Warum die Südwestpresse das Haller Tagblatt nicht übernehmen darf – Ausführliche Begründung des Kartellamts zum Download bei Hohenlohe-ungefiltert

Das Bundeskartellamt hat entschieden: Die Südwestpresse Ulm (Neue Pressegesellschaft/NPG) darf die Lokalzeitung Haller Tagblatt in Schwäbisch Hall nicht übernehmen. Seit einigen Tagen ist dazu die ausführliche Begründung des Kartellamts im Internet nachzulesen. Hohenlohe-ungefiltert bietet die 39 Seiten lange Begründung zum Download Kartellamt_Haller_Tagblatt.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Südwestpresse und Claus Detjen wollen Kartellamtsentscheidung nicht akzeptieren

Gegen die Entscheidung des Kartellamts haben die Prozessbeteiligten vor einigen Wochen Widerspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Mit einer Entscheidung des OLG ist aber nach Auskunft eines Gerichtssprechers erst im Jahr 2010 zu rechnen.

Unter der Rubrik Materielle Untersagungsvoraussetzungen teilt das Bundeskartellamt mit:

Das Zusammenschlussvorhaben ist bereits deshalb zu untersagen, weil es die die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des ZVSH auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler bzw. regionaler Berichterstattung im Raum Schwäbisch Hall erwarten lässt. Zusätzlich lässt es die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der HDV auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler bzw. regionaler Berichterstattung im Raum Crailsheim erwarten. Dies gilt ebenso für die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der NKR auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler bzw. regionaler Berichterstattung im Raum Gaildorf. Ferner lässt das Zusammenschlussvorhaben die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des ZVSH auf dem lokalen Anzeigenmarkt bzw. auf dem lokalen Anzeigenmarkt ohne Rubrikenanzeigen im Raum Schwäbisch Hall erwarten. Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen, welche die Nachteile des Marktbeherrschung überwögen (§ 36 Abs. 1, 2. Hs. GWB) sind von den Beteiligten weder schlüssig vorgetragen noch nachgewiesen worden.

Auf den Seiten 14 und 15 der Kartellamtsbegründung ist auch ein längerer Abschnitt über Hohenlohe-ungefiltert enthalten:
„Feststellbar als den Beteiligten nicht zuordnenbares Online-Angebot mit redaktionellen Elementen und lokaler und regionaler Themenabdeckung für den Kreis Schwäbisch Hall ist ein Portal wie www.hohenlohe-ungefiltert.de. Träger der Webseite, die am 20. Februar 200924 ihren Betrieb aufgenommen hat, ist der Verein Hohenlohe-ungefiltert e. V. Täglich erscheinen durchschnittlich etwa ein bis drei Beiträge. Ein großer Teil der Beiträge stammt von Herrn Ralf Garmatter, freier Journalist. Bei den übrigen Beiträgen handelt es sich – was jeweils offengelegt wird – vielfach um Mitteilungen, die von Vereinen, Parteien und anderen Organisationen stammen und auf deren jeweilige Anliegen oder Veranstaltungen aufmerksam machen. Das Portal versteht sich selbst als kritische Zeitung im Internet, die wegen der Unzufriedenheit ihrer Gründer mit der unkritischen Berichterstattung der lokalen Medien gegründet worden sei. Eine Finanzierung durch Werbeeinnahmen ist nicht erkennbar, eine Finanzierung durch Endkundenentgelte findet nicht statt. Unter den vorstehend geschilderten Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Portal einen signifikanten und nachhaltigen Wettbewerbsdruck auf das „Haller Tagblatt“ ausübt oder dass dies für den Prognosezeitraum zu erwarten ist. Die inhaltliche Positionierung des Portals liegt eher im Bereich Bürgerjournalismus/Gegenöffentlichkeit, der sich früher auf kleinere Magazine o. ä. in begrenzter Verbreitung beschränkte, häufig getragen von politisch engagierten Vereinen und Initiativen. Dass allein der neue Verbreitungsweg Internet die begrenzte Wirkung dieser Objekte wird überwinden können, erscheint zu unsicher. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem „Haller Tagblatt“ […] – Redakteure zur Verfügung stehen, während ein Ansatz zu Finanzierung eines auch ansatzweise ähnlichen Aufwands bei hohenlohe-ungefiltert.de nicht erkennbar ist.“

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