„Angriff auf die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung“ – Freundeskreis Alassa: Juristische Maßnahmen nach Artikel der BILD-Zeitung

In ihrer Ausgabe vom 5. Januar 2019 verleumdet, bedroht und hetzt die BILD-Zeitung in ihrer Titelgeschichte gegen den bundesweit bekannt gewordenen demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M., seine Unterstützer und damit die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung.

Von Adelheid Gruber, Freundeskreis Alassa

Juristisch vorgehen

Der Bild-Artikel verleumdet Alassa M. als Kriminellen, den Freundeskreis Alassa sowie die inzwischen 20.840 Unterstützer des Ellwangen-Appells als Linksaktivisten und seinen engagierten Rechtsanwalt als Geschäftemacher. Dies mit ehrabschneidenden und wahrheitswidrigen Behauptungen und irreführenden ultrareaktionären Kommentaren. Der Artikel verletzt die Persönlichkeitsrechte von Alassa M. und bedroht seinen Leib und sein Leben, wenn sein Foto in Großaufnahme sowie seine Flüchtlingsunterkunft abgebildet sind. Dagegen wird der Freundeskreis auch juristisch vorgehen.

Mehrere Lügen auf einmal werden von Bild verbreitet:

1. Die Einreisesperre nach Deutschland nach der Abschiebung am 20. Juni 2018 ist am 20. Dezember 2018 nach sechs Monaten abgelaufen. Nach diesen sechs Monaten hat Alassa M. das Recht, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Dieses demokratische Recht hat er wahrgenommen. Wird jetzt das Wahrnehmen von demokratischen Rechten zu Straftaten erklärt?

2. Der erste Asylantrag wurde nicht abgelehnt, sondern gar nicht von Deutschland geprüft, weil es sich für nicht zuständig hält nach dem Dublin-III-Abkommen. In Italien verschärft sich durch die so genannten Salvini-Gesetze die bereits schlechte Lage der Flüchtlinge, die dort obdachlos und rechtlos sind.

3. Bereits am 30. Dezember 2018 verleumdet die BILD-Zeitung ehrabschneidend und wahrheitswidrig den solidarischen, friedlichen Widerstand der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines togolesischen Flüchtlings als „Randale“. Es war tatsächlich ein völlig gewaltfreier Protest.

4. Der nächtliche Einsatz von über 500 Polizisten in Kampfmontur und mit Hunden am 3. Mai 2018 war in Wirklichkeit ein brutaler Polizeiüberfall mit Eintreten von unverschlossenen Türen, mehreren verletzten und retraumatisierten Flüchtlingen. Dieser war rechtswidrig. Deshalb klagt Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg. Auch das ist sein demokratisches Recht.

5. Die von Alassa M. mit organisierte Pressekonferenz, zu der auch die BILD-Zeitung eingeladen war, und Demonstration am 9. Mai 2018 in Ellwangen unter dem Motto „Viel wurde über uns geredet – jetzt reden wir!“ wird als „Tumult“ diffamiert. Tatsächlich war es eine strikt sachbezogene, informative, aber auch durchaus selbstbewusste Aktivität, die bundesweite positive Resonanz bekam.

Der BILD-Artikel verbreitet eine regelrechte Pogromstimmung gegen die fortschrittliche Flüchtlingspolitik, die die Selbstorganisation der Flüchtlinge für ihre demokratischen Rechte und deren Unterstützung durch die demokratische Bewegung in Deutschland fördert. Das ist Teil der aktuell neu betriebenen Verschärfungen der Bundesregierung im Abschieberecht.

Unterlassungsklage

Der Freundeskreis wird rechtliche Schritte im Sinne einer Unterlassungsklage einleiten und steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Kontakt zum Freundeskreis Alassa:

Adelheid Gruber, Telefon 0177-3898815

Kontakt zum Rechtsanwalt:

Kanzlei Meister und Partner,

Telefon 0209/ 3597670

Mobil 0172-2107579

E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Über beide Kontaktadressen kann auch ein direkter Kontakt zu Alassa M. hergestellt werden.

Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Meister und Partner vom 5. Januar 2019:

Meister & Partner; Roland Meister, Frank Stierlin, Frank Jasenski , Peter Weispfenning
Rechtsanwälte; Industriestraße 31, 45899 Gelsenkirchen

Telefon: 0209/3597670

Fax: 0209/3597679

E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Information für Presse und Öffentlichkeit

Zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2

Unsere Kanzlei protestiert mit Nachdruck gegen die falsche, reißerische und aufhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2, sowie auf www.bild.de.

BILD hat seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass seine Berichterstattung mit seriösem Journalismus wenig zu tun hat. Mit diesem Artikel wird jedoch eindeutig eine rote Linie überschritten und in unverantwortlicher Weise eine regelrechte Pogromstimmung geschürt.

– Es wird behauptet, der Asylantrag unseres Mandanten in Deutschland sei abgelehnt worden „wie 99 Prozent aller Asylanträge aus Kamerun“. Tatsache ist: Die deutschen Behörden haben den Asylantrag überhaupt nicht geprüft, sondern sich nach dem Dublin-III-Abkommen für unzuständig erklärt und unseren Mandanten deshalb nach Italien abgeschoben.

