„Gesundheitsrisiken für Bürger durch Infraschall von Windkraftanlagen“ – Vortrag in Langenburg

Eine Informationsveranstaltung zu schädlichen Immissionen wie Infraschall bei Windkraftanlagen gibt es am Freitag, 13. März 2015, ab 19.30 Uhr, in der Stadthalle Langenburg. Referent ist der Arbeitsmediziner Dr. Bernhard Voigt aus Gaggenau. Zu dem Vortrag lädt die Bürgerinitiative „Besorgte Bürger Langenburgs“ ein.

Von der Bürgerinitiative „Besorgte Bürger Langenburgs“

Geplant: Grußwort von Bürgermeister Class

Den schädlichen Immissionen wie Infraschall sind alle Bürgerinnen und Bürger ausgesetzt, die im Wirkungskreis eines Windparks leben. Nach Auskunft der Veranstalter spricht Langenburgs Bürgermeister Wolfgang Class ein Grußwort.

Weitere Informationen im Internet:

Zur Vorab-Information wird die Lektüre folgender Publikationen empfohlen: Lärmstopp-eggevorland.de, Windkraft-Abstand.de und Umwelt-Zukunft-Gailingen.

Weitere Informationen zum Thema Windkraftanlagen in Hohenlohe:

http://www.gegenwind-husarenhof.de/veransthin.html

http://windkraft-reinsbronn.de.tl/Resolution-an-Verbraucherschutzminister-.htm

Allgemeine Informationen zum Thema Infraschall bei Windkraftanlagen:

http://www.windkraft-abstand.de/infraschall/

http://www.umwelt-zukunft-gailingen.de/links/infraschall

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„Bürger sind umfassend zu informieren“ – Bürgermeister Böhnel spricht sich klar gegen Geheimniskrämerei im Gemeinderat Mulfingen aus

Unter der Überschrift „Öffentlichkeitsarbeit des Gemeinderats“ hat sich der Mulfinger Bürgermeister Robert Böhnel im Oktober 2014 in einem ganzseitigen Schreiben im Gemeindemitteilungsblatt an die Bürgerinnen und Bürger seiner Gemeinde gewandt. „In einer modernen Demokratie haben die Bürger Anspruch darauf, den Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung verfolgen zu können“, schrieb Böhnel. Der Bürgermeister hatte sich dagegen ausgesprochen,  das Thema „Berichterstattung im Gemeindemitteilungsblatt“ in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung zu behandeln. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht das bemerkenswerte Schreiben in voller Länge.

Informationen zusammengestellt von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Das Schreiben von Bürgermeister Robert Böhnel, Mulfingen:

Öffentlichkeitsarbeit des Gemeinderats

Ein wenig anders als üblich, verlief unsere letzte Gemeinderatssitzung am 15. Oktober 2014. Zu Beginn habe ich nämlich einige grundsätzliche Gedanken zu den Themen Öffentlichkeit und Fraktionsbildung geäußert. Auslöser dafür waren Anträge der Fraktionsvorsitzenden von UWV und CDU. Der Vorsitzende der UWV hatte mich aufgefordert, das Thema „Berichterstattung im Gemeindemitteilungsblatt“ in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung zu behandeln.

Rechtlich gar nicht zulässig

Das ist rechtlich jedoch gar nicht zulässig. Sitzungsgegenstände dürfen nämlich nur in eng begrenzten Fällen nichtöffentlich verhandelt werden. Nichtöffentlich darf der Gemeinderat (GR) nur beraten, wenn es das öffentliche Wohl erfordert. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Nachteile für die Gemeinde drohen oder wenn es um das berechtigte Interesse eines Einzelnen geht. Das trifft bei der Frage der Öffentlichkeitsarbeit des Gemeinderats nicht zu. Ganz im Gegenteil. Denn bei der Frage, wie die Öffentlichkeitsarbeit des GR gestaltet werden soll, geht es um das Verhältnis von Bürgern und Gemeinderat. Wo sonst hätten die Bürger mehr Anspruch auf Öffentlichkeit als gerade bei diesem Thema. Es ist deshalb befremdlich, wenn ausgerechnet ein solches Thema in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden soll. Wer fordert, bei Themen, die in die Öffentlichkeit gehören, die Öffentlichkeit auszuschließen, braucht sich nicht zu wundern, wenn am Ende Vorbehalte gegen die Arbeit des Gemeinderats aufkommen. Es drängt sich dann der Verdacht auf, wichtige kommunalpolitische Fragen würden ohnehin hinter verschlossenen Türen entschieden. Die Idee, über Art und Form der Öffentlichkeitsarbeit hinter verschlossenen Türen verhandeln zu wollen, hat mit einer modernen Demokratie nichts zu tun. Denn das wäre so, wie wenn man als Sachverständige für die Ausweisung von Windkraftstandorten die Hersteller von Windrädern berufen würde. Ich kann es nicht hinnehmen, dass das Verhältnis zwischen Gemeinderat und Bürgerschaft durch undemokratische Ideen belastet wird. Als Bürgermeister bin ich Sachwalter der Interessen unserer Bürger. Darauf habe ich im Übrigen auch meinen Amtseid geschworen.

Umfassende Informationspflicht

Die Frage der Öffentlichkeitsarbeit hat noch eine weitere Seite. Der Antrag des Vorsitzenden der UWV zielte auch darauf ab, dass nur noch die bloßen Beschlüsse des Gemeinderats veröffentlicht werden. Über Redebeiträge von Gemeinderäten, Meinungen oder Beschlussanträge dagegen soll nicht berichtet werden. Diese Forderung ist mehr als haarig. Es ist nämlich rechtlich unbestritten, dass Gemeinderat und Bürgermeister eine Informationspflicht gegenüber den Bürgern haben. Rechtlich unbestritten ist auch, dass diese Informationspflicht „umfassend“ zu sein hat. Dass Informationen nur in wohldosierter Form und in möglichst spärlichem Umfang weitergegeben werden, widerspricht der Pflicht zu einer umfassenden Bürgerinformation. Öffentlichkeit ist eine der wichtigsten Grundbedingungen von Demokratie überhaupt. Das Grundgesetz, aber auch die Gemeindeordnung Baden-Württemberg wollen eine umfassende Demokratie verwirklichen. Das kann man daran erkennen, dass die Gemeindeordnung solche Instrumente zur Verfügung hat wie die „Unterrichtung der Einwohner“, die „Bürgerversammlung“, den „Bürgerantrag“, den „Bürgerentscheid“ und das „Bürgerbegehren“. Diese Instrumente können aber nur funktionieren, wenn die Bürger auch umfassend informiert sind.

„Wer stimmt wie ab?“

In einer modernen Demokratie haben die Bürger also Anspruch darauf, den Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung verfolgen zu können. Sie haben Anspruch darauf, die Argumente der einzelnen Gemeinderäte und Gemeinderatsfraktionen nachvollziehen zu können. Sie haben Anspruch darauf, im Einzelnen zu erfahren, wer für welche Position steht, wer welche Position mit welchen Argumenten vertritt, wer welche Beschlussvorschläge mit welcher Begründung macht und schließlich am Ende auch, wer wie stimmt – es sei denn, es handelt sich um eine geheime Abstimmung. Bürger, die an den Sitzungen des Gemeinderats nicht teilnehmen können, sind also so zu informieren, wie wenn sie selbst an der GR-Sitzung teilgenommen hätten.

„Diesen Standpunkt kann ich nicht teilen“

Erstaunt in dieser Affäre hat mich auch folgendes: Welches Thema öffentlich, und welches nichtöffentlich behandelt werden soll, darüber haben die Fraktionsvorsitzenden von UWV und CDU offensichtlich ihre eigenen Vorstellungen. Deshalb haben sie sich zum Thema Asylbewerberunterbringung mit einem Leserbrief in der Hohenloher Zeitung (HZ) am 30. September 2014 zu Wort gemeldet. Um ihre eigenen politischen Ziele zu verfolgen, haben sie sich also nicht gescheut, eine breite Öffentlichkeit zu suchen. Eine Öffentlichkeit, die sogar weit über Mulfingen hinausging. Die Ironie ihres Vorgehens scheint ihnen allerdings verborgen geblieben zu sein. Denn in bestimmten Mulfinger Gemeindeangelegenheiten sähen sie die Bürger offenbar am allerliebsten vor der Türe. Diesen Standpunkt kann ich nicht teilen.

