„Deutschland auf dem Weg zur Militärmacht“ – Vortrag in Schwäbisch Hall zum Thema „Kein Werben fürs Sterben“

Einen Vortrag zum Thema „Kein Werben fürs Sterben“ gibt es Donnerstag, 24. Januar 2019, um 19.30 Uhr im Club Alpha 60, Spitalmühlenstraße 13/2 in Schwäbisch Hall. Es spricht Thomas Haschke, Aktivist aus Stuttgart, Mitorganisator der Proteste gegen den Tag der Bundeswehr in Baden-Württemberg. Veranstalter sind die Deutsche Friedensgesellschaft, die VVN-BdA und der Club Alpha 60.

Vom Club Alpha 60, Schwäbisch Hall

Rekordwert beim Militärhaushalt

Deutschland ist auf dem Weg zur Militärmacht: Mehr Auslandseinsätze, mehr Geld für Rüstung, mehr Personal für die Bundeswehr. Der Militärhaushalt erreicht 2019 den Rekordwert von 43,2 Milliarden Euro.

Angebliche Sachzwänge

Damit stiegen die Militärausgaben gegenüber zu 2018 um stolze elf Prozent an – im Vergleich dazu stieg der Topf für Gesundheit um nur 0,4 Prozent. Die Bundesregierung versucht so schnell wie möglich den Verteidigungshaushalt auf 1,5 Prozent bzw. zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes anzuheben (was aktuell bei zwei Prozent rund 70 Milliarden Euro entspräche). Dies wird der Öffentlichkeit immer wieder verkauft als vermeintliche neue Gefahrenlagen in der Welt, mangelhafte Ausrüstung oder unüberwindbare Sachzwänge gegenüber der NATO und EU. Wohlgemerkt sind dies die Gremien, in denen vorher selbst die angeblichen Sachzwänge verabschiedet wurden.

Militärischer Beruf ist gewalttätig

Durch vielfältige und teure Werbemaßnahmen will die Armee neue RekrutInnen gewinnen. Es gibt kaum eine Ausbildungsmesse, bei der die Bundeswehr nicht einen der größten Stände hat, massenhaft verschandeln Werbeplakate die Landschaft und im Netz gibt es stundenlange Werbevideos und Webserien der Bundeswehr, die besonders auf Minderjährige abzielen. Doch all der Aufwand hilft der Bundeswehr nicht: trotz alledem fehlt es an Personal. Das liegt nicht nur daran, das der militärische Beruf unattraktiv und gewalttätig ist, sondern auch daran, dass der Bundeswehr bei ihren Auftritten immer wieder der Protest von antimilitaristischen Gruppen entgegen schlägt.

Zu Protesten anregen

Am Beispiel des Tages der Bundeswehr, der 2019 zum fünften Mal stattfindet, möchte der Referent die Maßnahmen der Bundeswehr kritisch beleuchten und zu Protesten anregen. Der Referent Thomas Haschke, Aktivist aus Stuttgart der Deutschen Friedensgesellschaft/Vereinigtte KriegsdienstgegnerInnen und Mitorganisator der Proteste gegen den Tag der Bundeswehr in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen im Internet und Kontakt:

https://www.dfg-vk.de/startseite

https://www.dfg-vk.de/unsere-themen/anti-militarisierung/tag-der-bundeswehr-wird-zum-protesttag-gegen-militaer

https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/rekrutierungsoffensive-der-bundeswehr-und

http://www.clubalpha60.de/

https://tag-der-bundeswehr.de/tag-der-bundeswehr-am-15-juni-2019/

https://tag-der-bundeswehr.de/wp-content/themes/tdbw2018/images/Standorte_2019.pdf

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„Die Städte haben die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit“ – Deutscher Städtetag über das BGH-Urteil zum Stadtblatt Crailsheim

„Die Städte haben die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit. Nur so können sie der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger nach Transparenz der Arbeit von Verwaltungen gerecht werden und den Dialog über die Politik der Städte ermöglichen“, schreibt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages in einer Stellungnahme über das  BGH-Urteil zum Crailsheimer Stadtblatt. 

