30 Vereinigungen dürfen nicht an der Bundestagswahl teilnehmen – Die Partei DIE PARTEI will die Wahl auf jeden Fall anfechten und sie wiederholen lassen

Ein bayerisches Bier heißt wie ein baden-württembergischer Ministerpräsident.

Ein bayerisches Bier heißt wie ein baden-württembergischer Ministerpräsident.

Die Partei DIE PARTEI wurde vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl 2009 zugelassen. Grund dafür seien, laut Bundeswahlleiter Roderich Egeler, mangelnde Ernsthaftigkeit und Organisationsstrukturen. „Ein herber Schlag für die Demokratie in diesem Land, ein schwerer Schlag für 8000 PARTEI-Mitglieder“, schreibt die Partei auf der Internetseite ihres Hamburger Landesverbands. Insgesamt wurden für die Bundestagswahl 30 Vereinigungen abgelehnt, die alle die Möglichkeit hatten, Einspruch einzulegen.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Bundeswahlleiter: Der Partei fehlen Ernsthaftigkeit und Organisationsstrukturen

Abgelehnt wurden bei der Ausschuss-Sitzung in Berlin unter anderem die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD) und die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI), deren Vorsitzender der ehemalige Chefredakteur der Satirezeitschrift „Titanic“, Martin Sonneborn, ist. Beiden Parteien sprach Bundeswahlleiter Roderich Egeler die Ernsthaftigkeit ab und kritisierte mangelnde Organisationsstrukturen. Sonneborn wolle „definitiv Einspruch einlegen“ sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Die Partei habe rund 8000 Mitglieder und erfülle die Kriterien, wird Sonneborn auf der Internetseite www.tagesschau.de/inland/kleineparteien104.html zitiert.

OSZE-Wahlbeobachter nehmen auch die vielen Ablehnungen von Kleinparteien unter die Lupe

„Wir schicken in diesem Jahr zum ersten Mal ein Expertenteam zur Beobachtung einer Bundestagswahl nach Deutschland“, sagte Jens-Hagen Eschenbächer, Sprecher des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte, zu SPIEGEL ONLINE. Die Ablehnung von Kleinparteien wie der Freien Union Gabriele Paulis werde dabei „einer von vielen Aspekten“ sein. „Die Entscheidung des Bundeswahlleiters, Dutzenden Splitterparteien einen Platz auf dem Wahlzettel zu verwehren, hat auch eine Debatte über das Parteienrecht ausgelöst – jetzt erregt das umstrittene Zulassungsverfahren internationales Interesse.“ (Lesen Sie auch www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,641368,00.html). Die OSZE entsendet von Mitte September bis Anfang Oktober ein Team von zwölf Wahlbeobachtern nach Deutschland. Sie sollen die Bundestagswahl unter die Lupe nehmen und Verstöße melden.

„Gehen Sie am 27. September trinken oder mit Hund/Kindern ins Grüne!“

Die Partei wendete sich nach ihrer Ablehnung am 17. August 2009 mit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Erklärtes Ziel war die Aufhebung der Beschlüsse des Bundeswahlausschusses vom 17. Juli 2009 und 6. August 2009 und damit die Teilnahme an der Bundestagswahl 2009. „Sollte das Bundesverfassungsgericht unserem Antrag wider Erwarten nicht stattgeben“, sagte der Justitiar der Partei, „so werden wir noch vor der Wahl am 27. September 2009 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen.“ Das Bundesverfassungsgericht hat Ende August 2009 den Eilantrag der PARTEI auf Zulassung zur Bundestagswahl abgewiesen. Die Reaktion des Parteivorstands vom 25. August 2009: „Neben dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bleibt uns – darauf wurde von den Richtern explizit verwiesen – die Möglichkeit, die Bundestagswahl im Nachhinein anzufechten. Das werden wir tun. Und da wir somit die Wahl wiederholen lassen werden, ist Ihre Teilnahme an der Bundestagswahl eigentlich überflüssig. Nehmen Sie sich für den 27. September etwas Schönes vor: gehen Sie trinken oder mit Hund/Kindern ins Grüne!“

