„Viele zusätzliche Angebote für die Schüler“ – Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Crailsheim

In Crailsheim bieten alle Grundschulen eine Ganztagsbetreuung nach den gesetzlichen Vorgaben an. Darüber hinaus sorgt die Stadt für zusätzliche Betreuungszeiten. Die Schulen ziehen nach dem ersten Halbjahr ein überwiegend positives Resümee. Und auch überregional findet das Crailsheimer Modell Beachtung.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Neue Freunde kennenlernen

„Die Kinder fühlen sich wohl. Sie lernen neue Freunde aus Parallelklassen kennen, denn sie verbringen mehr Zeit miteinander beim Spielen, beim Mittagessen, beim Hausaufgabenmachen“, so das Fazit von Ute Nettlau, Rektorin der Geschwister-Scholl-Schule. Außerdem könne die Schule durch den Ganztagsbetrieb nun viele zusätzliche Angebote für die Schüler machen, die es vorher nicht gab, unterstreicht Christa Berner, Schulleiterin der Grundschule Altenmünster-Onolzheim, diese Aussage.

Schulpflicht auch bei Ganztagsangebot

Zum Schuljahr 2014/2015 haben alle Crailsheimer Grundschulen auf das Modell der gesetzlichen Ganztagsbetreuung an vier Tagen mit je acht Stunden umgestellt. Für die angemeldeten Kinder erstreckt sich die Schulpflicht damit nicht nur auf den Unterricht, sondern auch auf das Ganztagsangebot. Die Anmeldung eines Kindes zur Ganztagsgrundschule ist für mindestens ein Schuljahr verbindlich. Jedes Schuljahr kann aufs Neue entschieden werden, ob das Kind am Ganztagsbetrieb teilnimmt.
Sigrun Lutz-Sigg, Schulleiterin der Förderschule Käthe-Kollwitz-Schule, vermisst, wie viele Schulleiter, die nötige Flexibilität der Ganztagsbetreuung in der jetzigen Form: „Das Ganz-oder-Gar-nicht-Prinzip kommt den besonderen Bedürfnissen unserer Schülerschaft nicht entgegen.“ Dem können sich auch viele Eltern anderer Schulen anschließen. Der Wunsch nach mehr Flexibilität ist nach wie vor da und wurde auch bereits mehrfach, unter anderem von Elternvertretern, an die zuständigen Stellen in Stuttgart herangetragen.
Die Akzeptanz der Verbindlichkeit des Angebots seitens der Eltern sei jedoch größer geworden, so die Beobachtung von Manfred Koch, Schulleiter der Eichendorffschule. Die Eltern würden sehen, dass ihre Kinder durch die Angebote im Ganztagsbetrieb besser gefördert werden können.

Keine Schulpflicht während der Mittagspause

Ausnahme von der Schulpflicht ist das sogenannte Mittagsband. In dieser Zeit können die Kinder selbst entscheiden, ob sie zum Essen nach Hause gehen oder sich zum Mittagessen in der Schule anmelden. Am Mittagessen können auch die Kinder teilnehmen, die nicht in der Ganztagsbetreuung angemeldet sind. Hier sind erste Auswirkungen der neuen Regelung spürbar. Die Tendenz der Teilnahme am Mittagessen ist steigend. „An der Astrid-Lindgren-Schule hat sich die Essenszahl verdoppelt“, meint Ursel Omidi Tabalvandani, Schulleiterin der Astrid-Lindgren-Schule.

Randzeitenbetreuung zusätzlich möglich

Ergänzt wird das Betreuungsangebot noch vor und nach dem Ganztag durch die sogenannten Randzeiten. Die Anmeldung für die Randzeiten ist ebenfalls für ein Schuljahr verbindlich. Die Betreuung während des Mittagsbands sowie während des gesamten Ganztagsbetriebs und der Randzeiten ist entgeltfrei. Nur das Mittagessen selbst ist kostenpflichtig.

Crailsheimer Modell macht Schule

Auch andere Kommunen orientieren sich bereits an dem Crailsheimer Konzept. Eine Beratung durch die Stadtverwaltung wird gerne in Anspruch genommen. Und auch das Kultusministerium initiierte kürzlich ein Treffen, bei dem über die Umsetzung der Regelungen in der Praxis diskutiert wurde. Geladen waren Vertreter der Kooperationspartner aus ganz Baden-Württemberg, des Landeselternbeirats sowie Vertreter der Schulen. Von insgesamt zehn Schulleitern waren drei aus Crailsheim und durften ihre Erfahrungen einbringen.

