„Nur für Gutverdienende? Das Bauprojekt Bahnhofareal in Schwäbisch Hall – Teil 1 der vierteiligen Artikelreihe von Paul Michel

Das Bauprojekt Bahnhofareal in Schwäbisch Hall betrachtet Paul Michel in einer vierteiligen Artikelserie. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Fortsetzungsserie in voller Länge.

Von Paul Michel, Schwäbisch Hall, Teil 1

Intensive PR-Arbeit der Stadtverwaltung

Die Vermarktung der Fläche für das Bahnhofsareal in Schwäbisch Hall soll im Oktober 2019 starten, doch viele potentielle Bauherren begeistern sich nach Angaben des „Haller Tagblatts“ jetzt schon dafür. Das gesamte Bauprojekt umfasst aber weit mehr als den Bau neuer Wohnungen jenseits der Eisenbahngleise. Da gibt es das „Bahnhofsareal Nord“, die Fläche vor dem Bahnhofgebäude, die jetzt von Parkplätzen, Bushaltestellen und einigen im Verfall begriffenen Gebäuden belegt ist, einen Tunnel von der Steinbacher Straße ins „Bahnhofareal Süd“, eine Tiefgarage, die Verlegung von Bushaltestellen usw. Dank einer geschickten PR Arbeit der Stadt, hat die Bürgerschaft in Schwäbisch Hall vor allem das erfahren, was sie erfahren soll.

Nur schöner Schein?

Ich werde mir in einer Artikelserie das Bauprojekt Bahnhofareal näher ansehen und der Frage nachgehen, ob der schöne Schein, der von der Stadtverwaltung vermittelt wird, der Realität standhält.

Teil 1: „Stadtquartier Bahnhofareal“

Nur für Gutverdienende?

Folgt man den Veröffentlichungen der Stadt zum „Stadtquartier Bahnhofareal“, so wird das ein „Leuchtturmprojekt“. Den Stadtoberen muss man eine geschickte Öffentlichkeitsarbeit bescheinigen, wobei sich die Stadt auf gut gemachte Präsentationen des Tübinger Architekturbüros Gauggel stützen kann. In der Präsentation werden schöne Bilder von einem „kleinteilig entwickelten Quartier“ mit „öffentlichen lebendigen Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität“, verschiedene „Wohntypologien“ mit „privaten, aber öffentlich zugängigen Innenhöfen“ vorgestellt. Wer möchte da nicht wohnen?

Keine Chance für Menschen mit niedrigem Einkommen

Die Frage „Wer kann bzw. darf da wohnen? wird dabei nicht gestellt. Angesichts der Art der Vergabeprozedur und der Vergabekriterien kann es aber keinen Zweifel geben: Hier bestimmen die Gesetze des Marktes. Eindeutig im Vorteil ist, wer über viel Geld verfügt. All jene Menschen, die nicht über das nötige „Kleingeld“ verfügen, um eine oder sogar mehrere Eigentumswohnungen zu kaufen, haben eher schlechte Chancen, im „Stadtquartier Bahnhofareal“ eine Wohnung zu bekommen. Es ist wohl davon auszugehen, dass unter den vom „Haller Tagblatt“ vermeldeten 138 Interessenten für eines der „Ankerprojekte“ im „Bahnhofsareal Süd“ kein langzeitarbeitsloser Bezieher von Hartz IV, keine allein erziehende Verkäuferin von Kaufland oder Lidl und wohl auch kaum eine Erzieherin in einem der städtischen Kindergärten zu finden ist.

Wartelisten für bezahlbare Wohnungen sind lang

Wenn alles so bleibt wie geplant, wird es beim „Stadtquartier Bahnhofareal“ wohl so kommen wie bei den meisten bisherigen Baugebieten auf den Höhen rund um Schwäbisch Hall: Zugangsvoraussetzung ist ein gut bezahlter Arbeitsplatz und/ oder ein gut gefülltes Bankkonto. Für den Rest heißt es: Draußen bleiben! Es ist zwar bekannt, dass bei der Stadt und der GWG die Wartelisten für bezahlbare Wohnungen lang sind, dass viele Menschen mit niedrigem Einkommen in der Stadt Schwäbisch Hall keine Wohnung finden können. Dabei ist es durchaus möglich, dass auch Menschen mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit geschaffen wird, eine Wohnung im „Stadtquartier Bahnhofareal“ zu bekommen wird. Dazu müsste allerdings die Stadtverwaltung und die GWG eine Bereitschaft zeigen, das auch möglich zu machen.

Quote für bezahlbare Wohnungen? Fehlanzeige

In anderen Städten gibt es die Regelung, dass bei Neubauprojekten eine bestimmte Quote der Wohnungen für bezahlbaren Wohnraum verwendet wird. In München müssen mindestens 30 Prozent der Wohnungen in einem Neubauprojekt geförderte Wohnungen sein mit geringeren Mieten. In Reutlingen und auch in Crailsheim gibt es eine Auflage, dass bei Neubauprojekten 30 Prozent für bezahlbaren Wohnraum reserviert werden. Das wäre natürlich auch in Schwäbisch Hall möglich. OB Pelgrim und Baubürgermeister Klink lehnen jegliche städtische Vorgaben ab, wonach bei Neubaugebieten ein bestimmter Anteil für bezahlbaren Wohnraum reserviert ist.

