krankenhäusern und Schutzzonen zur Regeneration?

21.  Welche Maßnahmen sind als Bestandteil der staatlichen Vorsorge zur Aufklärung der Bevölkerung über die gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Felder geplant?

22.  Plant die Bundesregierung eine ähnliche Gesetzesinitiative zum Schutz von Kindern wie das 2010 in Frankreich verabschiedete Umweltschutzgesetz Grenelle 2,  das u. a.  die Handynutzung für Kinder in Kindergärten, Grundund Sekundarschulen untersagt und die Werbung für Mobiltelefone verbietet, wenn sie sich an Kinder unter 14 Jahren wendet?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

23.  Wie will  die Bundesregierung der  besonderen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen entgegenwirken,  und welche Rolle sollen dabei  Kindertagesstätten,  Schulen und Berufsschulen beim Erlernen eines verantwortungsvollen risikomindernden Umgangs der Kinder und Jugendlichen mit Mobilfunk übernehmen?

24.  Welchen Handlungsbedarf  sieht  die  Bundesregierung im Rahmen ihrer Vorsorgepflicht,  die Konsumkompetenz der Bürgerinnen und Bürger über die üblichen Verbraucherschutzinformationen hinaus zu stärken?

25.  Wie  schätzt  die  Bundesregierung die  Vorsorgewirkung einer  Gefahrenkennzeichnung auf Mobilfunkprodukten und die Angabe des SAR-Wertes mit  Nutzungsempfehlungen beim Verkauf  von Mobiltelefonen ein, und plant  die  Bundesregierung, diese Vorsorgemaßnahmen verpflichtend durchsetzen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

26.  Liegen der Bundesregierung Statistiken über Unfälle vor, die auf die Nutzung von Handys und Smartphones durch Autofahrer und Autofahrerinnen während der Fahrt  zurückzuführen sind, oder sind solche Statistiken künftig vorgesehen, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Gefährdungen durch Nutzung dieser  Medien im Straßenverkehr  zu minimieren (vorhandene Statistiken bitte der  Antwort beifügen, und wenn nein, bitte erläutern)?

27.  Aus welchen Gründen zieht die Bundesregierung das Modell der freiwilligen  Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber stringenten  gesetzlichen Anforderungen im Sinne der Gesundheitsvorsorge vor?

28.  Sieht  die Bundesregierung die Notwendigkeit,  den gesamten Bereich der
nichtionisierenden Strahlung umfassend gesetzlich zu regeln (vergleichbar
mit der gesetzlichen Regelung für ionisierende Strahlung)?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?

Berlin, den 8. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Flyer der Partei Die Linke:

Mobilfunk – ein Fluch oder Segen?

Weitere Informationen und Kontakt:

Ökologische Plattform, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

Telefon:

030 / 240 09 – 503
030 / 241 11 27

Telefax: 030 / 241 10 46

E-Mail: oekoplattform@die-linke.de

Internet: www.oekologische-plattform.de

Ökologische Plattform: Mobilfunk – ein Fluch oder Segen? Gesundheitsgefahr drahtlose Mikrowellentechnologie

Die Ökologische Plattform fordert einen Mobilfunk mit drastisch vermindertem gesundheitlichem Risiko:

• Eine flächendeckende kabelgebundene Grundversorgung mit Telefon, Breitbandinternet und hochfrequenzfreien Telefonzellen ist gesetzlich sicherzustellen.

• Ausbaustopp und Rückbau der Mobilfunknetze. Änderung der Auflage, jeweils eine unabhängige Infrastruktur aufzubauen. Nachbesserung der UMTS-Lizenzverträge, die das vorschreiben.

• Senkung der Grenzwerte auf ein gesundheitsverträgliches Maß. Richtziel: 1 Mikrowatt je Quadratmeter für Innenräume.

• Keine Funkmasten in die Nähe von Kitas, Schulen und Wohngebieten. Änderung des Baugesetzbuches.