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

Urteil gründlich prüfen

Dieses Anliegen stellt auch der Bundesgerichtshof nicht in Frage. Das Urteil betrifft konkret nur das kostenlose Stadtblatt der Stadt Crailsheim. Um mögliche Auswirkungen auf Publikationen anderer Städte genauer beurteilen zu können, werden wir das Urteil gründlich prüfen, wenn es im Wortlaut vorliegt.

Informationsauftrag der Kommunen

Für den Deutschen Städtetag gilt grundsätzlich: Amtsblätter mit redaktionellen Teilen sind eines von mehreren Mitteln, um den Informationsauftrag der Kommunen zu erfüllen. Uns ist bewusst, dass kommunale Berichte dabei auch Grenzen beachten müssen. Jede Stadt muss allerdings selbst entscheiden können, ob sie in Amtsblättern auch mit redaktionell aufbereiteten Texten und Fotos informiert oder sich auf die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen beschränkt.

Herausragende Bedeutung der unabhängigen Presse

Die Städte sind sich der herausragenden Bedeutung der unabhängigen Presse für die Information und Willensbildung der Menschen bewusst. Sie haben kein Interesse daran, durch eigene publizistische Tätigkeit in einen Wettbewerb mit Tageszeitungen zu treten. Diese Auffassung vertreten wir als Spitzenverband der Städte in großem Einklang mit unseren Mitgliedsstädten schon seit vielen Jahren.“

Weitere Informationen im Internet zum Deutschen Städtetag:

http://www.staedtetag.de/wirueberuns/aufgaben/index.html

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„Deutliche Grenzziehung zwischen Staat und freier Presse“ – Deutscher Journalistenverband (DJV) begrüßt das BGH-Urteil zu Amtsblättern

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Dezember 2018 zum Verhältnis von kommunalen Amtsblättern zu Lokalzeitungen als deutliche Grenzziehung zwischen Staat und freier Presse.

Vom Deutschen Journalistenverband (DJV)

Auf Sachinformationen beschränken

Der BGH hatte zuvor entschieden, dass kommunale Publikationen dann unzulässig sind, wenn sie „eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde“ enthalten (Az.: I ZR 112/17). „Staatliche Publikationen“ müssten „eindeutig – auch hinsichtlich Illustration und Layout – als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformationen beschränken“, urteilte das Gericht. Andernfalls verstießen sie gegen die notwendige Staatsferne.

Lokalredaktionen personell aufstocken

„Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof so klar Position bezogen hat“, bewertet DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall den Richterspruch. Die Berichterstattung über aktuelle Ereignisse und das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Kommunen sei Aufgabe von Zeitungen, lokalen Sendern und Nachrichtenportalen. Die notwendige Sachinformation der Öffentlichkeit über alle Themen der Kommunalpolitik sei vom Bundesgerichtshof als originäre Aufgabe von Pressestellen bestätigt worden. Jetzt komme es darauf an, dass die Zeitungen ihre Rolle in den Gemeinden wieder stärker ausfüllten. Überall: „Ich sehe die Verleger in der Pflicht, endlich die Lokalredaktionen personell aufzustocken.“

 

Weitere Informationen im Internet über den DJV:

https://www.djv.de/en/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/klarheit-geschaffen-1.html

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„Amtsblätter dürfen nicht wie Zeitungen berichten“ – Zeitungsverlegerverband (BDZV) begrüßt BGH-Entscheidung zum Crailsheimer Stadtblatt

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Amtsblätter nicht wie Zeitungen berichten dürfen. Für die kostenlos verteilten Blätter der Gemeinden gibt es klare Grenzen, urteilte das Gericht am 20. Dezember 2018 in Karlsruhe.

Vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

Aus verlegerischer Tätigkeit heraushalten

Kommunen dürften zwar amtliche Mitteilungen veröffentlichen und über Vorhaben der Kommune unterrichten. Eine pressemäßige Berichterstattung über das Leben der Gemeinde sei jedoch „originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates“. „Das Urteil ist ein klares Signal an die Kommunen, sich aus verlegerischer Tätigkeit herauszuhalten“, sagte dazu BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Gut 300 Tageszeitungen und mehr als 600 digitale Angebote würden die Bürger täglich mit örtlichen Informationen versorgen. „Es gilt das Gebot der Staatsfreiheit der Medien.“ Anlass war die Klage der „Südwest Presse“ (Ulm) gegen das „Stadtblatt“ aus Crailsheim. Dabei hatte die „Südwest Presse“ darauf abgestellt, dass das „Stadtblatt“ zwar über die Arbeit von Stadtverwaltung und Gemeinderat informieren dürfe, nicht jedoch über Kultur, Wirtschaft und Sport vor Ort. Dies sei Aufgabe der freien Medien. Wenn eine Kommune hier mit eigenen Presseprodukten aktiv werde, sei die institutionelle Garantie der freien Presse verletzt.

Mit dem Urteil des BGH vom 20. Dezember 2018 war die Klage der „Südwest Presse“ auch in letzter Instanz erfolgreich.

Weitere Informationen im Internet zum BDZV:

http://www.bdzv.de/der-bdzv/

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„Angriff auf abgeordnetenwatch.de“ – FDP-Vorsitzender Wolfgang Kubicki zweifelt an Unabhängigkeit

Einen Angriff auf abgeordnetenwatch.de unternimmt Wolfgang Kubicki, der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Vizepräsident des Deutschen Bundestages.

Informationen von Gregor Hackmack, Verein abgeordnetenwatch.de

„Wer steckt dahinter, wer bezahlt die?“

Vor einigen Jahren begegnete ich Wolfgang Kubicki in der ZDF-Sendung von Maybrit Illner. Er war als Diskussionsteilnehmer geladen, ich als Experte zum Thema Nebentätigkeiten. Als ich Herrn Kubicki mit seiner Nebentätigkeit als Rechtsanwalt konfrontierte, reagierte der FDP-Politiker auf seine Weise. Ich müsse doch bitte einmal erklären: „Wer steckt dahinter, wer bezahlt die?“ Ich erklärte Herrn Kubicki und den TV-Zuschauern, dass wir uns über Förderinnen und Förderer finanzieren – damals, im Jahr 2012, waren es 1.300 Menschen.

Unabhängigkeit

Das ist die Vorgeschichte. Diese Woche hat Wolfgang Kubicki nun versucht, die Unabhängigkeit von abgeordnetenwatch.de infrage zu stellen. Er tat dies im Handelsblatt. In Bezug auf abgeordnetenwatch.de (sowie zwei anderen gemeinnützigen Organisationen) sagte er: „Es muss auch im Interesse dieser Organisationen sein, keinen Zweifel an ihrer Unabhängigkeit zu lassen.“

„Mövenpick-Steuer“

Zweifel an unserer Unabhängigkeit? Dass ausgerechnet ein namhafter Vertreter einer Partei, die große Nähe zu Konzernen und Lobbyverbänden pflegt (Stichwort „Mövenpick-Steuer“), die Unabhängigkeit einer gemeinnützigen und von Bürgerinnen und Bürgern getragenen Transparenzorganisation infrage stellt, spricht eigentlich für sich. Die Unabhängigkeit von abgeordnetenwatch.de wird gerade dadurch gewährleistet, dass viele Menschen (derzeit 6.909 Förderinnen und Förderer) mit ihren regelmäßigen Spenden unsere Arbeit ermöglichen (im Schnitt übrigens mit rund 8,50 Euro im Monat).

Stimmungsmache auch von anderen Politikern

Immer wieder machen Politiker öffentlich Stimmung gegen abgeordnetenwatch.de – der Grund dafür ist offensichtlich: Unsere Recherchen zu Nebentätigkeiten, Lobbyeinflüssen und Parteispenden sind ihnen ein Dorn im Auge.

„Aufpasserorganisation“

Ex-Wirtschaftsminister Peter Ramsauer bezeichnete uns als „unseriöse Organisation“, nachdem wir über seine stattlichen Nebeneinkünfte aus der Wirtschaft berichtet hatten. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl nannte uns wegen unseres Eintretens für ein verbindliches Lobbyregister eine „Aufpasserorganisation“, die in einer Demokratie niemand brauche. Peer Steinbrück von der SPD beschimpfte uns als „kommerziellen Haufen“, nachdem wir seine horrenden Vortragshonorare publik gemacht hatten. Nun also Wolfgang Kubicki, der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Vizepräsident des Deutschen Bundestages.

