„Das Remstal ist keine Idylle für Migranten“ – Am Montag beginnt in Stuttgart ein Prozess wegen rechtsextrem-motiviertem Brandanschlag in Winterbach

Das Remstal ist keine Idylle für Migranten. Morgen, Montag, 16. Januar 2012, um 9 Uhr beginnt vor der 3. Großen Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts ein Prozess gegen zwei 21 und 22 Jahre alte Männer, die mutmaßlich der rechten Szene angehören – und in Winterbach bei Schorndorf eine Gartenlaube anzündeten, in denen türkischstämmige Jugendliche vor ihnen Schutz suchten. Das Dorf reagierte geschockt und solidarisiert sich mit den Opfern.

Informationen des Deutschlandfunks

Manuskript der Radiosendung:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/1652008/

Audiodatei der Radiosendung:

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2012/01/15/dlf_20120115_1840_f646b029.mp3

Das Landgericht Stuttgart, 3. Große Jugendkammer, schreibt als Vorankündigung zum Verfahrensbeginn am Montag, 16. Januar 2012, 9 Uhr:

Beginn: 16. Januar 2012 09.00 Uhr; Fortsetzung: 18., 23., 25., 30. Januar 2012, 01., 06., 08., 13., 15., 27., 29. Februar 2012, 05., 07., 12., 14., 19., 21., 26., 28. März 2012, 18., 23., 25., 30. April 2012, 02., 07., 09., 14., 16., 21. und 23. Mai 2012 jeweils 09.00 Uhr

Tatvorwurf: versuchter Mord u.a.; Tatort: Winterbach

Die beiden Angeklagten, die heute 21 und 22 Jahre alt sind, sollen in der Nacht vom 09. auf den 10.04.2011 Gäste einer Geburtstagsfeier auf einem Gartengrundstück in Winterbach gewesen sein. In unmittelbarer Nähe sollen auf einem anderen Gartengrundstück einige junge Männer zum Grillen zusammen gekommen sein. Kurz vor 2.00 Uhr morgens soll sich eine Gruppe von Teilnehmern der Geburtstagsfeier, darunter die beiden Angeklagten, zum Nachbargrundstück aufgemacht haben, um den dortigen Personen eine Abreibung zu verpassen. Aus Angst vor der nahenden Personengruppe sollen drei junge Männer in die dort befindliche Gartenhütte geflüchtet sein, während die weiteren Personen durch die Streuobstwiesen geflüchtet seien. Der jüngere der beiden Angeklagten soll dann aus dem Lagerfeuer einen brennenden Ast genommen und damit die Gartenhütte angezündet haben. Hierbei sollen die beiden Angeklagten es in Kauf genommen haben, dass die in der Hütte befindlichen jungen Männer durch den Brand zu Tode kommen. Zwischenzeitlich sollen noch zwei weitere Personen, die auf der Flucht waren, Zuflucht in der Hütte gesucht haben. Erst nach geraumer Zeit sollen sich die in der Hütte befindlichen Personen entschlossen haben, diese zu verlassen und durch die Streuobstwiesen zu flüchten. Die vermeintlich geschädigten Personen sollen unter anderem Rauchvergiftungen erlitten haben, die Gartenhütte soll vollständig niedergebrannt sein.

Weitere Informationen:

http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1223061/index.html?ROOT=1169294

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