• Gesetzliches Einspruchs- und Mitwirkungsrecht der Bevölkerung im Umkreis von 400 Meter (höhere Krebsrate) des Sendemastes.

• Versicherungspflicht für Mobilfunkantennen gegen gesundheitsschädigende Wirkungen.

• Verbot der Handywerbung für Kinder und Handybenutzungsverbot in Schulen, Kindergärten und öffentlichen Einrichtungen.

• Besteuerung der Umweltverschmutzung durch hochfrequenten Elektrosmog als Regulierungsanreiz zur Entwicklung emissionsarmer Kommunikationstechnologien.

• Verstärkte industrieunabhängige Forschung zu strahlungsminimierten Funktechnologien, finanziert durch den Staat.
Rat an die Benutzer: Wenig und kurz telefonieren, keine Schnurlostelefone, WLAN, Bluetooth und drahtlose Spielkonsolen. Nicht über UMTS/WiMAX mobil ins Internet. Handy ausschalten, wenn es nicht benutzt wird. Handy nicht am Körper tragen, wenn es eingeschaltet ist. In Fahrzeugen das Handy ausschalten.

Gesundheitsgefahr mobile Kommunikation

Nach Giften in und an Lebensmitteln, PCB, Asbest, Alkohol, Nikotin und Drogen sind jetzt schon viele Menschen durch die Mikrowellenstrahlung der digitalen Technologie erkrankt, und ihre Zahl nimmt rasant zu. Diese Strahlung ist weder zu riechen noch zu sehen. Die meisten Menschen sind über die Intensität und die Reichweite der Strahlung ihrer Geräte nicht informiert. Sie wissen beispielsweise nicht, dass Handys, Schnurlostelefone und WLAN 50 Meter weit durch die Wände strahlen und damit alle Menschen in diesem Umkreis mitschädigen.

Zellkommunikation wird empfindlich gestört

Die digitale Funktechnologie wurde ohne jede Abklärung von Nebenwirkungen eingeführt. Die Dauerbestrahlung durch Sendemasten und am Kopf beim Telefonieren führt zu gesundheitlichen Schäden, da die Zellkommunikation von lebenden Organismen auf sehr feinen elektromagnetischen Signalen beruht und diese empfindlich gestört wird.
Grenzwerte Zum Schutz der Bevölkerung sind in der Bundes-Immissionsschutzverordnung
(26. BImSchV) nur Grenzwerte gegen eine übermäßige Erwärmung durch elektromagnetische Strahlung festgelegt. Es ist eine Irreführung der Bevölkerung, zu behaupten, durch diesen Grenzwert sei sie geschützt, da biologische Wirkungen schon ab einem hundertmillionstel des Grenzwertes auftreten können.

In Deutschland fehlt ein Grenzwert für die biologischen Wirkungen!

Das Vorsorgeprinzip wird missachtet. Andere Länder haben auf der Grundlage von Forschungen längst niedrigere, den biologischen Anforderungen besser Rechnung tragende Grenzwerte festgelegt. Eine Rechtsgrundlage für den Schutz vor Strahlung durch Mobilfunkmasten und durch Strahlungsquellen in der Nachbarschaft gibt es in Deutschland nicht. Dass gesundheitliche Risiken bestehen, ist auch daran erkennbar, dass die Versicherungen sich weigern, sie zu versichern.

Studienergebnisse:

Die nachgewiesene Gefahr besteht in Erbgutschäden, Hirntumoren, Leukämie, Bluthochdruck, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Herzbeschwerden, Tinnitus, nachlassende Gedächtnisleistung, Immunschwäche, Fruchtbarkeits- und Potenzstörungen. Durch Öffnung
der Blut-Hirn-Schranke können Gifte ungehindert ins Gehirn gelangen (www.medpilot.de).
Je dauerhafter und stärker die Bestrahlung ist, desto schneller und schwerer entwickeln sich die Krankheitssymptome. Besonders gefährdet sind elektrosensible Menschen, heute 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung und vor allem Kinder, aber auch alte, schwermetallbelastete und
neurologisch vorbelastete Menschen. Auch in der Tier- und Pflanzenwelt gibt es flächendeckende Schäden.

