„Bei Zwangssterilisierung gestorben“ – Frida Grüb aus Obersteinach wurde 1935 im Haller Diakonissen-Krankenhaus umgebracht

Schon bald nach der Machtübergabe 1933 haben die Nationalsozialisten damit begonnen, Kranke, Behinderte, Nicht-Angepasste, Fürsorge-Empfänger, Alkoholiker und andere Menschen zu diskriminieren. Ein wichtiges Ziel: Diese Menschen sollten keine Kinder bekommen. Auch in der Region Hohenlohe wurden viele von ihnen „unfruchtbar gemacht“. Im heutigen Landkreis Schwäbisch Hall geschah dieser ärztliche Eingriff im Krankenhaus Crailsheim, in der Diakonissen-Anstalt Schwäbisch Hall oder im Krankenhaus in Gaildorf.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Eltern sollten Kosten bezahlen

Ein Beispiel von vielen – aber auch ein ganz besonderes – gibt es aus Obersteinach bei Ilshofen: Frida Grüb starb am 17. Januar 1935 bei dem ärztlichen Eingriff im Diakonissen-Krankenhaus Schwäbisch Hall. Sie war zum Zeitpunkt ihres Todes 26 Jahre alt. Frida Grüb war Tochter des Zimmermanns Georg Grüb und seiner Frau Magdalena Grüb, geborene Vogel. Frida Grüb wurde auf Anordnung des Mergentheimer Oberamtsarztes Dr. Friedrich Förstner „zwecks Unfruchtbarmachung in die Diakonissenanstalt Hall eingewiesen“, steht im Protokoll der Gemeinderatssitzung Obersteinach vom 31. Januar 1935. „Infolge der Operation“ ist die junge Frau im Krankenhaus gestorben. Die Diakonissenanstalt wollte die Kosten für die „Einsargung und Überführung der Verstorbenen nach Obersteinach“ von den Angehörigen bezahlen lassen. Die Kosten sind „bei Abholung der Leiche zu bezahlen“, steht im Sitzungsprotokoll des Obersteinacher Gemeinderats. Der Vater von Frida Grüb erklärte dem Bürgermeisteramt Obersteinach, dass er „zur Zeit nicht in der Lage sei, diese Kosten aufzubringen“. Er bat die Gemeinde, ob die Kosten vorläufig von der Gemeindekasse übernommen werden könnten. Die Gemeinderatsmitglieder erkannten die „Vermögenslosigkeit der Eltern der Frida Grüb“ an und beschlossen, die Kosten in Höhe von 58 Reichsmark (RM) vorläufig durch die Ortsfürsorgebehörde (Gesamtgemeindepflege) zu übernehmen. „Gegebenenfalls zu geeignetem Zeitpunkt“ sollten die Kosten aber von der Familie Grüb ersetzt werden.

DIAK machte weitere Kosten geltend

Doch damit nicht genug. Das Diakonissenkrankenhaus in Hall machte weitere Kosten geltend. Damit befasste sich der Obersteinacher Gemeinderat in seiner Sitzung vom 4. April 1935. Es seien „außer den Kosten für die Einsargung und Überführung der an der Unfruchtbarmachung verstorbenen Frida Grüb auch 32,25 RM Verpflegungskosten in Hall und 54,82 RM Arztkosten für die Unfruchtbarmachung, zusammen also 87,07 RM entstanden.“ Weiter ist im Sitzungsprotokoll zu lesen: „Die Verstorbene war in keiner Krankenkasse, hat keinerlei verwertbaren Nachlass hinterlassen und die unterhaltspflichtigen Angehörigen selbst sind auch nicht in der Lage diese Kosten zu bezahlen. Nach dem Reichsgesetz über die Unfruchtbarmachung hat in solchen Fällen der zuständige Fürsorgeverband einzugreifen. Als solcher kommt nur der Ortsfürsorgeverband Obersteinach in Betracht.“ Die Gemeinderäte fassten deshalb den Beschluss „Die weiter durch die Unfruchtbarmachung der Frida Grüb entstandenen Kosten mit 87,07 RM auf den Ortsfürsorgeverband zu übernehmen.“

In Obersteinach beerdigt

In den Kirchenbüchern der Evangelischen Kirchengemeinde Obersteinach wird das Todesdatum von Frida Grüb mit 17. Januar 1935 angegeben. Todesursache: „Nach Sterilisierungsoperation“. In die Spalte „Ort und Zeit des Todes“ hat Pfarrer Gerhard Fritz geschrieben: „Sch.-Fall (Diakonissenanstalt)“. Was ein „Sch-Fall“ ist, kann nur vermutet werden. Frida Grüb wurde am 20. Januar 1935, um 13.30 Uhr in Obersteinach beerdigt. Pfarrer Fritz hat über Jesaja 42,2+3 und Matthäus 12, 19 +20 die Trauerpredigt gehalten. Das Grab von Frida Grüb existiert heute nicht mehr.