Kaum Sozialwohnungen gebaut

Offenbar sind Pelgrim und Klink der Meinung, dass der Markt schon alles regelt. Was dabei rauskommt, wenn der Markt alles regelt, lässt sich erkennen, wenn man/frau mit dem Fahrrad durch die zahlreichen Neubaugebiete auf den Anhöhen rund um Schwäbisch Hall fährt. Bei dem neu geschaffenen Wohnraum fällt auf, dass es sich überwiegend um Einfamilienhäuschen und Eigentumswohnungen handelt. Soweit es überhaupt Mietwohnungen gibt, dann solche, die eher auf ein gut situiertes Klientel zugeschnitten sind. Sozialwohnungen scheinen hier kaum zu existieren. In den zahlreichen Baugebieten der letzten Jahre auf den Anhöhen rund um Schwäbisch Hall wurden offenbar so gut wie keine Sozialwohnungen gebaut.

Lieber Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing

Die Folgen kennen Menschen mit niedrigen Einkommen – die es ja auch in Schwäbisch Hall durchaus geben soll – zur Genüge. Sie finden sich auf Wartelisten der GWG wieder – ohne große Hoffnung, dass sie eine Wohnung bekommen werden. Die Stadtverwaltung mit OB Pelgrim könnte das durchaus wissen, wenn er wollte. Schließlich ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats der GWG. Das Problem ist allerdings, dass OB Pelgrim sich eher für Wirtschaftsförderung und Projekte interessiert, mit denen sich Stadtmarketing betreiben lässt. In Privatgesprächen soll Pelgrim sich dahingehend geäußert haben, dass das „Stadtquartier Bahnhofareal“ ein „Eliteprojekt“ ist. Nöte von Menschen mit niedrigen Einkommen, wie das Problem des Mangels an bezahlbarem Wohnraum, rangieren für Pelgrim in der Rubrik „Ferner liefen…“ Auf die Bürgeranfrage des Autors dieser Zeilen zum sozialen Wohnungsbau in Schwäbisch Hall wurde von der Verwaltung erst überhaupt nicht und dann erst nach mehrmaliger Nachfrage mit einer Schludrigkeit beantwortet, die schon fast als unverschämt zu bezeichnen ist. Auf die Frage, wie viele Wohnungen in den letzten Jahren aus der Sozialbindung herausgefallen sind, sagt Pelgrim: „Das ist der Stadt nicht bekannt.“ Eine Schande für den Aufsichtsratsvorsitzenden der GWG! Auf die Frage „Was sind die Pläne der GWG hinsichtlich der Schaffung zusätzlicher Sozialwohnungen“, antwortet der OB lakonisch: „Für die kommenden fünf Jahre gibt es keine abschließenden Planungen für den Mietwohnungsbau.“

Was tun?

Damit auch Menschen mit niedrigem Einkommen eine Chance bekommen, im „Bahnhofareal Süd“ eine Wohnung zu bekommen, ist es erforderlich, dass dort ein bestimmter Anteil der neu zu errichtenden Wohnungen für bezahlbaren Wohnraum reserviert wird. Angesichts der Tatsache, dass von Seiten der Stadt Schwäbisch Hall bisher skandalös wenig für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum getan wurde und somit ein deutlicher Nachholbedarf besteht, ist eine Quote von 50 Prozent für sozialen Wohnraum angemessen. Durch Beschluss der Verwaltung oder per Gemeinderatsbeschluss könnte hier die formalrechtliche Grundlage geschaffen werden.

GWG hat soziale und gemeinwirtschaftliche Verpflichtung

Die praktische Durchführung sollte der „Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft“ Schwäbisch Hall (GWG) obliegen, die als städtisches Tochterunternehmen eine soziale und gemeinwirtschaftliche Verpflichtung hat. Sie könnte die Hälfte der geplante „Blöcke“ im „Stadtquartier Bahnhofareal übernehmen. Dieser Teil würde dann selbstredend dem von der „Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH“ ((HGE) geplanten „Konzeptvergabeverfahren“ entzogen. Das würde allerdings den Prozess der Erstellung der entsprechenden Wohnungen sogar noch vereinfachen und beschleunigen.

Wohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen schaffen

Es gibt also durchaus einfache Wege im „Stadtquartier Bahnhofareal“ Wohnraum für Menschen mit niedrigen Einkommen zu schaffen. „Wo ein Wille ist, ist ein Weg“ sagt der Volksmund. Die Frage ist, ob bei OB Pelgrim, Baubürgermeister Klink und den Fraktionen des Gemeinderats ein Wille vorhanden ist.

(Fortsetzung folgt)

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