„Geißlers Orakelspruch ist zynisch, inkonsequent und inhaltlich völlig unbegründet“ – Mit dem Protest gegen Stuttgart 21 nicht nachlassen

Der Regisseur Volker Lösch hat am 10. Januar 2011 eine interessante Rede zu Stuttgart 21 gehalten. Endlich einer, der den Schlichtungsspruch richtig einordnet – „zynisch, inkonsequent und inhaltlich völlig unbegründet“. Volker Lösch wurde im Untersuchungsausschuss, der die Polizeigewalt bei der Demonstration am 30. September 2010 klären sollte, angehört. Volker Lösch beschreibt, wie dieser Ausschuss tatsächlich der Verwischung dient. Er plädiert eindringlich dafür, mit dem „Protest nicht nachzulassen.“ (nachzulesen auf den Nachdenkseiten http://www.nachdenkseiten.de/?p=8031).

Zugesandt von Roman Schmitt, Kirchberg/Jagst

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„Tetrafunk: Extrem gesundheitsschädlich und technisch unbrauchbar“ – Vollständiges Interview mit dem Mobilfunkkritiker Ulrich Weiner

In Kirchberg/Jagst, in Rot am See und in vielen anderen Städten und Gemeinden Hohenlohes sollen Tetrafunk-Mobilfunksender der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Betrieb genommen werden. Viele Menschen befürchten gesundheitliche Schädigungen durch dieses „dauerstrahlende“ Mobilfunknetz. Hohenlohe-ungefiltert hat den Mobilfunkkritiker Ulrich Weiner zu diesem Thema befragt. Das vollständige Interview ist unten nachzulesen.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Podium einseitig mit Befürwortern besetzt

Die Stadt Kirchberg/Jagst und die Gemeinde Rot am See veranstalten am Mittwoch, 19. Januar 2011, ab 19.30 Uhr, in der neuen Festhalle Kirchberg einen Informationsabend zum Thema Tetrafunk. Nach derzeit vorliegenden Informationen ist das Podium nur mit Tetrafunk-Befürwortern besetzt. Gegner der Tetrafunktechnik kritisieren diese einseitige Information der Bevölkerung zu diesem Thema.

Sendemast in Kirchberg nur wenige hundert Meter von Kindergarten und Schulen entfernt

Besondere Brisanz bekommt das Thema in Kirchberg/Jagst, weil der Tetrafunk-Sendemast nur wenige hundert Meter von einer Grund-, Haupt- und Realschule, von einem städtischen Kindergarten und einem Gymnasium mit Internat entfernt steht.

Tagesordnung der Veranstaltung am Mittwoch, 19. Januar 2011, in Kirchberg/Jagst

Folgende Tagesordnung ist für die Veranstaltung in Kirchberg/Jagst vorgesehen (Quelle: Hinweistext im Mitteilungsblatt der Stadt Kirchberg/Jagst vom Freitag, 14. Januar 2011):

„Gemeinsame Informationsveranstaltung Kirchberg/Jagst und Rot am See, BOS-Digitalfunk – Mittwoch, 19. Januar 2011, um 19.30 Uhr, Festhalle in Kirchberg/Jagst

Tagesordnung:

1.) Begrüßung

2.) BOS-Digitalfunk für Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte; Polizeidirektor Manfred Müller, Regierungspräsidium/Landespolizeidirektion Stuttgart

3.) Mobilfunkmessungen und BOS-Immissionsberechnungen in Kirchberg und Rot am See; Dr. Thomas Gritsch, TÜV SÜD Umwelt Service, München

4.) Wirkung von Funkstrahlen auf den menschlichen Körper; Dr. Matthias Otto, Kinderumwelt gGmbH – Beratungsstelle für Allergie- und Umweltmedizin, Osnabrück

5.) Fragen der Bürgerschaft

6.) Schlussworte

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kirchberg und der Gemeinde Rot am See sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.

