Vor der Wahl ist nach der Wahl – Wovon die Wirtschaft träumt

„Was uns mit Schwarz-Gelb blüht“ – So haben die NachDenkSeiten einen Kommentar zur ‚Wunschliste‘ der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) überschrieben. Der Titel des Konzeptpapiers: >Zwölf Handlungsfelder für eine Modernisierung des Abeitsrechts.<

Von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

Naja, könnte man nun sagen, Bayern ist ja quasi Ausland, interessiert uns also wenig. Nur dort kann man sich trauen zwölf ‚Thesen‘ unters Volk zu bringen, die an sich ja schon fast ein Aufruf zum Bürgerkrieg sind. – In Bayern ticken die Uhren halt ein bisschen anders!
Aber vielleicht ist es wirklich das, was uns bei Schwarz-Gelb blüht!

Hier die zwölf ‚Handlungsfelder‘:

01 Kündigungsschutz
Ein modernes Kündigungsschutzrecht muss Beschäftigungsaufbau und sozialen Schutz in Einklang bringen. Hierfür brauchen wir klare, verständliche und rechtssichere Regelungen, unter anderem durch Einführung einer echten Abfindungsoption, die Ausweitung der Wartezeit auf fünf Jahre und die Anhebung des Schwellenwerts auf 20 Arbeitnehmer im Betrieb.

02 Arbeitszeit
Unternehmen benötigen bei der Gestaltung der Arbeitszeit ein Höchstmaß an Flexibilität, um insbesondere Schwankungen bei der Auftragslage durch die jeweilige Anpassung der Arbeitszeit ausgleichen zu können. Die gesetzlichen Begrenzungen der Arbeitszeit sind auf europäische Vorgaben zurückzuführen, Aufzeichnungspflichten müssen gelockert werden.

03 Teilzeitarbeit
Der bürokratische und komplizierte allgemeine Teilzeitanspruch im Teilzeit- und Befristungsgesetz muss abgeschafft werden.

04 Befristete Arbeitsverhältnisse
Die Bedingungen für befristete Arbeitsverhältnisse müssen so gestaltet werden, dass befristete Beschäftigung für Arbeitgeber eine Alternative darstellt, die nicht mit unnötigen Risiken verbunden ist. Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses muss bis zur Dauer von fünf Jahren möglich sein.

05 Entgeltfortzahlung
Das Risiko der Erkrankung eines Arbeitnehmers ist ein vom Arbeitgeber nicht zu beeinflussender Faktor. Die Kosten der Entgeltfortzahlung, die er zu tragen hat, sind nach derzeitiger Rechtslage für ihn nicht kalkulierbar. Die gesetzliche Entgeltfortzahlung sollte daher im Krankheitsfall auf sechs Wochen im Kalenderjahr beschränkt werden.

06 Besonderer Arbeitnehmerschutz
Schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppen ist durch Beschäftigungsanreize mehr geholfen als durch Sonderpflichten zu Lasten der Arbeitgeber. Darum muss der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen auf den Prüfstand.

07 Arbeitnehmerüberlassung
Für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen ist Zeitarbeit ein unverzichtbares Personalinstrument geworden, dessen Flexibilität erhalten und ausgebaut werden muss. Das Erlaubnisverfahren muss vereinfacht werden, überflüssige statistische Meldungen sind abzuschaffen und unnötige Reglementierungen zu beseitigen.

08 Betriebsübergang
Betriebsübergänge im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen sind alltägliche Vorgänge, die für den Arbeitgeber nicht mit unkalkulierbarem Aufwand und besonderen Risiken belegt sein dürfen. Dazu müssen die Anforderungen an die Information der Arbeitnehmer über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsüberganges praxisgerecht ausgestaltet werden.

09 Tarifrecht
Die Tarifautonomie ist zu erhalten und modern fortzuentwickeln. Dazu gehören betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Flächentarifverträge ebenso wie die Befristung der Nachbindung eines Tarifvertrages und der Nachwirkung von Betriebsnormen auf ein Jahr, das Absehen von staatlichen Mindestarbeitsbedingungen und eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechts.

10 Betriebsverfassung
Konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat fördert sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die der Arbeitgeber – aber nur, wenn die betriebliche Mitbestimmung schnell, flexibel und passgenau ist. Transparenz und Demokratie bei der Wahl des Betriebsrates, Aufgabenentschlackung und Verfahrensbeschleunigung sind dafür die Voraussetzungen.

11 Unternehmensmitbestimmung
Die deutsche Unternehmensmitbestimmung ist in ihrer konkreten Ausgestaltung weltweit eine Insellösung geblieben. Die Globalisierung der Wirtschaft, die zunehmende internationale Arbeitsteilung und Vernetzung, die Erweiterung der Europäischen Union, die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes und einer europäischen Währung sind Entwicklungen, die die Mitbestimmung entscheidend beeinflussen. Eine grundlegende Modernisierung der Unternehmensmitbestimmung muss einen Vorrang für unternehmensspezifische Vereinbarungslösungen und eine Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer als Auffanglösung vorsehen.

12 Mehr Transparenz und Typisierung
Das gesamte deutsche Arbeitsrecht ist zu komplex. Wir streben Vereinfachung und Transparenz mit dem Ziel der damit verbundenen größeren Rechtssicherheit in der Anwendung an. Wesentliche Schritte wären die Zusammenfassung individualrechtlicher Regelungen in einem Arbeitsvertragsgesetzbuch, Korrekturen bei der Anwendung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das Arbeitsrecht, Einführung einer kurzen Verjährung und die Vereinheitlichung von Schwellenwerten.

Hier das komplette Papier:
http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/090908_Arbeitsrecht.pdf

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