Ihr Robert Böhnel, Bürgermeister

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„Deutschland kann den Anbau von Gentechnik rechtssicher verbieten“ – Online-Petition unterschreiben

Die EU hat den Weg frei gemacht: Deutschland kann den Anbau von Gentechnik endlich rechtssicher verbieten. Doch der jetzt vorliegende Gesetzentwurf drückt sich um ein Anbauverbot – und will jedes der 16 Bundesländer einzeln entscheiden lassen.

Von der Organisation Campact

Text der Online-Petition:

Wind und Bienen machen an Ländergrenzen nicht halt. Damit unsere Landwirtschaft gentechnikfrei bleibt, müsste jede neue Gentechnik-Sorte 16-mal erfolgreich verboten werden. Bayer, Monsanto und Co. könnten jede einzelne dieser Entscheidungen vor Gericht anfechten. Der Gentechnik-Anbau wäre nicht mehr zu verhindern.

Ich fordere Sie auf: Setzen Sie sich für ein starkes Gentechnik-Gesetz ein. Ein Verbot muss immer durch die Bundesregierung ausgesprochen werden und bundesweit gelten!

(Name und Ort werden angehängt)

Die Online-Petition unterschreiben:

https://www.campact.de/gentechnik-verbot/bundesweit/teilnehmen/?utm_campaign=%2Fgentechnik-verbot%2F&utm_term=Link2&utm_content=random-a&utm_source=%2Fgentechnik-verbot%2Fbundesweit%2F&utm_medium=Email

Weitere Informationen im Internet zur Petition bei Campact:

Gentechnik-Flickenteppich in Deutschland?

Im Dezember 2014 haben wir Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) mehr als 250.000 Unterschriften gegen Konzern-Mitsprache in der Gentechnik-Politik übergeben. Mit Erfolg. Doch nun droht neues Ungemach: Schmidt will künftige Anbauverbote etwa für Gentech-Mais von Monsanto nicht selbst verhängen, sondern die Verantwortung auf die Bundesländer abschieben. Das Problem: Damit eine Gen-Sorte in Deutschland nicht auf die Felder kommt, bräuchte es dann 16 erfolgreiche Verbotsverfahren. Bayer, Monsanto und Co. könnten sie alle vor Gericht anfechten. Das würde den Konzernen gefallen, Gentechnik wäre kaum noch zu stoppen. (…)

Zum ganzen Campact-Artikel:

https://www.campact.de/gentechnik-verbot/bundesweit/5-minuten-info/?utm_campaign=%2Fgentechnik-verbot%2F&utm_term=5%2520Min&utm_content=random-a&utm_source=%2Fgentechnik-verbot%2Fbundesweit%2F&utm_medium=Email

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„Irgendwo in Hohenlohe“ – Eine Fortsetzungsgeschichte von Birgit Häbich: Der Episoden neunundzwanzigster Teil

„Irgendwo in Hohenlohe“ – Eine Fortsetzungsgeschichte von Birgit Häbich: Der Episoden neunundzwanzigster Teil. Die geschilderten Handlungen, Personen und Namen sind frei erfunden. Es werden keine realen Namen von Personen angegeben. Etwaige Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten, lebenden oder toten Personen wären rein zufällig, und sind weder gewollt noch beabsichtigt.

Von Birgit Häbich

XXIX Haltung

… Paula antwortete ihm nicht, wie versteinert saß sie neben ihm und schwieg. Sie schien konzentriert zu fahren und wären sie nicht fahrender Weise im Auto unterwegs, so hätte man meinen können, dass die Zeit stehen geblieben wäre. Carl wiederholte seine Frage, ob sie vorhatte gegen ihn gerichtlich vorzugehen und sah Paula dabei erwartungsvoll von der Seite an.

Hintergründe offenbaren

Mit so einer direkten Frage hatte Paula Engel nicht gerechnet und sie war nicht gewillt Carl eine konkrete Antwort zu geben. Selbstverständlich hatte sie in der jahrelangen Zeit des Schweigens, alle nur erdenklichen Möglichkeiten, Carl zur Wahrheit zu zwingen, in Erwägung gezogen. Aber ihr stand nicht der Sinn danach Carl gerade jetzt dazu reinen Wein einzuschenken. Daher blieb sie unverbindlich in ihrer Antwort. Sie wollte ihn schmoren lassen bis er ihr die Hintergründe offenbart hatte. Dann könnte sie sich immer noch überlegen, ob es angemessen wäre ihm ihre seitherigen Pläne zu offenbaren.

Aufrecht begegnen

Carl Eugen Friedner durchschaute Paulas zur Schau getragene Zurückhaltung natürlich sofort – als Jurist war er genau in solchen Verhaltensweisen ja bestens geschult. Einzig die Zwickmühle – dass es hier nicht um irgendwelche taktischen Winkelzüge ging, sondern um das Verhältnis zu der Frau die er immer noch liebte – stellte ihn vor eine nahezu unlösbare Aufgabe. Wenn er die Hintermänner der damaligen Geschehnisse tatsächlich preisgeben würde, riskierte er damit von allseits anerkannten Persönlichkeiten offen geschnitten zu werden. Aber er würde damit Paula für sich gewinnen können. Er erinnerte sich an die Worte von Anton, an das Resümee, Paula aufrecht zu begegnen, ihr die Wahrheit zu sagen. Er atmete tief durch, beschloss bei seiner schmerzhaft erarbeiteten inneren Haltung zu blieben und kam damit wieder im Hier und Jetzt an.

Unter Druck setzen? 

In diesem Moment bog Paula von der Landstraße ab, nur noch wenige Kilometer und in ein paar Minuten wären sie bei ihm daheim ankommen. Carl erschrak, die Zeit war im Nu verflogen und nun müssten sie sich irgendwie voneinander verabschieden. Wäre Paula wohl bereit ihm noch etwas Aufschub zu geben? Wäre sie wohl bereit, sich nochmals mit ihm zu verabreden? Oder würde sie ihn jetzt ultimativ unter Druck setzen? Paulas Minenspiel ließ keine Schlüsse zu. Sie war anscheinend vollkommen gefasst und die Ruhe in Person. Den Wagen parkte sie souverän vor der Haustüre, er stand jetzt genauso wie sie ihn vor wenigen Stunden aus dem Hof gefahren hatte. Paula schaltete das Licht aus, zog die Handbremse an und den Schlüssel ab. Mit einer nachdrücklichen Geste legte sie den Schlüssel in die Mittelkonsole und blieb in aller Seelenruhe sitzen.

Warum sagte sie nichts?

Er rang nach Worten, sein Magen begann zu zwicken, er hatte den Faden verloren. Warum sagte sie nichts? Sie könnte ihm doch jetzt wirklich wieder einen Anfang zu finden. Paula Engel legte den Kopf etwas schräg, hob langsam die Augenbrauen und sah ihn fragend an. Noch war ihr Blick offen und freundlich, aber ihre Augen begannen verdächtig zu schillern. Täuschte er sich, oder waren nicht auch ihre Lippen bereits einen Hauch schmäler geworden? Sie brachte ihn vollkommen aus dem Konzept und faszinierte ihn immer wieder aufs Neue – aber vermutlich war das nun nicht gerade der richtige Moment ihr eine Liebeserklärung zu machen.

Ironie

Die Frage, ob es ihm die Sprache verschlagen habe, stellte Paula dann in relativ sanftem Tonfall. Ihr spöttischer Ton beruhigte ihn wieder soweit, dass er sich fassen und eine Antwort geben konnte. Paulas Ironie gab ihm wieder eine gewisse Sicherheit und er fühlte plötzlich deutlich, dass er sie wieder sehen wollte. Carl Eugen hoffte insgeheim auf ihr Verständnis, darauf dass sie heute keine Erklärungen mehr von ihm verlangen würde. Und er forschte mit stummem Blick in Paulas Gesicht nach Zustimmung.