Kirchberg/Jagst und Rot am See, Bürgermeister Stefan Ohr und Bürgermeister Siegfried Gröner“

Anmerkung von Hohenlohe-ungefiltert: Nach Aussage von Kirchbergs Bürgermeister Ohr gibt es am Eingang keine Ausweiskontrolle, um festzustellen, ob ein Besucher aus Kirchberg, Rot am See oder sonstwoher ist. Also können sich auch Menschen aus anderen Städten und Gemeinden in der Kirchberger Festhalle informieren. Laut Bürgermeister Ohr sollen Fragen und Kritik der Bürgerinnen und Bürger den Schwerpunkt der Veranstaltung bilden.

Interview von Hohenlohe-ungefiltert mit dem durch Mobilfunk gesundheitlich massiv beeinträchtigten Ulrich Weiner. Die Fragen stellte Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert.

Wie machen sich Mobilfunkstrahlen bei Ihnen gesundheitlich konkret bemerkbar?

ULRICH WEINER: Die Strahlung verursacht im ersten Stadium Konzentrationsstörungen und Müdigkeit. Dies steigert sich über eine zunehmende Erschöpfung bis hin zu Seh- und Herzrhythmusstörungen, die lebensbedrohlich werden können. Je nach Art, Stärke und Überlagerung/Mischung der jeweiligen Strahlungsquellen treten diese Zustände zwischen wenigen Minuten und einigen Stunden auf. Ein längerer Aufenthalt in strahlenbelastetem Gebiet ist für mich daher nicht möglich beziehungsweise lebensgefährlich.

Welche Möglichkeiten haben Sie, um sich persönlich zu schützen?

Der einzige wirksame Schutz ist der Aufenthalt in funkarmen beziehungsweise funkfreien Gebieten, in so genannten Funklöchern. Um von Zeit zu Zeit mein Funkloch verlassen zu können, besitze ich einen Strahlenschutzanzug. Dieser reduziert die Strahlung, welche in meinen Körper eindringt. Jedoch nicht zu 100 Prozent, er ermöglicht also nur eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer in verstrahltem Gebiet. Die oben erwähnten Symptome treten ebenso ein, nur langsamer und nicht mit der selben Intensität wie ohne Anzug. Für Autofahrten sitze ich zusätzlich noch unter einem Strahlen abweisenden Netz, da gerade auf Autobahnen eine sehr hohe Elektrosmogbelastung vorherrscht.

Sie selbst greifen manchmal zu „Notwehrmaßnahmen“. Wie sehen diese konkret aus?

Als eines meiner besten Funklöcher, in dem ich mich über Jahre aufgehalten hatte, quasi über Nacht von einem O2-Sender bestrahlt wurde, bin ich lebensgefährlich zusammengebrochen. Nur durch ein schnelles Eingreifen von Freunden und Ärzten habe ich diesen Zwischenfall überlebt. Mein Rechtsanwalt hat noch am selben Tag die Firma O2 aufgefordert den Sendemasten wieder abzuschalten sowie das Gesundheitsamt vor Ort zu kommen und meinen Gesundheitszustand zu dokumentieren. Beide haben abgelehnt. Nachdem es mir nach einigen Wochen besser ging, bin ich dann auf den Mast gestiegen und habe den Sender abgestellt. Genauer gesagt habe ich mit einer handelsüblichen Rettungsdecke die Richtfunkverbindung zum O2-Kernnetz unterbrochen. Daraufhin ging der Sender auf „Notaus“. Einige Fernsehsender haben darüber berichtet, zu finden sind diese Beiträge unter http://ul-we.de/category/beitrage-in-den-medien/.

Was können Sie rechtlich gegen eine mögliche Körperverletzung durch Behörden, Mobilfunkbetreiber oder andere tun?

