Bundeskartellamt hat entschieden: Südwestpresse Ulm darf das Haller Tagblatt nicht übernehmen

Die Südwestpresse Ulm (Neue Pressegesellschaft) darf die Lokalzeitung Haller Tagblatt in Schwäbisch Hall nicht übernehmen. Dies hat das Bundeskartellamt entschieden.

Von Ralf Garmatter, Freier Journalist, Hohenlohe-ungefiltert

Zu seiner Entscheidung teilt das Bundeskartellamt im Einzelnen folgendes mit: Die Parteien in dem Fusionsfall B6-150/08 Neue Pressegesellschaft (NPG)/Zeitungsverlag Schwäbisch Hall (ZVSH), Objekt „Haller Tagblatt“ haben gestern Abend (Anmerkung von Hohenlohe-ungefiltert: Dienstag, 21. April 2009) eine Untersagungsentscheidung erhalten.
Das Zusammenschlussvorhaben ist bereits deshalb zu untersagen, weil es die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des ZVSH auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler bzw. regionaler Berichterstattung im Raum Schwäbisch Hall erwarten lässt. Zusätzlich lässt es die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der HDV auf dem Lesermarkt für
Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler bzw. regionaler Berichterstattung im Raum Crailsheim erwarten. Dies gilt ebenso für die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der NKR (Neue Kreisrundschau, Gaildorf) auf dem Lesermarkt für Abonnement-Tageszeitungen mit lokaler bzw. regionaler Berichterstattung im Raum Gaildorf. Ferner lässt das Zusammenschlussvorhaben die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des ZVSH auf dem lokalen Anzeigenmarkt bzw. auf dem lokalen Anzeigenmarkt ohne Rubrikenanzeigen im Raum Schwäbisch Hall erwarten. Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen, welche die Nachteile des Marktbeherrschung überwögen (§ 36 Abs. 1, 2. Hs. GWB) sind von den Beteiligten weder schlüssig vorgetragen noch nachgewiesen worden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren sind in wenigen Tagen auf der Homepage des Bundeskartellamts zu finden:

www.bundeskartellamt.de/

Lesen Sie zur geplant gewesenen Übernahme des Haller Tagblatts durch die Südwestpresse Ulm auch den älteren Artikel auf

www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=302


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Mischen Sie sich ein! – Landeszentrale für politische Bildung ruft zur Kommunalwahl auf

Die Landeszentrale für politische Bildung ruft zur Kommunalwahl in Baden-Württemberg am Sonntag, 7. Juni 2009 auf: Mischen Sie sich ein! Lassen Sie sich aufstellen! Gehen Sie zur Wahl! (Internet: www.kommunalwahl-bw.de/)

Am 7. Juni 2009 haben rund 7,7 Millionen Wahlberechtigte in Baden-Württemberg wieder die Wahl: in 1.101 Gemeinden und 35 Landkreisen werden die Mitglieder von Gemeinderäten und Kreistagen gewählt. Die Kommunalwahl findet zusammen mit der Europawahl statt. Weiterführende Infos für EU-Bürger in verschiedenen Sprachen: www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1240623/index.html, allgemeine Infos: www.baden-wuerttemberg.de/de/Europawahl_2009/85803.html?referer=86226
Wie das Innenministerium am 8. August 2008 in Stuttgart mitteilte, wurden zum beabsichtigten Wahltermin für die Kommunalwahlen 2009 die kommunalen Landesverbände, die Landtagsfraktionen, der Landesverband der Freien Wähler Baden-Württemberg e.V. und der Verband Region Stuttgart gehört. Alle hatten dem Termin zugestimmt. Obwohl die Freien Wähler auf ihre grundsätzliche Haltung zugunsten eines eigenständigen Termins für die Kommunalwahlen hingewiesen haben, sind sie mit Blick auf die im Jahr 2009 ebenfalls stattfindende Bundestagswahl einverstanden.