– Es wird behauptet, unser Mandant sei „entgegen einem bestehenden Einreiseverbot“ wieder eingereist und habe sich damit strafbar gemacht. Tatsache ist: sein Einreiseverbot war auf sechs Monate befristet. Diese Frist war zum Zeitpunkt seiner Wiedereinreise abgelaufen.

– Unser Mandant wird willkürlich zum kriminellen Gewalttäter und Rädelsführer eines „Aufstands gegen die Polizei“ gestempelt. Tatsache ist, dass es am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines Flüchtlings in der LEA Ellwangen eine friedliche spontane Protestaktion gab, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt war und bei der keinerlei aktiver Widerstand geleistet wurde. Tatsache ist weiter, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Ellwangen als auch die Polizeidirektion Aalen in einer Pressemitteilung klargestellt haben, dass unser Mandant an den Vorkommnissen vom 30. April 2018 nicht beteiligt war und deshalb auch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4158140).

– Es wird behauptet, A. habe über unsere Kanzlei „die Polizisten“ verklagt, denen er sich in den Weg gestellt habe, als sie „Recht durchsetzen wollten“. Tatsache ist, dass unser Büro beim Verwaltungsgericht Stuttgart den Dienstherrn der Polizei, nämlich das Land Baden-Württemberg, verklagt hat, und zwar auf Feststellung, dass der Großeinsatz der Polizei in der LEA Ellwangen vom 3. Mai 2018 vom Polizeigesetz nicht gedeckt, völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war.

Wohl wissend, dass die rassistische und fremdenfeindliche Hetze in den sozialen Netzwerken ein unerträgliches Maß erreicht hat und – wie das Beispiel des Amokfahrers von Bottrop zeigt – sich einzelne bereits dazu berufen fühlen, Gewaltaufrufe gegen Flüchtlinge in die Tat umzusetzen, hat BILD nichts besseres zu tun, als den ultrareaktionären und offen faschistischen Urhebern durch solche reißerisch aufgemachten fake news auch noch Schützenhilfe zu leisten. Als Krönung des ganzen wird (mit Foto) die Flüchtlingsunterkunft in Karlsruhe gezeigt, in der sich unser Mandant jetzt aufhält. Müssen erst wieder Flüchtlingsheime brennen, bis die verantwortlichen BILD-Redakteure begreifen, welche Folgen das haben kann? Oder ist ihnen das sogar egal?

In seinem Kommentar schreckt ein Herr Hans-Jörg Vehlewald nicht davor zurück , – ganz im Stil der Entgleisung des Herrn Dobrindt vom Mai letzten Jahres – die anwaltliche Tätigkeit insgesamt und auch die über dreißigjährige Tätigkeit unserer Kanzlei zur Durchsetzung der in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkten Rechte von Geflüchteten als „Geschäftemacherei“ mit dem Schicksal von Flüchtlingen zu diffamieren. Während Regierung und Berliner Parteien immer weiter nach rechts rücken und nicht nur die Rechte der Geflüchteten sondern, wie z.B. in den neuen Polizeigesetzen, auch breiter Teile der Bevölkerung abbauen, fordern mehr und mehr Menschen eine demokratische und humanitäre Flüchtlingspolitik und den Erhalt und die Durchsetzung ihrer demokratischen Rechte und Freiheiten. Dazu dient unsere anwaltliche Tätigkeit.

Unser Mandant und unsere Kanzlei lassen sich diesen Hetzartikel nicht bieten. Wir werden dagegen die erforderlichen rechtlichen Schritte auf Unterlassung und Entschädigung einleiten sowie Strafanzeige erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Stierlin

– Rechtsanwalt –

Anwaltsbüro
Meister & Partner
Industriestraße 31
45899 Gelsenkirchen
Tel: 0209/3597670
Fax: 0209/3597679
RAeMeisterpp@t-online.de

Internet: www.kanzleimeister.de

Persönliche Stellungnahme am 7. Januar 2019 im Internet von Alassa Mfouapon „Jetzt rede ich“:

 

Liebe UnterstützerInnen,

viel wurde in den letzten Tagen über Alassa Mfouapon geredet und geschrieben.

Hier ist seine persönliche Stellungnahme zu den Verleumdungen der BILD:

https://www.change.org/p/bundesamt-f%C3%BCr-migration-und-fl%C3%BCchtlinge-ellwangen-appell-holt-alassa-mfouapon-sofort-nach-deutschland-zur%C3%BCck/u/23848241?cs_tk=AeFdPr4pyEeLAZdYOFwARqS0lP2XTw_inN-f01OODg%3D%3D&utm_campaign=03fa80d4503d4461918774e6e4028070&utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_term=cs

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Ein Gedanke zu „„Angriff auf die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung“ – Freundeskreis Alassa: Juristische Maßnahmen nach Artikel der BILD-Zeitung

  1. Man muss davon ausgehen, dass die BILD-Redakteure ganz genau wissen was sie da tun und sich auch den Folgen ihres Tuns bewußt sind. Den redaktionellen Brandstiftern scheint das nicht nur egal zu sein, viel eher dürfte Kalkül dahinter stecken.
    Dass die BILD-Zeitung schon immer ein unsäglich mieses rechts reaktionäres Kampagnenblatt ist, ist bekannt, aber wenn die so weiter machen, schaffen sie auch noch das Niveau des ehemaligen „Stürmers“.
    Den Initiatoren der Unterlassungsklage kann man nur viel Erfolg im Rechtsverfahren wünschen.

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