„Ein Paradies für Schmetterlinge schaffen“ – Mitgliederversammlung des NABU Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/Schrozberg

Viele Schmetterlingsarten sind Feinschmecker und deshalb auf bestimmte Blumen spezialisiert. Verschwinden ihre Futterpflanzen, dann verschwinden auch die Falter. Wie sie in den Garten gelockt werden können und ein paradiesischer Schmetterlingsgarten gestaltet wird, erläutert Dr. Dieter Bock aus Braunsbach in seinem Vortrag am Mittwoch, 26. März 2014, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Rot am See.

Vom NABU Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/Schrozberg

Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen

Danach gibt der Vorsitzende des NABU Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/Schrozberg, Prof. Dr. Ulrich Kreutle, in der Mitgliederversammlung einen Überblick über die Aktivitäten der Gruppe im abgelaufenen und im kommenden Jahr. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.

Spritzmittel vernichten Pflanzen und Tiere

Die moderne Landwirtschaft mit ihrem großflächigen Einsatz von Pestiziden und Herbiziden zusammen mit dem hohen Flächenverbrauch der Landschaft, verringern immer mehr die Lebensräume unserer Pflanzen und Tiere. Deshalb hat Dr. Dieter Bock einen Teil seines Gartens am Kocherhang fachkundig und mit großem Aufwand in eine 180 Quadratmeter große Schmetterlingswiese umgewandelt. Inzwischen sind 26 Tagfalter, neun nachtaktive Falter sowie zahlreiche weitere schützenswerte Insektenarten im „Braunsbacher Schmetterlingsgarten“ heimisch. Dafür erhielt Dr. Bock einen Preis beim letztjährigen Haller
Naturpreis.

Brennnessel ist wichtige Futterpflanze für Schmetterlinge

Schmetterlinge bevorzugen einheimische Pflanzen, Wildkräuter und Gräser. Sie schätzen weniger den penibel gepflegten Garten, sondern brauchen sogenannte “Unkräuter“, sowohl als Futterpflanze für sich wie auch als Ablageplatz für ihre Eier. So gehört die Brennnessel zu den wichtigsten Futterpflanzen für die Raupen zum Beispiel von Tagpfauenauge, Admiral, Kleiner Fuchs oder Braunem Bär. Ohne die Brennnessel würden die hübschen Falter verschwinden.

Weitere Informationen und Kontakt:

NABU Rot am See, Professor Dr. Ulrich Kreutle, Iris Mühlberger, Reinsbürg 10, 74585 Rot am See

Telefon: 07958-926390

Fax: 07958-7926393

E-Mail: naburot@t-online.de

Internet: http://www.nabu-kreis-sha.de/rotamsee/

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„Nach Gen-Mais jetzt Gen-Honig“ – Kritik des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne) an der Bundesregierung

Die übergroße Mehrheit der Großen Koalition – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – hat am 13. März 2014 unseren Antrag für eine Kennzeichnungspflicht von Gen-Honig abgelehnt. Nach dem Genmais hat die GroKo jetzt schon zum zweiten Mal dabei versagt, die Menschen vor ungewollter Gentechnik auf Acker und Teller zu schützen – trotz stets anderslautender Versprechen.

Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne), Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Änderung der EU-Honigrichtlinie ist keine beschlossene Sache

Besonders frech ist die schon beim Genmais schlechte Ausrede – dieses Mal in leicht abgewandelter Form vorgebracht – es sei schon zu spät, die Entscheidung schon gefallen und auf Deutschlands Stimmen komme es ohnehin nicht an. Nach unseren Erkenntnissen, die auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestätigt wurden, trifft das nicht zu. Die Änderung der EU-Honigrichtlinie ist keineswegs schon endgültig beschlossene Sache (Mehr zum Hintergrund unten). (…) Interessant sind natürlich vor allem einige wenige AbweichlerInnen bei CDU/CSU und SPD.

Hintergrund:

Das „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat 2011 klargestellt: Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen ist wie eine Zutat im Honig zu werten und muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Dieses klare Urteil des höchsten europäischen Gerichts will die EU-Kommission mit tatkräftiger Unterstützung von der Regierung Merkel jetzt durch einen Änderung der Honigrichtlinie unterlaufen. Pollen soll einfach zu einem „natürlichen Bestandteil“ umdefiniert werden. Das hätte zur Folge, dass selbst kanadischer Rapshonig, der fast ausschließlich von Gen-Raps stammt, nicht als Genfood erkennbar wäre. Dabei ist klar, dass die manipulierte Erbsubstanz im Pollen vollständig erhalten bleibt. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum Honig als einziges Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden soll, wenn er intakte gentechnisch veränderte DNA enthält. Verschleierung ist keine akzeptable Strategie, um mit Gentech-Verunreinigungen umzugehen!