Zunächst einmal so viele Menschen wie möglich über diese Zusammenhänge aufklären. Denn es gibt kaum mehr einen Haushalt, der nicht von der 24-stündigen Dauerbestrahlung betroffen ist. Viele Menschen können nicht mehr erholsam und gesund schlafen, die Krebsrate steigt von Jahr zu Jahr. Die Krankenkassen melden erst jüngst eine explodierende Anzahl an Menschen, die unter dem Burnout-Syndrom leiden. Die Wirtschaft bekommt das immer deutlicher zu spüren, da viele Arbeitskräfte ausfallen. Die Zahl der auffälligen Kinder und Jugendlichen mit ADS und ADHS steigt ebenso jährlich an. Auch der Konsum von Schlaftabletten, Blutdrucksenkern etc.. Der Elektrosmog ist zu einer Volksseuche geworden, die immer mehr ihren Tribut fordert. Vor allem betroffen sind Kinder und Jugendliche, die ja vom Mutterleib an zwangsbestrahlt werden. Das belegen viele Studien und wenn man den Altersbereich der Leukämie- und Hirntumorpatienten anschaut, dann betrifft es genau diese Gruppe von Menschen.

Welche Möglichkeiten haben Kommunen, um den Bau und/oder Betrieb von Mobilfunkmasten zu verhindern oder zu stoppen?

Die beste Möglichkeit ist, sich klar gegen den Neubau von Funkmasten zu positionieren und eingereichte Bauanträge abzulehnen und zudem auch keine kommunalen Grundstücke beziehungsweise Gebäude für einen solchen Zweck zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel wie die Stadt Schopfheim http://ul-we.de/stadt-schopfheim-lehnt-grundstucke-fur-tetra-bos-ab/. Am Besten dazu eine Begründung verfassen und diese an den jeweiligen Landtag und den Bundestag zu schicken. Es sind immer mehr Kommunen, die den Bau von Funkmasten insbesondere für TETRA ablehnen. Auch hier gilt der Grundsatz „Gemeinsam sind wir stark“. Alleine in Bayern haben schon über 50 Gemeinden diese gesundheitsschädliche Technik abgelehnt, aber auch in Baden-Württemberg und in anderen Bundesländern werden es immer mehr. Siehe http://ul-we.de/der-widerstand-gegen-den-veralteten-und-uberteuerten-tetra-digitalfunk-wachst/

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, um Einsicht in Akten für geplante oder bereits gebaute Sendemasten zu bekommen – eine Möglichkeit hierbei ist meines Wissens das Umweltinformationsgesetz (UIG), das jedem Menschen die Akteneinsicht ermöglichen könnte. Gibt es weitere Möglichkeiten, um möglichst genaue Informationen zu bekommen?

Ja, das UIG ermöglicht die Auskunft über sämtliche Emissionsdaten von Mobilfunksendeanlagen. Diese sind formlos bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Ein Musterschreiben lässt sich im Internet unter http://ul-we.de/musteranschreiben-an-die-bundesnetzagentur/100815-musterschreiben-bundesnetzagentur/ herunterladen.

Welche Rolle spielen die Medien bei der Diskussion um die Gefahren des Mobilfunks? Wie sieht Ihrer Meinung nach die bisherige Art der Berichterstattung in den Mainstream-Medien aus?

Gerade bei den Mainstream-Medien ist die Berichterstattung sehr von den einzelnen Redakteuren und deren Position im jeweiligen Unternehmen abhängig. Zum einen erleben wir gerade bei investigativen Fernsehsendungen immer wieder eine ausgewogene Recherche, die die Dinge durchaus auch kritisch hinterfragt. Aktuelle Beispiele sind: http://ul-we.de/geheime-tetra-einfuhrung-in-bayern-und-die-damit-verbundenen-gesundheitlichen-gefahren/, http://ul-we.de/ard-untauglicher-digitalfunk-fur-die-sicherheitskrafte/, http://ul-we.de/vergabeskandal-von-tetra-auftragen-nur-in-hessen/ und http://ul-we.de/frage-wo-gibt-es-den-fernsehbeitrag-von-frontal-21-digitalfunk-unbrauchbar/. Es gibt aber auch die andere Seite, dass gerade die Medien über die wahren Hintergründe zum Schweigen gedrängt werden. Das passiert sowohl über die Werbung, als auch über eine direkte Einflussnahme der Politik. Fast alle Redakteure, die über unliebsame Hintergründe berichten, bekommen Sanktionen zu spüren. Dazu empfehle ich den Beitrag http://ul-we.de/sind-die-medien-als-vierte-macht-im-staat-auf-dem-ruckzug/.

