„Eigentlichen Skandal verschleiert“ – Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk kritisieren Gaildorfer Bürgermeister

In Gaildorf nimmt die Politik Einfluss auf das Informationsangebot der öffentlichen Bücherei. Es sollen nur noch „wahre“ Bücher ausleihbar sein. Bürgermeister Eggert veranlasste die Entfernung mobilfunkkritischer Bücher der Autoren Thomas Grasberger und Franz Kotteder sowie Dr. Hans-Christoph Scheiner. Auch atomkraftkritische Bücher wurden entfernt. Die lokale Presse berichtet unangemessen und bauscht die Angelegenheit zur „Verhöhnung der Nazi-Opfer“ auf. Die Bürgerinitiativen sind empört und wehren sich. Der Streit ist da. Gerhard Geiger, Kreisrat in Rems-Murr und Träger des Bundesverdienstkreuzes, hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Eggert erhoben sowie eine Petition beim baden-württembergischen Landtag eingereicht.

Von Ulrike Hölzel, Vorsitzende der Bürgerinitiative Risiko Mobilfunk Gaildorf und Beate Braun, Kreisrätin im Landkreis Schwäbisch Hall

Mit Lerchl den Bock zum Gärtner gemacht

Über den Vergleich mit dem Umgang des deutschen Faschismus mit gedruckten Medien, wird still und leise der eigentliche Skandal unter den Teppich gekehrt. In diesem Zusammenhang sind einige Richtigstellungen zu dem Artikel der Rundschau Gaildorf vom 11.6.2011 zwingend erforderlich, da dieser geeignet ist, die Tatsachen in einer entstellenden Weise zu verdrehen. Es wurde bekannt, dass Bürgermeister (BM) Eggert per Dienstanweisung neben atomkraftkritischen auch die mobilfunkkritischen Bücher im Bestand der Stadtbibliothek entfernen und dafür zwei Bücher von Alexander Lerchl, einem Privatdozenten der Jakob-Universität Bremen, die von Vodafone gesponsert wird, einstellen ließ. Lerchl wurde vergangenes Jahr von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als befangen eingestuft, wegen seiner Nähe zur Industrie, seiner Einseitigkeit und wegen Zweifel an seiner fachlichen Qualität. Das ist deshalb alarmierend, weil Lerchl neben seiner Lehrtätigkeit den Vorsitz des Ausschusses für nicht-ionisierende Strahlung der deutschen Strahlenschutzkommission innehat. Der höchstrangige deutsche Strahlenschutzbeauftragte und Berater der Bundesregierung und Repräsentant des deutschen Staates in internationalen Gremien wird von der WHO als befangen eingestuft. Die Bundesregierung handelt nicht. Ausgerechnet die Bücher dieses Autors sollen nach Meinung von BM Eggert in Gaildorf die „Wahrheit“ verbreiten. Dabei sind Eggert die Vorgänge um Lerchl bestens bekannt, auch seine Äußerung unmittelbar nach Bekanntgabe der Ergebnisse der REFLEX-Studie 2004, an der sich Eggerts Kritik entzündet. Lerchl wörtlich: „Die Ergebnisse von Diem et al. waren also in der Tat Besorgnis erregend. Sollten sie sich bestätigen, wäre dies nicht bloß ein Alarmsignal, sondern der Anfang vom Ende des Mobilfunks, da DNA-Schäden die erste Stufe zur Krebsentstehung sind“. Nur wenig später begann Lerchl die Forschergruppe zu demontieren und brachte die Fälschungskampagne gegen die REFLEX-Studie ins Rollen. „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“?

WHO-Kommission: Handynutzung führt möglicherweise zu Krebs

Die oben genannte WHO-Kommission IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) ist mittlerweile zum Ergebnis gekommen, dass die Strahlung, die von Handynutzung ausgeht, möglicherweise Krebs verursacht und gab im Namen der WHO vor zirka zwei Wochen eine entsprechende Warnung heraus. Fernsehen, Radio und die überregionalen Zeitungen berichteten darüber. Die REFLEX-Studie wurde mittlerweile mehrfach von verschiedenen internationalen Forscherteams in ihrem Ergebnis, DNA-Brüche unter Mobilfunkstrahlung, bestätigt. Beide Fakten sind Eggert bekannt, da die Bürgerinitiative Gaildorf der Stadtverwaltung und den Gemeinderäten Anfang dieses Jahres offiziell umfangreiche schriftliche Informationen zur Reflex-Studie übergeben hat. Trotzdem hält er ausgerechnet an Lerchl fest. Warum?