Was Kommission und Bundesregierung hier klammheimlich planen, ist ein klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung. Erneut zeigt sich, dass für Angela Merkel die Interessen der Konzern-Lobby und die Freihandelsverhandlungen mit den USA und Kanada wichtiger sind als die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher oder der Schutz der Imkerei.

Völlig unverständlich ist das Verhalten der SPD-Fraktion, die sich noch vor einem Jahr in einem rot-grünen Antrag für den Erhalt der Kennzeichnungspflicht eingesetzt hat und heute ihre Ablehnung des Grünen Antrages mit fadenscheinigen Ausreden begründet. Auch die CSU redet zwar gerne von Gentechnikfreiheit, traut sich aber ebenfalls nicht, danach zu handeln.

Wie bereits beim Genmais 1507 versucht die Regierungskoalition erneut, Deutschlands Bedeutung in Brüssel kleinzureden. Dabei bestünden sehr gute Chancen, noch eine Sperrminorität gegen den Kommissionsvorschlag zur Änderung der Honigrichtlinie zu erreichen. Dazu darf Deutschland aber dem Kommissionsplan nicht zustimmen. Entgegen anderslautender Behauptungen aus Koalitionsreihen ist das Verfahren auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen: Der EU-Umweltausschuss wird sich am 19. März mit dem Thema befassen, danach steht noch die Lesung im Europäischen Parlament aus, genauso wie die endgültige Abstimmung im Ministerrat. Und genau in dieser noch nicht terminierten endgültigen Abstimmung kommt es ganz entscheidend auf die deutschen Stimmen an.

Weitere Informationen zum Antrag und zur Debatte:

– Antrag „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ (Drucksache 18/578): http://dip.bundestag.de/btd/18/005/1800578.pdf

– Ergebnis der Namentlichen Abstimmung zur Gen-Honig-Kennzeichnung (interaktive Darstellun): http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik/index.jsp

Hier kann man nachsehen, wie jede/r einzelne Abgeordnete abgestimmt hat. Achtung: Ein „Ja“ bedeutet dabei die Ablehnung unseres Antrages (weil über die „Beschlussempfehlung“ aus dem Ausschuss abgestimmt wird), ein „Nein“ bedeutet Zustimmung.

– Rede von Harald Ebner (Video): http://dbtg.tv/fvid/3209975 und http://youtu.be/3F3cDmOE20E

– Rede von Harald Ebner (Text): http://gruenlink.de/pz0

– Komplette Debatte zum Antrag (Video): http://dbtg.tv/fvid/3209932

– Plenarprotokoll vom 13. März 2014: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18020.pdf, darin:
– Protokoll der Debatte zum Gen-Honig-Antrag ab Seite 1593
– Harald Ebners Rede ab Seite 1597
– Verkündung des Ergebnisses der Abstimmung ab Seite 1603
– Persönliche Erklärungen zur Namentlichen Abstimmung ab Seite 1615

– Bericht zur Debatte auf bundestag.de:
Kennzeichnung von Gen-Honig abgelehnt
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/49916537_kw11_de_gen_honig/index.html

– Vorab-Bericht zum Antrag auf bundestag.de:
Grüne fordern Pflicht zur Angabe von Gen-Pollen
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/49799257_kw11_sp_gen_honig/index.html

– Bericht vom Informationsdienst Gentechnik:
Bundestagsdebatte: „Dieser Honig ist noch lange nicht gelöffelt“
http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/28826.html

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet:

www.harald-ebner.de

 

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„Wird nachhaltig Energie erzeugt, oder nur die Landschaft verschandelt?“ – Vortrag in Schwäbisch Hall über Windkraft in Hohenlohe

Die Energiewende – vor allem der Bau von Windkraftanlagen – ist eines der umstrittensten landespolitischen Themen in Baden-Württemberg. Erwin Schweizer, Windkraftunternehmer aus Bopfingen, spricht am Dienstag, 18. März 2014, um 19 Uhr im Haus der Bildung in Schwäbisch Hall über Windkraft in unserer Region Hohenlohe – und stellt sich kritischen Fragen sowie einer offenen Diskussion.

