„Das geplante Feuerwehrmagazin `In der Au´ hat das Zeug zum Bauwerk `Kirchberg 21´“ – Welcher Stadtrat von Kirchberg/Jagst hat den Mut, einen Bürgerentscheid zu beantragen?

Nach wie vor stark umstritten ist der geplante Neubau eines Feuerwehrmagazins im Landschaftsschutzgebiet „In der Au“ in Kirchberg/Jagst. Die Kosten explodierten von zunächst 1,4 Millionen auf 2,9 Millionen Euro, inklusive Grundstück kostet es sogar satte drei Millionen Euro. Das Feuerwehrmagazin hat das Zeug zur Baustelle „Kirchberg 21“ zu werden. Wie bei Stuttgart 21 ist bei dem unsicheren Untergrund mit Komplikationen und noch höheren Kosten zu rechnen.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Wer hat den Mut, einen Bürgerentscheid zu beantragen?

Was Kirchberg aus Stuttgart 21 lernen kann: Wenn der Karren so verfahren ist, wenn die Bürgerschaft so gespalten ist, sollten alle Bürger darüber abstimmen, wo und wie ein Vorhaben verwirklicht werden soll. Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg sieht für solch einen Fall einen Bürgerentscheid vor. Diesen kann die Stadtverwaltung oder ein Stadtrat im Gemeinderat beantragen. Mindestens zwei Drittel des Gemeinderats müssten diesem Antrag zustimmen. Dann könnten die Bürger über den Standort eines neuen Feuerwehrmagazins entscheiden. Das Ergebnis wäre für die Stadt und den Gemeinderat bindend. Fragt sich nur: Wer von den Stadträten hat den Mut, in einer Gemeinderatssitzung einen Bürgerentscheid zu beantragen? Einen solchen Antrag stellen könnte auch Bürgermeister Stefan Ohr. Vielleicht kommt sogar eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu Stande. Dann hätten die Bürgerinnen und Bürger das Wort. So wie es sonst von Politikern meist nur in Sonntagsreden über Bürgerbeteiligung und transparentes Verwaltungshandeln gefordert wird.

Gemeindeordnung von Baden-Württemberg § 21, Absatz 7: „Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert (20 Prozent) der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die (…)  erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.“

Mehr Akzeptanz durch einen Bürgerentscheid

Ein Bürgerbegehren, um anschließend einen Bürgerentscheid zu bekommen, wäre nach derzeitigem Stand nicht möglich. Grund: Die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderats zu den Feuerwehrmagazinthemen liegen schon länger als drei Monate zurück. Nur noch aus der Mitte des Gemeinderats kann dieses basisdemokratische Instrument „Bürgerentscheid“ derzeit noch auf den Weg gebracht werden. Wenn alle Bürger über den Standort entscheiden können, findet der dann gewählte Standort mit Sicherheit eine größere Akzeptanz bei der Bevölkerung als nach dem bisherigen intransparenten Verfahren und der Vorlage von zweifelhaften Zahlen. Wichtig wäre, dass die Bürger mit reellen Kostenvoranschlägen, ermittelt durch unabhängige Fachleute, informiert werden. Es kann nicht angehen, dass ein  Interessenvertreter der Feuerwehr mit an den Haaren herbeigezogenen Zahlen versucht den Standtort „In der Au“ als die preiswerteste Variante darzustellen. Das ist unglaubwürdig und unseriös. Genauso wie die Zeitmessungen für die Anmarsch- und Ausrückzeiten, wenn sie nicht von unabhängigen Fachleuten ermittelt werden. Entsprechende Büros gibt es.

Aussage des Bürgermeisters ist nicht glaubwürdig

Viel Vertrauen verspielt hat die Stadt Kirchberg auch dadurch, dass Bürgermeister Stefan Ohr dem Gemeinderat und den Bürgern ein Bodengutachten acht Monate lang verschwieg. Aus diesem Bodengutachten ergibt sich für das Fundament eine weitaus teurere Gründung (Tiefgründung) als die bis dato angenommene Flachgründung. Bürgermeister Ohr gab sich Ende 2015 im Gemeinderat unwissend. „Ich und die Verwaltung konnten aus dem Gutachten nicht herauslesen, dass dies mit Mehrkosten verbunden ist.“ Diese Aussage erscheint wenig glaubwürdig, wenn man bedenkt, dass die Stadt zu diesem Zeitpunkt außer dem Bürgermeister noch über einen hauptamtlichen Stadtbaumeister und eine weitere Fachkraft für Baurecht verfügte, die aus dem Gutachten sicher Mehrkosten hätten herauslesen können.

„Tiefgründung“ oder „Flachgründung“ – was ist billiger?