Willkür desjenigen, der über die Wahrheit zu befinden hat

Der eigentliche Skandal ist also die gezielte Selektion von Büchern aus dem Sortiment der Stadtbibliothek. Ein einzelner (Lokal-) Politiker hat, unter Ausnutzung seiner Machtposition als Dienstherr, willkürlich Einfluss auf das Informationsangebot der Stadtbücherei genommen. Entgegen dem im Artikel gemachten Versuch, den Gemeinderat mit in die Verantwortung zu nehmen ist richtig: Der Gemeinderat war an der erfolgten Selektion von Büchern nicht beteiligt, er hatte auch keinerlei Kenntnis von diesem Vorgang. Die Einbringung der neuen Präambel in den Gemeinderat durch den Bürgermeister sowie die Verabschiedung der neuen Präambel soll offenbar eine nachträgliche Legitimation für einen nicht zu legitimierenden Vorgang erwirken. Dass der Gemeinderat eine Formulierung absegnet, der inhaltlich niemand gerecht werden kann, ist bedauerlich. Niemand ist im Besitz einer objektiven Wahrheit, daher ist diese Formulierung ein offenes Tor für die Willkür desjenigen, der über die Wahrheit zu befinden hat.

Petition im Landtag eingereicht

Der im Artikel erweckte Eindruck, bei BM Eggert handele es sich um ein durchaus mobilfunkkritisches, besorgtes Stadtoberhaupt ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich seit Jahren bemühen, dieses Thema in die Öffentlichkeit zu bringen. BM Eggert hat in der Vergangenheit alles in seiner Macht stehende getan, um die mobilfunkkritischen Initiativen und ihre Repräsentanten zu behindern und lächerlich zu machen. Für uns ist die Grenze des Erträglichen erreicht. Niemand muss sich wundern, wenn die Bürgerinitiativen nach den Jahren der Behinderungen und Demütigungen jetzt und an dieser Stelle eine Linie in den Sand ziehen und sagen: Es reicht! Niemand muss sich wundern, wenn ein solches Verhalten auch jenseits der Gemarkungsgrenzen Empörung bewirkt: Herr Gerhard Geiger, Kreisrat aus Rems-Murr und Träger des Bundesverdienstkreuzes, hat zuständige Stellen, den Landtag (Petitionsausschuss) und das Regierungspräsidium, um Hilfe gebeten.

Publizistischer Gehorsam der Lokalzeitung

Bezüglich unserer Erfahrungen mit der lokalen Presse möchten wir abschließend anmerken: Wir wünschen uns, dass die „Neue Rundschau Gaildorf“ sich nicht zur Erfüllungsgehilfin der Willkür eines Einzelnen macht, der seine Weltsicht zum absoluten Maßstab erhebt, über die „Wahrheit“ befinden will und dies in der Presse hinter irreführenden und weichgespülten Formulierungen verstecken will. Dadurch gereicht die „Neue Rundschau Gaildorf“ weder sich noch der Bürgerschaft zum Nutzen. Vorauseilender publizistischer Gehorsam gegenüber einem seit Jahren unverantwortlich handelnden Bürgermeister und Linientreue zur mobilfunkunkritischen Südwestpresse kommen bei einer politisch emanzipierten Leserschaft keineswegs gut an.