Aktives und passives Wahlrecht nutzen

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) appelliert an die Bürgerinnen und Bürger im Südwesten, die Kommunalpolitik nicht einfach „den anderen“ zu überlassen. Die Demokratie lebt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Voraussetzung für Demokratie ist, dass Wählerinnen und Wähler ihr aktives und passives Wahlrecht nutzten, d.h. wählen gehen oder sich zur Wahl stellen.

Die Landeszentrale bereitet zur Kommunalwahl 2009 interessante Projekte, Publikationen und zahlreiche Veranstaltungen vor. Die Aktivitäten zur Wahl sollen es den Bürgerinnen und Bürgern im Südwesten leichter machen, sich um ein Mandat in den Gemeinderäten und Kreistagen im Land zu bewerben und am 7. Juni 2009, dem Tag der Kommunal- und Europawahl, das Wahlrecht auszuüben und zu den Urnen zu gehen.

Damit will die Landeszentrale auch dem Trend, nicht wählen zu gehen, entgegenwirken. Die LpB will aber in den kommenden Monaten so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich erreichen, sie dazu bringen, sich zu informieren, mitzureden und sich zu engagieren.

Jetzt beginnen die Parteien und Wählervereinigungen in den 1.101 Städten und Gemeinden im Land mit der Suche nach Kandidaten. Die Kommune ist der Ort, in dem Bürgerinnen und Bürger unmittelbar daran mitwirken können, ihre Lebenswirklichkeit zu verändern. Viele Menschen haben ein Gefühl der Machtlosigkeit. Dies kommt zum Beispiel dann zum Ausdruck, wenn „von denen da oben und wir da unten“ gesprochen wird. Zur Wahl zu gehen oder für ein Amt zu kandidieren und es später auszuüben, ist das beste Rezept gegen eine Politik, deren Entscheidungen der jeweilige selbst nicht mittragen könne oder wolle. Damit ist politisches Engagement die beste Methode, etwas gegen empfundene Hilflosigkeit zu tun. Wahlverweigerer geben zudem das Kritikrecht aus der Hand. Denn es ist zu einfach, sich an den Rand zu stellen und den Besserwisser zu mimen statt alles in seiner Macht stehende zu tun, die Dinge demokratisch zu beeinflussen.

Zu bedauern ist die seit Jahren sinkende Beteiligung vor allem bei Kommunal- und Europawahlen. Die Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Wer sich verweigert, stärkt damit nicht die Demokratie. Ob Rathauschef oder Gemeinderäte – eine niedrige Wahlbeteiligung hinterlässt ein schales Gefühl und mindert die Legitimation, mit der die Macht ausgeübt werde.

Eine niedrige Wahlbeteiligung ist aber kein Indiz für eine Gefährdung der Demokratie. Ob Frankreich, die USA oder die Schweiz – auch in diesen Mutterländern der Demokratie ist die Wahlbeteiligung teilweise sehr niedrig. So lag sie zuletzt in der Schweiz bei Kantonsratswahlen teilweise nur zwischen 29 und 35 Prozent.

Nicht zur Wahl zu gehen, wird von einigen Experten auch als Zustimmung und Zufriedenheit mit der Politik interpretiert: „Wenn alles flutscht, warum soll ich dann zur Wahl gehen?“ Konsequent zu Ende gedacht, führt dies aber zu einer „Herrschaft der Wenigen“, die nichts mehr mit einer Demokratie zu tun hat.

Warum wählen?