Wahlscheinergänzungsaufkleber hier

„Wer auch bei dem ungültigen (Die PARTEI berichtete) Testwahlgang zur Bundestagswahl am 27. September 2009 Die PARTEI wählen möchte, kann die  handlichen Wahlschein-Ergänzungsaufkleber verwenden“, erklärt die Partei. Das Exemplar zum Bearbeiten für andere Wahlkreise (die Daten können beliebig verändert werden):

1

Mendelsohn, Peter

Systemberater Die PARTEI

Partei für Arbeit, Rechtsstaat,

S 6, 11 Tierschutz, Elitenförderung

68161 Mannheim und basisdemokratische Initiative

Die PARTEI

Partei für Arbeit, Rechtsstaat,

Tierschutz, Elitenförderung und

basisdemokratische Initiative

Martin Keller, Tobias Täuber,

Peter Mendelsohn, Claus Ritter,

Bleickard Langendörfer

1

Weitere Informationen über Die Partei:

www.die-partei-hamburg.de/2009/07/17/die-partei-nicht-zur-wahl-zugelassen/

www.die-partei.de/

„Parteienrechtsexperte kritisiert Bundeswahlausschuss“ www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,641248,00.html

Erstmals Beobachter-Mission – OSZE begutachtet Wahl-Stopp für Pauli-Partei www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,641368,00.html

Gegendarstellung der Partei Die PARTEI zur Pressemitteilung Nr. 50 des Bundeswahlleiters vom 14.08.2009 – ausführliche, ergänzte Fassung:

Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat durch eine gravierende rechtswidrige Falsch-
information den Bundeswahlausschuss getäuscht und damit maßgeblich den Beschluss des
Bundeswahlausschusses am 17.07.2009 herbeigeführt, die Partei Die PARTEI nicht als Partei
im Sinne des Parteiengesetzes anzuerkennen.
In der Sitzung des Bundeswahlausschusses sind vom Vertreter der Partei Die PARTEI zahl-
reiche Fakten zu den maßgeblichen Kriterien für die Parteieigenschaft der Partei Die
PARTEI benannt worden.
Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat die Angaben des Vertreters der Partei Die PARTEI
bei seinem Beschlussvorschlag in keiner Weise gewürdigt oder berücksichtigt.

1.
Zur Aussage des Bundeswahlleiters Roderich Egeler: „Weitere Informationen über bestehen-
de Landesverbände und ihre Vorstände hat „Die PARTEI“ seit ihrer Aufnahme in die Unter-
lagensammlung des Bundeswahlleiters im Jahr 2005 nicht mitgeteilt, obwohl sie hierzu nach
§ 6 Abs. 3 Parteiengesetz verpflichtet ist.“ (Pressemitteilung)
Hierzu stellen wir fest: Dies ist eine unwahre Behauptung.
Die Partei Die PARTEI ist nach § 6 Abs. 3 Parteiengesetz nicht dazu verpflichtet, jähr-
lich Informationen über bereits bestehende und gemeldete Landesverbände mitzuteilen.
Der Bundeswahlleiter kennt offenbar den Wortlaut des § 6 Abs. 3 Parteiengesetz nicht. Dort
heißt es:
„(3) Der Vorstand hat dem Bundeswahlleiter
1. Satzung und Programm der Partei,
2. Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer
Funktionen,
3. Auflösung der Partei oder eines Landesverbandes
mitzuteilen. Änderungen zu Satz 1 Nr. 1 und 2 sind bis zum 31. Dezember des jeweiligen
Kalenderjahres anzuzeigen. Die Unterlagen können beim Bundeswahlleiter von jedermann
eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen sind auf Anforderung gebührenfrei zu er-
teilen.“
Zur Aussage des Bundeswahlleiters Roderich Egeler: „Daher wurde auf Grundlage des Faxes
vom 4. Februar 2009 die Unterlagensammlung aktualisiert und für „Die PARTEI“ nunmehr
ein Landesverband geführt.“ (Pressemitteilung)
Hierzu stellen wir fest: Diese Schlussfolgerung des Bundeswahlleiters ist rechtswidrig.
Die Partei Die PARTEI hat dem Bundeswahlleiter keine Auflösung eines Landesver-
bandes mitgeteilt, lediglich per Fax am 04.02.2009 eine Änderung des Vorstands des
Landesverbands Nordrhein-Westfalen und eine Änderung der Satzung des Landesver-
bandes weitergeleitet. Die Schlussfolgerung des Bundeswahlleiters, auf dieser Grundlage
Gegendarstellung der Partei Die PARTEI zur PM Nr. 50 des BWL vom 14.08.2009 Seite 2 von 5
nur noch einen Landesverband zu führen, ist durch § 6 Abs. 3 Parteiengesetz nicht ge-
deckt.