Die Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk im Landkreis Schwäbisch Hall, 15. Juni 2011

Ulrike Hölzel, Vorsitzende der Bürgerinitiative Risiko Mobilfunk Gaildorf

Beate Braun, Kreisrätin im Landkreis Schwäbisch Hall

Im Internet abrufbare Informationen zum Thema:

http://tinyurl.com/67ugtlh

http://tinyurl.com/67r8ay3

http://tinyurl.com/6y9d6xr

Leserbrief von Beate Braun zum Nazi-Vergleich in der Gaildorfer Rundschau:

Angebliche Verhöhnung der Opfer des Naziregimes

Andersrum wird ein Schuh draus, Herr Osswald. Herr Geiger verhöhnt nicht die Naziopfer. Wir würden diese Menschen mit Füßen treten, die für unseren Rechtsstaat gelitten haben und die ihr Leben gelassen haben, wenn wir für diesen Rechtsstaat nicht kämpfen würden. Herr Geiger weiß, welch kostbares Gut unsere Demokratie ist, er hat die Nazi-Zeit erlebt. 2004 wurde ihm im Übrigen das Bundesverdienstkreuz verliehen.

Ebenso wie hinter Atomkraft stecken hinter Mobilfunk knallharte Wirtschaftsinteressen, die unsere Demokratie gefährden. Die großen Mobilfunkbetreiber sind aus den Energieriesen hervorgegangen. Hier wie dort wird solange verharmlost und Sicherheit vorgegaukelt, werden Kritikerinnen und Kritiker solange als Spinner und Scharlatane dargestellt bis der Schaden eines Tages nicht mehr weggelogen werden kann: So tritt man die Opfer mit Füßen.

Wenn ein stichhaltiger Vortrag, wie der von Dr. Warnke vergangenes Jahr in Gaildorf, vor Augen führt wie Mobilfunk in unsere Zellkommunikation eingreift, sie entgleisen lässt und unter anderem zu Krebs führen kann, fällt dem Rundschau-Journalisten immer noch was ein: Er bedient sich der Meinung einer Schmuddelplattform im Internet, in diesem Fall EsoWatch, und stellt den Wissenschaftler, der im vergangenen Jahr dem Europarat zum oben genannten Thema berichtete, als esoterisch Abgedrehten dar. Dass die Staats- und Amtsanwaltschaft gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen von EsoWatch wegen übler Nachrede und Verleumdung und anderer strafrechtlicher Delikte ermittelt (wäre leicht nachprüfbar für Journalisten), scheint der Rundschau ebenso unbedeutend wie die Tatsache, dass das nur für Eingeweihte zugängliche Forum mit anonymem Impressum seine Internetseite im Ausland angemeldet hat, um im Dunkeln halten zu können, wer sich dahinter verbirgt.

Nach einer aktuellen Verlautbarung der WHO wird die Strahlung, die von Handys ausgeht, als ‚möglicherweise krebserregend‘ eingestuft. Bei besonders intensiven Nutzern von Mobiltelefonen (Menschen, die seit 10 Jahren ein Handy nutzen und damit 30 Minuten am Tag telefonieren) bestehe ein etwa 40 Prozent erhöhtes Risiko einen Hirntumor zu entwickeln. Viele Menschen, vor allem Jugendliche, telefonieren nicht nur eine halbe, sondern mehrere Stunden pro Tag, viele haben gar kein Schnurtelefon mehr. Gleichzeitig nehmen seit den späten 1990er Jahren Krebs, Schlaganfälle, Herzprobleme, Hirntumore, etc. zu. Diese Krankheiten gab es vor 20 Jahren auch schon und nicht für alle ist Mobilfunk die Ursache. Aber sie brachen nicht so gehäuft aus und vor allem nicht bei so vielen jungen und jüngeren Menschen. Herzinfarkte und Schlaganfälle waren alten Menschen ‚vorbehalten‘. Es gibt mehr als genügend Studien, die einen Zusammenhang zwischen diversen Krankheiten und Mobilfunk feststellen. Bürgermeister Eggerts Aussage, die Reflex-Studie sei nicht reproduziert, ist schlicht unwahr. Mehrere Forscherteams verschiedener Länder kamen zum immer selben Ergebnis: Zellbrüche – eine Vorstufe von Krebs – unter Mobilfunkstrahlung.

Gesetzt den Fall die Rundschau hat nicht mehr den Anspruch kritisch und frei zu sein, würde auch ein Stadtamtsblatt mit Vereins-, Sport- und Kirchennachrichten genügen.