Missstände aufdecken

Wer glaubt, uns auf diese Weise einschüchtern zu können, täuscht sich. Mit ihren Angriffen erreichen die Politiker das genaue Gegenteil: Wir werden weiter recherchieren und Missstände aufdecken – auch wenn das einigen nicht passt. Die wiederholten Angriffe aus der Politik zeigen uns, wie wichtig es ist, unabhängig arbeiten zu können. Darum möchten wir Sie bitten: Sichern Sie unsere Unabhängigkeit – werden Sie Förderin/Förderer von abgeordnetenwatch.de (schon ab 5 Euro im Monat und steuerlich absetzbar).

Weitere Informationen und Kontakt:

abgeordnetenwatch.de – Weil Transparenz Vertrauen schafft

Parlamentwatch e.V., Mittelweg 12, 20148 Hamburg

Telefon: 040-317691026

E-Mail: info@abgeordnetenwatch.de

Parlamentwatch e.V. hat seinen Sitz in Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg VR 19479, vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder sind Boris Hekele und Gregor Hackmack.

Spendenkonto:

Parlamentwatch e.V., Kto.: 2011 120 000, BLZ: 430 609 67 bei der GLS Bank, IBAN: DE03 4306 0967 2011 1200 00, BIC: GENODEM1GLS
Als gemeinnütziger Verein stellt abgeordnetenwatch.de auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus.

Internet:

https://www.abgeordnetenwatch.de/

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2018-12/nach-abgeordnetenwatchde-bericht-fdp-fraktionsvize-legt-geldgeber-offen-und-wirft

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„Amtsblätter dürfen nicht zur Lokalzeitung werden“ – BGH entscheidet Rechtsstreit der Südwestpresse gegen die Stadt Crailsheim

Städte und Gemeinden dürfen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine klassische Lokalberichterstattung übernehmen. In einem entsprechenden Verfahren gab das Gericht der „Südwest Presse“ recht. Das Urteil vom 20. Dezember 2018 könnte auch über Baden-Württemberg hinaus Konsequenzen haben.

Informationen zusammengestellt von Hohenlohe-ungefiltert

Links zu Artikeln über die BGH-Entscheidung:

https://www.deutschlandfunk.de/bundesgerichtshof-amtsblaetter-duerfen-nicht-zur.2907.de.html?dram:article_id=436553

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/Karlsruhe-Crailsheim-BGH-Urteil-zu-Stadtblatt-erwartet,bgh-urteil-zu-stadtblatt-erwartet-100.html

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR112.html?nn=6128288

https://kommunal.de/amtsblaetter-muessen-um-ihre-zukunft-fuerchten

https://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-bundesgerichtshof-amtsblaetter-duerfen-nicht-wie-zeitung-berichten-_arid,408480.html

https://www.crailsheim.de/rathaus/presse/infos-zum-stadtblatt/

Pressemitteilung von Crailsheims Oberbürgermeister Christoph Grimmer vom 20. Dezember 2018:

BGH spricht Urteil im Rechtsstreit Große Kreisstadt Crailsheim / SÜDWEST PRESSE Hohenlohe GmbH & Co. KG