Neu geknüpftes Band

Dann nahm er seinen Mut zusammen und fragte Paula, ob sie sich wieder sehen könnten. Zu sich hereinbitten wollte er sie nicht. Seine Befürchtung, sie könnte ihn falsch verstehen, hielt ihn davon ab, den Abend auf diese Weise noch länger auszudehnen. Zwar hätte er sie zu gern noch etwas bei sich gehabt, aber es erschien ihm im Augenblick nicht passend. Vermutlich war es klüger, das neu geknüpfte Band zwischen ihnen erst etwas fester werden zu lassen, bevor man es unnötig strapazierte, also noch zu warten. Es würde sich hoffentlich bald wieder mehr von der alten Nähe und Vertrautheit einstellen. Dann wäre es eher angebracht, sie wissen zu lassen, wie sehr er sich danach sehnte, mit ihr in harmonischer Zweisamkeit zu versinken.

Sann sie auf Rache?

Paula sagte ihm zu, sich zu melden und verabschiedete sich mit einem kurzen Gruß. Sie stieg aus und verschwand, ohne sich umzublicken, in Richtung ihres Wagens. Nach wenigen Sekunden hörte er wie sie wegfuhr und es wurde um ihn herum ziemlich still. Ob er je wieder mit Paula über eine gemeinsame Zukunft reden könnte? Oder interessierte sie sich nur noch für die unguten Dinge aus ihrer Vergangenheit, sann sie womöglich auf Rache…? Fortsetzung folgt.

Auch eine Immobilie verloren?

Sollte sich jemand aus der Leserschaft, durch die Beschreibung der Machenschaften daran erinnert fühlen, wie eine Immobilie verloren gegangen ist, können sich diejenigen gern an die Autorin wenden.

Kontaktaufnahme zur Autorin:

b.haebich@web.de

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„Deutschland trägt massiv Mitverantwortung an der Massenflucht“ – Lesung und Diskussion im Lemberghaus bei Schwäbisch Hall zum Thema Waffenhandel

Jürgen Grässlin, Autor des Schwarzbuchs Waffenhandel, kommt am Freitag, 13. März 2015, um 19 Uhr zu einer Lesung und Diskussion ins Lemberghaus (NaturFreundehaus der Ortsgruppe Schwäbisch Hall). Veranstalter sind die NaturFreunde Schwäbisch Hall.

Von Jochen Dürr, Vorsitzender der NaturFreunde Schwäbisch Hall

Deutschland rüstet Scheindemokratien und Diktatoren auf

Millionen Menschen befinden sich zur Zeit auf der Flucht. Auf Grund der Abschottungspolitik Europas haben vergleichsweise wenige von ihnen eine Chance, in Deutschland oder anderen europäischen Staaten Zuflucht zu finden. Tausende Menschen sind bisher schon ertrunken. Deutschland trägt eine massive Mitverantwortung an der Massenflucht. Ganz legal – mit Genehmigung der Bundesregierung und den nachgeordneten Kontrollbehörden – rüsten deutsche Waffenschmieden seit Jahren Scheindemokratien und Diktatoren hoch und stabilisieren deren Macht.

 Schwere Menschenrechtsverletzungen

Mit deutschen Kriegswaffen oder in Lizenz gefertigte Waffen wurden und  werden im Nahen und Mittleren Osten sowie im Norden Afrikas schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, Jürgen Grässlin geht entscheidenden Fragen auf den Grund: Welche deutschen Waffen gelangen auf welchem Weg – legal wie illegal – in Krisen- und Kriegsgebiete in Asien, Afrika und Lateinamerika? Inwiefern trägt der Einsatz dieser Kriegswaffen zu Menschenrechtsverletzungen in den Empfängerländern bei und fördert somit die Flucht von Millionen von Menschen? Welche Unternehmen verdienen am Geschäft mit dem Tod, und wer sind die Täter dieser skrupellosen Politik? Was können wir tun, um unseren Teil zu einer friedlichen und gerechteren Welt beizutragen? Mit Jürgen Grässlin ist es den NaturFreunden Schwäbisch Hall gelungen, einen der profundesten Kenner dieser Materie zu einem hochaktuellen Thema nach Schwäbisch Hall ins Lemberghaus zu holen.

Weitere Informationen zum Autor Jürgen Grässlin:

Jürgen Grässlin ist Sprecher der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ / Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen ( DFG – VK), Sprecher der Kritischen Aktionäre Daimlöer (KAD) / Vorsitzender des RüstungsinformationsBüros (RIB e.V.). Er ist Autor zahlreicher kritischer Sachbücher über Rüstungsexporte sowie Militär- und Wirtschaftspolitik, darunter befinden sich internationale Bestseller. Zuletzt verfasste er das „Schwarzbuch Waffenhandel – Wie Deutschland am Krieg verdient“. Grässlin wurde mit mehreren Preisen ausgezeichnet, unter anderem mit dem Aachener Friedenspreis und am 1. März 2015 mit dem Amospreis der Offenen Kirche der Evangelischen Landeskirche Württemberg.

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„UmFAIRTeilen“ – Initiative trifft sich in Schwäbisch Hall

Die Initiative „UmFAIRTeilen“ Schwäbisch Hall trifft sich am Dienstag, 10. März 2015, um 19.30 Uhr zu ihrer nächsten Sitzung im Haus der Bildung, Salinenstraße 6-10, in Schwäbisch Hall (1.Stock Nordbau).

Von der Initiative „UmFairteilen“ Schwäbisch Hall

„Wer rettet wen?“

Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Nachbesprechung des Films „Wer rettet wen?“, der am 27. Februar 2015 im Kino im Schafstall gezeigt wurde. Außerdem sind die Aktivitäten gegen die Eröffnungsfeier des neuen EZB-Gebäudes in Frankfurt am 18. März 2015 ein Thema.

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„Volkswohl gegen Fürstenluxus“ – Entschädigungslose Enteignung der deutschen Fürstenhäuser scheiterte bei einem Volksentscheid 1926

Dem Deutschen Reichstag lag am 6. Mai 1926 der Gesetzentwurf zur entschädigungslosen Enteignung der Fürsten zur Abstimmung vor. Er scheiterte an dessen bürgerlicher Mehrheit. Nur wenn dieser Entwurf ohne Änderungen angenommen worden wäre, wäre ein Volksentscheid entfallen. Jetzt wurde er für den 20. Juni 1926 terminiert. Hohenlohe-ungefiltert dokumentiert die Vorgeschichte der beabsichtigten Fürstenenteignung in Deutschland, aber auch den Werbefeldzug für und gegen den Volksentscheid im Oberamt Crailsheim.

Informationen zusammengestellt von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Lokale Informationen aus dem Fränkischen Grenzboten

Die Informationen über die damalige Lage in Deutschland stammen zu einem großen Teil aus dem Internetlexikon Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrstenenteignung#Vorbereitung_und_Ergebnis_des_Volksentscheids). Die Texte aus dem Oberamt Crailsheim sind der damaligen Crailsheimer Tageszeitung Fränkischer Grenzbote entnommen. Die Zeitungen sind im Stadtarchiv Crailsheim einsehbar.

„Schaffung von Siedlungsland auf dem enteigneten Landbesitz“

SPD und KPD brachten schließlich am 19. Januar 1926 zusammen einen Gesetzesentwurf ein, der die „entschädigungslose Enteignung der Fürsten, die bis zur Staatsumwälzung im Jahr 1918 in einem der deutschen Länder regiert haben“ zugunsten der Erwerbslosen, der Kriegsbeschädigten, der Sozial- und Kleinrentner, der bedürftigen Opfer der Inflation sowie der Landarbeiter, Kleinbauern und Kleinpächter durch „Schaffung von Siedlungsland auf dem enteigneten Landbesitz“ vorsah. Die Schlösser und Gebäude sollten zu „Wohlfahrts-, Kultur- und Erziehungszwecken“ eingesetzt werden. (Aus Gemeinsamer Gesetzesentwurf der SPD, der KPD und des Ausschusses für Fürstenenteignung über die Enteignung der Fürsten, in: Scherer, Schaaf: Dokumente zur Geschichte der Arbeiterbewegung, S. 340f., zur Haltung der Reichsregierung siehe Sendler, Seite 411)

50 Prozent der Stimmberechtigten mussten zustimmen

Reichspräsident Paul von Hindenburg hatte schon am 15. März (1926) eine neue Hürde aufgestellt, die den Erfolg des Volksentscheids erschweren sollte. An diesem Tag teilte er Reichsjustizminister Wilhelm Marx mit, dass die erstrebten Enteignungen aus seiner Sicht nicht dem Wohl der Allgemeinheit dienen, sondern nichts anderes als eine Vermögenshinterziehung aus politischen Gründen darstellen. Das sei in der Verfassung nicht vorgesehen. Die Regierung Luther bestätigte am 24. April 1926 ausdrücklich die Rechtsauffassung des Reichspräsidenten. Aus diesem Grund reichte eine einfache Mehrheit für den Erfolg des Volksentscheids nicht aus. Vielmehr mussten nun 50 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen, also zirka 20 Millionen Wähler.