Beate Braun, (Kreisrätin), Obere Wiesen 9, 74544 Michelbach/Bilz

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„Solange die Frage des Notfallkonzepts nicht geklärt ist, kann der Stresstest zu Stuttgart 21 nicht als bestanden gelten“ – Kommentar von den AnStiftern

Einen Artikel zum Stresstest der Bahn bei Stuttgart 21 hat der pensionierte Richter Christoph Strecker geschrieben. Nach Ansicht von AnStifter.de ist dieser Text „informativ, sachlich und sachkundig“ und mit „überraschenden Schlussfolgerungen“. Christoph Strecker ist Mediator und arbeitet bei den AnStiftern mit. Er betreibt die Internetseite www.christoph-strecker.eu

Zugesandt von Peter-Grohmann, Die AnStifter

Stresstest für Bahnhof und Schlichtung

I. Verpflichtung aus der Schlichtung?

Am 14. Juli will die Bahn das Ergebnis ihres „Stresstests“ präsentieren. Eine Diskussion über die Bewertung der Ergebnisse ist erkennbar nicht beabsichtigt; denn die Bahn will wesentliche Großaufträge schon am Tage darauf, dem 15. Juli, vergeben und nicht etwa die weiteren Schritte von irgendeiner Diskussion über die Bewertung der Ergebnisse des „Tests“ abhängig machen. Damit macht sie die Präsentation zu einer bloßen Formalie, von der inhaltlich nichts abhängt.

„Heiner Geißlers Zauberspruch ist nur dessen eigene Meinung“

Wie in meinem Text „Heiner Geißlers Zauberspruch“ ausgeführt (nachzulesen auf der Homepage der Parkschützer), hat die Schlichtung nicht mit einem für beide Seiten in irgendeiner Weise verbindlichen Ergebnis geendet. Die abschließende Stellungnahme von Heiner Geißler stellt nicht mehr als dessen Meinung dar. Als „Schlichterspruch“ hätte sie erst durch die Annahme der Beteiligten Verbindlichkeit erlangen können. Daran aber fehlt es. Zwar hat Geißler am Ende versucht, die Kompromissbereitschaft beider Seiten auszuloten und hieran auch wohl seine Empfehlungen orientiert. Er weist darauf hin, dass beide Seiten bestimmte Maßnahmen für notwendig halten; eine förmliche Zustimmung beider Seiten zu seinen Vorschlägen liegt aber nicht vor.

Unverbindlichkeit und mangelnde Bestimmtheit der Empfehlungen

Nun haben sich allerdings beide Seiten seither so verhalten, als habe die von Geißler formulierte abschließende Stellungnahme für sie eine gewisse Verbindlichkeit. Darin könnte eine Selbstbindung liegen, sich nach der von Heiner Geißler geäußerten Meinung richten zu wollen. Solch eine faktische Bindung würde dann für beide Seiten gelten. Sollte die Bahn sich nicht – oder nur teilweise – daran halten, würde sie dadurch diese Selbstbindung aufkündigen. Entsprechend würde auch die Bindung für das Land entfallen. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die Projektgegner sehen sich offenbar als Ergebnis der Schlichtung in einer nicht näher definierten moralischen Pflicht zum Wohlverhalten; die Bahn hingegen kann angesichts der Unverbindlichkeit und mangelnden Bestimmtheit der Empfehlungen ziemlich ungehindert ihr Projekt fortsetzen.

II. Inhalt der Empfehlungen

Um zu klären, wozu die beiden Seiten sich durch das Akzeptieren von Geißlers Empfehlungen eigentlich verpflichtet haben, kommt es auf deren genauen Wortlaut an. Von ihm hängt es ab, ob – und wie weit – die Empfehlungen überhaupt als Handlungsanweisungen geeignet sind, an denen die Beteiligten sich orientieren können. Das wiederum ist Voraussetzung für die spätere Feststellung, ob die Beteiligten die Empfehlungen befolgt haben oder nicht.

