„Angemessene Reaktion auf die NSA-Affäre ist gefordert“ – Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) – Petition unterschreiben

Einen „Offenen Brief“ an Bundeskanzlerin Angela Merkel für eine „angemessene Reaktion auf die NSA-Affäre“ hat Juli Zeh geschrieben. Die Petition kann im Internet unterschrieben werden.

Petition von Juli Zeh, Deutschland

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

seit Edward Snowden die Existenz des PRISM-Programms öffentlich gemacht hat, beschäftigen sich die Medien mit dem größten Abhörskandal in der Geschichte der Bundesrepublik. Wir Bürger erfahren aus der Berichterstattung, dass ausländische Nachrichtendienste ohne konkrete Verdachtsmomente unsere Telefonate und elektronische Kommunikation abschöpfen. Über die Speicherung und Auswertung von Meta-Daten werden unsere Kontakte, Freundschaften und Beziehungen erfasst. Unsere politischen Einstellungen, unsere Bewegungsprofile, ja, selbst unsere alltäglichen Stimmungslagen sind für die Sicherheitsbehörden transparent.

Damit ist der „gläserne Mensch“ endgültig Wirklichkeit geworden

Wir können uns nicht wehren. Es gibt keine Klagemöglichkeiten, keine Akteneinsicht. Während unser Privatleben transparent gemacht wird, behaupten die Geheimdienste ein Recht auf maximale Intransparenz ihrer Methoden. Mit anderen Worten: Wir erleben einen historischen Angriff auf unseren demokratischen Rechtsstaat, nämlich die Umkehrung des Prinzips der Unschuldsvermutung hin zu einem millionenfachen Generalverdacht.

„Deutschland ist ein Überwachungsstaat“

Frau Bundeskanzlerin, in Ihrer Sommer-Pressekonferenz haben Sie gesagt, Deutschland sei „kein Überwachungsstaat“. Seit den Enthüllungen von Snowden müssen wir sagen: Leider doch. Im gleichen Zusammenhang fassten Sie Ihr Vorgehen bei Aufklärung der PRISM-Affäre in einem treffenden Satz zusammen: „Ich warte da lieber.“

Profitieren die deutschen Dienste von den Informationen der US-Behörden?

Aber wir wollen nicht warten. Es wächst der Eindruck, dass das Vorgehen der amerikanischen und britischen Behörden von der deutschen Regierung billigend in Kauf genommen wird. Deshalb fragen wir Sie: Ist es politisch gewollt, dass die NSA deutsche Bundesbürger in einer Weise überwacht, die den deutschen Behörden durch Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht verboten sind? Profitieren die deutschen Dienste von den Informationen der US-Behörden, und liegt darin der Grund für Ihre zögerliche Reaktion? Wie kommt es, dass BND und Verfassungsschutz das NSA-Spähprogramm XKeyScore zur Überwachung von Suchmaschinen einsetzen, wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt? Ist die Bundesregierung dabei, den Rechtsstaat zu umgehen, statt ihn zu verteidigen?

Wir wollen wissen, was die Bundesregierung dagegen unternehmen will

Wir fordern Sie auf, den Menschen im Land die volle Wahrheit über die Spähangriffe zu sagen. Und wir wollen wissen, was die Bundesregierung dagegen zu unternehmen gedenkt. Das Grundgesetz verpflichtet Sie, Schaden von deutschen Bundesbürgern abzuwenden. Frau Bundeskanzlerin, wie sieht Ihre Strategie aus?

Die Petition unterschreiben:

https://www.change.org/de/Petitionen/offener-brief-an-bundeskanzlerin-angela-merkel-angemessene-reaktion-auf-die-nsa-aff%C3%A4re?utm_source=action_alert&utm_medium=email&utm_campaign=30060&alert_id=dcaqZbOHBh_mTVWJPKVBc

   Sende Artikel als PDF   

„Wer nicht fair bezahlt wird, kann auch keine gute Arbeit leisten“ – Leserbrief von Siegfried Hubele zur geplanten Entlassung von Diak-MitarbeiterInnen

Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, „Baden Württemberg zu einem Musterland für gute Arbeit und sichere Arbeit zu machen.“ Die derzeitige Leitung des Diak in Schwäbisch Hall handelt konkret gegen diese Grundsätze. Den Beschäftigten des Hol- und Bringedienstes wird für ihre Arbeit ein fairer Tariflohn verwehrt. Die Diak-Leitung schreckt dabei sogar vor Kündigungen nicht zurück.