Von Marcel Miara, Fachbereichsleiter Gesellschaft/Politik/Umwelt der Volkshochschule Schwäbisch Hall

Tragen Windkraftanlagen durch Infraschallemissionen zu Gesundheitsgefährdungen bei?

Ist die Windkraft unverzichtbarer Teil nachhaltiger Energieherstellung, oder verschandelt sie das Landschaftsbild und trägt mit Geräuschen sowie Infraschallemissionen zu Gesundheitsgefährdungen bei? Unter anderem diese Fragen werden in dem Vortrag angesprochen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Volkshochschule Schwäbisch Hall e.V., Marcel Miara, Fachbereichsleiter Gesellschaft/Politik/Umwelt, Fachbereichsleiter Deutsch, Salinenstraße 6-10, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791/97066-17

Fax: 0791/97066-29

Internet:

http://www.vhs-sha.de/startseite.html

 

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„Merkel will uns Gen-Honig unterjubeln“ – Namentliche Abstimmung heute ab 15.30 Uhr im Bundestag

„Merkel will uns Gen-Honig unterjubeln: namentliche Abstimmung heute ab 15.30 Uhr im Bundestag“, schreibt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner in einer Pressemitteilung.

Vom Bundestagsbüro Harald Ebners (Bündnis 90/Die Grünen)

„Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen“

Zum Grünen Antrag „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ (Drucksache 18/578, im Anhang unten), der gestern von den Koalitionsvertretern in den Ausschüssen abgelehnt wurde und über den heute (Donnerstag, 13. März 2014), ab 15.30 Uhr, im Bundestag beraten und abgestimmt wird, erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Das „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat 2011 klargestellt: Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen ist wie eine Zutat im Honig zu werten und muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Genfood ist dann nicht mehr erkennbar

Dieses klare Urteil des höchsten europäischen Gerichts will die EU-Kommission mit tatkräftiger Unterstützung von der Regierung Merkel jetzt durch eine Änderung der Honigrichtlinie unterlaufen. Pollen soll einfach zu einem „natürlichen Bestandteil“ umdefiniert werden. Das hätte zur Folge, dass selbst kanadischer Rapshonig, der fast ausschließlich von Gen-Raps stammt, nicht als Genfood erkennbar wäre. Dabei ist klar, dass die manipulierte Erbsubstanz im Pollen vollständig erhalten bleibt. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum Honig als einziges Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden soll, wenn er intakte gentechnisch veränderte DNA enthält. Verschleierung ist keine akzeptable Strategie, um mit Gentech-Verunreinigungen umzugehen!

Klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung

Was EU-Kommission und Bundesregierung hier klammheimlich planen, ist ein klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung. Erneut zeigt sich, dass für Angela Merkel die Interessen der Konzern-Lobby und die Freihandelsverhandlungen mit den USA und Kanada wichtiger sind als die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher oder der Schutz der Imkerei.

Fadenscheinige Ausreden der SPD-Fraktion

Völlig unverständlich ist das Verhalten der SPD-Fraktion, die sich noch vor einem Jahr in einem rot-grünen Antrag für den Erhalt der Kennzeichnungspflicht eingesetzt hat und heute ihre Ablehnung des Grünen-Antrages mit fadenscheinigen Ausreden begründet. Auch die CSU redet zwar gerne von Gentechnikfreiheit, handelt aber ebenfalls nicht danach.

Deutschland dem Kommissionsplan nicht zustimmen

Wie bereits beim Genmais 1507 versucht die Regierungskoalition erneut, Deutschlands Bedeutung in Brüssel kleinzureden. Dabei bestehen sehr gute Chancen, noch eine Sperrminorität gegen den Kommissionsvorschlag zur Änderung der Honigrichtlinie zu erreichen. Dazu darf Deutschland aber dem Kommissionsplan nicht zustimmen. Entgegen anderslautender Behauptungen aus Koalitionsreihen ist das Verfahren auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen.

Nicht als tatenloser Sonntagsreden-Gentechnikkritiker dastehen

Wer nicht als tatenloser Sonntagsreden-Gentechnikkritiker dastehen will, stimmt heute im Plenum des Bundestages für unseren Antrag. Die Menschen im Land lassen sich nicht wiederholt für dumm verkaufen, sondern messen ihre Abgeordneten an Taten!

