„Glyphosat: EU-Behörde für Neuzulassung trotz Krebsrisiko“ – Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen)

Zur Empfehlung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, einer Neuzulassung des Pflanzengifts Glyphosat zuzustimmen, gibt Harald Ebner, Pestizid-Experte der Grünen Bundestagsfraktion eine Erklärung ab. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht das Schreiben in voller Länge.

Kommentar von Harald Ebner, Pestizid-Experte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Krebserregende Wirkung des Pflanzengifts bestätigt

Es ist ein schwerer Fehler der EFSA, sich auf die mangelhafte und industrienahe Vorarbeit des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu stützen. Die EU-Behörde hätte die inzwischen umfangreiche, detaillierte und berechtigte Kritik am BfR-Glyphosat-Bericht aufgreifen müssen. Zumal selbst das BfR in seinem jüngsten Bericht eindeutig die krebserregende Wirkung des Pflanzengifts bestätigt – ohne daraus Konsequenzen zu ziehen. Angesichts schwerwiegender Warnungen von Experten darf Glyphosat auf keinen Fall für weitere zehn Jahre neu zugelassen werden.

Kritik angemessen berücksichtigen

Jetzt ist es an den EU-Mitgliedsstaaten, allen voran an der deutschen Bundesregierung, die den mangelhaften Glyphosat-Risikobericht zu verantworten hat, die Empfehlung aus Parma als untauglich zurückzuweisen und eine gründliche Neubearbeitung von der EFSA zu fordern. Die EU-Regierungen müssen die umfangreiche Kritik aus allen Richtungen am BfR-Bericht angemessen berücksichtigen. Diese Kritik ist fundiert, detailliert und liegt gut dokumentiert vor. Notfalls sollte die EU-Kommission eine unabhängige Expertenkommission einberufen.

Falsches Signal

Vollkommen unbegreiflich ist, warum die EFSA in der aktuellen Situation auch noch vorschlägt, die zulässige tägliche Glyphosat-Aufnahmemenge um zwei Drittel zu erhöhen. Auch diese Idee stammt von den deutschen Risikobewertern. Aber wenigstens dieses vollkommen falsche Signal hätte die EFSA jetzt nicht auch noch setzen müssen. Ich habe den Eindruck, hier sollen mal wieder „vorsorglich“ Grenzwerte angepasst werden, bevor sie womöglich erreicht oder überschritten werden.

Hoffen auf die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

Mit ihrer jetzigen Einschätzung brüskiert die EU-Behörde auch die WHO-Krebsagentur IARC, die Glyphosat im März als „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ eingestuft hatte. Ich  zähle jetzt darauf, dass die Europäische Chemikalienagentur ECHA unbeirrt von der Empfehlung der Einschätzung der IARC folgt. Dann darf Glyphosat als Pestizid ohnehin nicht mehr zugelassen werden.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

Gentechnik-Anbauverbote: Schmidt bleibt stur

Zur Beratung des Bundesrats-Gesetzentwurfs für Gentechnik-Anbauverbote im Bundeskabinett und den Äußerungen von Agrarminister Schmidt zu diesem Thema erklärt Harald Ebner, MdB, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Minister Schmidt bleibt beim Thema Gentechnik-Anbauverbote unbelehrbar. Um jeden Preis will er die Verantwortung für die Verbote an die Bundesländer abschieben. Außer Schmidt will das aber fast niemand: Die Länder nicht, die SPD nicht, selbst seine eigene CSU nicht. Der Minister meint, die Länder wollten die Verantwortung dem Bund „zuschieben“. Da gehört sie allerdings auch hin. Die Bundesregierung ist schließlich maßgeblich schuld daran, dass die EU-Zulassung des Genmais 1507 nicht verhindert wurde.

Schmidts Behauptung, ein „pauschales“ bundesweites Verbot sei mit EU-Recht nicht vereinbar, ist gezielte Desinformation. Ein pauschales Gentechnik-Verbot ist tatsächlich nicht möglich, sondern muss für jede zugelassene Pflanze einzeln ausgesprochen und begründet werden. Gegen ein bundesweites Verbot spricht allerdings rein gar nichts. Im Gegenteil. Fast alle anderen EU-Staaten regeln das selbstverständlich auf nationaler Ebene. Und auch die Mehrzahl der Rechtsgutachten sieht eine größere Rechtssicherheit bei einer Lösung auf Bundesebene. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, um unsere Gentechnikfreiheit dauerhaft zu sichern. Es sieht so aus, als müssten wir die ohne den zuständigen Minister hinbekommen.

Dass die Agrarkonzerne zunächst darauf verzichtet haben, ihre Anbau-Anträge durchzudrücken, ist kein Verdienst von Christian Schmidt, sondern ein großer Erfolg für die Menschen in Europa, die keine Gentechnik auf ihren Äckern wollen. Die Konzerne sind übrigens gar keiner „Aufforderung nachgekommen“, wie Schmidt behauptet – sie haben lediglich die Widerspruchsfrist verstreichen lassen. Das zeigt deutlich, dass sie ihre Pläne für Europa noch längst nicht aufgegeben haben. Mit diesem „Vorerst“-Verzicht ist noch kein Ziel erreicht.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

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