Weitere Informationen im Internet auf folgenden Seiten:

www.funkfrei.net

www.diagnose-funk.org

www.netzwerk-risiko-mobilfunk.de

www.der-mast-muss-weg.de

www.kinder-und-mobilfunk.de

www.aerzte-und-mobilfunk.net

www.mobilfunk-buergerforum.de

www.diewellenbrecher.de

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„Attacke der Gentechnik-Konzerne auf die EU stoppen“ – Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Zur Verurteilung der EU-Kommission durch den Generalgerichtshof der Europäischen Union wegen Verzögerung der Anbauzulassung für den Gentech-Mais 1507 des Konzerns Pioneer gibt Harald Ebner, Sprecher für Agro-Gentechnik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen unten stehende Kommentar ab.

Vom Berliner Bundestagsbüro des Abgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Es droht Anbauzulassung für den Genmais 1507

Das Urteil ist eine schlechte Nachricht für die Umwelt und die gentechnikfreie Landwirtschaft in Europa. Denn nun droht nicht nur die Anbauzulassung für den Genmais 1507, sondern auch für fünf weitere Genmaissorten. Da die EU-Kommission keine weiteren Klagen wegen „Verschleppung“ von Zulassungen riskieren will, ist nun die Gefahr groß, dass Brüssel im Eiltempo den Anbau dieser Gentech-Sorten freigibt. Trotz der starken gesellschaftlichen Ablehnung der Agrogentechnik in Europa könnten also schon kommendes Jahr wieder Gentech-Pflanzen auch auf deutschen Äckern wachsen.

Scheinrückzugsmanöver von Monsanto, BASF und Co.

Die Gerichtsentscheidung ist auch ein deutliches Signal für Bäuerinnen und Bauern, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die gentechnikkritische Zivilgesellschaft. Die Scheinrückzugsmanöver von Monsanto, BASF und Co. haben sich damit als Makulatur erwiesen. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger Europas sich weiter aktiv und engagiert den Markteroberungsplänen der Gentech-Konzerne widersetzen, wird die gentechnikfreie Landwirtschaft auch in Zukunft Bestand haben.

Erstellung von Studien nicht länger allein den antragstellenden Konzernen überlassen

Obwohl Pioneer bereits 2007 erstmals geklagt hatte, konnte sich die Europäische Kommission bisher nicht zu einer umfassenden Reform des Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen durchringen. Eine wichtige Voraussetzung für eine unabhängige Risikobewertung wäre es, die Erstellung von Studien nicht länger allein den antragstellenden Konzernen zu überlassen. Das zeigt auch der aktuelle Fall: Die bisherige Einschätzung der EU-Risikobewertungsbehörde EFSA, der Genmais 1507 sei unbedenklich, beruht auf fragwürdigen Annahmen in den Antragsunterlagen und ignoriert Gefahren für Nichtzielorganismen wie Schmetterlinge. Bis heute existieren keine Langzeitstudien zu ökologischen Risiken oder Studien, die nicht im Auftrag von Pioneer erstellt wurden. Hinzu kommt, dass die EFSA eine positive Risikobewertung für den Gentech-Mais abgab, obwohl Pioneer sich bis auf den heutigen Tag weigert, sowohl bei seinen Antragsunterlagen als auch bei seinen notwendigen Schutzmaßnahmen für Nichtzielorganismen nachzubessern, wie von der EU-Kommission gefordert.