Im Parlament wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen

Weil damit gerechnet werden musste, dass diese Zahl nicht erreicht werden würde, begannen sich Regierung und Reichstag auf weitere parlamentarische Verhandlungen in dieser Streitfrage einzustellen. Diese Gespräche waren ebenfalls durch den Hinweis auf den verfassungsändernden Charakter entsprechender gesetzlicher Regelungen belastet, denn parlamentarisch waren Enteignungen nun nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit durchsetzbar. Allein ein Gesetz, dem auf der politischen Linken Teile der SPD und auf der politischen Rechten Teile der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) zustimmen konnten, wäre aussichtsreich gewesen.

Mobilisierung der Linkswähler

Es war zu erwarten, dass die Zahl derer, die am 20. Juni 1926 die entschädigungslose Fürstenenteignung befürworten würden, nochmals anwachsen würde. Eine Reihe von Gründen sprach für diese Annahme: Weil die Abstimmung im Juni die entscheidende werden würde, war von einer noch erfolgreicheren Mobilisierung der Linkswähler auszugehen als im März beim Volksbegehren. Das Scheitern aller bisherigen parlamentarischen Kompromissversuche hatte überdies in den bürgerlichen Parteien die Stimmen derer lauter werden lassen, die eine solch radikale Änderung fürstlicher Besitzverhältnisse ebenfalls befürworteten. Beispielsweise forderten Jugendorganisationen des Zentrums und der DDP ein „Ja“ bei der Abstimmung. Die DDP zerfiel insgesamt in Befürworter und Gegner des Volksentscheids. Die Parteiführung stellte den DDP-Anhängern darum frei, auf welche Seite sie sich schlagen würden. Auch diejenigen Verbände, welche die Interessen der Inflationsgeschädigten vertraten, riefen mittlerweile dazu auf, dem Volksentscheid zuzustimmen.

Hindenburg klagte über „groben Undank“

Zwei weitere Faktoren setzten die Gegner des Volksentscheids, die sich am 15. April 1926 unter dem Dach des „Arbeitsauschusses gegen den Volksentscheid“ zusammengefunden hatten, zusätzlich unter Druck; ähnlich wie beim Volksbegehren gehörten zu diesen Gegnern die Verbände und Parteien der Rechten, landwirtschaftliche und industrielle Interessenverbände, die Kirchen sowie die Vereinigung Deutscher Hofkammern – also der Interessenverband der ehemaligen Bundesfürsten. Zum einen war die Wohnung von Heinrich Claß, dem Führer des Alldeutschen Verbands, auf Geheiß des preußischen Innenministeriums durchsucht worden. Dabei wurden umfangreiche Putschpläne aufgedeckt. Auch bei Personen aus seinem Mitarbeiterkreis ergaben solche Durchsuchungen vergleichbares Beweismaterial. Zum anderen wurden am 7. Juni 1926 Auszüge eines Schreibens veröffentlicht, das von Hindenburg am 22. Mai 1926 an den Präsidenten des Reichsbürgerrats, Friedrich Wilhelm von Loebell, geschickt hatte. In diesem Schreiben bezeichnete von Hindenburg das Plebiszit als „großes Unrecht“, das einen „bedauerlichen Mangel an Traditionsgefühl“ und „groben Undank“ zeige. Es verstoße „gegen die Grundlagen von Moral und Recht“. Von Hindenburg duldete die Verwendung seiner ablehnenden Worte auf Plakaten der Enteignungsgegner. Damit setzte er sich dem Verdacht aus, er stehe nicht über den Parteien und Interessenverbänden, sondern wechsle offen ins Lager der Konservativen.

Gegner riefen zum Boykott des Volksentscheids auf

Die Enteignungsgegner steigerten vor diesem Hintergrund ihre Anstrengungen. Kernbotschaft ihrer Agitation war die Behauptung, den Befürwortern des Volksentscheids gehe es nicht allein um die Enteignung von Fürstenbesitz. Diese würden vielmehr die Abschaffung des Privateigentums schlechthin beabsichtigen. Die Gegner riefen dementsprechend zum Boykott des Volksentscheids auf. Dies war aus ihrer Sicht sinnvoll, denn jede Stimmenthaltung hatte (wie auch jede ungültige Stimme) das gleiche Gewicht wie eine Nein-Stimme. Durch den Boykottaufruf verwandelte sich die geheime Stimmabgabe praktisch in eine offene.

Gegner wandten für Agitation riesige Geldsummen auf

Von den Gegnern des Volksentscheids wurden erhebliche finanzielle Mittel mobilisiert. Die DNVP setzte beispielsweise in der Agitation gegen den Volksentscheid Geldmittel ein, deren Summe deutlich über jener für die Wahlkämpfe von 1924 lag. Auch bei der Reichstagswahl von 1928 wurden nicht in dieser Höhe Finanzmittel verwendet. Die Gelder für die Agitation gegen den Volksentscheid stammten aus Umlagen von Fürstenhäusern, von Industriellen und sonstigen Spenden.

Freibierfeste, um Stimmberechtigte vom Abstimmen fernzuhalten

Erneut wurde insbesondere ostelbischen Landarbeitern bei Beteiligung am Volksentscheid mit wirtschaftlichen und persönlichen Sanktionen gedroht. Kleinbauern versuchte man mit der Behauptung zu verschrecken, es gehe nicht allein um die Enteignung des Fürstenbesitzes, sondern auch um die Enteignung von Vieh, Anlagen und Land jedes bäuerlichen Kleinbetriebs. Zudem veranstalteten die Gegner am 20. Juni 1926 mancherorts Freibierfeste, um Stimmberechtigte gezielt von der Abstimmung fernzuhalten.

Nazis forderten Enteignung eingewanderter Juden aus dem Osten

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) verschärfte die demagogische Dimension auf der politischen Rechten, indem sie statt der Fürstenenteignung die Enteignung der seit dem 1. August 1914 eingewanderten Ostjuden forderte. Anfangs hatte der linke Flügel der NSDAP um Gregor Strasser die Beteiligung der Nationalsozialisten an der Fürstenenteignungskampagne angestrebt. Adolf Hitler wies auf der Bamberger Führertagung Mitte Februar 1926 diese Forderung jedoch ab. In Anspielung auf das Kaiserwort vom August 1914 sagte er: „Für uns gibt es heute keine Fürsten, sondern nur Deutsche.“

Quorum wurde in Berlin, Hamburg und Leipzig erreicht

Von den zirka 39,7 Millionen Stimmberechtigten gaben am 20. Juni 1926 knapp 15,6 Millionen (39,3 Prozent) ihre Stimme ab. Mit „Ja“ votierten etwa 14,5 Millionen, mit „Nein“ stimmten zirka 0,59 Millionen. Rund 0,56 Millionen Stimmen waren ungültig. Der Volksentscheid war somit gescheitert, denn zwischenzeitlich hatte die Reichsregierung, einem Verlangen des Reichspräsidenten folgend, das Gesetz für verfassungsändernd erklärt. Nicht die relative, sondern die absolute Mehrheit wäre für einen Erfolg des Volksentscheids nötig gewesen. Dieses Quorum der Zustimmung von mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten wurde reichsweit nur in drei der 35 Stimmbezirke erreicht (in Berlin, Hamburg und Leipzig).