2.
Zur Aussage des Bundeswahlleiters Roderich Egeler: „Auf Nachfrage konnte er keine kon-
kreten Hinweise zu den Landesverbänden geben […]“ (Pressemitteilung)
Hierzu stellen wir fest: Das ist eine unwahre Behauptung.
Der Vertreter der Partei Die PARTEI hat auf Nachfrage die Landesverbände der Partei
Die PARTEI aufgezählt und konkret benannt:
Norbert Gravius (Die PARTEI): „[…] Also wir haben in Baden-Württemberg ei-
nen, in Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, der ist in der
Tat etwas klein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.“
(Wortlaut in der 1. Sitzung des Bundeswahlausschusses)
Das steht auch genau so im Protokoll der Sitzung des 1. Bundeswahlausschusses:
„In der Sitzung gab der Vertreter der Partei zwar das Bestehen von neun Landes-
verbänden (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt) an,
[…]“ (Protokoll der 1. Sitzung des Bundeswahlausschusses)
Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat vom Vertreter der Partei Die PARTEI Angaben zu
den Bundesländern erhalten, in denen aktuell Landesverbände der Partei Die PARTEI beste-
hen. Diese Information hat der Bundeswahlleiter mit Verweis auf seine eigene Schluss-
folgerung offenbar für nichtig erklärt.

3.
Zur Aussage des Bundeswahlleiters Roderich Egeler: „[…] und damit den Widerspruch zu
der Fax-Mitteilung vom 4. Februar 2009 nicht aufklären.“ (Pressemitteilung)
Hierzu stellen wir fest: Das ist eine unwahre Behauptung.
Es handelt sich hier nicht um einen Widerspruch zu der Fax-Mitteilung vom 4. Februar
2009, sondern um einen Widerspruch zu der eigenen Schlussfolgerung des Bundeswahl-
leiters Roderich Egeler, die darin besteht eine Meldung über die Wahl des Landesvorstands
NRW gleichbedeutend damit ist, dass andere Landesverbände der Partei Die PARTEI nicht
(mehr) existieren.
Roderich Egeler: „[…] zudem verfügen Sie über nur noch einen Landesverband, in
Nordrhein-Westfalen.“ (Wortlaut in der 1. Sitzung des Bundeswahlausschusses)
„Daher wurde auf Grundlage des Faxes vom 4. Februar 2009 die Unterlagensamm-
lung aktualisiert und für „Die PARTEI“ nunmehr ein Landesverband geführt.“
(Pressemitteilung)
Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler behauptet in der 1. Sitzung des Bundeswahlausschus-
ses am 17.07.2009, die Partei Die PARTEI habe ihm eine „Übersicht“ geschickt:
Roderich Egeler: „[…] bei der Übersicht, die Sie uns schickten zu Ihrer Partei
taucht nur ein einziger Landesverband neben dem Bundesvorstand … ein einziger
Landesverband in Nordrhein-Westfalen auf.“ (Wortlaut in der 1. Sitzung des Bun-
deswahlausschusses)
Gegendarstellung der Partei Die PARTEI zur PM Nr. 50 des BWL vom 14.08.2009 Seite 3 von 5
Hierzu stellen wir fest: Dass es sich um eine Übersicht zur Partei Die PARTEI handelte,
ist eine unwahre Behauptung.
Es handelte sich um eine Mitteilung über die am 17.01.2009 erfolgte Wahl des neuen Landes-
vorstands des Landesverbands Nordrhein-Westfalen.