Risikoeinschätzung revidieren

Die EFSA muss nun ihre Hausaufgaben machen und auf Basis der bislang unberücksichtigten wissenschaftlichen Erkenntnisse ihre Risikoeinschätzung revidieren.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Sprecher für Agrogentechnik, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

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„Tödlicher Nazi-Terror gegen Linke: In Griechenland droht offene Barbarei“ – Kommentar von Paul Michel

Die rechtsextreme Partei „Goldene Morgenröte“ hetzt und mordet in Griechenland schon länger gegen MigrantInnen, Schwule und Linke. Mehrere Migrantinnen wurden bereits von rassistischen Rollkommandos ermordet. Nun hat ein Anhänger der Nazipartei einen linksgerichteten Rapper im Rahmen einer organisierten Rollkommandoaktion erstochen.

Kommentar von Paul Michel, Schwäbisch Hall

Mit dem Messer erstochen

Die Bluttat ereignete sich im einem Vorstadtbezirk von Piräus, in Keratsini. Das Opfer, der  34-Jährige Pavlos Fyssas, Antifaschist und Sympathisant des Linksbündnisses Antarsya, ist in Griechenland unter dem Namen „Killah P“ bekannt. Er ist einer der bekanntesten Rapper des Landes. Er gehört der linken Partei Antarsya an. Paul Fyssas hatte in einem Café das Champions League Spiel zwischen Olympiakos Piräus und Paris St.Germain angeschaut, als einige Schläger der „Goldenen Morgenröte“ ihn erkannten. Über ihre Handys informierten sie ihre Kumpanen. Als er  mit seiner Freundin und einem anderen Paar das Café verließ, wurden sie von einer bis zu 20-köpfigen Gruppe Neonazis erwartet. Es kam zu einer Verfolgungsjagd, bei der eine zweite Gruppe Neonazis den Angegriffenen den Weg abschnitt. Mehrfach stach einer der Faschisten mit einem Messer auf den 34-Jährigen ein. Getroffen in Herz und Bauchraum verstarb Fyssas wenig später im Krankenhaus.

Polizeibeamte schritten erst spät ein

Laut eines Augenzeugenberichts waren Polizeibeamte vor Ort, schritten aber erst ein, als es bereits zu spät war und der Großteil der Neonazis bereits geflüchtet war. Sie sollen dann den vermeintlichen Mörder, der noch das Messer in der Hand hielt, festgenommen haben. Die Polizei bestätigte die Festnahme eines 45-jährigen Mitglieds der „Goldenen Morgenröte“. Bei ihm sei ein Messer gefunden worden. Nach Polizeiangaben hat er sowohl die Tat als auch ihren faschistischen Hintergrund bereits gestanden.

Neun Personen krankenhausreif geschlagen

Zwei Abende zuvor hatten Anhänger von „Goldenen Morgenröte“  in Perama, einem Arbeiterviertel von Piräus eine Gruppe von rund 30 Mitgliedern der „Kommunistischen Partei“ angegriffen. Die Kommunisten waren am späten Samstagabend im westlich von Athen gelegenen Werftengürtel unterwegs, um für das am nächsten Wochenende in Athen stattfindende Jugendfestival der Jugendorganisation der KKE zu plakatieren. Rund  50 Nazi-Schläger griffen die KKE-Mitglieder mit Stöcken, die mit Nägel versehen waren, an und schlugen neun Personen krankenhausreif. Unter den Verletzten ist der Vorsitzende der Metallarbeitergewerkschaft, der in der Gegend wohnt.

Motorisierte Polizisten schauten nur zu

Augenzeugen zufolge hatten auch hier einige motorisierte Polizisten das Geschehen beobachtet, aber nicht eingegriffen. Erst später wurde die Polizei aktiv und durchsuchte unter anderem das regionale Büro der mit 18 Abgeordneten im griechischen Parlament vertretenen faschistischen Partei. Bei weiteren Ermittlungen wurden insgesamt 24 Personen vorläufig festgenommen, von denen vier anhand von Fingerabdrücken oder Aussagen der Opfer als Täter identifiziert werden konnten. Nach Aussagen der Überfallenen befanden sich unter den in T-Shirts mit Parteiabzeichen gekleideten mörderischen Schlägern auch der regionale Parteiverantwortliche der Chrysi Avgi.