Zum Teil deutlich mehr Ja-Stimmen in ländlichen Gebieten als beim Volksbegehren

Erneut war der Volksentscheid für die kompensationslose Enteignung auch in Hochburgen des Zentrums befürwortet worden. Gleiches galt für großstädtische Stimmbezirke. Dort wurden nachweislich verstärkt auch Teile jener Wählerschichten angesprochen, die traditionell bürgerlich, national und konservativ wählten. Obwohl es zum Teil deutlich mehr Ja-Stimmen gab als beim Volksbegehren, blieb die Zustimmung in agrarischen Landesteilen (insbesondere Ostelbien) wiederum unterdurchschnittlich. Die Beteiligungsrate fiel in Bayern im Vergleich zu anderen Regionen diesmal ebenfalls gering aus, trotz der insgesamt auch dort gestiegenen Teilnahme.

Eine Medienschau in Crailsheim zum Thema:

Fränkischer Grenzbote, Crailsheimer Tageszeitung, Redaktion, Druck und Verlag A. Richter in Crailsheim, Amts- und Anzeigenblatt sämtlicher Behörden für die Stadt und den Oberamtsbezirk Crailsheim, 89. Jahrgang, Ausgabe von Montag, 21. Juni 1926:

Das Ergebnis des Volksentscheids im Reich: 14.440.779 mit Ja und 584.672 mit Nein

Das Ergebnis in Württemberg:
Stimmberechtigte: 1.646.694
Zahl der gültigen Stimmen: 478.034
Zahl der abgegebenen Stimmen: 591.551
Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 583.041
Gültige Ja-Stimmen: 563.863
Gültige Nein-Stimmen: 19.178
Ungültige Stimmen: 8510

Oberamt Crailsheim:
Stimmberechtigte: 16.035
Abgegebene Stimmen: 2286
Gültige Stimmen: 2252
Ungültige Stimmen: 34
Gültige Ja-Stimmen: 2146
Gültige Nein-Stimmen: 106

Zum Vergleich der Wahlkreis Franken:
Stimmberechtigte: 1.557.935
Ungültige Stimmen: 10.212
Gültige Ja-Stimmen: 413.938
Gültige Nein-Stimmen: 14.431

Wahlkreis Baden:
Stimmberechtigte: 1.432.892
Ungültige Stimmen: 12.268
Gültige Ja-Stimmen: 548.203
Gültige Nein-Stimmen: 23.758

Fränkischer Grenzbote vom Dienstag, 22. Juni 1926:

Das vorläufige amtliche Stimmergebnis:
Berlin, 21. Juni. Nach den letzten Auszählungen des Reichswahlleiters ist das Ergebnis der gestrigen Volksentscheidungs-Abstimmung folgendes:
Stimmberechtigt: 39.690.559, abgegebene Ja-Stimmen: 14.441.590, abgegebene Nein-Stimmen: 584.723, ungültige Stimmen: 559.406.

Der Leitartikel der Zeitungsausgabe vom 22. Juni 1926:

Nach dem Volksentscheid
Der Volksentscheid in Württemberg.
Gesamtergebnis: 34 Prozent Ja-Stimmen

wp. Der Volksentscheid hat in Württemberg insofern keine besonderen Überraschungen gebracht, als von vornherein mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen war, daß die zu einem Erfolg des Volksentscheides nötige Zahl von Ja-Stimmen bei weitem nicht erreicht werden würde. Immerhin ist, verglichen mit den Eintragungen für das Volksbegehren die am gestrigen Sonntag für den Volksentscheid abgegebene Stimmenzahl recht beträchtlich gestiegen: um 97.058 Stímmen oder rund 25 Prozent der Stimmen, die für das Volksbegehren abgegeben wurden.
Auf das ganze Land berechnet, beträgt die Zahl der Ja-Stimmen für den Volksentscheid 34,1 Prozent, für Stuttgart stellt sich die Abstimmungsziffer auf rund 49 Prozent. In einzelnen Bezirken, wie Göppingen, Heilbronn und Stuttgart-Amt, betrug die Zahl der Abstimmenden über 50 Prozent, in mehreren vorwiegend ländlichen Bezirken  ging sie dagegen nicht erheblich über 10 Prozent hinaus. Bemerkenswert ist, daß nur in 3 Bezirken des Landes, nämlich in Böblingen, Calw und Neresheim, die Stimmenzahl zum Volksentscheid unter derjenigen für das Volksbegehren zurückgeblieben ist; in allen anderen Bezirken sind die Stimmenzahlen in die Höhe gegangen, in vielen sogar in sehr beträchtlichem Maße.
Es zeigt sich, daß die überaus rührige und geschickte Agitation der linksradikalen Parteien hier erhebliche Erfolge erzielen konnte.
Beachtenswert ist des weiteren, daß in einer ganzen Reihe von Bezirken des Oberlandes die Zahl der Stimmen gegenüber dem Volksbegehren ganz erheblich angewachsen ist: in Leutkirch und Waldsee haben sich die Stimmen verdoppelt, in Biberach, Tettnang und Wangen haben sie stark zugenommen, weniger stark allerdings in Riedlingen, Saulgau und Ellwangen. Die verhältnismäßig große Zahl der  Nein-Stimmen im ganzen Lande, 19.178, ist wohl wie amtlich das Wahlergebnis von Heilbronn ausweist, zum großen Teil darauf zurückzuführen, daß ein Teil der Demokraten, die sich nicht für die Fürstenenteignungen entscheiden konnten, an der Abstimmung sich zwar beteiligte und mit Nein stimmte.
Andererseits ist auch die bei einer so einfachen Abstimmung wie der gestrigen, gleichfalls unberhältnismäßig hohe Zahl von ungültigen Stimmen, nämlich 8510, wohl nicht bloß der Unwissenheit und Unbeholfenheit der Wähler zuzuschreiben, sondern zu einem erheblichen Teil darauf zurückzuführen, daß ein Teil der Wähler, die sich aus besonderen Gründen der Wahl nicht enthalten zu dürfen glaubten, auf irgendwelche Weise, durch Zerreißen und dergleichen ihren Wahlzettel ungültig gemacht hat.
Die Wahlergebnisse aus den einzelnen Bezirken liefen im Wahlbüro des Ministeriums des Innern in Stuttgart in erfreulicher Schnelligkeit ein. Der Oberamtsbezirk Hall marschierte mit seiner Meldung an der Spitze; um 8 Uhr abends lagen bereits die Wahlergebnisse aus allen Oberamtsbezirken, einschließlich der beiden hohenzollerischen vor; nur Stuttgart, wo allerdings die Ergebnisse aus 170 Wahlbezirken zusammengestellt werden mussten, ließ bis gegen 9 Uhr auf sich warten. Dann konnte aber vom amtlichen Wahlleiter des Ministeriums, Ministerialrat Dr. Kiefer, sofort auch das gesamte Ergebnis aus dem ganzen Lande mitgeteilt werden.

Das vorläufige amtliche Stimmergebnis:
Berlin, 21. Juni. Nach den letzten Auszählungen des Reichswahlleiters ist das Ergebnis der gestrigen Volksentscheidungs-Abstimmung folgendes:
Stimmberechtigt: 39.690.559, abgegebene Ja-Stimmen: 14.441.590, abgegebene Nein-Stimmen: 584.723, ungültige Stimmen: 559.406.

