„Gegen Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt“ – Widerspruchsführer verlangt Bürgerentscheid zum umstrittenen Standort des geplanten Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst

Einen Widerspruch hat Ralf Garmatter heute (Freitag, 21. Oktober 2016) bei der Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst persönlich abgegeben. Der Unterzeichner will damit einen Bürgerentscheid zum umstrittenen Standort des geplanten Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst erwirken. Der Widerspruch richtet sich gegen den Ablehnungsbescheid der Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst mit Datum vom 23. September 2016, zugestellt an die drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens am 24. September 2016. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Widerspruch in voller Länge.

Von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst

Bürgerbegehren zum Standort des geplanten Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst – Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst und des Gemeinderats der Stadt Kirchberg/Jagst,
der Gemeinderat Kirchberg hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2016 das Bürgerbegehren über die Standortfrage des geplanten Feuerwehrmagazins als unzulässig abgelehnt. Der Ablehnungsbescheid wurde von Bürgermeister Stefan Ohr erst Ende September 2016 verschickt.
Dieser Ablehnungsentscheidung widerspricht der Unterzeichner dieses Schreibens fristgerecht. Er hält das Bürgerbegehren für zulässig. Der Unterzeichner verlangt deshalb einen Bürgerentscheid zur Standortfrage des neuen Feuerwehrmagazins wie im Bürgerbegehren detailliert beschrieben.

Begründung:

1. Eine Verfristung ist nicht eingetreten. Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinderat im April 2016. Das Bürgerbegehren mit Unterschriftenliste wurde der Stadt Kirchberg/Jagst im Juni 2016 überreicht – innerhalb der Drei-Monatsfrist.

2. Den 28. September 2015 als Stichtag für die Drei-Monatsfrist anzunehmen, geht unter anderem auch deshalb fehl, da dem Gemeinderat zu diesem Zeitpunkt nicht alle notwendigen Informationen und nicht alle relevanten Kosten für das Feuerwehrmagazin zur Verfügung standen. Dies gilt unter anderem für das von Bürgermeister Stefan Ohr acht Monate lang verheimlichte Baugrundgutachten. Dies führte dann zu einer Kostensteigerung von 200.000 Euro.

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