Welle der Empörung

Der Mord Pavlos Fyssas löste eine Welle des Protestes in Griechenland aus. Auf den Straßen von Athen und Thessaloniki, aber auch in zahlreichen anderen Städten, versammelten sich die Menschen zu antifaschistischen Protesten. In zahlreichen Städten kam es zu Demonstrationen.

Zeitungsschlagzeile: „Wehrt Euch – das Monster Nazi-Bewegung tötet“

Auch in der griechischen Presse gibt es nun Stimmen, die erstmals eindeutig Stellung gegen die Nazipartei „Goldene Morgenröte“ beziehen. „Schluss damit“, titelt die „Ta Nea“ über einem durchgestrichenen Hakenkreuz. „Die ‚Goldene Morgenröte‘ hat Blut an den Händen. Die Regierung, die verfassungstreuen Parteien und die griechische Gesellschaft dürfen sich nicht von der faschistischen Gewalt einschnüren lassen“, heißt es im Leitartikel der Zeitung. „Wehrt Euch – das Monster Nazi-Bewegung tötet“, heißt es auf der „Ethnos“.

Heuchelei von  Samaras

Angesichts der starken öffentlichen Empörung über den Mord, versuchte auch die Regierung den Eindruck zu erwecken, als wäre sie gewillt, entschieden gegen Nazis vorzugehen. Regierungschef Antonis Samaras sagte den Neonazis in einer Fernseh-Ansprache den Kampf an. Griechenland werde es nicht zulassen, dass diese „die Demokratie aushöhlen“, sagte Samaras. Die Regierung werde den „Nachfahren der Nazis“ auf keinen Fall erlauben, „das soziale Leben zu vergiften, Verbrechen zu begehen, zu provozieren und die Grundlagen des Landes, das die Demokratie hervorgebracht hat, zu unterminieren“, fügte der Regierungschef hinzu.

Biegsamkeit im Auftreten des konservativen Ministerpräsidenten

Erstaunlich an den Worten des konservativen Ministerpräsidenten ist bestenfalls die Biegsamkeit im Auftreten. Denn  Samaras, in seiner Partei am rechten Flügel angesiedelt, war bisher durch Annäherungen an die Politik der „Goldenen Morgenröte“ aufgefallen.  Im Mai hatte er verhindert, dass ein Gesetz verabschiedet wird, das ein entschiedeneres Vorgehen gegen rassistisches Auftreten ermöglicht hätte. Durch Übernahme der rassistischen Demagogie der „Goldenen Morgenröte“  und Massenverhaftungen von Flüchtlingen versuchte er, jenes Klientel anzusprechen, das Sympathie für die „Goldene Morgenröte“ zeigte.

Polizeieinheiten schauten konsequent weg

Seine Polizeieinheiten, von denen bekannt ist, dass fast die Hälfte von ihnen Sympathien für die Nazis hegt, schauten konsequent weg, wenn rassistische Schlägerbanden, MigrantInnen angriffen. Dabei konnten sie sich der stillschweigenden Billigung ihrer Vorgesetzten und der politischen Führung sicher sein. Insbesondere in der zweiten Hälfte des Jahres 2012 und Anfang 2013 griff die Samaras-Regierung andrerseits gegen AntifaschistInnen und Gewerkschaften zu Maßnahmen, die an Praktiken der Junta zwischen 1967 und 1974 erinnerten.

AntifaschistInnen von Polizei schwer misshandelt

Im Herbst 2012 wurde eine Gruppe von AntifaschistInnen mehrere Tage in einem Polizeirevier festgehalten und schwer misshandelt. Anfang 2013 verbot die Regierung Samaras in kurzen Abständen Streiks der Metrobeschäftigten, Seeleute und der LehrerInnen, indem der kurzerhand den Ausnahmezustand ausrief und die KollegInnen  einen „Einberufungsbefehl“ für die Arbeit zustellte. Nachdem in den letzten Monaten die bisherige Gemeinsamkeit in der Regierung brüchiger wurde, häuften sich in Griechenland die Vermutungen, dass Samaras jetzt eine Zusammenarbeit mit der „Goldenen Morgenröte“ anpeilt.

