„Kritik der CETA-Gegner bestätigt“ – Bundesverfassungsgericht macht der Bundesregierung Auflagen

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel feiert das CETA-Urteil wie seinen Sieg. Doch die genaue Analyse zeigt das Gegenteil. Das Bundesverfassungsgericht macht der Bundesregierung nämlich Auflagen, die es in sich haben – und die Kritik der CETA-Gegner bestätigen. Lesen und verbreiten Sie jetzt unsere Analyse des Urteils.

Informationen der Organisation Campact

Link zur Analyse des Urteils:

https://blog.campact.de/2016/10/ceta-urteil-was-es-wirklich-bedeutet/?utm_campaign=%2Fceta-finale%2F&utm_term=f-link2&utm_content=random-b&utm_source=%2Fceta-finale%2Fappell%2F&utm_medium=Email

Drei ganz wichtige Erfolge

Was 125.047 Kläger/innen jetzt in Karlsruhe erreicht haben, ist eine Klatsche für Sigmar Gabriel und die Bundesregierung. Der Versuch, unsere Bedenken gegen CETA als gegenstandslos hinzustellen, ist vollkommen gescheitert. Noch wichtiger ist: Wir haben zusammen drei ganz wichtige Erfolge errungen.

– Das höchste deutsche Gericht nimmt die Argumente der größten Bürgerklage der Geschichte sehr ernst. Und zwar so ernst, dass sie Gegenstand einer Hauptverhandlung werden. Damit wird CETA vom Ökonomie- zum Demokratiethema – und die Diskussion wandert von den Wirtschaftsseiten in den Politikteil der Medien. Das war überfällig.

– Die gefährlichsten Regeln von CETA können vorläufig nicht in Kraft treten. Die Investorenklagen darf es vor der Ratifizierung des Abkommens durch alle EU-Mitgliedsstaaten nicht geben – und die Macht der CETA-Ausschüsse aus Vertreter/innen von EU-Kommission und Kanada wird begrenzt. Sie können den Vertrag nicht mehr eigenständig ändern. Das war bitter nötig.

– Die vorläufige Anwendung kann alleine durch Deutschland zurückgeholt werden. Dieser Fall würde eintreten, wenn das Bundesverfassungsgericht das Abkommen im Hauptverfahren stoppt. Das war absolut wichtig.

Es ist immer noch alles offen

Natürlich haben wir uns gemeinsam mit unseren Partnern Mehr Demokratie und Foodwatch gewünscht, dass das Gericht CETA per einstweiliger Anordnung stoppt. Die Hürden dafür sind aber extrem hoch. Und so ist jetzt klar: Selbst wenn der EU-Rat und das Europaparlament CETA im Schnellverfahren bis zum Jahresende durchdrücken – dann ist das nicht endgültig. Dann ist immer noch alles offen.

Möglichst viele Menschen informieren

Bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren über CETA entscheidet und bis CETA von allen EU-Staaten ratifiziert ist, haben wir die Chance, den Kampf gegen CETA politisch oder juristisch zu gewinnen. Natürlich versucht die Bundesregierung jetzt, ihre Niederlage in einen Sieg umzudeuten. Sie will uns entmutigen und glauben lassen, CETA sei so gut wie beschlossen. Die Antwort darauf: Wir informieren und klären auf, wie es wirklich ist. Machen Sie bitte mit! Teilen Sie jetzt unsere Analyse mit so vielen Freund/innen wie möglich!

Link zur Analyse:

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Die Zeit, die gewonnen ist, nutzen wir. Wir wollen das tun, was die Campact-Aktiven in einer Umfrage vor zwei Wochen besonders dringend und sinnvoll fanden:

– Die große Koalition im Europaparlament will CETA im Schnellverfahren beschließen. Das bricht alle Versprechen, die die SPD-Führung dem Wolfsburger Parteikonvent gegeben hat. Bei Aktionen vor Ort werden wir die deutschen Europa-Abgeordneten auffordern, der Debatte über CETA mehr Raum zu geben und dem Abkommen nicht zuzustimmen.

– Wenn Deutschland die „vorläufige Anwendung“ einseitig beenden darf – dann müssen andere EU-Länder das auch dürfen. Referenden gegen CETA in anderen EU-Ländern sind jetzt noch wichtiger. Wir unterstützen deshalb das Referendum in den Niederlanden und mögliche weitere Referenden, zum Beispiel in Irland.

– Wir wollen natürlich die Ratifizierung in Deutschland verhindern. Unsere größte Chance ist der Bundesrat, in dem die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung eine Blockade-Mehrheit haben. Wir werden die Grünen darauf festnageln, sich an ihr Wort zu halten, CETA im Bundesrat zu stoppen.

– Mit einem Volksbegehren in Bayern wollen wir die bayerische Landesregierung zwingen, CETA im Bundesrat abzulehnen. Damit wäre die Mehrheit gegen CETA im Bundesrat gesichert.

Klar ist: Wir lassen uns nicht verunsichern! Und CETA steht ab jetzt unter verschärfter Beobachtung des Bundesverfassungsgerichts. Das bietet neue Chancen, die wir uns nicht entgehen lassen! Verbreiten Sie diese Nachricht bitte so weit wie möglich.

Herzliche Grüße

Maritta Strasser, Kampagnendirektorin
Jörg Haas, Campaigner

Mit aller Kraft dranbleiben

PS: Nicht nur in Deutschland kämpfen Bürgerinnen und Bürger gegen CETA. In Belgien weigert sich die Mehrheit des Parlamentes der Wallonischen Region, der Zentralregierung die Zustimmung zu CETA zu erlauben. In Österreich gibt es starke Proteste. Und der irische Senat möchte die vorläufige Anwendung verhindern. Doch alle diese Chancen sind noch offen – daher müssen wir auch hier bei uns mit aller Kraft dranbleiben.

Link zur Campact-Analyse des Urteils:

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Ein Gedanke zu „„Kritik der CETA-Gegner bestätigt“ – Bundesverfassungsgericht macht der Bundesregierung Auflagen

  1. Wir werden die Grünen darauf festnageln, sich an ihr Wort zu halten, CETA im Bundesrat zu stoppen.

    Ja glaube ich denn das?
    Wo doch der Platz am Futtertrog auf jeden Fall gehalten werden muss?
    Ich habe schon in meinem letzten Kommentar gesagt: „wählt entsprechend“

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