10. Ich kann den Bau des Tiefbahnhofs nur befürworten, wenn entscheidende Verbesserungen an dem ursprünglichen Projekt vorgenommen werden …

Im Umkehrschluss bedeutet dieser Satz: Ohne „entscheidende Verbesserungen“, die nachfolgend benannt werden, kann Geißler das Projekt nicht befürworten. Die Folge davon wäre, dass die Bahn sich auch nicht darauf berufen könnte, ihr Projekt S 21 sei durch den „Schlichterspruch“ legitimiert. Geißler erklärt (im letzten Satz von Zif. 12), über die Ziffern 11 und 12 bestehe Einigkeit. Will man dem Ergebnis der Schlichtung irgendeine Verbindlichkeit zusprechen, so gilt sie erst recht für diese Ziffern.

11. Für die Fortführung des Baus von S 21 halte ich aus den genannten Gründen folgende Verbesserungen für unabdingbar:

Diese Formulierung bedeutet, dass Geißler davon ausgeht, die Bahn werde die folgenden Vorschläge realisieren, anderenfalls sei der Bau nicht fortzuführen:

11.1. … frei werdende Grundstücke werden der Grundstücksspekulation entzogen und daher in eine Stiftung überführt …

Das Stiftungsmodell hat sich mittlerweile als nicht realisierbar erwiesen.

11.2. Die Bäume im Schlossgarten bleiben erhalten …

Wie weit die Bahn diesem Wunsch nachkommt, kann sich erst im Laufe der Zeit erweisen.

Welche Mehrkosten entstehen?

Die folgenden Verbesserungen können Änderungen erfordern, die sich auf die bisherigen Pläne und Genehmigungen auswirken, Mehrkosten verursachen und schließlich die Realisierung des Projekts in seiner bisherigen Form in Frage stellen können. Deshalb obliegt es der Bahn, darzulegen, welche Planungen sie bisher durchgeführt, welche Genehmigungen sie beantragt hat und welche Mehrkosten entstehen.

11.3. Die Gäubahn bleibt … erhalten und wird leistungsfähig … angebunden.

11.4. Im Bahnhof selber wird die Verkehrssicherheit entscheidend verbessert. Im Interesse von Behinderten, Familien mit Kindern, älteren und kranken Menschen müssen die Durchgänge gemessen an der bisherigen Planfeststellung verbreitert (werden), die Fluchtwege sind barrierefrei zu machen.

11.5. Die bisher vorgesehenen Maßnahmen im Bahnhof und in den Tunnels zum Brandschutz und zur Entrauchung müssen verbessert werden. Die Vorschläge der Stuttgarter Feuerwehr werden berücksichtigt.

11.6. Für das Streckennetz sind folgende Verbesserungen vorzusehen:

– Erweiterung des Tiefbahnhofs um ein 9. und 10. Gleis

– Zweigleisige westliche Anbindung des Flughafens Fernbahnhof an die Neubaustrecke

– Anbindung der bestehenden Ferngleise von Zuffenhausen an den neuen Tunnel von Bad Cannstatt zum Hauptbahnhof

– Ausrüstung aller Strecken von S 21 bis Wendlingen zusätzlich mit konventioneller Leit- und Sicherungstechnik.

Bahn müsste erst einmal weitere Genehmigungen beantragen

Die Bahn hat ihre Planungen sowie ihre Kostenkalkulation diesen Erfordernissen anzupassen und die entsprechenden Genehmigungen zu beantragen. Solange dies nicht geschehen ist und eventuell erforderliche Genehmigungen nicht erteilt sind, lässt sich nicht feststellen, ob die genannten Verbesserungen im Rahmen der bestehenden Planungen überhaupt möglich und wie hoch die damit verbundenen Kostensteigerungen sind.

Bisher hat die Bahn noch nicht mitgeteilt, welche Schritte sie überhaupt eingeleitet hat.