Der Verlauf der Abstimmung im Reich
WTB. Berlin, 21. Juni. Die Abstimmung im Volksentscheid ist nach den bisher vorliegenden Meldungen im ganzen Reich ohne ernstere Ruhestörungen verlaufen. Die Wahlbeteiligung schwankt sehr stark. Während aus einzelnen Stadtvierteln eine Wahlbeteiligung von nur 15 Prozent gemeldet wird, liegen aus den Industriebezirken und aus den hauptsächlich von der Arbeiterschaft bewohnten Stadtvierteln Meldungen über eine Wahlbeteiligung bis zu 70 Prozent vor, obwohl zum Beispiel aus den Industriebezirken Osten und aus oberschlesischen Städten noch in den ersten Nachmittagsstunden nur eine geringe Wahlbeteiligung etwa bis zu 25 Prozent verzeichnet werden konnte. Der Abstimmungstag ist im ganzen Reich durch eine einseitige, hauptsächlich von den kommunistischen Parteianhängern betriebene Propaganda gekennzeichnet, während von der Opposition am Abstimmungstage vielfach auf die Propaganda so gut wie ganz verzichtet wurde.
In Berlin selbst ist die Abstimmung ohne Ruhestörungen verlaufen. Dagegen werden aus Magdeburg und aus Halle Zusammenstöße zwischen Stahlhelmleuten und Roten Frontkämpfern gemeldet. In Halle selbst verlief zwar die Abstimmung ruhig, aber in Ammendorf bei Halle wurden bei einem Zusammenstoß sieben Stahlhelmleute, darunter zwei schwer verwundet. Die Kommunisten hatten drei VErletzte. In Magdeburg wurden drei Stahlhelmleute von Roten Frontkämpfern schwer verletzt, sodaß sie ins Krankenhaus übergeführt werden mussten. In beiden Fällen konnte die Polizei durch rasches Eingreifen weitere Zusammenstöße vermeiden. Auch in Görlitz kam es zu Schlägereien zwischen Stahlhelmleuten und Angehörigen des Roten Frontkämpferbundes, die aber keine ernsteren Verletzungen im Gefolge hatten. Die Quartiere beider Parteien wurden von der Polizei nach Waffen durchsucht, die Untersuchung hatte aber ein negatives Ergebnis.

Fränkischer Grenzbote, Donnerstag, 17. Juni 1926:

Es erschien eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:

Ist der Staat, Rechtstaat oder Raubstaat?

Darum handelt es sich, ob das kommunistisch-sozialdemokratische Volksbegehren einem Teil der volksgenossen einfach alles private Eigentum, ohne Entschädigung wegnehmen darf. Nein, das darf nicht sein! Das ist Raub. Dann geht das bolschewistische Verfahren der Reihe nach weiter. Der kommunistische Führer in Hessen, Greiner, gestand offen: „Wenn die Fürstenenteignung erst durchgeführt ist, dann steht der Weg offen, das gesamte Privateigentum zu enteignen. Dann kommt eines nach dem andern, das erstreben wir.“ Dem gegenüber sagen wir: Gleiches Recht für alle! Das bolschewistische Begehren erfüllen, das wäre der Anfang vom Ende! Die deutsche Republik muss ein Rechtsstaat bleiben. Darum muß das kommunistisch-sozialdemokratische Begehren nach dem gesamten Gut jener Familien abgelehnt werden. Statt dieser Beraubung soll, wie im Reichstag vorgeschlagen wurde, eine Behörde aufgestellt werden, welche unter Berücksichtigung der finanziellen Notlage des Landes und andererseits der persönlichen Verhältnisse der Fürstenfamilien, auf der Grundlage von Gesetz und Recht einen Ausgleich macht. Wer für eine gerechte Vermittlung ist, der folge seiner gewissenhaften Überzeugung und gehe nicht zur Abstimmung!
Keine Stimme für dies Volksbegehren!

Fränkischer Grenzbote, Freitag, 18. Juni 1926:

Es erschien eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:

Stimmt ab!

22 Fürsten und ihre Familien beanspruchen besten deutschen Boden und Volksvermögen in ungefähr obiger Größe als ihren Privatbesitz. Die übrigen 60.000.000 Deutschen dürfen sich allergnädigst den Rest teilen.

Darum stimmt ab!!

Fränkischer Grenzbote, Freitag, 18. Juni 1926:

Es erschien eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:

Gegen das kommunistisch-sozialdemokratische Volksbegehren

spricht Gesetz und Recht. Für einen gerechten Vergleich, bei welchem übertriebene Forderungen abgewiesen, aber auch die Fürsten nicht völlig allles Eigentums beraubt werden, spricht Recht und Gewissen! Z. B. der in Preußen am 12.10.1925 vom Staatsministerium, auch von den sozialdemokratischen Ministern Braun und Severing genehmigte Vergleich gab dem Staat 83 Prozent der Gesamtmasse und ließ den Hohenzollern 17 Prozent derselben als Vermögen. Aus letzerem müßten die Hohenzollern Steuern, Verwaltung und Unterhaltung von Gebäuden und Gärten jährlich rund 2 Millionen Mark bezahlen, sodaß für ihre 16 Haushaltungen mit 49 Familienangehörigen als Einkommen wenig über 1 Million übrig bleibt. Würde man dann ihr Vermögen ganz rauben und den Ertrag auf 60 Millionen Deutsche verteilen, welche ärmliche Rechnung käme heraus?! Nach dem geplanten neuen Reichsgesetz will man aber den Hohenzollern nicht 17 Prozent, sondern nur 9 Prozent ihres Vermögens lassen! Trotzdem will ihnen jetzt das kommunistisch-sozialdemokratische Volksbegehren einfach alles Vermögen rauben!! Der Ertrag bliebe wohl meist in denselben Händen, welche nach 1918 das Heeresgut und anderes wegnahmen. Dort sollte man enteignen! Ein genaues Beispiel: Wie´s mit den Fürsten, so würde es auch mit dem übrigen Volke gemacht werden. Das arme Volk hätte nichts davon, nur jene Parteiführer des Volksbegehrens, deren Einkommen auch einmal öffentlich bekannt gemacht werden soll. Eine schofle Geschichte.
Darum geht nicht zu dieser kommunistisch-sozialdemokratischen Abstimmung!
Wenn man Euch zwingt, gebt leeren Umschlag ab!

Fränkischer Grenzbote, Samstag, 19. Juni 1926:

Es erschien eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:

Gibt es eine restlose Enteignung?

Die Anhänger der Fürsten behaupten, daß durch den Volksentscheid den Fürsten alles genommen wird, sogar Kleider, Betten und Eßbestecke usw. Nein!
Denn was die Fürsten bereits an Vermögen ins Ausland gebracht haben und was ihnen von den einzelnen Ländern an ‚Renten gezahlt wird, kann ihnen auch durch den Volksentscheid nicht genommen werden. Es erhalten die Fürsten z.B. an Renten: Wilhelm II. in Doorn jährlich 600.000 Mark, der Herzog von Meiningen 495.000 Mark, der Großherzog von Mecklenburg 390.000 Mark, ferner fordert Herzog Albrecht von Württemberg eine dauernde Jahresrente von über 100.000 Mark, sind diese dadurch bettelarm?
Wo war das Recht und Gewissen, als man die betrogenen Sparer um ihren letzten Pfennig gebracht hat? Wo war die Sprache der Kirche? Wo waren die Deutschnationalen bei der Abstimmung um das Aufwertungsgesetz?
Solche Leute sind heute nicht berechtigt, an das Recht und Gewissen des Volkes zu appellieren. Volkswohl gegen Fürstenluxus!
Die Rechts- und Mittelparteien wollen eine gerechte Lösung in der Abfindungsfrage herbeiführen. Warum haben sie, die über eine sichere Mehrheit verfügen, in ihren 36 Sitzungen im Rechtsausschuß des Reichstags keine Entscheidung getroffen?

Laßt Euch nicht durch Krokodilstränen und Märchen der Fürstenanhänger irre machen.

Stimmt mit „Ja“!!

Fränkischer Grenzbote, Samstag, 19. Juni 1926:

Es erschien eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:

Hört!

Ein Aufruf führender Demokraten gegen den Volksentscheid bezeichnet diesen als „eine krasse Vergewaltigung der Begriffe des Rechts und des Eigentums“ und ist unterzeichnet von Delbrück, Gothein, Junck, Meinecke, Montgelas, Rohrbach, Schliepmann. So denken und sprechen aufrichtige Männer aller Parteien!

Nicht abstimmen!!

Fränkischer Grenzbote, Samstag, 19. Juni 1926:

Es erschien eine ganzseitige Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:

Stimmt nicht ab!
„Der Niklas wurde bös und wild, Ihr seht es hier an diesem Bild“!