Es ist ein Glück wählen zu dürfen.
Das ist der Besitz: eine Stimme.
Sie fällt ins Gewicht und beweist, dass ich lebe.
Günter Grass

Warum soll es ein Glück sein wählen zu dürfen? Was kann ein einzelner schon bewirken? Diese Frage scheinen sich immer mehr Menschen zu stellen und durch ihre Stimmenthaltung darauf auch eine Antwort zu geben. Man sollte aber nicht vergessen, dass seit Ende des zweiten Weltkrieges ein beachtlicher Wertewandel bezüglich gesellschaftlicher Normen stattgefunden hat und die Parteiidentifikation stark nachließ (sinkende Mitgliedzahlen, zurückgehendes Engagement). Diese Sozialfaktoren erklären auch den augenblicklich noch
wachsenden Zulauf zur „Partei der Nichtwähler“.
Ohne Wahlen aber gibt es keine Demokratie. Zur Demokratie gehört unverzichtbar, dass in regelmäßigen Abständen der Wille der Mehrheit der Bürger neu festgestellt wird und sie ihre Repräsentanten in den Gemeindevertretungen, Kreistagen und Parlamenten neu bestimmen. Die Ausübung des Wahlrechts ist deshalb lebensnotwendig für eine Demokratie. Der Wählerwille, der durch Wahlen zum Ausdruck kommt, ist Grundlage für die politischen Entscheidungen in der nachfolgenden Wahlperiode. Wahlen ermöglichen, bisherige Mehrheiten zu Minderheiten zu machen. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der politischen Kontrolle. So wird verhindert, dass bestimmte Gruppen Herrschaft auf Dauer ausüben können.
In der Bundesrepublik Deutschland herrscht das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Das bedeutet, die Bürger wählen ihre Vertreter, die für sie eine Wahlperiode lang die politischen Entscheidungen treffen. Die Gewählten bei den Kommunalwahlen sind Vertreter aller Einwohner des jeweiligen Wahlgebietes, nicht nur ihrer Wähler. Sie sind nur ihrem Gewissen und dem Gemeinwohl verpflichtet und an Weisungen und Aufträge nicht gebunden. So wird ein hohes Maß an Unabhängigkeit der gewählten Vertreter gesichert.

Politikverdrossenheit oder lediglich Umorientierung?

Das zwischenzeitlich mal zum Modebegriff avancierte Wort von der Politikverdrossenheit bezeichnete ebenfalls im Grunde nur charakteristisch jene Umorientierung, die seit geraumer Zeit gesellschaftlich zu beobachten ist. Der Wertewandel ist ein konstanter historischer Prozess, der aber jederzeit wieder die Richtung ändern, ja sogar den Rückwärtsgang einlegen kann. Beispiele kennt die Geschichte genug – im kleinen, regionalen Rahmen, bis hin zu weltumspannenden Veränderungen. So folgte etwa auf eine sehr beschauliche, unpolitische Phase in der deutschen Gesellschaft der fünfziger Jahre, eine revolutionäre, konfrontative Phase Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre. Und augenblicklich scheinen wir uns wieder in die unpolitisch-geruhsame Haltung zurückgekehrt zu sein.
Die „Partei“ der Nichtwähler hat im letzten Jahrzehnt verstärkt Zulauf bekommen. Sagt das schon etwas über die Qualität einer Demokratie aus? Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung: nein! 1930 etwa haben die Nationalsozialisten, die NSDAP, gerade deshalb so gut abgeschnitten, weil die Nichtwähler von 1928 mobilisiert wurden. 1928 war die  wirtschaftliche Situation in der Weimarer Republik noch relativ gut, 1930 hatte die Weltwirtschaftskrise Deutschland schon voll im Griff. Die höhere Wahlbeteiligung hatte in den Folgejahren also nicht zu einer Stabilisierung der parlamentarischen Demokratie beigetragen, das Gegenteil war der Fall.
Lässt sich also umgekehrt sagen, dass eine hohe Wahlbeteiligung – als Signal für eine wirtschaftliche oder politische Gefährdung – schlecht für die Demokratie ist? Auch dies muss verneint werden. In Deutschland liegt die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen bei weit über 70 Prozent, bei Landtags-, Kommunal- und Europawahlen bei über 50 Prozent. In der Schweiz oder den Vereinigten Staaten ist die Wahlbeteiligung viel niedriger. Trotzdem gelten weder die Schweiz, noch die USA oder Deutschland als besonders instabil. Fazit: Die Wahlbeteiligung alleine sagt noch nichts über die Qualität einer Demokratie aus.
Das Argument „Wozu soll ich wählen, ich kann ja doch nichts ändern!“ zählt nicht. Wenn ein einzelner (oder wenige) nach Belieben bestimmen könnten, würde ja keine Demokratie, sondern eine Diktatur und Tyrannei vorliegen. Aber jeder kann sich dahingehend engagieren, andere von seiner Meinung zu überzeugen und kann versuchen, eine Minderheitenmeinung mehrheitsfähig zu machen.

