„Kein Millionengeschenk an die LBBW“ – Fraktionsgemeinschaft fordert Bürgerentscheid in Stuttgart

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und Linke im Stuttgarter Gemeinderat will kein Millionengeschenk an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Deshalb initiert die Fraktionsgemeinschaft einen Bürgerentscheid. Dazu sind etwa 20.000 Unterschriften von StuttgarterInnen erforderlich. Diese müssen spätestens am 3. Januar 2013 im Stuttgarter Rathaus vorliegen.

Initiiert von der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE im Stuttgarter Gemeinderat

Unterschriftenlisten-Download: www.lbbw-buergerbegehren.de Listen zügig abgeben. Nicht faxen.

Bürgerentscheid:

Wir beantragen gemäß § 21 Abs. 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg einen Bürgerentscheid zu folgender Frage: Sind Sie dafür, den Beschluss des Gemeinderats der Stadt Stuttgart vom 22.11.2012 aufzuheben, an der vorgesehenen Erhöhung des Stammkapitals/der Kapitalrücklage der LBBW von rund 3,230 Milliarden Euro entsprechend der Beteiligungsquote der Stadt Stuttgart von 18,932 Prozent teilzunehmen, dazu von der Stadt Stuttgart der LBBW gewährte stille Einlagen im Gesamtbetrag von bis zu 611.608.929,85 Euro in hartes Kernkapital umzuwandeln, und hierdurch auf offene Zinsen in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro zu verzichten?

Begründung:

Falls die Bürgerschaft sich für die Aufhebung ausspricht, bleiben die stillen Einlagen der Landeshauptstadt Stuttgart an der LBBW i.H.v. bis zu ca. 611,61 Millionen Euro bestehen und werden nicht in Kernkapital umgewandelt. Der Anteil der Stadt Stuttgart an der Erhöhung des Kernkapitals der LBBW müsste dann von den anderen Trägern der LBBW (Land Baden-Württemberg und Sparkassenverband Baden-Württemberg) übernommen werden. Dies könnte möglicherweise dazu führen, dass die Kernkapitalerhöhung insgesamt nicht zustande kommt, und dass die LBBW dies durch einen Abbau der risikogewichteten Aktiva (RWA) kompensieren müsste. Auf der anderen Seite hätte eine Nichtteilnahme der Stadt Stuttgart zur Folge, dass die auf die stillen Einlagen entfallenden Zinsnachholungsansprüche der Stadt Stuttgart nicht untergehen würden, und sie weiterhin einen Anspruch gegen die LBBW auf Zinsen für die Jahre 2009-2011 i.H.v. ca. 70 bis 80 Millionen Euro hätte. Außerdem wird durch die Aufhebung des Gemeinderatsbeschluss vermieden, dass sich die Stadt mit ca. 611.61 Millionen Euro dauerhaft an die LBBW bindet.

Kostendeckung:

Durch die vom Bürgerbegehren beantragte Maßnahme entstehen keine Kosten. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart selbst geht davon aus, dass die Stadt durch die Nicht-Wandlung bis 2017 mindestens 65 Millionen Euro höhere Einnahme hätte. (vgl. GRDrs. 525/2012, Seite 13). Darüber hinaus könnte perspektivisch die nicht gewandelten Stilleneinlagen gekündigt werden und ca. 611 Millionen Euro stunden damit der Finanzierung ökologischer und sozialer Projekte zu Verfügung.

Unterschriftenliste schnell abgeben.

Bitte lesbar schreiben! Unterschreiben dürfen nur BürgerInnen, deren erster Wohnsitz Stuttgart ist, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die zur Kommunalwahl berechtigt sind.

Weitere Informationen und Kontakt:

Initiiert von der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711 / 216 – 1526, Vertrauenspersonen: Thomas Adler, Maria-Lina Kotelmann, Hannes Rockenbauch, Gangolf Stocker

Abgabe (auch nur teilweise) ausgefüllter und Abholung neuer Unterschriften-Listen: Rathaus, EG, Raum 15, geöffnet Mo – Mi 10 – 12h und 14 – 17h; Do – Fr 10 – 12h

Unterschriftenlisten-Download:

www.lbbw-buergerbegehren.de

Listen bitte immer zügig abgeben! Bitte nicht faxen!

 

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