Freistellungen vom Ganztagsbetrieb möglich

Eine häufig gestellte Frage der Eltern ist, ob in Ausnahmefällen eine Befreiung vom Ganztagsbetrieb erfolgen kann. Hier kann die Schulleitung entscheiden, ob ein Kind wegen eines wichtigen Grundes vom Ganztagsbetrieb freigestellt wird. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel ein Arzttermin sein. Oft sind Kinder in einem Verein, in der Musikschule oder in der Kirche tätig und die damit verbundenen Termine fallen in die Zeit des Ganztagsangebots. Die Schulleitung kann hier ebenfalls entscheiden, ob das Kind regelmäßig vom Ganztagsbetrieb freigestellt werden kann.

Abwechslung geboten

Die Ganztagsbetreuung selbst bietet ebenso viele Freizeitaktivitäten für die Schüler. Durch die Rhythmisierung des Schulalltags sind Unterrichtsphasen, Bewegungs- und Aktivpausen, Ruhepausen, Betreuungsangebote sowie Hausaufgaben- und Lernzeiten aufeinander abgestimmt. Das Konzept der Rhythmisierung soll Schulen den Raum geben, auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einzugehen. „Die Rhythmisierung des Tagesablaufs soll im nächsten Schuljahr noch mehr vorangebracht werden“, so Schulleiter Manfred Koch. „Es soll zum Beispiel nach dem Mittagessen und vor der Hausaufgabenzeit eine Bewegungszeit eingebaut werden. Das kommt dem Bewegungsdrang der Kinder entgegen.“

Räumliche Situation wird weiter verbessert

Die räumliche Situation, insbesondere Rückzugsmöglichkeiten, Ruheräume und Essensbereiche, müssten noch an den Bedarf der Ganztagsbetreuung angepasst werden, sind sich die Schulleiterin der Reußenbergschule, Johanna Ruckdäschel und die Konrektorin der Leonhard-Sachs-Schule, Romi Seebohm-Mitsch, einig. Diese und weitere Schulen bekamen von der Stadtverwaltung bereits den Auftrag, Konzeptionen zur Umstrukturierung ihrer Schulhäuser mit den Schulgremien zu erarbeiten und der Verwaltung Vorschläge zu unterbreiten. Erst kürzlich wurde im Gemeinderat über das Raumprogramm und den Standort des neuen Kindergartens in Altenmünster beschlossen. In diesem Zuge soll auch eine Mensa gebaut werden, die vom Kindergarten ebenso genutzt werden kann wie von der Schule. „Wir freuen uns sehr auf die neuen Räume und sind dankbar, dass die Stadt auch die ehemaligen Horträume an der Schule für den Ganztagsbetrieb aufrüstet“, so Schulleiterin Christa Berner.

Broschüre zum Download

„Alle Informationen zur gesetzlichen Ganztagsbetreuung an Grundschulen wurden von der Stadtverwaltung in einer Richtlinienbroschüre zusammengefasst“, so Mona Schneider, Sachgebietsleiterin für Allgemeine Schulen. Die Broschüre diene nicht nur als Entscheidungshilfe für die Eltern, sondern stelle auch die Rahmenbedingungen der Crailsheimer Ganztagsbetreuung an Grundschulen dar. Die Broschüre kann auf der Homepage unter http://www.crailsheim.de/1572.0.html abgerufen werden.

Weitere Informationen und Kontakt:

Für Fragen zur Organisation der Randzeiten und des Mittagessens ist die Stadtverwaltung, Fachbereich Bildung und Familie, zuständig. Unter Telefon 07951-4031214 oder 07951-4031215 und per E-Mail unter bildungundfamilie@crailsheim.de beantwortet die Stadtverwaltung gerne die Fragen von Eltern – auch allgemein zur Ganztagsbetreuung.

Pädagogisches Konzept:

Fragen zum pädagogischen Konzept, zu Kooperationen mit außerschulischen Partnern, zum pädagogischen Inhalt der Randzeiten und zu den Zeiten des Ganztagsbetriebs beantworten die Schulen. Adressen und Telefonnummern der Schulen sowie weitere Infos finden Sie auf der Internetseite http://www.crailsheim.de/2796.0.html.

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