Ach das Bild der Agitation Deutschlands! Einer will den andern sein Gut nehmen; der Reihe nach. Ein Stand wird gegen den andern aufgehetzt. Wer zu Anstand und Ordnung mahnt, wird verächtlich gemacht. Feinde Deutschlands freuen sich und lachen. Das Volk hat nichts von dem ganzen Streit, nur einige Führer leben davon.
Noch einmal. Um was handelt es sich? Der kommunistisch-sozialdemokratische Volksentscheid zielt dahin, den Fürsten ihr ganzes Vermögen ohne Rücksicht auf seinen Ursprung und ohne jede Entschädigung zu nehmen. Das geht gegen Gesetz und Recht, die für alle gleich sein müssen. Der weitaus größere Teil der Deutschen will dies Unrecht nicht; er will, daß die Fürsten an aller Not des Volkes ihren Teil mittragen, daß ein gerechter Ausgleich nach dem Gesetz gemacht, daß aber den Fürsten nicht gar alles geraubt wird. Diejenigen Stände und Schichten im Volk, welchen dieser Raub gegen das Gewissen geht, werden beschimpft; vergleiche das Bild der Agitation in Deutschland!
Und doch haben bis hieher Sozialdemokraten mit den Fürsten Vergleiche gewollt und geschlossen z.B. Ebert, Gradauer, Ullrich, Remmele, Braun, u.a. auch Blos und Keil in Württemberg. Warum jetzt den Anfang machen mit Raub der ganzen Vermögen?!
Warum dabei kein Wort sagen von denen, welche 20 Milliarden Heeresgut gestohlen haben; von den Revolutionsgewinnlern; von den Barmat-Schiebern; von denen, welche die Papierdruckereien benützten, um zahlreiche Volksgenossen um Hab und Gut zu bringen?
Man verschweigt, daß durch die Inflation die Fürsten so gut verloren haben wie andere, sie und ihre ganzen Sachen haben mit der Höhe der „Aufwertung“ nichts zu tun! Zeitungen und Bilder bringen schlechte Fürsten, aber von den guten Fürsten bringen sie nichts. Man könnte doch auch vieles von schlechten Parteiführern, Abgeordneten usw. abbilden. Es gibt nämlich in allen Parteien Gute und Schlechte. Die sozialdemokratische Schwäbische Tagwacht schreibt einmal: Wenn Württemberg eine Republik wäre, müßte man den König Wilhelm zum Präsidenten dieser Republik wählen. Sie haben’s anders gemacht; indem Verordnungen von Gesetz und Verfassung gebrochen werden, daß „alle Deutschen vor dem Gesetz gleich sind, dass das Eigentum gewährleistet wird“, „Enteignung nur gegen Entschädigung erfolgen darf“ (Artikel 109 und 153.). Das sind die Grundrechte aller Deutschen! Diese soll man schildern und malen. Das haben vor 3 Tagen zwei bedeutende Männer, die aus der Partei ausgetreten sind, der Demokratie zugerufen: Aus grundsätzlichen und moralischen Gründen darf man das private Eigentum nicht so nehmen, wie es der kommunistisch-sozialdemokratische Antrag will: Reichspräsident Dr. Schacht und der langjährige württembergische Abgeordnete Dr. Eisele.
Die weitaus größere Mehrzahl aller Deutschen will nicht den Anfang machen mit Aufhebung des Privateigentums und der bestehenden Rechtsordnung, sondern gerechten Vergleich mit den Fürstenfamilien, nach einem billigen Maß, unter Berücksichtigung der Notlage des ganzen Volkes, auf Grundlage von Recht und Gesetz. Wir verwerfen die Machenschaften des „Ausschusses für Fürstenenteignung“, der in Deutschland von dem Galizier Kuszcinski geleitet wird. Saubere Geschäfte!
Das sollte man malen.

Geht unbedingt nicht zur Abstimmung!
Wer gezwungen wird, möge leeren Umschlag abgeben!!

Fränkischer Grenzbote, Mittwoch, 16. Juni 1926:

Es erschien eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:

Preisfrage:
Wie stimmt das kommunistisch-sozialdemokratische Volksbegehren mit der Verfassung?

Es handelt sich gar nicht um die Frage, ob Monarchie oder Republik? Laßt euch nichts vormachen. Wir fragen alle der Verfassung treuen Leute, wie sie auch politisch gestimmt sein mögen:
In der deutschen Verfassung lautet Artikel 109: „Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Stimmt damit das kommunistisch-sozialdemokratische Volksbegehren, daß alle Fürstenfamilien außerhalb des allgemeinen Rechts gestellt werden, auch wenn sie zu gerechtem Vergleich und zu großen Opfern sich bereit erklären?
In der deutschen Verfassung lautet Artikel 153: „Das Eigentum wird gewährleistet. Enteignung darf nur gegen Entschädigung erfolgen.“  Stimmt damit das kommunistisch-sozialdemokratische Volksbegehren, nach dessen erstem Artikel das gesamte Vermögen der Fürsten ohne Entschädigung enteignet, d.h. eben alles, alles genommen werden soll? Nein, das ist verfassungszerstörend, das öffnet jeder Verletzung des Eigentumsrechtes Tür und Tor. Das ist aber nur der Anfang! Das geht dann so weiter. Wer für Ordnung, für Gesetz und für Verfassung ist,
der enthalte sich der Abstimmung!

Es erschien am 16. Juni 1926 eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:

(Crailsheim): Landtagsabgeordneter Ulrich spricht am Donnerstag, 17. Juni, abends 8 Uhr in der alten Turnhalle über Volksentscheid und Fürstenabfindung.

Bürger u. Bürgerinnen erscheint in Massen!
Der Referent wird auf die maßlosen und zum Teil lächerlichen Argumente, die bisher von gegnerischer Seite über den Volksentscheid ins Feld geführt worden sind, nach Recht und Gewissen antworten.
Freie Aussprache!    Sozialdemokratische Partei.

Es erschien am gleichen Tag eine Werbeanzeige mit folgendem Wortlaut:

Mitteilungen des Tabakhauses Mohr
Volksentscheid. Das rauchende Volk soll entscheiden, ob man bessere und im Aroma reinere Rauchwaren irgendwo günstiger einkauft, als im Spezialgeschäft Mohr. Probieren geht über Studieren.

Für sofortige restlose Enteignung meiner Warenbestände im Wege des Consums gegen Vergütung des normalen Verkaufspreises spricht die Güte und Reinheit meiner Cigarren, Cigaretten und Tabake.

Cigaretten beziehen Wiederverkäufer zweckmäßig dort, wo sie auch ihren Cigarrenbedarf decken.

Schnupftabak. Neu aufgenommen: Schmalzler zu 14 Pfennig.

Tabak. Feinschnitt „Hollandsche Shag“ 100 Gramm 60 Pfennig mit Gutscheinen zu einer Gratis-Bruyere-Pfeife.

Cigarren. Neue Eingänge. Havannapflänzchen zu 8 Pfennig; Havanna-Handarbeit 15 Pfennig.