Zum Urteil des Bundesgerichtshofes erklärt Crailsheims Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer: „Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs ist Gewinn und Niederlage zugleich. Entsprechend ambivalent fällt eine Bewertung aus. Einerseits ist die Revision zurückgewiesen worden, damit haben wir den Prozess in letzter Instanz verloren. Andererseits haben wir auch etwas Wichtiges gewonnen: nämlich Rechtssicherheit. Der BGH steckt mit seinem Urteil das Territorium von Amtsblättern ab. Die rechtlichen Vertreter der Kommunen und vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit von Städten und Gemeinden haben nun von höchster Instanz eine Richtschnur erhalten, die Zulässiges und Unzulässiges trennt. Wenn Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Dritte künftig also eine breitere Information durch ein Amtsblatt wünschen, können und müssen wir darauf verweisen, dass dies unzulässig und vom Gesetzgeber offenbar nicht gewünscht ist. Konkret bedeutet dies für unser Stadtblatt, dass nur über Inhalte und Themen berichtet werden kann, die unmittelbaren Bezug zu städtischem Verwaltungshandeln haben. Insofern wird das Stadtblatt auf die Darstellung des Handelns der Stadtverwaltung beschränkt. Der Stadt Crailsheim war und ist es wichtig, mit dem Stadtblatt zur Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages zur Stärkung und Förderung der örtlichen Gemeinschaft beizutragen. Der Gemeinderat wollte mit der kostenlosen Verteilung von neutralen Sachinformationen abnehmendem politischen Interesse und sinkender Wahlbeteiligung entgegenwirken. Jedoch war es nie die Absicht, das hohe Gut der Pressefreiheit zu beeinträchtigen. Dies wird mit dem heutigen Urteil bestätigt, wonach durch die Herausgabe eines inhaltlich und lokal beschränkten kommunalen Mitteilungsblatts kein Eingriff in die Freiheit oder die institutionelle Eigenständigkeit der Presse erfolgt. Ich hoffe, dass wir nun gemeinsam mit den Vertretern der Südwest Presse die juristische Auseinandersetzung demnächst zu den Akten legen können, um die weitere Zusammenarbeit in der Stadt möglichst unbelastet fortzusetzen. Schließlich eint uns am Ende dasselbe Ziel: die Bürgerinnen und Bürger über das Stadtgeschehen zu informieren und daran zu beteiligen.“

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„Steuerraub ist ein Verbrechen – Journalismus nicht“ – Offenen Brief zu den Ermittlungen gegen CORRECTIV-Chefredakteur unterzeichnen

Einen „Offenen Brief“ zu Ermittlungen gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm hat die CORRECTIV-Redaktion an Justizministerin Katarina Barley und Finanzminister Olaf Scholz geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Offenen Brief in voller Länge. Am Ende des Textes ist ein Link zu der Unterschriftenliste.

Von der CORRECTIV-Redaktion

Größter Steuerraub Europas

Wir haben zusammen mit unseren 18 Medienpartnern den größten Steuerraub Europas aufgedeckt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm in Zusammenhang mit den Cum-Ex-Recherchen. Der Vorwurf: Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Wir fordern, die Strafverfolgung auf die Steuerräuber zu konzentrieren und die Ermittlungen gegen unseren Chefredakteur einzustellen. Dies ist ein Angriff auf unsere Pressefreiheit. Wir wehren uns dagegen. Unterstützen Sie uns dabei.

Offener Brief (Brief unterzeichnen, siehe Internet-Link unten)

Essen, 11. Dezember 2018

Sehr geehrte Frau Justizministerin Katarina Barley,
sehr geehrter Herr Finanzminister Olaf Scholz,

vor wenigen Wochen haben wir die CumEx-Files veröffentlicht. Gemeinsam mit Medienpartnern aus ganz Europa haben wir enthüllt, wie Banker, Aktienhändler und Steuerberater unsere Staatskasse geplündert haben. Eine unglaubliche Summe von mindestens 55 Milliarden Euro wurde in Europa gestohlen – Steuergelder, die unserer Gesellschaft zu Gute kommen sollten, ob für Kitas, Krankenhäuser oder Bildungseinrichtungen.

Das Geld zurückholen

Wir erwarten, dass die Strafverfolgungsbehörden die Täter verfolgen und das Geld zurückholen. Der größte Teil der gestohlenen Milliarden bleibt jedoch weiter verschwunden. Zugleich werden nun diejenigen verfolgt, die den Skandal aufgedeckt haben. Gegen Oliver Schröm, Chefredakteur von CORRECTIV, ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts auf „Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen” nach §17 UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb).

Erheblichen Missstand aufgedeckt

Es ist das erste Mal, dass dieser Paragraph auf einen Journalisten angewendet wird. Die Hamburger Ermittler stützen sich auf ein Gesuch der Schweizer Behörden, die aufgrund einer Anzeige der Schweizer Bank Sarasin tätig wurden. Eine der Banken, die tief in den Skandal um die gestohlenen Steuergelder verstrickt ist. Oliver Schröm soll einen Mitarbeiter dazu angestiftet haben, die Cum-Ex-Geschäfte der Schweizer Bank öffentlich zu machen. Das stelle eine Verletzung des Bankgeheimnisses dar. Dieser Vorwurf ist absurd: Oliver Schröm hat seine Arbeit als Journalist gemacht und einen erheblichen Missstand in unserer Gesellschaft aufgedeckt.