Den Bürgerinnen und Bürgern einer Demokratie bieten sich viele Möglichkeiten der Beteiligung am politischen Willensbildungsprozess:
Mitgliedschaft in Parteien
Mitgliedschaft in Interessensverbänden (z.B. Kirchen, Gewerkschaften, etc.)
Engagement in Bürgerinitiativen
Einwirkung auf die öffentliche Meinung und den Gesetzgeber
Wahlen (und Volksabstimmungen).
Die Wahl ist die typischste und wichtigste Partizipationsmöglichkeit. Sie steht prinzipiell allen Bürgerinnen und
Bürgern des Landes offen (sofern sie nicht, wie etwa Minderjährige, in ihren Bürgerrechten per Gesetz
eingeschränkt sind).

Wahlen in Deutschland sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim (Art. 38 des Grundgesetzes).
Allgemein sind Wahlen, weil jeder wahlberechtigt und wählbar ist, der gewisse Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört z. B., dass die Wählerinnen und Wähler und die Kandidatinnen und Kandidaten ein gewisses Mindestalter erreicht haben müssen.
Die Wähler bestimmen die Gemeindevertreter, die Mitglieder die Kreistage, die Bürgermeister und die Ortsbeiräte direkt. Sie wählen also kein zwischengeschaltetes Gremium, das dann erst die eigentlichen Vertreter wählt. Dies nennt man eine unmittelbare Wahl. Dem gegenüber werden die Amtsausschüsse und Amtsdirektoren und die Landräte nicht in unmittelbarer Wahl von der Bevölkerung, sondern in mittelbarer Wahl von der Gemeindevertretung, dem Amtsausschuss oder dem Kreistag gewählt.
Frei sind die Wahlen, weil niemand gezwungen werden kann, überhaupt zu wählen. Es gibt keine Wahlpflicht. Frei sind die Wahlen auch, weil niemand Druck auf die Wähler ausüben darf. Niemand darf einen Wähler zwingen, für einen bestimmten Kandidaten oder eine bestimmte Partei seine Stimme abzugeben. Selbstverständlich dürfen Kandidaten, Wählergruppen, politische Vereinigungen und Parteien um Stimmen werben.
Das Prinzip der geheimen Wahl ist eng mit dem Grundsatz der freien Wahl verbunden. Es ist sicherzustellen, dass die Wähler ihre Stimmen unbeobachtet abgeben können und auch niemand erfährt, für wen sie gestimmt haben.
Die Wahlen sind gleich, weil alle Wähler die gleiche Anzahl an Stimmen abgeben können (Gleichheit des Zählwerts). Gleich nennt man die Wahlen auch, weil jede Wählerstimme im Prinzip das gleiche Gewicht bei der Auszählung hat und damit im selben Maße wie andere darüber entscheidet, welche Kandidaten, Parteien, politischen Vereinigungen oder Wählergruppen in welcher Stärke in die Kommunalvertretungen einziehen können.

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Aufruf des Wahlleiters zur Europawahl: Alle Wähler müssen im deutschen Wählerverzeichnis eingetragen sein – Letzte Frist: 17. Mai 2009

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters, Landrat Helmut Jahn, für den Hohenlohekreis, (Anmerkung von Hohenlohe-ungefiltert: Entsprechendes gilt auch für alle anderen Landkreise) für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am Sonntag, 7. Juni 2009.

