„Bundesregierung und Bahn wollen Stuttgart-21-Kombilösung nicht prüfen“ – Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

In der Sondersitzung des Bundestags-Verkehrsausschusses am 6. September 2011 zu Stuttgart 21 haben Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, und Ingulf Leuschel, Bevollmächtigter der Deutschen Bahn AG, eine Prüfung von Heiner Geißlers Kompromissvorschlag abgelehnt.

Von Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen

Kombilösung wäre eine Milliarde Euro billiger

Geißler hatte mit der Schweizer Beratungsfirma SMA eine Kombinationslösung aus Kopfbahnhof und Tiefbahnhof entwickelt. Die Bahn hat sich laut Ingulf Leuschel nicht einmal mit den Kosten der Kombilösung beschäftigt. „Wir fordern die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG auf, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und sofort mit einer ernsthaften Prüfung der Kombinationslösung zu beginnen. Aus unserer Sicht müsste sie keine Verzögerung bedeuten und wäre außerdem rund eine Milliarde Euro günstiger“, sagte der GRÜNE Bundestagsabgeordnete Harald Ebner aus Schwäbisch Hall, der stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages ist.

Bund wird für Stuttgart 21 keinen Cent mehr als zugesichert ausgeben

„Staatssekretär Ferlemann hat heute noch einmal betont, dass der Bund keinen Cent mehr als vertraglich zugesichert für den Bau von Stuttgart 21 ausgeben wird. Da das Land ebenfalls ausgeschlossen hat, Mehrkosten zu übernehmen, würden diese allein bei der Bahn und bei der Stadt Stuttgart hängenbleiben“, so Harald Ebner, „das sollte erst Recht ein Grund sein, das Einsparpotenzial der Kombilösung ernsthaft zu prüfen“.

Bundesregierung und Bahn zeigen bisher kein Interesse an einer Konfliktlösung

„Bundesregierung und Bahn haben scheinbar kein Interesse an einer Konfliktlösung“, ärgert sich Harald Ebner. „Die SPD in Baden-Württemberg und Wolfgang Schuster, der Oberbürgermeister von Stuttgart, haben inzwischen erkannt, dass die Idee der Kombilösung nicht einfach beiseitegeschoben werden darf – und immerhin eine Prüfung zugesagt“.

Weitere Informationen im Internet über Harald Ebner:

www.harald-ebner.de

 

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