12. Die Deutsche Bahn AG verpflichtet sich, einen Stresstest für den geplanten Bahnknoten Stuttgart 21 anhand einer Simulation durchzuführen. Sie muss dabei den Nachweis führen, dass ein Fahrplan mit 30 Prozent Leistungszuwachs in der Spitzenstunde mit guter Betriebsqualität möglich ist. Dabei müssen anerkannte Standards des Bahnverkehrs für Zugfolgen, Haltezeiten und Fahrzeiten zur Anwendung kommen. Auch für den Fall einer Sperrung des S-Bahn-Tunnels oder des Fildertunnels muss ein funktionierendes Notfallkonzept vorgelegt werden. Die Projektträger verpflichten sich, alle Ergänzungen der Infrastruktur, die sich aus en Ergebnissen der Simulation als notwendig erweisen, bis zur Inbetriebnahme von S 21 herzustellen. Welche der von mir vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur Verbesserung der Strecken bis zur Inbetriebnahme von S 21 realisiert werden, hängt von den Ergebnissen der Simulation ab.

Diese von mir vorgetragenen Vorschläge in den Ziffern 11 und 12 werden von beiden Seiten für notwendig gehalten.

III. Stresstest

Notfallkonzept

Bis zu welchem Zeitpunkt das Notfallkonzept für den Fall einer Tunnelsperrung vorgelegt werden „muss“, wird im Text nicht gesagt. Es heißt lediglich, die Projektträger hätten sich verpflichtet, alle notwendigen Ergänzungen der Infrastruktur bis zur Inbetriebnahme von S 21 herzustellen. Solange diese geplanten Maßnahmen nicht bekannt sind, bleibt die Frage offen, ob darunter solche sind, die ihrerseits einer Genehmigung bedürfen. Solange nicht feststeht, ob eventuell erforderliche Genehmigungen auch erteilt werden, bleibt unklar, ob das Notfallkonzept – wie verlangt – „funktioniert“. Auch die Höhe der damit verbundenen Mehrkosten bleibt unklar.

Solange die Frage des Notfallkonzepts nicht geklärt ist, kann der Stresstest nicht als bestanden gelten, was auch immer im Übrigen sein Ergebnis sein mag.

Test

Ein „Test“ ist ein Verfahren, um intersubjektiv überprüfbare Aussagen über Eigenschaften eines Untersuchungsobjekts zu gewinnen. Das kann die Kenntnisse von Schülern in einem bestimmten Schulfach ebenso betreffen wie physikalische Eigenschaften von Materialien oder eben auch die Leistungsfähigkeit eines Bahnhofs. Methodische Voraussetzung für jede derartige Messung ist zunächst die Klärung der Eigenschaften, über welche eine Aussage getroffen werden soll, weiterhin ein Katalog der beobachtbaren Kriterien, aus deren Vorliegen Schlüsse auf das Vorliegen der Eigenschaften gezogen werden können, und schließlich eine intersubjektiv überprüfbare Methode der Messung mit vorher festgelegten Maßeinheiten. Die intersubjektive Überprüfbarkeit ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse diskutiert und gegebenenfalls auch von jemandem akzeptiert werden können, dessen bisherige Meinung durch sie widerlegt wird.

Erforderliche Leistung muss definiert werden

An alledem fehlt es bei dem Verfahren, das die Bahn hier praktiziert. Gemessen werden soll die „Leistungsfähigkeit“. Eine Verständigung darüber, was das sei, ist bisher nicht erfolgt und auch nicht einmal versucht worden. Ehe von „Leistungsfähigkeit“ überhaupt die Rede sein kann, muss eine Verständigung darüber erzielt werden, was für eine „Leistung“ erwartet wird. Die Maßstäbe hierfür sind nicht von der Bahn allein zu bestimmen, sondern in Zusammenarbeit mit dem Land, das 80 Prozent der Verkehrsleistungen bestellt und bezahlt. Diese Anforderungen zu definieren, ist eine (verkehrs-) politische Entscheidung, die dem Land und nicht der Bahn (zumindest nicht ihr allein) zusteht. Die Bahn hat nicht erkennen lassen, ob sie die Erwartungen des Landes berücksichtigen will. Ebenso wenig hat es eine Verständigung über die Methode der Messung gegeben.