Missbrauch des Strafrechts

Es ist erschreckend, dass deutsche Behörden sich von den Tätern instrumentalisieren lassen. Der Versuch, einen Journalisten und eine ganze Redaktion mundtot zu machen, ist ein Missbrauch des Strafrechts. Umso mehr besorgt uns das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das der Bundestag derzeit berät. Der aktuelle Entwurf gefährdet den Informantenschutz und somit die Grundlage investigativer journalistischer Arbeit. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit muss abgewendet werden. Die morgige Anhörung im Rechtsausschuss bietet dafür eine Gelegenheit.

Sehr geehrter Herr Finanzminister Olaf Scholz,
wir fordern Sie auf, gemeinsam mit Ihren Kollegen in Europa endlich unsere Staatskassen vor Ausplünderung zu schützen.

Sehr geehrte Frau Justizministerin Katarina Barley,
wir fordern Sie auf, investigative Recherchen von Journalisten nicht zu kriminalisieren. Sorgen Sie dafür, dass Journalisten nicht wegen Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen strafrechtlich verfolgt werden können.

Der Rechtsstaat muss sich auf die Verfolgung der Täter konzentrieren.

Steuerraub ist ein Verbrechen. Journalismus nicht.

Die CORRECTIV-Redaktion

Den Offenen Brief unterzeichnen:

https://correctiv.org/?p=33152?utm_source=newsletter&utm_campaign=notacrime

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„Kastanienbäume an der Spitalkapelle“ – Bürgerbegehren in Crailsheim wird vorbereitet

Der Crailsheimer Gemeinderat entschied sich wiederholt mehrheitlich für eine Fällung der beiden Kastanien nördlich der Spitalkapelle. Nun ist ein Bürgerbegehren gegen den jüngsten Beschluss des Gemeinderats geplant. Die rechtliche Prüfung durch die Stadtverwaltung ergab, dass diese Möglichkeit gegeben ist. Es muss von mindestens sieben Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift unterstützt werden.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Voraussetzungen sind gegeben

Der Gemeinderat der Stadt Crailsheim hat sich am 15. November 2018 erneut mehrheitlich für eine Fällung der beiden Kastanien nördlich der Spitalkapelle entschieden. Der Stadtverwaltung wurde nach dieser Entscheidung in einem Schreiben mehrerer Crailsheimer Bürger an Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer mitgeteilt, dass gegen diesen jüngsten Beschluss ein Bürgerbegehren in Vorbereitung ist. Ziel des geplanten Bürgerbegehrens ist es, einen Bürgerentscheid zu erreichen, der es den Bürgern ermöglicht, über den Erhalt der Kastanienbäume abzustimmen. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines Bürgerbegehrens sind gegeben, wie die Prüfung durch die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart ergeben hat.

Zeit bis 24. Februar 2018

Maßgeblich für das geplante Bürgerbegehren ist der jüngste Beschluss des Gemeinderates zur Fällung der Kastanien – nicht der erste Beschluss im Oktober 2017. Entscheidend für die fristgerechte Einreichung eines Bürgerbegehrens ist der Tag der Bekanntgabe des gefassten Beschlusses. Diese erfolgte bereits einen Tag nach der Sitzung vom 15. November 2018 über eine Kurzinformation auf der städtischen Internetseite. Das Bürgerbegehren muss nach den Vorgaben der Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens am 18. Februar 2019, um 24 Uhr, von mindestens sieben Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift unterstützt werden und bei der Stadtverwaltung eingereicht sein (§ 21 Abs. 3 GemO).