Von Siegfried Hubele, ehrenamtlicher DGB-Kreisvorsitzender Schwäbisch Hall

Besonders christlich erscheint diese Haltung nicht!

Wir kennen solche Arbeitgeber, die ethisch und moralisch eher anspruchslos, ausschließlich nach kapitalistischen Verwertungsprinzipien mit Lohn und Arbeit umgehen. Gut ist, was billig ist. Bis zu 500 Euro monatlich weniger verdienen Beschäftigte im Hol- und Bringdienst, die nicht nach den gültigen Tarifverträgen bezahlt werden.

 Werden Spätfolgen verlustreicher Kapitalspekulationen ausgeglichen?

Ob mit dieser Diak-Politik die Spätfolgen seiner verlustreichen Kapitalspekulationen ausgeglichen werden sollen, oder ob die neue Leitung unter Pfarrer Lenke sich die Prekarisierung der Arbeit auf die Fahne geschrieben hat, wird die Zukunft zeigen. Denn es gäbe noch viele Bereiche im Diak-Krankenhaus, die nach dem Motto – Gut ist was billig ist – ausgegliedert werden könnten.

Niedriglöhne, schlechte Arbeitsbedingungen und Altersarmut

Nicht existenzsichernde Teilzeitarbeit, Leiharbeit und der Missbrauch regulärer Beschäftigung im Diak, mittels Ausgliederung durch Werkverträge an Billiganbieter, führen zu Niedriglöhnen, schlechten Arbeitsbedingungen und Altersarmut. Wer nicht fair bezahlt wird, kann auch keine gute Arbeit leisten, die gerade im Krankenhaus lebenswichtig sein kann.

Nicht wie im Mittelalter die Kirchenfürsten über die Mittelverwendung alleine entscheiden

Die Kirchen erhalten von der öffentlichen Hand (Bund,Land,Kommunen) jedes Jahr etwa 19 Milliarden Euro (!) an Zuschüssen. Nur etwa zehn Prozent der Einnahmen aus der Kirchensteuer geben die Kirchen für öffentliche soziale Zwecke aus. Wer in diesem Ausmaß seine Einrichtungen über öffentliche Zuschüsse finanziert, der kann nicht wie im Mittelalter die Kirchenfürsten über die Mittelverwendung alleine entscheiden.

Abgeordnete sollen sich für die bedrohten Beschäftigten einsetzen

Der DGB-Kreisvorstand fordert deshalb das Land, den Landkreis und die Stadt Schwäbisch Hall sowie die Bundes- und Landtagsabgeordneten auf, sich in diesen Konflikt über die Arbeitsbedingungen im Diak einzuschalten. Ein Krankenhaus wie das Diak kann entsprechend dem verfassungsrechtlichen Auftrag nicht  nach privatkapitalistischen Prinzipien organisiert und geleitet werden. Das Gesundheitswesen ist eine öffentliche Aufgabe und damit auch die Arbeits- und Einkommensbedingungen der dort Beschäftigten, die im wesentlichen den Verfassungsauftrag durch ihre tägliche Arbeit am Patienten umsetzen müssen.

   Sende Artikel als PDF   

„Wie man E-Mails verschlüsseln und anonym surfen kann“ – Piraten-Partei veranstaltet „Tag der offenen Tür“ auch in Wolpertshausen

Die Bundestagswahl ist bald und die PIRATEN stellen allen Interessierten ihre Kandidaten vor. Dafür veranstalten sie am Dienstag, 6. August 2013, in ganz Baden-Württemberg ein „OpenShip“ – so nennen die PIRATEN ihren „Tag der offenen Tür“.