Live-Übertragung aus dem Bundestag

Debatte und Abstimmung werden heute (Donnerstag, 13. März 2014) voraussichtlich ab zirka 15.30 Uhr live auf der Internetseite http://www.bundestag.de/ und im Fernsehsender PHOENIX übertragen. Die heutige Tagesordnung mit laufend aktualisiertem Zeitablauf finden Sie ebenfalls direkt auf der Startseite http://www.bundestag.de/.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

Der Antrag der Grünen-Abgeordneten „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ (Drucksache 18/578):

Deutscher Bundestag Drucksache 18/578

18. Wahlperiode 19.02.2014

Antrag
der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, Friedrich
Ostendorff, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Matthias
Gastel, Kai Gehring, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn
(Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Cem Özdemir,
Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig
KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit
gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 6. Septem-
ber 2011 in der Rechtssache C-442-09 („Honig-Urteil“) festgestellt, dass Honig,
der Pollen mit gentechnisch verändertem Erbgut und gentechnisch veränderten
Proteinen enthält, ein Lebensmittel mit Zutaten, die aus gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) hergestellt wurden, gemäß der Verordnung (EG) Nr.
1829/2003 darstellt (wörtlich: „dass dann, wenn ein Stoff wie Pollen, der gene-
tisch veränderte DNA und genetisch veränderte Proteine enthält, nicht als GVO
angesehen werden kann, Produkte wie Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die
einen solchen Stoff enthalten, „Lebensmittel, die … Zutaten enthalten, die aus
GVO hergestellt werden“, im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Ver-
ordnung Nr. 1829/2003 darstellen“).
Damit wäre Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen
enthält, im Sinne derselben Verordnung als „genetisch verändert“ zu kennzeich-
nen.
Die Europäische Kommission hat am 21. September 2012 einen Vorschlag für
eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2001/101/EG über Honig („Honig-
richtlinie“) vorgelegt. Darin soll Pollen allgemein – und damit auch der Pollen
von gentechnisch veränderten Pflanzen – als „natürlicher Bestandteil“ von Honig
Drucksache 18/578 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
eingestuft werden. Nach Auffassung der Kommission wäre dadurch eine Kenn-
zeichnung von Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen
enthält, nicht mehr erforderlich. Dies würde selbst für sortenreinen Rapshonig
gelten, der praktisch vollständig auf Grundlage von gentechnisch verändertem
Raps erzeugt wurde und damit fast ausschließlich dessen Pollen enthält.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich in den Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament und
der Europäischen Kommission über die geplante Änderung der Honig-
richtlinie dafür einzusetzen, dass die Kennzeichnungspflicht im Sinne
der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 von Honig, der Pollen von gentech-
nisch veränderten Pflanzen enthält, entsprechend der Intention des
EuGH-Honigurteils in der Honigrichtlinie klargestellt wird (siehe auch
Bundesratsdrucksache 569/12 vom 23. November 2012).
Um Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewähr-
leisten, sollte ein Weg gefunden werden, um erkennbar zu machen, ob
Honig gentechnisch veränderten Pollen enthält oder nicht;

2. falls dieses Ziel in den Trilogverhandlungen nicht erreicht werden kann:

a) sich in den Trilogverhandlungen dafür einzusetzen, dass in der ge-
planten Änderung der Honigrichtlinie darauf verzichtet wird, eine
Festlegung zu treffen, dass es sich bei Pollen gentechnisch verän-
derter Pflanzen in Honig um einen „natürlichen Bestandteil“ han-
delt;

b) die Änderung der Honigrichtlinie im Rat der Europäischen Union
abzulehnen, falls in dem zur Abstimmung gestellten Vorschlag
nicht auf diese Festlegung verzichtet wird.

Berlin, den 19. Februar 2014
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung:

Die für Landwirtschaft und Verbraucherschutz verantwortlichen Kommissare der Europäischen Union, Tonio Borg und Dacian Ciolos, haben am 9. Dezember 2013 in einem Schreiben an die Organisation „Foodwatch“ betont, dass die Kommission es für notwendig erachtet, die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher über die Präsenz gentechnisch veränderter Organismen in Futter- und Lebensmitteln korrekt zu informieren.