Rund 2000 Unterschriften sind nötig

Relevanter Stichtag für die Berechnung des erforderlichen Unterschriftsquorums ist allerdings der Tag der Zulässigkeitsprüfung durch den Gemeinderat. Aktuell beträgt die Zahl der wahlberechtigten Bürger 28.192 (i.S.v. § 12 GemO); demnach müssten rund 2.000 Unterschriften eingereicht werden. Sollte das Bürgerbegehren form- und fristgerecht eingehen, hat der Gemeinderat innerhalb von zwei Monaten über die Zulässigkeit zu entscheiden. „Der Gemeinderat muss die Zustimmung erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer. „Sofern der Gemeinderat zu diesem Zeitpunkt nicht doch noch von sich aus die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt, kommt es zum Bürgerentscheid.“

Planung weiterhin mit Kastanienbäumen

Dieser ist dann innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen – denkbar ist somit eine Durchführung im Zuge der Kommunalwahl im Mai 2019. Um die Sanierung der Spitalstraße dennoch bis zum Volksfest 2019 abschließen zu können, laufen die Planungen hierfür weiter, wie Sozial- und Baubürgermeister Jörg Steuler deutlich macht. „Der Erhalt der beiden Kastanienbäume wird bei den weiteren Planungen und den folgenden Ausschreibungen vorerst vorgesehen. Sollte es dann nicht zu einem Bürgerentscheid kommen oder der Entscheid, die Fällung der Bäume nach sich ziehen, würde die Weiterführung des Gehwegs und die Fällung der Bäume unmittelbar nach dem Volksfest realisiert“, so Steuler.

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„Gegen Fahrpreiserhöhungen beim Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr (HNV)“ – Kreisräte Florian Vollert und Johannes Müllerschön stellen Antrag

Gegen Fahrpreiserhöhungen beim Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr (HNV) sind die zwei Kreisräte der Partei DIE LINKE im Kreistag des Landkreises Heilbronn. Sie fordern in einem Antrag einen „Verzicht auf Fahrpreiserhöhungen beim HNV“. Über den Antrag soll bei der Kreistagssitzung am Montag, 10. Dezember 2018, in Untereisesheim abgestimmt werden.

Von Florian Vollert und Johannes Müllerschön, Kreisräte der LINKEN im Kreistag des Landkreises Heilbronn

Kontraproduktiv

Während die Tarifverbünde in Reutlingen und Stuttgart teils erhebliche Fahrpreissenkungen als „Neue Preise ab Januar 2019“ verkünden können, gibt es beim HNV nichts Neues. Das verlässlichste beim HNV ist die alljährliche Fahrpreiserhöhung. Die Kreistagsfraktion der LINKEN nimmt dazu in einer Pressemitteilung wie folgt Stellung:

Während die ganze Region über eine Lösung bei Verkehrsstaus und Umweltschäden debattiert und innovative Lösungen erarbeitet, fällt dem HNV nicht mehr ein, als die alljährliche Fahrpreiserhöhung. Eine Anfrage der beiden Kreisräte Florian Vollert und Johannes Müllerschön im Landratsamt förderte zutage, dass der HNV durch die Erhöhung mit 1,3 Millionen Euro Mehreinnahmen rechnet. DIE LINKE im Heilbronner Kreistag hält diese zusätzliche Belastung der ÖPNV-Nutzer für kontraproduktiv und lehnt die Erhöhung ab.

Sozial-ökologische Mobilität voranbringen

Bereits im Vorfeld der Haushaltsberatungen stellten sie folgenden Antrag der auf der öffentlichen Kreistagssitzung am Montag, 10. Dezember 2018, in Untereisesheim zur Abstimmung kommt: „Verzicht auf Fahrpreiserhöhungen beim HNV. Der Landkreis Heilbronn übernimmt ein Fünftel der Kosten, die der HNV durch die Fahrpreiserhöhungen 2019 einnehmen will, und wirkt im Aufsichtsrat des HNV auf eine Rücknahme der Fahrpreiserhöhung hin.“ Ein Fünftel der Kosten entspricht 260.000 Euro. Die beiden Kreisräte hoffen nun am 10. Dezember 2018 auf eine Mehrheit, auch um die dringend notwendige sozial-ökologische Mobilität voranzubringen, statt sie zu torpedieren.

Weitere Informationen und Materialsammlung zum Thema im Internet:

http://kreistag.die-linke-heilbronn.de/alle-jahre-wieder-die-linke-gegen-fahrpreiserhoehung-beim-hnv/#more-6712

https://www.h3nv.de/aktuelles/detail/news/neue-preise-ab-januar-2.html

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