30 Prozent der möglichen Leistungsfähigkeit des Kopfbahnhofs notwendig

Bei diesen grundlegenden Mängeln ist die Frage, was für ein „Leistungszuwachs“ gemeint sei, nur noch von untergeordneter Bedeutung. Es wird kontrovers darüber diskutiert, ob die Steigerung um 30 Prozent sich auf die grundsätzlich mögliche oder auf die derzeitige Leistung des Bahnhofs bezieht. Die derzeitige Leistung um 30 Prozent zu steigern, ist auch beim bestehenden Bahnhof möglich. Dazu bedarf es keines neuen Bahnhofs. Sinnvollerweise kann der Vergleich also nur dahin gehen, dass der neue Bahnhof 30 Prozent mehr leisten kann als der Kopfbahnhof, wenn er optimal genutzt wird. Auf etwas anderes hat sich das Land jedenfalls nicht festgelegt. Die auf das Land entfallenden anteiligen Kosten eines Tiefbahnhofs wären wohl auch nicht gerechtfertigt und vom Parlament nicht zu verantworten, wenn die gleiche Leistungssteigerung auch durch „Ertüchtigung“ des Kopfbahnhofs erreicht werden könnte. „Bestanden“ wäre in dieser Hinsicht der Stresstest nicht bei einer Steigerung um 30 Prozent gegenüber dem derzeitigen Stand, sondern gegenüber der möglichen Leistungsfähigkeit des Kopfbahnhofs.

Wenn die Bahn am 14. Juli (2011) ihre Präsentation vorführt, dann handelt es sich nicht um das Ergebnis eines Tests, sondern um nicht mehr als eine Vorführung. Niemand ist verpflichtet, sich überhaupt auf eine Diskussion hierüber einzulassen.

Verfahren zur Auswertung des Stresstests

Die Einzelheiten zum Verfahren der Präsentation sind offenbar noch nicht geklärt, ebenso wenig das Verfahren zur Verständigung über die Ergebnisse. Ohne eine solche vorherige Klärung wird kaum eine vernünftige Diskussion möglich sein. Weiterhin müsste – was bei der „Schlichtung“ versäumt worden war – die Rolle des Moderators vorher definiert werden. Er ist kein „Richter“ und hat nicht die Befugnis, zu befinden, ob der Test „bestanden“ ist.

Oberbürgermeister Schuster hat vorgeschlagen, die Moderation wieder Heiner Geißler zu übertragen. Geißler hat sich in dem vorangegangenen Verfahren redliche Mühe gegeben, zur Befriedung beizutragen. Das ist nicht gelungen. Gegen seine erneute Berufung spricht, dass er versucht sein könnte, die Schwächen des vorausgegangenen Verfahrens und seiner Empfehlungen zu überspielen, und dass unter diesem eigenen Interesse die methodische Klarheit des weiteren Verfahrens leiden könnte.

IV. Ergebnis

Erstens:

Was auch immer bei der Präsentation gezeigt werden mag – selbst eine überaus beeindruckenden Vorführung wird doch immer nur eine Vorführung sein und nicht ein Stresstest. Die Bahn wird nicht behaupten können, der Stresstest sei durchgeführt und mit Erfolg abgeschlossen worden.

Zweitens:

Das derzeitige Verfahren ist alles andere als ein Dialog zwischen gleichwertigen Partnern. Es ist nicht erkennbar, dass die Bahn dem Ergebnis der Schlichtung irgendeine Bedeutung beimisst. Sollte das Ergebnis der Schlichtung irgendwelche Verpflichtungen mit sich gebracht haben, so hat die Bahn bisher nicht erkennen lassen, dass sie sich daran zu halten gedenkt. Dann aber kann sie sich in Zukunft auch niemandem gegenüber auf die Schlichtung berufen.

Drittens:

Eventuelle Verzögerungen, die durch diese Einwände und die nun erforderlichen weiteren Klärungen entstehen, hätten vermieden werden können, wenn die Bahn von vornherein transparent geplant und den Stresstest gemeinsam mit den Projektgegnern durchgeführt hätte. Für nun wohl entstehende Mehrkosten hat das Land nicht aufzukommen. Die Bahn hat die aus der Schlichtung resultierenden Chancen nicht genutzt.