In Obersteinach geboren

Im Stadtarchiv Schwäbisch Hall gibt es andere Daten zur Verstorbenen. Dort ist die junge Frau ein Jahr älter und ihr Vorname wird auf der archivierten Sterbeurkunde mit „Frieda“ angegeben und nicht mit „Frida“ wie in den Gemeinderatsprotokollen von Obersteinach und den Einträgen in den Kirchenbüchern der örtlichen Kirchengemeinde. Schwäbisch Halls Stadtarchivar Andreas Maisch antwortete auf eine Anfrage: „Die Sterbeurkunde von Frieda Grüb, geb. 23. April 1907 in Obersteinach, gestorben am 17. Januar 1935 in der Diakonissenanstalt Schwäbisch Hall (StadtA Schwäb. Hall 74/303, Nr. 6) liegt hier vor. Die Anzeige des Todes erfolgte durch den Leichenbesorger Johann Roth. Weitere Angaben (etwa zur Todesursache) sind nicht enthalten.“
Die Angaben des Stadtarchivs Schwäbisch Hall decken sich mit den Dokumenten im Kreisarchiv Schwäbisch Hall. Das Kreisarchiv nennt als Quelle das „Sterbenebenregister 1935“.

In Obersteinach konfirmiert

Wer war Frida Grüb? Warum sollte sie sterilisiert werden? Darüber ist außer den genannten Dokumenten in Archiven und Kirchenbüchern nichts bekannt. Auch ortskundige Obersteinacher, mit denen der Autor seit Herbst 2019 gesprochen hat, wissen nichts über das Schicksal von Frida Grüb. Im Taufregister der Kirchengemeinde Obersteinach steht, dass sie am 23. April 1908 in Obersteinach geboren ist. Auf der Sterbeurkunde, die im Schwäbisch Haller Stadtarchiv vorliegt, heißt sie Frieda (mit e in der Mitte) Grüb und ist am 23. April 1907 in Obersteinach geboren. Laut Obersteinacher Kirchenbüchern wurde Frida Grüb am 23. April 1908 geboren, am 17. Mai 1908 getauft und 1922 in Obersteinach konfirmiert.
Die Familie Grüb hat in Obersteinach in einem so genannten Armenhaus gewohnt. Das Haus an der Orlacher Straße stand Anfang der 1960er Jahre noch, berichtet ein Zeitzeuge aus Obersteinach.

„Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“

Grundlage für die Zwangssterilisierungen von Männern und Frauen durch die Nazis war das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933. Es trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Auf Grund des Gesetzes entstanden Erbgesundheitsgerichte, die den Amtsgerichten angegliedert wurden. „Dem Richter wurden ein beamteter Arzt und ein weiterer, mit der Erbgesundheitslehre besonders vertrauter Mediziner beigegeben“, schreibt der Schwäbisch Haller Stadtarchivar Andreas Maisch in dem Buch „Ausmerzen – Eugenik, Zwangssterilisierung und Krankenmord in Schwäbisch Hall 1933-1945“. Das Buch hat Maisch 2009 zusammen mit Heike Krause veröffentlicht.

Auch Alkoholabhängige waren in Gefahr

Dem Richter und die beiden Ärzte hatten die Vollmacht, Erbkrankheiten im Sinne der gesetzlichen Definitionen festzustellen. Zu den Erbkrankheiten rechnete der NS-Staat „angeborenen Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht, erblichen Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit und schwere erbliche Missbildung“. Wer als erbkrank in diesem Sinne galt, konnte sterilisiert werden. Unfruchtbar gemacht werden konnten auch Personen, die an schwerem Alkoholismus litten. (…) Alle am Verfahren Beteiligten wurden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Anträge auf Sterilisierung konnten die Betroffenen selbst stellen, ebenso ihre gesetzlichen Vertreter, die Amtsärzte und die Leiter von Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten sowie von Strafanstalten für ihre Insassen. Vom Verfahren blieb die Öffentlichkeit ausgeschlossen, Zeugen konnten gehört werden (…). Überstiegen die Kosten eine Obergrenze mussten die Sterilisierten die Kosten selbst tragen.