Befürworter der Mobilfunk-Technik sagen, es gäbe keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise dafür, dass Mobilfunk gesundheitsgefährdend sei – was sagen Sie dazu?

Wie bei allem, wo viel Geld verdient wird, gibt es immer käufliche Wissenschaftler, welche genau zu den Ergebnissen kommen, die der Auftraggeber wünscht. Erinnern wir uns, wie die Industrie und die käufliche Wissenschaft über Jahrzehnte zum Beispiel das Rauchen als ungefährlich dargestellt hat. Deshalb ist es immer sehr empfehlenswert genau zu schauen, wer was sagt und wem es nützt. Zudem zeigt der Weg des Geldes immer einen sehr klaren Verlauf. Im konkreten Fall empfehle ich die Studien der Uni Bern (http://www.kommunikation.unibe.ch/content/medien/medienmitteilungen/news/2006/mobilfunk) und der Uni Washington (http://www.scribd.com/doc/35952227), welche die Ergebnisse von Mobilfunkstudien nach ihren Auftraggebern untersucht haben. Es ist also längst keine Frage des wissenschaftlichen Beweises, sondern mehr, wie die jeweiligen Ergebnisse über die normalen Medien kommuniziert werden. Um die Diskussion zu versachlichen, hat die Europäische Umweltagentur 2000 Mobilfunkstudien untersuchen lassen und kam zum Ergebnis, dass langfristig erhebliche Schäden für die Bevölkerung zu erwarten sind. Die ARD hat darüber einen sehr guten Beitrag in der Sendung „Report Mainz“ gesendet, zu finden unter: http://ul-we.de/report-mainz-bei-anruf-hirntumor/

Gegner der Tetrafunk-Technik sagen, dass die Grenzwerte viel zu hoch seien und diese nur aufgrund von zweifelhaften Tests an Dummies und toten Tieren oder Leichen festgelegt worden seien – wie ist Ihre Meinung dazu?

Wie unabhängige Wissenschaftler belegen, beinhaltet der Mobilfunk-Grenzwert in der Tat nur eine rechnerische Größe für die Erwärmung von Gewebe. Er wurde aber nicht an lebenden Organismen getestet. Zudem ist die TETRA-Technik an sich darin überhaupt nicht berücksichtigt, lediglich der Frequenzbereich von 390-400 MHz. Ein Schutz der Bevölkerung und der Bürger in Uniform, welche diese Technik nutzen sollen, kann damit nicht gewährleistet werden. Zu diesem Themengebiet empfehle ich den Beitrag http://ul-we.de/warum-werden-die-deutschen-grenzwerte-von-internationalen-wissenschaftler-als-ungeeignet-eingestuft/ In England haben bereits 174 durch TETRA erkrankte Polizisten Klage gegen ihren Arbeitgeber eingereicht, siehe http://www.scribd.com/doc/35708341. Für Handys, schnurlose Telefone, W-LAN etc. gibt es überhaupt keine gesetzlichen Vorschriften, da ist alles erlaubt, was nicht sofort sichtbar zum Tode führt.

Gegner der Tetrafunktechnik sagen auch, dass diese Form des Digitalfunks bereits vor der Einführung veraltet sei und auch in unserer Gegend (In Hohenlohe gibt es viele tief eingeschnittene Täler) nicht störungsfrei arbeiten könne. Wie ist dazu Ihre Meinung als gelernter Funktechniker?