Am 07. Juni 2009 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie in der
Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und am Wahltag
1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,
2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
5. in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Vordruck spätestens bis zum 17. Mai 2009 zu stellen. Einem Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis, der erst nach dem 17. Mai 2009 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).
Sind Sie bereits auf Grund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder am 13. Juni 2004 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so brauchen Sie
keinen erneuten Antrag zu stellen. Ihre Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis einschließlich
zum 17. Mai 2009 gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Die Entscheidung gegen die Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis gilt dann für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie bei den Europawahlen von 1979 bis 1994 in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Europawahl in
Deutschland einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nach einem Wegzug in das Ausland und einem erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie immer einen neuen auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen. Antragsvordrucke sowie Merkblätter zur Information können bei allen Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland als Wahlbewerber für einen der deutschen Sitze im Europäischen Parlament kandidieren wollen, ist u. a. Voraussetzung, dass sie am Wahltag

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union,
dem sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Mit Ihrem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit dem Wahlvorschlag Ihrer Kanditatur müssen Sie eine Versicherung an Eides statt abgeben, dass bei Ihnen die oben genannten Voraussetzungen für eine aktive oder passive Wahlteilnahme vorliegen.

Künzelsau, den 10. Februar 2009
gez.
Der Kreiswahlleiter für den    Helmut M. Jahn
Wahlkreis Hohenlohekreis     Landrat

Allgemeine Infos zur Europawahl im Internet:

www.baden-wuerttemberg.de/de/Europawahl_2009/85803.html?referer=86226

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Alle SPD-Kreistagskandidaten im Landkreis Schwäbisch Hall auf einen Blick

Die Kandidaten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Landkreis Schwäbisch Hall für die Kreistagswahl am Sonntag, 7. Juni 2009:

Eingesandt vom SPD-Kreisverband Schwäbisch Hall

Wahlkreis 1 (Schwäbisch Hall)

Hermann-Josef Pelgrim, Oberbürgermeister; Dieter Vogt, Notar im Ruhestand; Rüdiger Schorpp, Rektor; Anton Eugen Schmid, Angestellter; Ninon Kiesler, Dipl. Haushaltsökonnomin; Monika Jörg-Unfried, Richterin am Amtsgericht; Ralph Gruber, Lehrer; Luigi Monzo, Dipl.-Ing. Architektur; Danny Multani, Dipl. Wirtschaftsjurist (FH);Olga Exter, Sozialpädagogin; Birgit Kern, Sozialpädagogin; Jürgen Riehle, Schulleiter; Helmut Kaiser, Rektor; Hansjörg Stein, Freier Architekt; Nikolaos Sakellariou, Rechtsanwalt, Mitglied des Landtags

Wahlkreis 2 (Rosengarten)

Hans Zipperer, Schulleiter; Rose Kircher, Bankkauffrau; Wolfgang Schickner, Technischer Angesteller; Martin Gaukel, Betriebsrat; Karl-Eugen Altdörfer, Rektor; Maren van Bergen, Bankkauffrau; Dieter Tassler, Selbstständiger Unternehmensberater; Manfred Maier, Rentner;  Wolfgang Kasselhus, Bankvorstand a.D.; Helmut Philipp, Schreinermeister

Wahlkreis 3 (Gaildorf)

Karl Eichele, Betriebsratsvorsitzender; Karin Chmiel, Rentnerin; Martin Zecha, Gartenbauingenieur; Eleonore Hofmann-Heer, Rechtsanwältin; Rainer Hasenmaier, Gymnasiallehrer im Ruhestand; Jürgen Riehle, Schulleiter; Nikolaos Sakellariou, Rechtsanwalt, Mitglied des Landtags; Alexander Chmiel, Teamtechniker; Markus Tiebl, Postobersekretär

Wahlkreis 4 (Satteldorf)