4.
Zur Aussage des Bundeswahlleiters Roderich Egeler: „Auch auf Nachfrage des Bundeswahl-
ausschusses zu anderen für die Parteieigenschaft maßgeblichen Kriterien machte er keine
nachvollziehbaren Angaben.“ (Pressemitteilung)
Hierzu stellen wir fest: Das ist eine unwahre Behauptung.
Der Vertreter der Partei Die PARTEI hat nachvollziehbare Angaben zu anderen für die
Parteieigenschaft maßgeblichen Kriterien gemacht.

a)
Der Vertreter der Partei Die PARTEI machte folgende Angaben zur Mitgliederzahl (maß-
gebliches Kriterium für die Parteieigenschaft):
Norbert Gravius (Die PARTEI): „Die aktuelle Mitgliederzahl ist … dürfte bei
sechstausend liegen.“ (Wortlaut in der 1. Sitzung des Bundeswahlausschusses)
Aus dem Protokoll der Sitzung des 1. Bundeswahlausschusses:
„In der Sitzung konnte der Vertreter der Partei, der Bundesschatzmeister, nur unge-
fähre Angaben zur Mitgliederzahl machen, nämlich etwa 6000 […]. Auf Nachfrage
konnte er keine Auskunft darüber geben, wie viele dieser Mitglieder derzeit Beiträ-
ge an die PARTEI leisten.“ (Protokoll der 1. Sitzung des Bundeswahlausschusses)
Dem Bundeswahlleiter Roderich Egeler lag definitiv die „Beitrags- und Finanzordnung der
Partei Die PARTEI“ vor. Darin heißt es:
§ 2 Mitgliedsbeiträge
(1) Jedes Mitglied der Partei soll einen regelmäßigen Beitrag entrichten.
(2) Der Mitgliedsbeitrag ist für jedes Jahr jeweils zum 01.01. eines Jahres fällig und
unaufgefordert zu entrichten. […]
Dass die Zahlungsmoral und -fähigkeit der Mitglieder der Partei Die PARTEI nicht sonder-
lich ausgeprägt ist, sagt der Vertreter der Partei Die PARTEI im Bundeswahlausschuss:
Norbert Gravius (Die PARTEI): „Wir knechten unsere Mitglieder nicht mit regel-
mäßigen Zahlungen, es steht zwar in unserer … in unserer Satzung drin, dass sie
jährlich einen Beitrag zu leisten haben, aber unsere Mitglieder gehören meistens zu
dem Personenkreis in dieser Republik, die nicht über größere Vermögen verfügen.
Und wenn die dann mal nicht zahlen, dann zahlen sie nicht. Und wir jagen denen
nicht hinterher. Deswegen ist die Anzahl der eingegangenen Mitgliedsbeiträge we-
nig repräsentativ für die Anzahl der Mitglieder. […]“ (Wortlaut in der 1. Sitzung
des Bundeswahlausschusses)
Dass diese Information für den Bundeswahlleiter Roderich Egeler nicht nachvollziehbar
ist, kann nicht der Partei Die PARTEI zur Last gelegt werden.

Gegendarstellung der Partei Die PARTEI zur PM Nr. 50 des BWL vom 14.08.2009 Seite 4 von 5
b)
Der Vertreter der Partei Die PARTEI machte folgende Angaben zum Hervortreten in der
Öffentlichkeit (maßgebliches Kriterium für die Parteieigenschaft):
Norbert Gravius (Die PARTEI): „Und so was [Unterstützungsunterschriften in
Hamburg, Bayern und Berlin sammeln] macht man in der Tat in öffentlichen Ver-
anstaltungen. Es gibt einen Parteifilm, es wird … also unser Parteivorsitzender
Sonneborn tobt durch die Republik und macht Veranstaltungen aller Orten. Wenn
Sie die Presse eigentlich verfolgen, dann müssten Sie ziemlich häufig auch auf uns
stoßen.“ (Wortlaut in der 1. Sitzung des Bundeswahlausschusses)
Aus dem Protokoll der Sitzung des 1. Bundeswahlausschusses:
„Zum Hervortreten in der Öffentlichkeit teilte der Vertreter der Partei in der Sit-
zung mit, dass ein Parteifilm erstellt werde, der Bundesvorsitzende verschiedene
Veranstaltungen durchführe sowie in Hamburg, Bayern und Berlin Unterstützungs-
unterschriften für die Bundestagswahl gesammelt würden. Weitere Angaben zu
zielgerichteten Aktivitäten im Hinblick auf die Wahlteilnahme machte er nicht.“
(Protokoll der 1. Sitzung des Bundeswahlausschusses)
Es stellt sich die Frage, welche „weiteren Angaben zu zielgerichteten Aktivitäten im Hinblick
auf die Wahlteilnahme“ der Bundeswahlleiter Roderich Egeler noch erwartet hatte.

