„Eiserne Besen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)“ – Kommentar von Adelheid Gruber vom Freundeskreis Alassa

Vor einem knappen Jahr wurden die Schlagzeilen beherrscht von einem so genannten „Skandal“ im BAMF, Außenstelle Bremen. Nun, nach weitgehender „Aufarbeitung“, zerfällt der angebliche „Skandal“ zu einem Häufchen Staub.

Kommentar von Adelheid Gruber vom Freundeskreis Alassa

Grade mal 28 Bescheide wurden geändert

Was war geschehen? Eine Außenstelle des BAMF nutzte offenbar den Spielraum der gesetzlichen Möglichkeiten, prüfte die Anträge von Geflüchteten gewissenhaft und gewährte ihnen im Falle von Bedrohung und Verfolgung in ihrem Heimatland hier in Deutschland Asyl – nichts Ungesetzliches, aber ganz und gar nicht im Sinne der Scharfmacher in CDU, CSU und AfD. Sie benötigten einen Skandal, um ihre Pläne von der Festung Europa salonfähig zu machen. Also wurde skandalisiert: dass die Leiterin der Außenstelle mit einem jesidischen Anwalt persönlich befreundet war (!) habe angeblich zu einer kriminellen „Anti-Abschiebeindustrie“ geführt. Es wurde eine 38-köpfige „Ermittlungsgruppe Antrag“ gebildet, die alle Register zog: Telefone abhörte, Büros durchsuchte, Computer beschlagnahmte. Als Krönung wurde die damalige Leiterin des BAMF, Jutta Cordt abgesetzt und durch den CSU-Mann Sommer ersetzt. Die groß angekündigte „Überprüfung“ von über 13.000 positiven Asylbescheiden ergab – nichts als leere Luft. Grade mal 28 Bescheide wurden geändert, bei inzwischen sechs davon hielt die Abänderung einer gerichtlichen Überprüfung aber nicht stand.

Neuester Coup der „Abschiebe-Liga“

Demgegenüber steht jedoch, dass ein Drittel der Ablehnungsbescheide von Gerichten kassiert werden. Und das sind nur die, wo die Geflüchteten Widersprüche gegen ihre Bescheide erhoben. Das aber interessiert Sommer und seine Parteifreunde nicht – im Gegenteil: weiterhin werden Gesetze verschärft, immer mit einer aufgebauschten Drohkulisse einer „ungebremsten Asylflut“. Neuester Coup der „Abschiebe-Liga“: Jeder, der Geflüchtete über ihre Rechte aufklärt, der ihnen beisteht, der sich gegen unmenschliche Abschiebungen stellt, Kirchenasyl gewährt oder ehrenamtlich Beratung anbietet, gerät nun ins Schussfeld, wird kriminalisiert. Den Flüchtlingsräten droht der Entzug der Gemeinnützigkeit – es wird ein politisches Klima erzeugt, in dem sich keiner mehr trauen soll, einem Geflüchteten auch nur den Hauch von Verständnis und Hilfe entgegenzubringen, geschweige denn, sich mit den Geflüchteten gemeinsam für demokratische Rechte und gegen Fluchtgründe zu engagieren.

Europas Grenzen: waffenstarrende Todeszonen

Die gesamte demokratische Bleiberechtsbewegung ist im Visier der Scharfmacher: strafbar machen soll sich künftig – so Sommer – jeder, der sich anmaßt, „generell gegen Abschiebungen“ zu sein. Strafbar wird also Humanität und vor allem praktische Solidarität. Während Europas Grenzen unter den sich immer weiter nach rechts entwickelnden Regierungen zu waffenstarrenden Todeszonen gemacht werden, sollen gleichzeitig alle Stimmen zum Schweigen gebracht werden, die diese Entwicklung anprangern, die sich für Menschenrechte einsetzen, die auf die elenden Zustände in Ankerzentren, in den libyschen Foltergefängnissen und nicht zuletzt die politischen Zustände in den Herkunftsländern aufmerksam machen und ganz einfach praktisch solidarisch sind.

Hier noch eine Online-Petition, die wir für unterstützenswert halten:

https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-zunehmende-kriminalisierung-des-kirchenasyls

 Pressemitteilung des Freundeskreises Alassa&Friends vom 10. April 2019:

BAMF verhöhnt Schutzbedürftige – Bearbeitung des Asylantrags von Yolande Fleur abgelehnt – Abschiebung nach Italien angeordnet

Am 11.2.19 reiste Yolande Fleur nach Deutschland ein. Sie ist die Frau des bundesweit bekannten demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M. Beide zusammen flohen sie mit ihrem damals einjährigen Sohn Ende 2014 aus Kamerun. Dort wurden sie von Sicherheitskräften des König des Bamoun-Stammes, der eng mit dem dort herrschenden Regime verbunden ist, verfolgt und mit dem Leben bedroht. Weil Fleur Christin und Alassa Moslem ist, sollten sie kein Paar sein. Sie wurde mehrmals mit dem Messer bedroht und als sie im im 3. Monat schwanger war, angeschossen. Eine Zukunft für die Familie in Kamerun war nicht möglich. Auf der Flucht wurden sie in Lybien voneinander getrennt. Fleur gelang es, auf ein Boot nach Italien zu kommen. Das Boot kenterte. 160 der 185 Passagiere ertranken. Dabei war auch ihr kleiner Sohn Juan Darel.