Fränkischer Grenzbote, Mittwoch, den 23. Juni 1926:
Artikel auf Seite 1, links oben (Leitartikel):

Abfindung der Fürsten – Der vierte Gesetzentwurf

–er. Berlin, 22. Juni 1926. Am heutigen Dienstag beschäftigt sich der Rechtsausschuss des Reichstages mit einem Antrag (von) Frick und Genossen auf Aufhebung des Republikschutzgesetzes, dann aber – viel wichtiger und nach dem verunglückten Volksentscheid von allen politischen Kreisen mit größter Spannung erwartet – mit der bereits vom Reichsrat gebilligten Regierungsvorlage über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern. Es ist die, wenn man richtig zählt, der vierte Entwurf eines Abfindungsgesetzes. Dieser vierte Entwurf, der nun in das parlamentarische Fahrwasser gesteuert wird, vereinigt alle Vorzüge und, wenn man will, auch Nachteile seiner drei Vorgänger. Er übernimmt im allgemeinen fast alle Bestimmungen über das Sondergericht, über die Voraussetzungen für ein neues Verfahren, wenn bereits eine Gesamtabfindung stattgefunden hat, über die Einschränkung der aus Entschädigungen genommenen Mittel für den privatwirtschaftlichen Gebrauch, über das Verbot der Verwendung dieser Mittel zu politischen Zwecken und über das Verbot, die Éntschädigungen ins Ausland zu überführen.
Die Abstimmungen über das Sondergericht werden zwischen den Parteien wohl den Hauptstreitapfel bilden. Die Deutsche Volkspartei z.B. war bei allen bisherigen Verhandlungen gegen die Besetzung des Sondergerichts mit vier Laienrichtern. Um das Gedächtnis des Lesers aufzufrischen, müssen wir die wichtigsten Bestimmungen der neuen Regierungsvorlage kurz erwähnen und dabei ein wenig Juristerei treiben, da sonst gerade die politische Seite der Gesetzgeberarbeit unverständlich bliebe:
Das Sondergericht für die Auseinandersetzungen zwischen den Ländern und den Fürsten soll in Leipzig eingerichtet werden. Erster Vorsitzender (der sich nur bei wirklicher Verhinderung vertreten lassen darf): Der Präsident des Reichsgerichts Dr. Simons. Sein Vertreter wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des gesamten Reichskabinetts ernannt. In der selben Weise werden die acht weiteren Mitglieder und deren etwaige Stellvertreter ernannt. Von diesen acht Beisitzern – das Gericht entscheidet immer in der Stärke von 9 Köpfen – müssen vier Juristen mit Richtereigenschaft, das heißt Mitglieder von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsgerichten des Reiches oder der Länder sein. Deren Stellvertreter natürlich auch. Vier aber, und darüber wird es eben wieder Streit im Reichstag geben, können Laienrichter sein. Es kommt sehr viel darauf an, welcher Parteieinstellung diese vier Laienrichter entstammen. Der Reichskanzler, die Reichsminister und der Reichspräsident werden die Weisheit eines Salomo aufbieten müssen, um hier den richtigen Griff zu tun. Ein falscher Griff wäre nämlich nicht wiedergutzumachen, denn das Gesetz soll bestimmen, daß die Mitglieder des Reichssondergerichts unabsetzbar sind. Das Sondergericht wird nach dem neuen Entwurf auf Antrag eines Landes oder der Fürsten tätig. Die Prozessparteien sind also vollständig gleichgestellt. Das Sondergericht ist zuständig für sieben Fälle.
Erstens für alle Gesamtauseinandersetzungeen, die nicht bereits nach dem Umsturz 1918 durch Gesetz, Schiedsspruch, Vertrag oder Vergleich erfolgt sind. Zweitens für Streitigkeiten über die Auslegung oder eines die Auseinandersetzung betreffenden Gesetzes, Urteils, Schiedsspruchs, Vertrags oder Vergleichs. Drittens für Nichtigkeitsklage, wie sie in § 578 oder 1041 der Zivilprozessordnung vorgesehen sind. Viertens für Streitigkeiten unter den Parteien für Aufwertungsansprüche. (Spätere Paragraphen der Vorlage, §8 und 16, bestimmen nämlich ausdrücklich, daß die Aufwertungsgesetze für die Fürsten in derselben Weise gelten sollen, wie für jeden anderen Staatsbürger). Fünftens für Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, daß eine Partei, also Land oder Fürst, die Nichtigkeit eines über die Auseinandersetzung getroffenen Vertrags oder Vergleichs geltend macht. Sechstens, wenn eine Partei „wesentliche Veränderung der Verhältnisse“ geltend macht. Siebentens für Streitigkeiten über die (unpolitische!) Verwendung zugesprochener Abfindungssummen (§18). So, wie die Stimmung sich jetzt nach dem Abfindungssonntag entwickelt hat, scheinen alle Regierungsparteien Opfer bringen zu wollen, um das Kompromissgesetz endlich Gestalt werden zu lassen. Dr. jur. Fritz Auer.

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„Abmahnung gegen die Gemeinderätin Dilek Toy ist widersprüchlich und formal fragwürdig“ – Erster Verhandlungstag vor dem Arbeitsgericht Schwäbisch Hall

Moralisch gestärkt kehrte der erste Solidaritätsbus von einem auch wettermäßig sonnigen Ausflugstag zur Auftaktverhandlung vor dem Arbeitsgericht Schwäbisch Hall zurück. Die Abmahnung des Landrats Bauer gegen die beim Landkreis Schwäbisch Hall beschäftigte Esslinger Gemeinderätin Dilek Toy ist widersprüchlich und formal fragwürdig, fiel dem Arbeitsrichter beim so genannten „Gütetermin“ sofort ins Auge.

Informationen zugesandt von Wilhelm Maier, Schwäbisch Hall

Nachspionieren bei Krankheit ausdrücklich gerügt

Sein Kompromissvorschlag, diese nach einem Jahr aus der Personalakte zu entfernen, wäre einem Schuldeingeständnis gleichgekommen. Zu Recht hat Dilek Toy dies sachlich und souverän abgelehnt, um beruflich voll rehabilitiert zu werden. Zur Streitfrage erklärte die Anwältin des Landkreises, „Brötchen holen darf man, wenn man krankgeschrieben ist, aber nicht an politischen Veranstaltungen teilnehmen“. Ob dies im Hauptverfahren standhält bleibt abzuwarten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat vor zwei Wochen das Nachspionieren bei Krankheit ausdrücklich gerügt.

Politische Motivation liegt sehr nahe

Große Mühe gaben sich die Arbeitgeberseite sowie Arbeitsrichter, den über 30 Besuchern zu erklären, dass es „keine politische Verhandlung sei“. Wenn politisch aktive Menschen wegen Wahlkampfaktivitäten beruflich sanktioniert werden, liegt politische Motivation sehr nahe.

Politische Angriffe müssen mit deutlichem Widerstand rechnen

Die RednerInnen aus der Region Esslingen, Stuttgart, Heilbronn und Schwäbisch Hall sprachen sich bei der öffentlichen Kundgebung vor dem Landratsamt in Schwäbisch Hall für eine „freie politische Betätigung“ aus. Lebendig zeigten insbesondere Frauen im Vorfeld des Internationalen Frauentags, dass solche politischen Angriffe mit deutlichem Widerstand rechnen müssen. Eine Reihe von Passanten und Anwohner hörte aufmerksam zu und nahmen bereitwillig Informationsflyer. Mit dem alten Frauenlied „Brot und Rosen“ der internationalen ArbeiterInnenbewegung, fand die Kundgebung einen gemeinsamen kulturellen Höhepunkt.

Abmahnung fallenlassen

Die kurzweilige Stadtführung nach dem Auftaktprozess durch die wunderschöne und geschichtsträchtige Altstadt der alten Salzmetropole, erzeugte bereits Vorfreude auf weitere Busausflüge. Falls im Haller Landkreisamt nicht noch Vernunft einkehrt und die Abmahnung fallengelassen wird.

Weitere Informationen im Internet über die Esslinger Gemeinderätin Dilek Toy und ihre Fraktion „Für Esslingen“:

http://fuer-esslingen.de/

 

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„TTIP und seine Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Lebensmittelsicherheit und die Demokratie“ – Vortrag in Blaufelden

„TTIP und seine Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Lebensmittelsicherheit und die Demokratie“ lautet der Titel eines Vortrags am 16. März 2015, um 20 Uhr,  im evangelischen Gemeindehaus Blaufelden. Der Eintritt ist frei.

Von Andrea Scherer, Evangelisches Bauernwerk in Württemberg

Milchbäuerin aus dem Allgäu spricht

Es spricht Maria Heubuch, Milchbäuerin im Allgäu, Mitglied des Europaparlaments (Bündnis 90/Die Grünen). Es laden ein: Bezirksarbeitskreis des Evangelischen Bauernwerks im Dekanat Blaufelden, Maschinenring Blaufelden und die Landjugend Schrozberg.

Weitere Informationen und Kontakt:

Andrea Scherer, Evangelisches Bauernwerk in Württemberg e.V., Hohebuch 16, 74638 Waldenburg

Telefon: 07942-107-74

Fax: 07942-107-77

E-Mail: A.Scherer@hohebuch.de

Internet: www.hohebuch.de

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