Ich kann ich diese Aussage nur bestätigen. TETRA wurde Ende der 1980er Jahre entwickelt und ist bis heute weitgehend auf diesem technischen Stand geblieben. Seit Jahren warnen Funk- und Katastrophenschutzexperten, davor, diese Technologie für die Behörden- und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) einzusetzen. In der Praxis bestätigen sich all die vorausgesagten Mängel, wie zuletzt beim Castor-Transport in Gorleben. Dazu empfehle ich den Beitrag von Report München unter http://ul-we.de/ard-untauglicher-digitalfunk-fur-die-sicherheitskrafte/ Aber auch Erfahrungsberichte aus Ländern, die den TETRA-Digitalfunk schon länger im Einsatz haben, berichten von dessen Mängeln. Alleine in England ist das Netz zwischen 2005 und 2008 93 mal ausgefallen. In den Niederlanden kamen bereits einige Feuerwehrleute zu Tode, weil das TETRA-System nicht funktioniert hatte und diese nicht gewarnt werden konnten. Als Experte kann ich nur davor warnen, dieses System für unsere Sicherheitskräfte einzusetzen, die Folgen sind für uns alle verheerend. Im Gegensatz dazu sind beim analogen BOS-Funk bisher keine Ausfälle aufgetreten, die zum Tod von Sicherheitskräften geführt haben. Ich empfehle dazu die Zusammenfassung: http://ul-we.de/der-digitalfunk-tetra-ein-sicherheitsrisiko-wieviel-warnungen-braucht-es-noch/ Die gesundheitlichen Auswirkungen sind darüber hinaus auch in den Ländern mit längerer TETRA-Nutzung bereits sichtbar. Dies stellt einen weiteren erheblichen Sicherheitsmangel dar, denn mit kranken Einsatzkräften lässt sich die Bevölkerung nicht schützen. Siehe http://ul-we.de/frage-wo-sind-die-oft-zitierten-studien-und-berichte-aus-grosbritannien-uber-die-auswirkungen-von-tetra-zu-finden/

Welche gesundheitlichen Gefahren gehen Ihrer Meinung nach aus von:
1. Schnurlostelefon im Wohnhaus (DECT-Technik)?
2. Handy?
3. Funkmast (für Handybetrieb)?
4. Tetrafunkmast?
5. Sendemast für Fernsehen und Radio?

Zusammenfassend gesagt sind alle Funkdienste gesundheitsschädlich und letztendlich lebenszerstörend. Besonders schädlich sind Dauersender, die im direkten Lebensumfeld, insbesondere in Wohnungen sind. Diese hohe Strahlenbelastung stellt besonders für Kinder eine große Gefahr dar. Keine dieser Techniken wurde je auf ihre Verträglichkeit in Bezug auf Kinder überprüft. Deshalb stellen Schnurlostelefone mit DECT-Technik, W-LAN-Router und sonstige Funkanwendungen in Haushalten die stärkste Belastung für die Bevölkerung dar. Dicht gefolgt von Handys und deren Funkmasten. Dann kommt TETRA, wobei diese Strahlung als besonders aggressiv gilt. Sendeanlagen für Radio- und insbesondere digitales Fernsehen (DVB-T) sind aufgrund Ihrer geringeren Anzahl an letzter Stelle, trotzdem aber äußerst bedenklich. Sie tragen zum lebenszerstörenden Funkmix erheblich bei. Als einziger sinnvoller Funk gilt der analoge Rettungs- und Polizeifunk. Alle anderen Anwendungen müssen wieder zurück ins Kabel. Gerade mit einer flächendeckende Glasfaser-Verkabelung lassen sich alle Dienste (Fernsehen, Radio, Internet, Telefon, Fax etc) über ein einziges Kabel in einer bisher nicht gekannten Geschwindigkeit und Qualität in jedes Haus leiten. Jegliche Sendeanlagen werden dann überflüssig.