Von der Piraten-Partei im Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Pirat Alexander Brandt ist im Regionalmarkt Wolpertshausen zu sprechen

Alexander Brandt, der PIRATEN-Direktkandidat für den Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe, steht an diesem Tag im Konferenzraum des Regionalmarkts Wolpertshausen, von 15 Uhr bis 21 Uhr, Rede und Antwort.

Eigenen Laptop mitbringen

„Als zusätzlichen Service zeige ich Ihnen wie man Mails verschlüsseln und anonym im Netz surfen kann“, kündigt Alexander Brandt an. „Bei Interesse wäre es gut, wenn Sie Ihren Laptop dabei hätten“, so der Direktkandidat weiter. Die Piraten aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe freuen sich auf die Veranstaltung und viele neugierige Teilnehmer.

Weitere Informationen im Internet:

www.alexander-brandt.eu

   Sende Artikel als PDF   

„Schwäbisch Hall schafft die Unechte Teilortswahl ab“ – Regelung gilt schon für die Kommunalwahl 2014

Die sofortige Abschaffung der Unechten Teilortswahl (Begriffserläuterung: siehe Link unten) hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall in seiner Sitzung vom 24. Juli 2013  beschlossen. Damit kommt diese bereits bei den nächsten Kommunalwahlen 2014 für den Gemeinderat nicht mehr zur Anwendung. Die Größe des Gemeinderats beträgt damit künftig – zusätzlich zum Oberbürgermeister – 34 Sitze.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Verwaltung hatte Bürgerentscheid vorgeschlagen

Mit einem Vortrag durch Norbert Brugger vom Städtetag Baden-Württemberg hatte die Verwaltung das Thema im Juni auf die Tagesordnung gebracht. Die Verwaltung hatte zunächst vorgeschlagen, einen Bürgerentscheid zu dieser Frage zusammen mit den anstehenden Bundestagswahlen am 22. September 2013 zu machen. Im Anschluss an die Vorberatung – auch in den einzelnen Ortschaftsräten der Stadt – folgte nunmehr in der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause eine intensive aber stets faire Diskussion.

Absolute Mehrheit für Abschaffung

Nachdem die konkreten Abstimmungen für einen Bürgerentscheids nicht die notwendige 2/3-Mehrheit im Gemeinderat fand, wurde über Abschaffung der unechten Teilortswahl mittels Änderung der Hauptsatzung abgestimmt. Bei einem Ergebnis von 22 Ja-, 13 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen fand der Antrag die erforderliche, absolute Mehrheit.

OB hätte sich einen Bürgerentscheid gewünscht

Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim begrüßt die Entscheidung des Gemeinderats, hätte sich aber dennoch die Durchführung eines Bürgerentscheids zu dieser Frage gewünscht. „Leider kam das dazu von der Gemeindeordnung vorgesehene Quorum nicht zustande. Dennoch ist es ein guter Tag für die ganze Stadt Schwäbisch Hall und fördert das Zusammenwachsen.“

Hinweise:

Bürgerentscheid: Notwendiges Quorum von 27 Stimmen

Für einen Bürgerentscheid gemäß Paragraph 21, Absatz 1 der Gemeinde­ordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mit­glieder des Gemeinderats notwendig. Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat, einschließlich des Oberbürgermeisters, 40 Mitglieder; das notwendige Quorum beträgt damit 27 Stimmen.

Änderung der Hauptsatzung: Notwendiges Quorum von 21 Stimmen

Für die Änderung der Hauptsatzung gemäß Paragraph 4, Absatz 2 der Gemeinde­ordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats notwendig; das notwendige Quorum beträgt damit 21 Stimmen.

