„DGB: 570 Menschen im Hohenlohekreis sind arm trotz Arbeit“ – Gewerkschaften fordern gesetzlichen Mindestlohn ohne Ausnahmen

„Im Hohenlohekreis arbeitet beinahe jeder dritte erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger und benötigt aber zusätzlich ergänzende Leistungen“, kritisiert der DGB-Kreisverbandsvorsitzende Ernst Kern. Von 1.834 Hartz-IV-Empfängern im erwerbsfähigen Alter seien 570 (31,1 Prozent) gleichzeitig berufstätig.

Vom DGB, Region Nordwürttemberg

31,1 Prozent müssen trotz Arbeit Hartz IV beantragen

Ihr Lohn ist so niedrig, dass sie trotz Arbeit Hartz IV beantragen müssen. Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge verdienen in Baden-Württemberg neun Prozent aller Beschäftigten weniger als 8,50 Euro in der Stunde.

Appell an Bundestagsabgeordnete: Gegen Ausnahmen vom Mindestlohn stimmen

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bringt am Mittwoch (2. April 2014) das von der großen Koalition angekündigte Gesetz über einen staatlichen Mindestlohn ab dem Jahr 2015 in Höhe von 8,50 Euro in das Bundeskabinett ein. Ernst Kern wendet sich deshalb an die Bundestagsabgeordneten des Landkreises und warnt davor, „im Bundestag für Ausnahmen vom Mindestlohn für bestimmte Personengruppen oder Branchen ihre Hand zu heben“.

Geplanter Mindestlohn sollte scharf kontrolliert werden

Ein aktuelles Rechtsgutachten von Professor Andreas Fischer-Lescano im Auftrag des DGB kommt zu dem Schluss, dass “Mindestlohnausnahmen nur gerechtfertigt sind“, wenn „sie sich auf Praktikanten, Auszubildende und Ehrenamtliche beziehen“. Die Gewerkschaften machen sich dafür stark, dass auch Berufsanfänger, junge Menschen, Saisonarbeiter, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn profitieren können. Nach Meinung des DGB-Kreisverbandes sollte der geplante Mindestlohn scharf kontrolliert werden: „Mit der Einführung des neuen Gesetzes muss zudem das Kontrollpersonal beim Zoll deutlich aufgestockt werden“, verlangt der DGB.

Weitere Informationen und Kontakt:

Silvia Wagner, DGB Region Nordwürttemberg, Haller Straße 37, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon:  0791/950 290

Fax:  0791/950 29 – 32

Internet:

http://www.nordwuerttemberg.dgb.de

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