Auch der ehemalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hans-Peter Friedrich betonte in einem Interview mit der „Nordwestzeitung“ vom 7. Februar 2014: „Die Verbraucher müssen wissen, wenn sie ein gentechnisch verändertes Produkt kaufen.“

Der jetzt vorliegende Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Honig-Richtlinie würde diese Information der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher gerade nicht ermöglichen. Selbst ein sortenreiner Rapshonig aus Nordamerika, der praktisch vollständig auf Grundlage von gentechnisch verändertem Raps erzeugt wurde und damit fast ausschließlich dessen Pollen enthält, dürfte nach diesem Vorschlag ohne jede Kennzeichnung in den Handel gebracht werden.

Die Frage, ob der Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in Honig „technisch nicht zu vermeiden“ sei im Sinne von der Verordnung (EG) 1829/2003, ist zu verneinen, solange nicht alles Mögliche unternommen wurde, um den Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in den Honig zu minimieren, zum Beispiel durch die Festlegung und Einhaltung eines ausreichend großen Mindestabstands zwischen dem Bienenstock und dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen.

Das Anliegen der Kommission, eine Klarstellung zur Kennzeichnung von Honig, der Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen enthält, zu treffen, wird mit der vorgeschlagenen Änderung nicht erreicht. Die Rechtsunsicherheit wird durch den Widerspruch zum Honig-Urteil des EuGH noch vergrößert, damit sind weitere Gerichtsverfahren zu erwarten.

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„Blüh- und Ackerrandstreifen anlegen – aber richtig!“ – Vortrag in Rot am See

Mit der Wärme im Frühling werden Honigbienen, Wildbienen, Schmetterlinge und andere blütenbesuchende Insekten wieder aktiv. Auf ihren Nahrungsflügen besuchen sie unermüdlich Nutz- und Wildpflanzen und spielen so eine ganz wichtige Rolle für deren Bestäubung. Von Landwirten extra angelegte Blüh- und Ackerrandstreifen helfen den nützlichen Tieren dabei sich fortzupflanzen und zu überleben.

Vom NABU Rot am See

Samen für insektenfreundliche Blühstreifen gewinnen

Eine gemeinsame Informationsveranstaltung zur Förderung der Blüh- und Ackerrandstreifen bietet der Bezirksimkerverein Gerabronn und die NABU-Gruppe Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/Schrozberg am Donnerstag, 20. März 2014, um
20 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Rot am See. Johannes Rieger von der Firma Rieger-Hofmann aus Blaufelden-Raboldshausen erklärt in einem Vortrag, wie Samen für insektenfreundliche Blühstreifen gewonnen, sie richtig angelegt und die Maßnahmen vom Land gefördert werden.

Blühstreifen schaffen einen Erosionsschutz

“Blühstreifen sind ein wertvolles Stück Landschaft“, erklärt Prof. Dr. Ulrich Kreutle von der NABU-Gruppe Rot am See. „Sie bieten vielen Nützlingen einen Lebensraum, die wiederum Schädlinge in Grenzen halten können.“ Neben unzähligen Insekten finden auch Spinnen, Vögel und Wildtiere darin einen Rückzugsraum. Zudem wird mit Blühstreifen ein Erosionsschutz geschaffen, der den großflächigen Abtrag der wertvollen Bodendeckschicht verhindert.

Weitere Informationen und Kontakt:

NABU Rot am See, Prof. Dr. Ulrich Kreutle, Iris Mühlberger, Reinsbürg 10, 74585 Rot am See

Telefon: 07958/926390

Fax 079587926393

E-Mail: naburot@t-online.de

Internet:

http://www.nabu-kreis-sha.de/rotamsee/

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„Bäume und Menschen erkranken an Mobilfunkstrahlung“ – Leserbrief zum Artikel im Haller Tagblatt „Kastanie hinter Sparkasse fällt“

Einen Leserbrief zum Artikel im Haller Tagblatt vom 21. Februar 2014 „Kastanie hinter Sparkasse fällt“ hat Ulrike Hölzel aus Gaildorf geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Leserbrief von Ulrike Hölzel, Gaildorf

Gefällt: Ohne Not und ohne Sinn

Eine alte Kastanie wurde gefällt. Ohne Not und Sinn. Eine Entwicklung, die in diesem Jahr ihren bisherigen Höhenpunkt erreicht. Ohne Gefühl und Verstand wird, was über Jahrzehnte gewachsen ist, innerhalb weniger Stunden vernichtet. Als Präventivmaßnahme!?