Weitere Informationen im Internet:

www.die-anstifter.de

www.christoph-strecker.eu

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„Warum ließ der Gaildorfer Bürgermeister mobilfunkkritische Bücher aus der Stadtbücherei entfernen ?“ – Offener Brief an Bürgermeister Eggert

Einen offenen Brief wegen der Aussonderung mobilfunkkritischer Bücher aus der Stadtbücherei Gaildorf hat Gerhard Geiger aus Fellbach an den Gaildorfer Bürgermeister Eggert geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den offenen Brief und die dazugehörige Anlage im Wortlaut.

Offener Brief von Gerhard Geiger aus Fellbach

„Entgleisung eines Bürgermeisters“

Bügermeisteramt Gaildorf

Herrn Bürgermeister R. Eggert

Schloss-Str. 20

74405 Gaildorf

 

Fellbach, den 10. Juni 2011

Falsche, irreführende Behauptungen gegenüber der Bürgerschaft…

– Aufforderung zur Richtigstellung und Entschuldigung und Unterlassung von Falschdarstellungen –

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eggert,

mit großem Befremden nahm ich zur Kenntnis, dass Sie sich als offensichtlicher Zensor der Informationsangebote der Gaildorfer Bücherei hervortaten.

Mehr noch, Ihre Bürgerschaft wider elitärster Grundlagen eines Stadtoberoberhauptes dabei die grobe Unwahrheit vorschützen, wobei Sie sich – wenn Sie sollten – sich jederzeit in den modernen Medien hätten informieren müssen, dass Sie mit der dem Grunde nach – belegen, WER Informationsfälschung betreibt.

Wenn Sie also erst gestern noch in einer Zuschrift an einen Rems-Murr-Mediziner behaupten, Sie hätten nur eine Fälschung im Bücherbestand entfernen lassen, dann ist dies nur noch als eine ungeheuerliche Entgleisung eines Bürgermeisters, widerspricht dies minimalstem demokratischen Anstand und Würde.

Keinesfalls können Sie sich also auf einen bloßen „Fauxpas“ berufen. Zudem haben Sie Presseinformationen zufolge nicht nur Prof. Dr. Adelkofer als vielmehr auch Veröffentlichungen des Dr. Scheiner aus dem „Verkehr“ gezogen.

Stellt sich ergänzend nur noch DIE Frage, welche Motive Sie dazu bewegen konnten – die Meinungsbildung – so auch aufgrund gemachter Erfahrungen in Ihrer Bürgerschaft – faktisch zu unterdrücken?

Ich fordere Sie auf, sich unverzüglich, spät. bis 20.06-2011 – ob dieser Ihrer „Bücherverbrennung“ bei der Bürgerschaft Ihrer Stadt – nicht nur wahrheitsgemäß richtigzustellen – als vielmehr das auch wider Ihren Amtseid Geschehene – nachhaltig (auch schriftlich) zu entschuldigen, um förmliche Amtsmißbrauchverfahren – als Zeichen demokratisch rechtsstaatlicher bürgermaher Konsequenz, mit , ehrlicher christlicher Reue zuvorzukommen.

Sie sollten damit Ihre Stadt nicht negativ bekanntmachen.

Es ist dies einmalig in diesem Rechtsstaat, dass ein Ortsvorsteher die grundgesetzlihcen Rechte der Bürger auf ausgewogenen Informationszugang in einer Bücherei beeinflusst. Dies zumal wie hier, die Reflex-Studie längst von Wissenschaftlern der ganzen Welt bestsätigt wurde. Die WHO ihre aktuelle Sorgen um den Einfluss der gepulsten Strahlung sich sorgt. Sie indes dokumentieren, dass Gesundheitsprobleme, Vorsorge für Ihrer Bürger Sie aus wohl kommerziellen Gründen nicht kümmern – unterdrücken. Nennen Sie dies etwa als BÜRGERNAH ?

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Anlage:

Hinweis auf DIE tatsächliche Fälschung: Brief an BM Eggert-1006-2011

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