„Die Städte haben die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit“ – Deutscher Städtetag über das BGH-Urteil zum Stadtblatt Crailsheim

„Die Städte haben die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit. Nur so können sie der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger nach Transparenz der Arbeit von Verwaltungen gerecht werden und den Dialog über die Politik der Städte ermöglichen“, schreibt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages in einer Stellungnahme über das  BGH-Urteil zum Crailsheimer Stadtblatt. 

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

Urteil gründlich prüfen

Dieses Anliegen stellt auch der Bundesgerichtshof nicht in Frage. Das Urteil betrifft konkret nur das kostenlose Stadtblatt der Stadt Crailsheim. Um mögliche Auswirkungen auf Publikationen anderer Städte genauer beurteilen zu können, werden wir das Urteil gründlich prüfen, wenn es im Wortlaut vorliegt.

Informationsauftrag der Kommunen

Für den Deutschen Städtetag gilt grundsätzlich: Amtsblätter mit redaktionellen Teilen sind eines von mehreren Mitteln, um den Informationsauftrag der Kommunen zu erfüllen. Uns ist bewusst, dass kommunale Berichte dabei auch Grenzen beachten müssen. Jede Stadt muss allerdings selbst entscheiden können, ob sie in Amtsblättern auch mit redaktionell aufbereiteten Texten und Fotos informiert oder sich auf die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen beschränkt.

Herausragende Bedeutung der unabhängigen Presse

Die Städte sind sich der herausragenden Bedeutung der unabhängigen Presse für die Information und Willensbildung der Menschen bewusst. Sie haben kein Interesse daran, durch eigene publizistische Tätigkeit in einen Wettbewerb mit Tageszeitungen zu treten. Diese Auffassung vertreten wir als Spitzenverband der Städte in großem Einklang mit unseren Mitgliedsstädten schon seit vielen Jahren.“

Weitere Informationen im Internet zum Deutschen Städtetag:

http://www.staedtetag.de/wirueberuns/aufgaben/index.html

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