Sinnbild für alle unnütz gefällten Bäume in Schwäbisch Hall

Mit OB Pelgrim wird Schwäbisch Hall vielleicht den wirtschaftlichen Höhepunkt erfahren, aber  das Wesentliche, die Schönheit, auf die eine gesunde Seele angewiesen ist und die Achtung vor der Schöpfung werden seiner Mission zum Opfer fallen. Diese Kastanie steht sinnbildlich für alle unnütz gefallenen Bäume in Schwäbisch Hall und wie dem Artikel zu entnehmen ist, geht diese Zerstörung weiter.

Gefahr durch Mobilfunkstrahlung

Unsere Bäume sind gefährdet. Nicht nur durch unüberlegte Abholzmaßnahmen, sondern sie leiden und erkranken, wie viele Studien längst beweisen, auch unter Mobilfunkstrahlung. Da mit der Stimme von OB Pelgrim jetzt auch noch flächendeckendes WLAN für schnellen Internetzugang für alle Haller Bürger eingeführt wird, frage ich mich, ob es OB Pelgrim überhaupt um Fürsorge und den Erhalt seiner Stadt geht. Für die Wirtschaft und das Wachstum bleiben nicht nur Bäume auf der Strecke, sondern die gesamte Bevölkerung. Allen voran unsere Kinder.

Nicht vergessen, was Schöpfung bedeutet

Diese alte Kastanie steht sinnbildlich für die Unterwerfung in ein System, das dabei ist, uns Menschen von einer lebenswerten Welt zu entfremden und uns vergessen lässt, was Schöpfung bedeutet.

Link zum Artikel im Haller Tagblatt „Kastanie hinter Sparkasse fällt“:

hhttp://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1188139,2463654

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„Mit den Natur- und Landschaftsführern Hohenlohe zu jeder Jahreszeit entdecken“ – Erstes Jahresprogramm und neue Internetseiten

Mit den Natur- und Landschaftsführern können Interessierte Hohenlohe zu jeder Jahreszeit entdecken. Das erste Jahresprogramm liegt vor, neue Internetseiten wurden gestaltet.

Von Iris Mühlberger, Natur- und Landschaftsführerin Hohenlohe, Rot am See-Reinsbürg

Faszinierende Pflanzen- und Tierwelt, einzigartigen Kleinode, informative Geschichte, regionale Bräuche

Die 27 qualifizierten Natur- und Landschaftsführer Hohenlohe laden dazu ein, die faszinierende Pflanzen- und Tierwelt, einzigartigen Kleinode, informative Geschichte und regionalen Bräuche in unserer Heimat näher kennenzulernen. „Wir führen zu den schönsten Plätzen in Hohenlohe. Dazu verraten wir wie die mehr als tausend Jahre alte Kulturlandschaft entstanden ist und naturschonend erhalten werden kann“, fasst der Vorsitzende des Vereins, Jürgen Pfitzer, zusammen.

Fast sechzig Erlebniswanderungen und Exkursionen

In ihrem ersten Jahresprogramm haben die Landschaftsführer fast sechzig Erlebniswanderungen und Exkursionen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis auf die Beine gestellt. Weiter organisieren sie im April die Ausstellung „Hohenlohe und sein Brauchtum“ im Herrenhaus Buchenbach und bieten bei der Jagsttalwiesenwanderung im Mai Touren an. Ein buntes Herbstfest im Oktober im Herrenhaus mit Vorträgen, geführten Wanderungen, Essen und vielen Infos runden das vielseitige Programm ab. Es liegt in Rathäusern, Geschäften, Gaststätten, bei Vereinen oder Volkshochschulen zum Mitnehmen aus.

Neue Internetseiten

Wer mehr über die Natur- und Landschaftsführer wissen möchte, kann sich auf den neuen Internetseiten www.natur-landschaftsfuehrer-hohenlohe.de informieren. Dort gibt es ausführliche Infos zu den Veranstaltungen, das Programm zum Download und eine Kontakt- und Anmeldemöglichkeit. Für Gruppen bieten die Naturführer spezielle Themenführungen an, die nach Absprache individuell gebucht werden können.