Familien mit vielen Kindern lebten gefährlich

„Das Fürsorgeamt Schwäbisch Hall schlug relativ wahllos Personen mit vielen Kindern vor, die von ihm unterstützt werden mussten. Die ersten Listen datierten vom 14. September 1933“, berichtet Stadtarchivar Maisch. Darauf standen 63 Haller Familien, in denen Vater und/oder Mutter zwangsweise sterilisiert werden sollten. „Alkoholismus, Geschlechtskrankheiten, Bettelei, Gefahr bei Geburten, Taubheit, Sittlichkeitsvergehen, Lungenkrankheiten, Geisteskrankheiten, geistige Beschränktheit, Operationen wegen Stirnhöhlenvereiterung und körperliche Behinderung wurden als Gründe genannt.“ Andere schienen dem Fürsorgeamt einfach zu viele Kinder zu haben und sollten keinen weiteren Nachwuchs bekommen. „Bei vielen Menschen fehlte selbst dem NS-Amtsarzt jede gesetzliche Grundlage“, schreibt Maisch weiter.

360.000 Menschen sterilisiert

Im Gebiet des Deutschen Reiches wurden ungefähr 360.000 Menschen auf Grund des Gesetzes von 1933 zeugungsunfähig gemacht. Im Dezember 1934 wurden die Bürgermeisterämter aufgefordert, Verzeichnisse von Personen anzulegen, die auf Erbkankheiten hin untersucht worden waren. Im Bezirk des Gesundheitsamts Hall (Oberämter Hall und Gaildorf) zeigten Haller und Gaildorfer Ärzte und Anstalten zwischen 1935 und 1941 mehr als 2000 ihrer Patientinnen und Patienten an, weil sie glaubten, die betreffenden Personen fielen unter das Zwangssterilisierungsgesetz. Über 50 Prozent der Anzeigen stammte von den Amtsärzten selbst, etwa 20 Prozent von den Anstalten im Gebiet der beiden Kreise und 17 Prozent von den frei praktizierenden Ärzten. 303 Anträge – überwiegend von den Amtsärzten – wurden an das Erbgesundheitsgericht weitergeleitet. Zwei Drittel der Anträge wurden mit „angeborenem Schwachsinn“ (202) begründet, etwa 20 Prozent mit Schizophrenie (58), einige mit „erblicher Fallsucht“ (14), „zirkulärem Irresein / manisch-depressiv“ (8), „erblicher körperlicher Missbildung“ (7), „erblicher Taubheit“ (6), „schwerem Alkoholismus“ (5) und „erblicher Blindheit“ (3).
Nach dem Gesetz von 1933 zwangsweise im Bereich des Haller Gesundheitsamts bis 1941 sterilisiert wurden 205 Menschen, 109 Frauen und 96 Männer. „Elf Menschen mussten mit Zwangsmaßnahmen zur Sterilisierung geschleppt werden“, berichtet Maisch.

Chirurgischer Eingriff, später Röntgenstrahlen

In der Diakonissen-Anstalt Hall hatte der Chirurg Dr. Wilhelm Dürr am 6. April 1934 „die Ermächtigung erhalten, die unter das Gesetz fallenden Frauen und Männer zu sterilisieren. Unterstützung erhielt er seit November 1937 durch den neu im Diak angestellten Gynäkologen Dr. med. Hellmut Teichmann, der künftig für die Sterilisation von Frauen zuständig war, während Dr. Dürr nun ausschließlich Männer operierte.“ In den ersten Jahren wurden die Menschen im Diakonissen-Krankenhaus unfruchtbar gemacht, indem ihnen durch einen chirurgischen Eingriff die Ei-, beziehungsweise Samenleiter unterbunden wurden. Später wurden aus Kostengründen Röntgenstrahlen verwendet. Diak-Leiter Pfarrer Wilhelm Breuning sprach in einem Brief vom 4. Oktober 1937 an das Württembergische Innenministeriums bei dieser Methode der Unfruchtbarmachung von „Röntgentherapie“.

Noch einmal 141 Frauen unfruchtbar gemacht

Eine Gesetzesänderung wurde am 26. Juni 1935 beschlossen. Auf Grundlage dieses geänderten Gesetzes wurden im Bezirk des Haller Gesundheitsamts bis 1943 noch 141 Frauen unfruchtbar gemacht. Insgesamt waren es im Bereich des Haller Gesundheitsamts zirka 346 Menschen, die von den Nazis verstümmelt wurden.
Für den Altkreis Crailsheim wurde die „genaue Anzahl der betroffenen Männer und Frauen noch nicht erhoben“, berichtet Crailsheims Stadtarchivar Folker Förtsch auf Nachfrage. Im Krankenhaus Crailsheim habe es aber „definitiv Zwangssterilisationen nach dem `Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses´ gegeben. Nach Schätzungen, die sich aus den Quoten anderer Landkreise errechnen lassen, müsse von mindestens 200 bis 300 Personen im Altkreis Crailsheim ausgegangen werden, so Förtsch. „Namentlich bekannt sind bisher knapp 20 Personen aus einem einzigen heutigen Crailsheimer Stadtteil, in dem ein Teil der einschlägigen Akten erhalten geblieben ist.“ Die Kreise Hall und Gaildorf zählten 1938 zusammengenommen knapp 52000 Einwohner. Im Landkreis Crailsheim lebten bei der Volkszählung 1939 mit rund 51500 Menschen fast genausoviele.

