„Coronavirus: Viele Läden geschlossen“ – Stadt Crailsheim setzt verschärfte Vorgaben um

Die Stadtverwaltung hat am heutigen Mittwoch (18. März 2020) sämtliche Spiel-, Bolz- sowie Sportplätze abgesperrt. Alle Verwaltungsmitarbeiter wechseln in den Schichtbetrieb oder in das Home-Office. Der Koordinierungsstab hat strengere Regelungen für standesamtliche Hochzeiten sowie Bestattungen beschlossen. Zudem wurde der Definitionsbereich der systemrelevanten Berufe noch einmal erweitert.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Versammlungsverbot verschärft

Am Mittwoch (18.03.2020) ist eine neue Rechtsverordnung „CoronaVO“ in Baden-Württemberg in Kraft getreten. In dieser wird unter anderem die Schließung von zahlreichen Geschäften des Einzelhandels, die nicht für den täglichen Bedarf notwendig sind, sowie eine Verschärfung des Versammlungsverbotes angeordnet. Die Stadtverwaltung hat bereits in den Morgenstunden begonnen, diese Verordnung umzusetzen. Mitarbeiter des Baubetriebshofes haben sämtliche der mehr als 100 öffentlichen Spiel- und Bolzplätze sowie frei zugängliche Sportstätten abgesperrt und verriegelt.

Öffentliche Toiletten geschlossen

Auch Öffentliche Toilettenanlagen sind seit Mittwoch geschlossen. Der Gemeindevollzugsdienst überprüft stichprobenartig die Einhaltung der Untersagung des Einzelhandels und weist bei möglichen Verstößen auf die neue Rechtsgrundlage hin. Die Mitarbeiter stießen dabei überwiegend auf Verständnis bei den betroffenen Geschäftstreibenden.

Auch kritische Infrastruktur: Regierung und Verwaltung

Die neue Rechtsverordnung listet zudem weitere Berufe auf beziehungsweise konkretisiert einzelne Berufsfelder, die zur kritischen Infrastruktur gezählt werden, und bei denen dort tätige Eltern einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Zu den bereits bekannten werden demnach ab sofort auch Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden, das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe, Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz-Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie Bestatter gezählt.

Eltern müssen Bescheinigungen vorlegen

Unverändert bleiben die Grundvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung. Demnach müssen beide Erziehungsberechtigte, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sein. Arbeitet ein Erziehungsberechtigter im Bereich der kritischen Infrastruktur und ist der andere Erziehungsberichtigte aus zwingenden Gründen (z.B. schwere Erkrankung) nicht in der Lage die Betreuung zu übernehmen, kann nun ebenfalls die Notbetreuung durch die Stadt beansprucht werden. In diesem Fall ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes notwendig. Um die Betreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Eltern einen entsprechenden Nachweis ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im kritischen Infrastrukturbereich durch eine Arbeitgeberbescheinigung oder Bestätigung ihres Bereitschaftsleiters vorlegen.

Hochzeit nur noch im engsten Familienkreis

Ferner hat der Koordinierungsstab der Stadtverwaltung entschieden, dass standesamtliche Hochzeiten weiterhin stattfinden. Allerdings gelten hierfür nun strengere Regelungen. Demnach darf nur noch der engste Familienkreis teilnehmen, d.h. Verwandtschaft in gerader Linie. Die gleichen Vorgaben gelten für Beerdigungen, die bis auf weiteres nur noch im Freien durchgeführt werden dürfen.

Veranstaltungen bis 15. Juni 2020 untersagt

Veranstaltungen und Versammlungen sind grundsätzlich, egal in welcher Form oder Größe, bis zum 15. Juni 2020 untersagt. Davon betroffen sind sowohl die Gemeinderatssitzung in Crailsheim, als auch sämtlichen Ortschaftsratsitzungen, zu denen bereits eingeladen wurde.
Zudem hat der Koordinierungsstab beschlossen, dass die gesamte Stadtverwaltung ab dem kommenden Montag in den Schichtbetrieb, beziehungsweise ins Home-Office, wechselt. Dafür wurden die Arbeitszeitvorschriften entsprechend gelockert. Hierfür wird das Ziel, den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und das Risiko einer Infizierung der Belegschaft zu minimieren, weiter konsequent verfolgt.

Längere Wartezeiten

Für die Bevölkerung haben diese Änderungen keine Auswirkungen. Es bleibt weiterhin gewährleistet, dass während der regulären Öffnungszeiten die Stadtverwaltung erreichbar ist. Aufgrund des erhöhten Telefonaufkommens kann es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Alle wichtigen Informationen sowie die komplette Rechtsverordnung im Wortlaut finden Interessierte auf der Internetseite der Stadtverwaltung Crailsheim: www.crailsheim.de

   Sende Artikel als PDF   
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.