Kulturelle und kulinarische Wanderungen

Seit Neuestem sind die Natur- und Landschaftsführer Mitglied in den Tourismusgemeinschaften der beiden Landkreise und bieten auch darüber
kulturelle und kulinarische Wanderungen an.

Weitere Informationen und Kontakt:

Herrenhaus Buchenbach, 74673 Mulfingen-Buchenbach

Telefon: 07938-992035

Fax: 07938-992442

Internet: www.natur-landschaftsfuehrer-hohenlohe.de

Das sind die Natur- und Landschaftsführer Hohenlohe:

Dunja Ankenbrand, Künzelsau
Inga Ankenbrand, Dörzbach
Heidrun Bauer, Großforst
Angelika Brändle, Schwäbisch Hall
Birgit Feucht, Mulfingen
Annette Fischer, Gerabronn
Monika Fitzlaff, Kirchberg
Peter Frenz, Gailenkirchen
Daniel Gerhardt, Öhringen
Antje Götz, Roigheim
Natalie Gundel, Rot am See
Eleonore Hofmann, Mulfingen
Heinz Kettemann, Crailsheim
Heike Kuhn, Schöntal
Iris Mühlberger, Rot am See
Dora Müller, Ilshofen
Erne Münz, Mulfingen
Christine Neuweiler, Schöntal
Annette Oberndörfer, Künzelsau
Karin Öchslen, Untermünkheim
Jürgen Pfitzer, Rosengarten
Eva Praetorius, Ilshofen
Roland Scholl, Neuenstein
Stefan Thaidigsmann, Braunsbach
Wolfgang Utner, Krautheim
Ernst Wolf, Schwäbisch Hall
Karl Wunderlich, Künzelsau

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„Zulassung von Genmais dringend stoppen“ – Grünen-Abgeordneter Harald Ebner spricht heute (Donnerstag) im Bundestag

Eine Aktuelle Stunde zum Thema Genmais gibt es am heutigen Donnerstag, 20. Februar 2014 von 15.20 bis 16.30 Uhr. Den Antrag für die Aktuelle Stunde haben die Grünen gestellt. Für die Grünen sprechen Harald Ebner und Oliver Krischer. Die Aktuelle Stunde wird live auf der Internetseite http://bundestag.de/ und im Fernsehen auf Phoenix übertragen. Link zum Parlamentsfernsehen: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?action=tv

Vom Abgeordnetenbüro des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Weitere Informationen:

http://www.gruene-bundestag.de/parlament/sitzungswoche/aktuelle-stunde-genmaislinie-1507_ID_4390842.html

Haltung der Bundesregierung bei der Zulassung der Genmaislinie 1507 und zur Sicherstellung der Wahlfreiheit in Bezug auf gentechnikfreie Lebensmittel

Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

19 EU-Staaten sind gegen die Anbauzulassung

Nach der EU-Abstimmung läuft alles auf eine Anbauzulassung für den Genmais 1507 zu. Obwohl ihn fast niemand will. 88 Prozent der Deutschen wollen ihn nicht, 19 EU-Staaten waren dagegen und nur fünf dafür. Wegen der komplizierten Modalitäten reichte das aber trotzdem nicht, ihn zu verhindern. Das lag vor allem an Deutschlands Enthaltung. Zu der kam es, weil Angela Merkel ihr Veto gegen ein deutsches Nein einlegte. Wer oder was bewegt die Kanzlerin dazu, den Merkel-Mais gegen breite gesellschaftliche und politische Mehrheiten durchzusetzen? Noch ist der Genmais nicht zugelassen.

Merkel heitz verantwortungslos die Europaverdrossenheit an

Zwölf Mitgliedsstaaten haben an die EU-Kommission appelliert, die große Mehrheit nicht einfach zu ignorieren. Dem muss Angela Merkel sich jetzt anschließen, statt die Verantwortung auf „die EU“ abzuschieben, bei der das eigene Stimmverhalten angeblich keine Rolle spielt. Mit solchen Aussagen heizt Merkel verantwortungslos die Europaverdrossenheit an.

Nationale oder regionale Genmais-Anbauverboten sind bloße Beruhigungspillen

Die Äußerungen von altem und neuem Agrarminister und einigen SozialdemokratInnen zu nationalen oder regionalen Genmais-Anbauverboten sind bloße Beruhigungspillen für die Öffentlichkeit. Sie sind nach EU-Recht auch noch gar nicht ohne Weiteres möglich. An der dafür nötigen Vorbereitung arbeitet die Bundesregierung nach eigenem Bekunden ebenfalls nicht. Und: Gentechnisch veränderte Organismen machen nicht an den Grenzen halt.