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„Übernahme des Haller Tagblatts: Kartellamt befürchtet marktbeherrschende Stellung der Südwestpresse“ – Text der anonymisierten Entscheidungsabschrift zum Nachlesen

Die Südwestpresse Ulm will die Lokalzeitung Haller Tagblatt in Schwäbisch Hall übernehmen. Das Bundeskartellamt ist gegen diese Übernahme. Im vierten Anlauf hat es am 22. Dezember 2010 endlich mit der mündlichen Verhandlung am Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) geklappt. Die OLG-Richter beurteilen die Übernahme als zulässig. Dies teilte das OLG-Düsseldorf auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert mit. Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Der OLG-Beschluss mit anonymisierter Begründung ist inzwischen im Internet nachzulesen auf der Seite http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2010/VI_Kart_4_09__V_beschluss20101222.html

Der Tenor der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf lautet:

Auf die Beschwerden von Claus Detjen aus Ingolstadt, Verleger des Haller Tagblatts, dem Zeitungsverlag Schwäbisch Hall GmbH und der Südwestpresse Ulm (Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG, Ulm) wird der Beschluss des Bundeskartellamtes vom 21. April 2009 (B 6 – 150/08) aufgehoben. Das Bundeskartellamt trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Es hat zudem den Beteiligten die im Beschwerdeverfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Der Beschwerdewert wird auf zwei Millionen Euro festgesetzt.

Verlage erwarten die schriftliche Begründung in der Woche nach Weihnachten

Das Hohenloher Tagblatt in Crailsheim, das mehrheitlich der Südwestpresse Ulm gehört, berichtete auf der Wirtschaftseite der Donnerstagsausgabe (23. Dezember 2010/Seite 12), dass der „Verleger des Haller Tagblatts, Claus Detjen“, durch die Fusion eine „zukunftsorientierte Grundlage für das Blatt schaffen will“. Laut Hohenloher Tagblatt hat das Oberlandesgericht „auf Antrag des Kartellamts die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen“. Die Verlage (Haller Tagblatt und Südwestpresse Ulm) wollen erst „nach Kenntnis der Begründung des Düsseldorfer Urteils dazu Stellung nehmen“. Nach Angaben des Hohenloher Tagblatts wird die schriftliche Begründung in der Woche nach Weihnachten erwartet.

Eine Chronologie der bisherigen Ereignisse:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte schon drei Mal eine entsprechende mündliche Verhandlung vertagt. Die letzte Schriftsatzfrist endete laut OLG Düsseldorf bereits am 19. Juli 2010.

Das Bundeskartellamt hatte im April 2009 entschieden, dass die Südwestpresse Ulm (Neue Pressegesellschaft) die Lokalzeitung Haller Tagblatt in Schwäbisch Hall nicht übernehmen darf. Gegen die Entscheidung des Kartellamts hat Claus Detjen, der Verleger des Haller Tagblatts, anschließend Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Das Verfahren trägt beim Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) das Aktenzeichen VI – Kart 4/09 (V). Das Oberlandesgerichts ist für die Beschwerde Detjens zuständig, weil sich das Bundeskartellamt in Bonn (Nordrhein-Westfalen) befindet.

Kartellamt befürchtet marktbeherrschende Stellung

Zu seiner Entscheidung vom April 2009 teilte das Bundeskartellamt im Einzelnen folgendes mit: Die Parteien in dem Fusionsfall B6-150/08 Neue Pressegesellschaft (NPG)/Zeitungsverlag Schwäbisch Hall (ZVSH), Objekt “Haller Tagblatt” haben am Dienstag, 21. April 2009 eine Untersagungsentscheidung erhalten.
Das Zusammenschlussvorhaben ist bereits deshalb zu untersagen, weil es die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des ZVSH auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler bzw. regionaler Berichterstattung im Raum Schwäbisch Hall erwarten lässt. Zusätzlich lässt es die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der HDV auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler beziehungsweise regionaler Berichterstattung im Raum Crailsheim erwarten. Dies gilt ebenso für die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der NKR (Neue Kreisrundschau, Gaildorf) auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler beziehungsweise regionaler Berichterstattung im Raum Gaildorf. Ferner lässt das Zusammenschlussvorhaben die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des ZVSH auf dem lokalen Anzeigenmarkt beziehungsweise auf dem lokalen Anzeigenmarkt ohne Rubrikenanzeigen im Raum Schwäbisch Hall erwarten. Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen, welche die Nachteile des Marktbeherrschung überwögen (§ 36 Abs. 1, 2. Hs. GWB) sind von den Beteiligten weder schlüssig vorgetragen noch nachgewiesen worden.