Misshandlung und sexuelle Gewalt

Sie wird gerettet und zurück nach Libyen in ein Gefängnis verfrachtet. Dort sind Misshandlung und sexuelle Gewalt an der Tagesordnung. Als sie sich wehrt, wird sie vom Dach des Gefängnisses gestoßen und bricht sich den Knöchel. Der Bruch wird nicht versorgt. Nach drei Monaten gelingt ihr gemeinsam mit anderen Frauen der Ausbruch aus dem Gefängnis und die Flucht nach Italien. In Italien kommt sie letztlich in eine Einrichtung, die angeblich für traumatisierte Flüchtlinge da sein soll. Jedoch erfährt sie bis auf die Gabe von Schmerzmitteln keinerlei medizinische Versorgung oder Hilfe. Sie stellt einen Asylantrag, der zwei Jahre nicht bearbeitet wird. Es kommt zu keiner Anhörung oder ähnlichem. Im Februar diesen Jahres hält sie es nicht mehr aus und entscheidet sich zu ihrem Mann nach Deutschland zu gehen. Über 2 Jahre waren sie voneinander getrennt. Am 11.2.2019 stellt Fleur Asylantrag in Deutschland. Eindeutig liegt hier eine besondere Schutzbedürftigkeit aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung vor. Über drei Termine geht die Anhörung beim BAMF. Fleur legt genau dar warum sie weder zurück nach Kamerun noch nach Italien gehen kann.

Abschiebung angeordnet

Am 9.4.2019 nun der Blitzentscheid des BAMF: die Bearbeitung des Asylantrags in Deutschland wird abgelehnt, die Abschiebung angeordnet. Was dann kommt liest sich wie Spott und Hohn. Auf 25 Seiten wird dreist behauptet dass in Italien die Bedingungen für Flüchtlinge völlig in Ordnung wären. So sei es ein zumutbarer Zeitraum über 2 Jahre auf ein Asylverfahren zu warten. Es sei davon auszugehen dass in Italien die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention sicher gestellt sei und es gäbe keine systemischen Mängel, die die Sicherheitsvermutung widerlegen würden. Ein Zugang zum Asylverfahren wie auch zu materieller und medizinischer Versorgung sowie zur juristischer Unterstützung sei gewährleistet.

Kaltblütige Rechtsentwicklung

Frech und mutwillig geht das BAMF, das dem Innenministerium und damit Seehofer untersteht, einfach über die sich verschärfenden Entwicklungen im Asylrecht unter Salvini in Italien und die konkreten Erfahrungen von Fleur, aber auch Tausenden anderen Flüchtlingen sowie wachsenden Widerstand dagegen, hinweg. Diese Entscheidung unterstreicht einmal mehr die kaltblütige Rechtsentwicklung der Regierung und ihrer Institutionen. Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreises: „Es ist unverantwortlich, Frauen, die derart traumatisiert sind wie Fleur – durch die Erlebnisse in ihrer Heimat, durch die Flucht selbst, den Tod ihres Kindes und durch die fortgesetzten und systematischen sexuellen Misshandlungen und Gewalterlebnisse im libyschen Gefängnis – keinerlei psychologische Behandlung zukommen zu lassen. Diese Frauen werden an Leib und Seele gebrochen und für ihr Leben geschädigt. Italien ist offenkundig nicht willens, auch nur das mindeste für diese Frauen zu tun. Wie unmenschlich können die Entscheidungen des BAMF eigentlich noch werden? Das ist eines zivilisierten Landes unwürdig!“

Bleiberecht von Alassa und Fleur

Der Freundeskreis Alassa&Friends protestiert gegen diese ungeheuerlich kaltblütige Entscheidung. Er kämpft entschlossen für das Bleiberecht von Alassa und Fleur, für demokratische Rechte und Freiheiten der Flüchtlinge und gegen die weitere Verschärfung der Asylgesetze. Weitere juristische und politische Maßnahmen werden derzeit eingeleitet.

Freundeskreis Alassa & friends – openpetition.de/alassa

Spenden über: „Solidarität International e.V.“, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Alassa“

E-Mail: freundeskreis-alassa@gmx.de

 

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