Statement von Harald Ebner:

Genmais: Vordertür verriegeln, statt Hintertür anlehnen, Herr Schmidt!

Harald Ebner, MdB, Gentechnikexperte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur aktuellen Debatte um nationale und regionale Ausnahmen von der bevorstehenden Genmais-Zulassung in der EU:

Hintertür zu finden wird schwierig

Nachdem Angela Merkel letzte Woche in Brüssel die Vordertür weit geöffnet hat für den Genmais, dürfte es schwierig werden, eine Hintertür zu finden. Die könnte man dann allenfalls notdürftig anlehnen, statt fest verschließen.

Aktuell gibt es allein eine „Notfallklausel“

Denn wie EU-Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg gerade gegenüber dem SPIEGEL bestätigt hat, gibt es nach derzeitigem EU-Recht gar keine reguläre Ausstiegsmöglichkeit beim Genmais. Aktuell gibt es allein eine „Notfallklausel“, auf der auch das seit 2009 geltende MON810-Verbot basiert. Die ermöglicht allerdings allein nationale (und nicht regionale) Anbauverbote, und das auch nur dann, wenn nach der Zulassung „neue wissenschaftliche Erkenntnisse“ als Begründung vorliegen. Um solche Erkenntnisse bemüht sich die Bundesregierung aber überhaupt nicht, wie sie letzte Woche im Agrarausschuss einräumte. Die Ankündigungen regionaler und nationaler „Opt-out“-Möglichkeiten von Ex-Minister Friedrich entbehrten also tatsächlich jeder Grundlage.

Große Mehrheit nicht einfach ignorieren

Noch ist der Genmais nicht zugelassen. Zwölf Mitgliedsstaaten haben jetzt an die EU-Kommission appelliert, die große Mehrheit gegen den Genmais bei der Brüsseler Abstimmung letzte Woche  nicht einfach zu ignorieren. Dem sollte Angela Merkel sich anschließen, statt die Verantwortung für die unpopuläre Genmais-Zulassung auf eine anonyme EU abzuschieben, bei der das eigene Stimmverhalten angeblich keine Rolle spielt. Mit solchen Aussagen heizt die Kanzlerin verantwortungslos die Europaverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger an.

Zulassung dringend stoppen

Der neue Agrarminister Christian Schmidt muss jetzt entschlossen alle verfügbaren Möglichkeiten nutzen, um Deutschlands Äcker frei von Gentechnik zu halten. Er muss alle politischen und rechtlichen Mittel prüfen, die Zulassung noch zu stoppen oder gegebenenfalls wieder auszusetzen. Ich zähle darauf, dass er nicht wie sein Vorgänger bei dieser Aufgabe vorzeitig stürzt und wünsche ihm und uns allen viel Erfolg dabei – der ist bitter nötig!

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030/227-730 28

Fax: 030/227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

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„Die Limpurger Berge werden nicht wiederzuerkennen sein“ –  Demonstration gegen Windkraft-Pläne der Stadtwerke und der Landeskirche

Die Bürgerinitiativen „Pro Limpurger Berge“ und „Für Gaildorf“ informieren am Samstag, 22. Februar 2014 zwischen 9.30 Uhr und 12 Uhr auf dem Haller Milchmarkt über die Auswirkungen der geplanten Windindustrieanlagen auf das Haller Naherholungsgebietes Limpurger Berge. Der Bauantrag steht kurz vor der Einreichung.

Karl-Heinz Glandorf, Michelbach/Bilz, Bürgerinitiative „Pro Limpurger Berge“

Sieben Anlagen mit 200 Meter Gesamthöhe

Die Limpurger Berge werden durch die geplanten sieben Anlagen mit 200 Meter Höhe nicht wiederzuerkennen sein. Mit der Aktion soll gegen das – nach Meinung der Veranstalter – sowohl ökologisch als auch ökonomisch nicht verantwortbare Projekt der Stadtwerke im Kirchenwald der Württembergischen Landeskirche demonstriert werden. Der Landesverband der baden-württembergischen Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften hat Bürgerinitiativen der näheren und weiteren Umgebung zur Unterstützung aufgerufen.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.bi-fuer-gaildorf.de/

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