c)
Zum durch Aktivitäten ausgedrückten Ziel der Mitwirkung im Bundestag oder Landta-
gen (maßgebliches Kriterium für die Parteieigenschaft):
Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler stellte in der 1. Sitzung des Bundeswahlausschusses
fest:
Roderich Egeler: „[…] Die Partei hat zwar seit ihrer Gründung im Jahre 2004 durch
mehrere Wahlteilnahmen ihren Willen zur Einflussnahme an der politischen Wil-
lensbildung und ihr Ziel der Mitwirkung im Bundestag oder Landtagen zum Aus-
druck gebracht, so durch Teilnahmen an der Bundestagswahl 2005 mit Nullkom-
manull Prozent Stimmenanteil, und der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen,
auch hier Nullkommanull Prozent, 2006 in Baden-Württemberg, Nullkommanull
Prozent und Berlin, Nullkommavier Prozent, sowie in Hamburg 2008, Nullkomma-
drei Prozent.“ (Wortlaut in der 1. Sitzung des Bundeswahlausschusses)
Aus dem Protokoll der Sitzung des 1. Bundeswahlausschusses:
„Die Partei hat zwar seit ihrer Gründung im Jahre 2004 durch mehrere Wahlteil-
nahmen ihren Willen zur Einflussnahme an der politischen Willensbildung und ihr
Ziel der Mitwirkung im Bundestag oder Landtagen zum Ausdruck gebracht, so
durch Teilnahme an der BT-Wahl 2005 (10.379 – 0,0%) und LT-Wahlen 2005 in
Nordrhein-Westfalen (1.338 – 0,0%), 2006 in Baden-Württemberg (742 – 0,0%) und
Berlin (7.873 – 0,4%) sowie 2008in Hamburg (1.958 – 0,3%)“ (Protokoll der Sit-
zung des 1. Bundeswahlausschusses)
Im Widerspruch zu diesen Angaben erklärt der Bundeswahlleiter Roderich Egeler später:
Roderich Egeler: „[…] am Gesamtbild, am Gesamteindruck, dass es doch hier an
dem Willen, sich im politischen Raum zu bewegen, und an Ta… an Wahlen teilzu-
nehmen, Wähler zu überzeugen, mein Eindruck ist, an dem Eindruck fehlt es mir
sehr.“ (Wortlaut in der 1. Sitzung des Bundeswahlausschusses)
Gegendarstellung der Partei Die PARTEI zur PM Nr. 50 des BWL vom 14.08.2009 Seite 5 von 5
Die vom Bundeswahlleiter Roderich Egeler selber aufgezählten Wahlteilnahmen und
das offensichtliche Bemühen um die Teilnahme an der Bundestagswahl 2009 stellen ei-
nen schwerwiegenden Nachweis der Parteieigenschaft dar. Sie stehen in eklatantem Wi-
derspruch zu seiner eigenen finalen Schlussfolgerung, auf welche sein Plädoyer folgt, die
Partei Die PARTEI nicht im Sinne des § 2 (1) PartG anzuerkennen.