Internetseite des Bundeskartellamts: www.bundeskartellamt.de/

Chronologie der bisher angesetzten Gerichtsverhandlungen am Oberlandesgericht Düsseldorf:

Bundeskartellamt muss noch Stellung zur Wettbewerbssituation nehmen

„Die Sitzung wurde vertagt“, sagte OLG-Pressesprecher Ulrich Egger am 6. Mai 2010 auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert. Das Bundeskartellamt müsse noch „ergänzend Stellung zur potenziellen Wettbewerbssituation nehmen“, so Egger weiter. Der OLG-Sprecher nannte noch keinen neuen Termin für die Gerichtsverhandlung.

Erster Verhandlungstermin sollte ursprünglich schon am 27. Januar 2010 sein

Der Verhandlungstermin vor dem OLG Düsseldorf war zuletzt am 10. März 2010 auf den 5. Mai 2010 verschoben worden. Als Grund nannte das OLG im März 2010, dass der Gerichtstermin „im Hinblick auf eine umfangreiche Beschwerdeerwiderung des Bundeskartellamts und deshalb zu gewährender Stellungnahmefristen verlegt worden“ sei. Bereits am 27. Januar 2010 hätte es wegen der geplanten Übernahme des Haller Tagblatts zur Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf kommen sollen. “Die geplante Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwest-Presse (SWP) ist weiter offen”, schrieb der Fachzeitschriftenverlag Werben & Verkaufen (w&v) am 27. Januar 2010 in einem Newsletter. Claus Detjen, Verleger des Haller Tagblatts, hatte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung des Kartellamts angefochten, eine Übernahme der Regionalzeitung durch die Südwestpresse in Ulm (SWP) zu untersagen. Am 27. Januar 2010 sollte laut w&v die Entscheidung fallen. Doch dazu kam es nicht. Auf Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert teilte OLG-Pressesprecher Ulrich Egger mit, dass der Verhandlungstermin vom 27. Januar 2010 zunächst auf den 10. März 2010 verlegt worden sei, „weil das Bundeskartellamt Fristverlängerung zur Beschwerdeerwiderung beantragt hatte, die bewilligt worden war“.

Weitere Informationen zur geplanten Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwestpresse Ulm auf Hohenlohe-ungefiltert:

Bundeskartellamt hat entschieden: Südwestpresse Ulm darf das Haller Tagblatt nicht übernehmen
https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=1641

Warum die Südwestpresse das Haller Tagblatt nicht übernehmen darf – Ausführliche Begründung des Kartellamts zum Download bei Hohenlohe-ungefiltert https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=3063

Verleger des Haller Tagblatts hat wegen geplatzter Übernahme durch die Südwestpresse Ulm Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt – Gerichtsverhandlung voraussichtlich erst im Jahr 2010 https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=2622

Haller Tagblatt – Detjen: “Es muss nicht unbedingt verkauft werden” https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=681

Kartellamt verlängert erneut seine Frist zur Entscheidung über die geplante Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwestpresse https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=302

Gewerkschaft verdi hält Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwestpresse für nicht genehmigungswürdig https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=859

DJV-Geschäftsführer: Übernahme des Haller Tagblatts könnte die lokale Vielfalt gefährden https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=1047

Übernahme von Haller Tagblatt durch Südwest-Presse weiter offen http://www.wuv.de/nachrichten/medien/uebernahme_von_haller_tagblatt_durch_suedwest_presse_weiter_offen

Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de

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