0,8 Prozent der Gesamtbevölkerung sterilisiert

Das Gesundheitsamt Mergentheim war zum Zeitpunkt des Todes von Frida Grüb für das Oberamt Gerabronn zuständig. Zum Oberamt Gerabronn gehörte auch die Gemeinde Obersteinach (Quelle: Staatshandbuch von 1936). Das verantwortliche Erbgesundheitsgericht müsste demnach dem Amtsgericht Langenburg angegliedert gewesen sein. Genaue Zahlen aus dem Zuständigkeitsbereich des Erbgesundheitsgerichts Langenburg liegen dem Autor nicht vor.
Im Bereich des Gesundheitsamts Hall wurden 0,8 Prozent der Gesamtbevölkerung sterilisiert, angezeigt wurden 4,5 Prozent. „Enorme Zahlen, die belegen, wie massiv die Rassenideologie in den Alltag der Bevölkerung eingriff“, fasst Halls Stadtarchivar Andreas Maisch zusammen. Eines der zahlreichen Opfer im heutigen Landkreis Schwäbisch Hall war Frida Grüb aus Obersteinach. Sie soll nicht vergessen werden.

Der Schreibtischtäter: Oberamtsarzt Dr. Friedrich Förstner

Der Oberamtsarzt Dr. Friedrich Förstner (geboren 1893 in Obergröningen), der die todbringende Sterilisierung von Frida Grüb angeordnet hatte, überlebte den Zweiten Weltkrieg. Von 1928 bis 1931 war Förstner Amtsarzt des Oberamts Gerabronn, von 1931 bis 1939 Amtsarzt und Leiter des Staatlichen Gesundheitsamts in Bad Mergentheim, ab 1936 auch Verwaltungsstellenleiter des dortigen Amts für Volksgesundheit.
Der NSDAP gehörte Förstner von 1933 bis 1945 an, der SA ab 1933. Von 1939 bis 1945 war er Amtsarzt und Leiter des Staatlichen Gesundheitsamts Esslingen/Neckar und Kreisamtsleiter des Rassenpolitischen Amts.

Mitglied des evangelischen Kirchengemeinderats Mergentheim

In Mergentheim wurde Förstner Mitglied des evangelischen Kirchengemeinderats, 1934 als Abgeordneter zum Württembergischen Landeskirchentags berufen. Kurz darauf ist er aus der Evangelischen Landeskirche ausgetreten. 1935 Beitritt zur Glaubensbewegung Deutsche Christen (DC), die den Nationalsozialisten nahestand. Den DC gehörte Förstner nach eigener Darstellung in seinem Entnazifizierungsverfahren bis 1939 an. Zu den DC sei er übergetreten, weil er „in dieser Bewegung zunächst eine Erneuerung des christlichen Glaubens im Sinne größerer Weitherzigkeit erwartete. Als er erkannte, dass diese Richtung religiösen Unsinn brachte, trat er aus“, schrieb Förstners Rechtsanwalt in einem Brief an die Spruchkammer Esslingen.

In Berufungsverhandlung nur noch „Mitläufer“

In der Spruchkammerverhandlung am 19. Januar 1948 wurde Förstner als Minderbelasteter (Stufe 3 von 5 Stufen eingruppiert). Er sollte 500 Reichsmark in Sachwerten in den Wiedergutmachungsfonds bezahlen. In der Berufungsverhandlung vom 28. Juni 1948 wurde er nur noch als Mitläufer (Stufe 4 von 5 Stufen) eingruppiert und musste eine Geldstrafe von 100 DM bezahlen.

Arztpraxis 1948 eröffnet

Bereits im Herbst 1948 eröffnete Friedrich Förstner wieder eine Arztpraxis. Im August 1949 wohnte er in Esslingen-Mettingen. Frida Grüb, die er zwangsweise sterilisieren ließ, lag seit dem 20. Januar 1935 in einem Grab des Friedhofs in Obersteinach. Das Grab existiert heute nicht mehr.

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