„Einzelhändler müssen Mindestabstand sicherstellen“ – Stadtverwaltung Crailsheim weist auf Einhaltung der Hygienevorschriften hin

Die Stadtverwaltung Crailsheim weist auf Einhaltung der Hygienevorgaben im Einzelhandel hin. In den vergangenen Tagen sind vermehrt Bürgerinnen und Bürger auf die Stadtverwaltung zugekommen und kritisierten die mangelhafte Einhaltung der Kontaktbeschränkungen im Einzelhandel.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Mindestabstand 1,5 Meter

Die Verwaltung fordert die Geschäfte daher eindringlich dazu auf, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die Vorgaben einzuhalten.
Die Stadtverwaltung Crailsheim ermahnt den Einzelhandel, die notwendigen Hygienevorgaben angesichts der Corona-Pandemie einzuhalten. So kam es vermehrt in den vergangenen Tagen zu Hinweisen aus der Bürgerschaft, dass insbesondere in Lebensmittelmärkten so viele Kunden gleichzeitig im Geschäft waren, dass der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Meter nicht mehr eingehalten werden konnte.

Pflicht zur Umsetzung der Hygieneregelungen

Der Koordinierungsstab der Stadt Crailsheim nimmt diese Beschwerden zum Anlass, den Crailsheimer Einzelhandel auf die Pflicht zur Umsetzung der Hygieneregelungen hinzuweisen. Hierbei bezieht sich die Verwaltung auf eine gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie des Ministeriums für Soziales und Integration. In dieser heißt es, dass die Anzahl der Kunden im Geschäft in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche so zu begrenzen ist, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden können.

Richtgröße: 20 Quadratmeter pro Person

Als Richtgröße für eine angemessene Anzahl von Kunden werden hierbei 20 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Person herangezogen. Zwar weisen die meisten Einzelhändler per Aushang auf die Einhaltung der Abstände hin, die Umsetzung dieser Regelung kontrollieren einige jedoch nicht. Darum fordert die Stadtverwaltung dazu auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diese werden durch die Ordnungsbehörden kontrolliert. Sollten dabei Missachtungen der Hygienerichtlinien festgestellt werden, behält sich die Stadt die Erhebung entsprechender Bußgelder vor.
Gleichzeitig sind auch die Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten, darauf zu achten, dass die Mindestabstände im Einzelhandel nicht bewusst unterschritten werden und weiterhin gegenseitig Rücksicht auf seine Mitmenschen genommen wird.

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