5.
Zur Aussage des Bundeswahlleiters Roderich Egeler: „Der Bundeswahlausschuss hat bei
Würdigung aller Kriterien nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne des
§ 2 Parteiengesetz am 17. Juli 2009 einstimmig entschieden, „Die PARTEI“ nicht als Partei
zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag anzuerkennen.“ (Pressemitteilung)
Hierzu stellen wir fest: Das ist eine unwahre Behauptung.
Der Bundeswahlausschuss hat die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie der Vertreter der
Partei Die PARTEI benannt hat, nicht zur Kenntnis genommen und nicht gewürdigt.

Frankfurt, den 16.08.2009
Tim C. Werner
Rechtsanwalt
Justitiar der PARTEI

Anmerkung von Hohenlohe-ungefiltert:

Die Gegendarstellung der Partei DIE PARTEI richtet sich gegen folgende Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 14. August 2009:

Roderich Egeler
Präsident des Statistischen Bundesamtes
Pressemitteilung 14. August 2009
Mitteilung des Bundeswahlleiters zu „Die PARTEI“

WIESBADEN – Mit Blick auf Medienanfragen zur Nichtanerkennung der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)“ für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag stellt der Bundeswahlleiter durch folgende Übersicht über den Schriftwechsel mit „Die PARTEI“ für die Öffentlichkeit Transparenz her:

„Die PARTEI“ hat mit Schreiben vom 22. Januar 2009 ihre Beteiligung an der Bundestagswahl angezeigt. Der Bundeswahlleiter hat mit Einschreiben vom 26. Januar 2009 darauf hingewiesen, dass die Beteiligungsanzeige formal fehlerhaft war und um Korrektur gebeten. In dem Schreiben wurde zudem auf die bevorstehende, verbindliche Entscheidung des Bundeswahlausschusses am 17. Juli 2009 betreffend die Anerkennung als Partei für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag hingewiesen. „Die PARTEI“ wurde deshalb gebeten, unter anderem Angaben zur Gesamtzahl ihrer Mitglieder, zu Zahl und Art ihrer Gebietsverbände und zum Hervortreten in der Öffentlichkeit zu übersenden. Der Eingang des Schreibens wurde vom Justiziar von „Die PARTEI“ mit Rückschein am 30. Januar 2009 bestätigt.

In engem zeitlichem Zusammenhang hierzu gab es zwei Reaktionen seitens „Die PARTEI“:
Mit Fax vom 4. Februar 2009 informierte der Justiziar über die Wahl des Landesvorstandes im Landesverband Nordrhein-Westfalen.
Mit Schreiben vom 5. Februar 2009 wurde eine korrigierte Beteiligungsanzeige übermittelt.

Weitere Informationen über bestehende Landesverbände und ihre Vorstände hat „Die PARTEI“ seit ihrer Aufnahme in die Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters im Jahr 2005 nicht mitgeteilt, obwohl sie hierzu nach § 6 Abs. 3 Parteiengesetz verpflichtet ist. Daher wurde auf Grundlage des Faxes vom 4. Februar 2009 die Unterlagensammlung aktualisiert und für „Die PARTEI“ nunmehr ein Landesverband geführt. Hierüber wurde sie mit Schreiben vom 9. April 2009 informiert und es wurde ihr ein Exemplar der aktualisierten Fassung übersandt. Hierauf erfolgte keine Reaktion seitens „Die PARTEI“.

In der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 17. Juli 2009 hat der Vertreter von „Die PARTEI“ die Existenz mehrerer Landesverbände behauptet. Auf Nachfrage konnte er keine konkreten Hinweise zu den Landesverbänden geben und damit den Widerspruch zu der Fax-Mitteilung vom 4. Februar 2009 nicht aufklären. Auch auf Nachfrage des Bundeswahlausschusses zu anderen für die Parteieigenschaft maßgeblichen Kriterien machte er keine nachvollziehbaren Angaben.

Der Bundeswahlausschuss hat bei Würdigung aller Kriterien nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne des § 2 Parteiengesetz am 17. Juli 2009 einstimmig entschieden, „Die PARTEI“ nicht als Partei zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag anzuerkennen.

Eine Kopie des Faxes vom 4. Februar 2009 hat der Bundeswahlleiter auf Nachfrage dem Bundesvorsitzenden und dem Justiziar von „Die PARTEI“ heute zur Verfügung gestellt.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: 0611 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

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