Keine Ausgleichsmandate mehr möglich

Die in der Gemeindeordnung vorgesehene, reguläre Sitzgröße für den Gemeinderat beträgt 32 Sitze (Paragraph 25 GemO); bei Vorliegen der Unechten Teilortswahl kann aber per Hauptsatzung auch eine andere Sitzzahl festgelegt werden; in Schwäbisch Hall betrug diese bisher 34 Sitze. Durch das Ergebnis der letzten Kommunalwahlen wurden durch Ausgleichsmandate aber tatsächlich 39 Sitze verteilt. Die Möglichkeit, eine von der Gemeindeordnung abweichende Gremiumsgröße festzulegen, besteht nach der Abschaffung der unechten Teilortswahl – für zwei Wahlperioden – weiterhin (Paragraph 25 Absatz 2 GemO). Von dieser Regelung hat der Gemeinde­rat Gebrauch gemacht und als künftige Gremiumsgröße 34 Sitze festgelegt. Durch die Abschaffung der Unechten Teilortswahl ist die tatsächliche Vergrößerung des Gremiums durch Ausgleichsmandate allerdings künftig nicht mehr möglich.

Weitere Informationen und Kontakt:

Stadt Schwäbisch Hall, Am Markt 6, 74523 Schwäbisch Hall

Internet:

www.schwaebischhall.de

www.facebook.com/schwaebischhall

www.twitter.com/ob_schwaebhall

Informationen über die Unechte Teilortswahl:

http://de.wikipedia.org/wiki/Unechte_Teilortswahl

   Sende Artikel als PDF   

„Weg mit den Sanktionen bei Hartz IV“ – Kommentar von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall

Am selben Tag, als die Agenturen für Arbeit ihre neuesten Arbeitslosenstatistiken veröffentlichte, fand vor dem Hamburger Arbeitsgericht der Prozess über die Freistellung der Hamburger JobCentermitarbeiterin Inge Hannemann statt.

Kommmentar von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall

Trauriges Rekordjahr 2012

Sie wurde bekannt mit ihren Berichten über die Sanktionspraxis der JobCenter und weil sie sich klar für die Abschaffung der Hartz IV-Sanktionen ausspricht. 2012 war hierzu ein trauriges Rekordjahr. Verhängt wurden 1.025.000 Sanktionen, wovon 69 Prozent der Sanktionen auf Meldeversäumnisse zurückgehen.

Pure existenzielle Not und Ausgrenzung aus der Gesellschaft

Unter Sanktionen versteht man/frau, dass das ohnehin zu niedrige Arbeitslosengeld II gekürzt wird: erst 30 Prozent des Regelsatzes, dann 60 Prozent,  dann 100 Prozent Arbeitslosengeld 2, inklusive der Kosten für Unterkunft und Heizung. Für die betroffenen Menschen bedeutet das pure existenzielle Not und Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Die Zahlen fürs erste Quartal 2013 sind statistisch immer noch deutlich höher als die Quartalszahlen von 2011 und den Jahren davor: keine Entwarnung an der Sanktionsfront. Mittels Sanktionen wird auf dem Rücken der Erwerbslosen und Aufstockenden gespart – und, das ist mir als Gewerkschafter ganz wichtig zu erwähnen, auch auf dem Rücken der Beschäftigten in den Jobcentern, die dazu verdonnert werden, von der Spitze der Bundesagentur für Arbeit, um jeden Preis Einsparungen vorzunehmen.

Auf eine offene Stelle kommen sechs Arbeitssuchende

Viele glauben immer noch an den Satz: Wer suchet, der findet. Doch die Zahlen widerlegen aus meiner Sicht diese Mär: Nach den offiziellen Zahlen kommen auf eine offene Stelle bei der Bundesagentur für Arbeit und bei den Jobcentern sechs Arbeitsuchende. Bei Berichtigtigung der offentlichtlich geschönten Statistik  kommen sogar acht Arbeitsuchende auf eine Stelle. Kaum bekannt ist, dass ein Drittel der offenen Stellen Leiharbeitsstellen sind. Ist das attraktiv?!

Hartz IV durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen

Aus meiner Sicht müssen Sanktionen bei Hartz IV abgeschafft – sowohl im Interesse von Erwerbslosen wie Beschäftigten. Hartz IV muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden. Leiharbeit gehört verboten. Hohen Respekt verdienen vor diesem Hintergrund couragierte Frauen wie Inge Hannemann.

Weitere Informationen im Internet über Inge Hannemann:

http://www.ndr.de/regional/hamburg/ingehannemann101.html

Der Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit für Juli 2013:

http://statistik.arbeitsagentur.de/

 

   Sende Artikel als PDF