Frank Hesse, Student; Hans Christian Stolberg, Buchhändler; Herma Paul, Altenpflegerin; Brunhilde Klingler, Hausfrau; Barbara Elisabeth Singer, Lehrerin; Heidrun Stelzer, Kaufmännische Angestellte; Ulrich Feige, Lehrer; Gert Singer, Lehrer; Peter Trampert, Versicherungsmakler

Wahlkreis 5 (Crailsheim)

Roland Klie, Finanzbeamter; Helga Hartleitner, Hausfrau; Günther Herz, Dipl. Betriebswirt; Gernot Mitsch, Studiendirektor; Werner Ehrmann-Krauß, Krankenpfleger; Sinasi Karlak, Industriemechaniker; Georg Schlenvoigt, Oberbürgermeister a.D., Dipl. Ing.; Frank Hesse, Student; Helmut Hofmann, Vermessungstechniker; Manfred David, Finanzbeamter; Magnus Krause, Fotograf; Eva Barbara Kuhr, Einsatzleiterin; Kevin Graf, Betriebswirt

Wahlkreis 6 (Ilshofen)

Rudi Fischer, Fachoberlehrer; Elvira Probst-Lipski, Arzthelferin; Oliver Paul, Dipl. Geograph; Hannelore Pankwitt, Lehrerin; Markus Wanck, Schornsteinfegermeister; Oliver Flamm, Selbstständiger Versicherungskaufmann; Stefanie Paul, Arbeitsvermittlerin; Ernst Krauß, Kriminalhauptkommissar, Frank Mäschig, Schriftsetzermeister

Wahlkreis 7 (Schrozberg)

Jürgen Scharch, Dipl. Wirtschaftsmathematiker; Anita König, Rentnerin; Frank Weiß, Selbstständiger Unternehmensberater; Anette Heiden, Teamleiterin; Helmut Klingler, Fernmeldetechniker; Andreas Schenk, Beamter; Walter F. Leyh, Dipl. Pädagoge; Wolfgang Maurer, Angestellter; Heiner Borchers, Freier Handelsvertreter

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Metzgers Rache – Kabarett mit Albrecht Metzger (Schwaben-Offensive) im KULT in Niederstetten

Albrecht Metzger

Ein schwäbischer Rächer aus Berlin: Albrecht Metzger

Eine schwäbische Maultasche packt aus: Im Kabarettprogramm METZGERS RACHE zeigt Albrecht Metzger am Freitag, 8. Mai 2009, um 20 Uhr im Niederstettener „Kult“ die Highlights aus 20 Jahren Schwaben-Offensive und 30 Jahren Geiselhaft in Kreuzberg.

Von Norbert Bach, Kulturreferent der Stadt Niederstetten

Prägnant und saukomisch reiben sich in 20 Szenen schwäbische Wertarbeit am Berliner Pfusch, misst sich die große Berliner Klappe mit der schwäbischen Schwertgosch und die Kehrwochen-Neurose mit Schlamperei und Weddinger Wurstigkeit. Albert Metzger bietet eine rasante One-Man-Show mit viel Musik, Tanz und jeder Menge Amüsemang! Metzger, ein Schwabe, erster Moderator der legendären TV-Show Rockpalast und Gründer der Schwaben-Offensive Berlin lebt seit mehr als 30 Jahren in Berlin. Jetzt zieht er mit METZGERS RACHE seine zwerchfellerschütternde Bilanz: Die Heimat ist immer woanders. Ein exorzistischer Abend für Schwaben und Schwabenhasser.
Kontakt: Karten können über die Städtische Mediothek Niederstetten reserviert werden (Telefon 07932/60032; E-Mail: mediothek@niederstetten.de), Eintritt: 12 Euro (ermäßigt 10 Euro).

Kurzinfo: Freitag, 8. Mai 2009, 20 Uhr; Niederstetten; KULT
Albrecht Metzger (Schwaben-Offensive): „Metzgers Rache“

Internet:

www.albrecht-metzger.de

www.niederstetten.de/fruku/kulturprogramm_f.html

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