Antirassistische Solidarität

Nicht nur der  rechte Flügel der „Nea Demokratia“ um Samaras, sondern auch Teile der herrschenden Kreise in Griechenland haben bislang die Aktivitäten der „Goldenen Morgenröte“ zumindest mit einem gewissen Wohlwollen verfolgt. Es wäre insofern verfehlt, darauf zu hoffen, dass die Regierungsparteien ernsthaft versuchen, den Terror der Nazis bekämpfen. Denn bei den Nazis können sich die griechischen Oligarchen darauf verlassen, dass sie keine „unternehmerfeindlichen Handlungen“ anzetteln.

Umlenken des Frusts auf die bekannten Sündenböcke

Die Anhänger der „Goldenen Morgenröte“ sind vehemente Gegner aller gesellschaftlichen Bewegungen gegen den von der Troika befohlenen und von der griechischen Regierung exekutierten sozialen Kahlschlag. Sie kanalisieren den berechtigten Ärger über die immer schlimmer werdenden sozialen Verwerfungen auf die bekannten Sündenböcke um: Ausländer, Flüchtlinge, Juden oder Schwule um. Nicht von ungefähr fordert die „Goldene Morgenröte“, dass den griechischen Reedern die wenigen Steuern, die sie noch zahlen, erlassen werden.

Sozialdarwinismus gewinnt an Schärfe

Rassismus und Sozialabbau sind Ausdrucksformen eines die kapitalistische Gesellschaft prägenden Sozialdarwinismus, der in Zeiten der Krise immer mehr an Schärfe gewinnt. Der griechische Soziologe Panagiotis Sotiris bemerkt dazu:

Aufgeblasene Sprüche

„Es ist bekannt, dass faschistische Bewegungen immer wieder ihren Antrieb aus der Verzweiflung  und Unsicherheit, speziell der individualisierten Verzweiflung schöpfen. Wenn nicht weite Teile der Gesellschaft eine Art von kollektivem Selbstvertrauen wiedergewinnen in ihre Fähigkeit, ihr Leben zu verändern durch kollektive solidarische Kämpfe, muss man ein weiteres Erstarken der Faschisten befürchten. …Wenn wir nicht zeigen können, dass wir durch kollektive Kämpfe erreichen können, dass kein Haushalt mehr ohne Strom ist, kein Mensch ohne Zugang zu medizinischer Versorgung bleibt, kein Kind ohne Mahlzeit in der Schule bleibt, wenn wir es nicht schaffen, den Sparmaßnahmen zu widerstehen, wenn wir nicht zeigen, dass Solidarität zwischen GriechInnen und MigrantInnen der beste Weg ist die Nachbarschaften sicherer zu machen, dann wird der Zuspruch für Chrysi Avgi mit all ihren aufgeblasenen Sprüchen über “Solidarität nur für Griechen“ weiter steigen.“

Sollten sich die Nazis durchsetzen, droht die offene Barbarei

Antirassistische Solidarität, das Ineinandergreifen von solidarischen sozialen Selbsthilfeprojekten und breiten antifaschistischen/antirassistischen Selbstverteidigungsbündnissen in den Wohnbezirken ist der Ansatz, um gegen die drohende Verrohung  und Brutalisierung einer Gesellschaft, die offenbar völlig aus den Fugen geraten ist, vorzugehen. Es ist zu hoffen, dass die immer noch zahlenmäßig deutlich überlegene Linke in diesem Sinne zu einem geschlossenen Handeln findet. Sollten sich die Nazis durchsetzen, droht die offene Barbarei.

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