In dem „Geotechnischen Bericht“ riet der Geologe Günther Weid-Lachs aus Fichtenau von „einer Flachgründung des Feuerwehrmagazins ab“, stattdessen empfahl er eine „Tiefgründung“. Weiter: „Unter den gegebenen Voraussetzungen bezüglich Baugrund und Objektgröße stellt die Gründung auf Rammpfählen aus duktilen Gussrohren nach unserer Einschätzung die wirtschaftlichste Variante der Pfahlgründungen dar.“ Außerdem: „Die wechselnde Tiefenlage der tragfähigen Schichten lassen bei einer Flachgründung auch bei gleichmäßiger Belastung unterschiedliche Setzungen erwarten. Da bedingt durch die Konstruktion des geplanten Gebäudes bereits mit großen Differenzen in den auftretenden Sohlspannungen zu rechnen ist, wird dieser Effekt zusätzlich verstärkt.“ An anderer Stelle steht im Gutachten: „Nach den vorliegenden Planungen wird das Feuerwehrmagazin nur teilweise mit Untergeschoss (UG) ausgeführt. (…) Das UG bindet (…) etwa zwischen einem Meter und 2,5 Meter in das Gebäude ein, während für das Erdgeschoss (EG) umfangreiche Aufschüttungen notwendig werden.“

Ich meine, aus diesen Aussagen können auch Nicht-Fachleute herauslesen, dass die notwendig gewordene Fundamentierung „Tiefgründung“ statt „Flachgründung“ sicher nicht billiger wird als die zuvor angenommene Variante.

Bauwerk im Schwemmland geplant 

Das geplante Magazin befindet sich im Schwemmlandgebiet des ehemaligen Jagstlaufs. Der Neubau im Landschaftsschutzgebiet „In der Au“ kostet nach derzeitigem Stand satte drei Millionen Euro. Damit das Bauwerk stabil stehen bleibt, müssen Betonpfeiler bis zu zehn Meter tief ins Erdreich gerammt werden. An manchen Stellen ist erst in zehn Meter Tiefe tragfähiger Untergrund. Nicht im bisherigen Magazin-Preis inbegriffen sind folgende weitere mögliche Posten:

– Eine Ampelanlage zur Ausfahrt auf die abschüssige Landesstraße 1040 unmittelbar am Ende des  Kurvenbereichs bei der Firma Stapf.

– Eine Verbreiterung der bestehenden Ausfahrt auf die erforderlichen Abmessungen. Dazu ist voraussichtlich auch die Enteignung des Grundstückseigentümers Stapf notwendig. Dies könnte zu einem langwierigen und teueren Rechtsstreit führen.

Die Karre ist verfahren. Der Standort des Magazins und die explodierenden Kosten spalten die Bevölkerung der Gemeinde Kirchberg. Zur Spaltung beigetragen haben die Kirchberger Stadtverwaltung mit Bürgermeister Stefan Ohr an der Spitze und der Gemeinderat.

1. Dadurch, dass nicht vor der Festlegung des Standorts eine professionelle Baugrunduntersuchung gemacht wurde.

2. Dadurch, dass keine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Diskussion über den besten Standort stattgefunden hat. Die Bürger wurden erst einbezogen, als der Standort für die Stadt, die Feuerwehr und den Gemeinderat feststand: „In der Au“, direkt vor dem Sophienberg in Kirchberg/Tal.

3. Durch die unprofessionelle und unseriöse Kostenschätzung von 1,4 Millionen Euro, die dazu führte, dass die Mehrheit der Kirchberger Stadträte sich Ende 2014 für einen Neubau „In der Au“ aussprachen. Doch schon in der nächsten Sitzung waren die veranschlagten Kosten auf 2,7 Millionen Euro gestiegen. Aber nur wenige Stadträte wehrten sich gegen die Kostenexplosion und stimmten gegen die Verwirklichung des Bauwerks.

4. Dadurch, dass Bürgermeister Ohr den Stadträten und der Öffentlichkeit ein Baugrundgutachten vom März 2015 bis November 2015 verheimlichte.

5. Dadurch, dass der stellvertretende Kommandant der Gesamtfeuerwehr im Dezember 2015 alternative Standorte willkürlich teuer rechnete und die Kosten für den Standort „In der Au“ beschönigte. Den besten Alternativstandort am heutigen Bauhof nannte er nicht einmal. Die Absicht dahinter ist leicht zu durchschauen.

Die Bürger sollen entscheiden

Die sauberste Lösung wäre ein Bürgerentscheid. Die wahlberechtigten Bürger der gesamten Gemeinde sollen entscheiden, wohin das Feuerwehrmagazin gebaut wird. Dadurch würde auch von den Stadträten und der Stadtverwaltung viel Druck genommen.

Willkürliche Kostenannahmen

Nicht Ernst zu nehmen sind jedenfalls die Baukostenberechnungen des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Kirchberger Gesamtfeuerwehr für eine alternative Zwei-Magazine-Lösung. Darin geht der gelernte Elektromeister von willkürlich gewählten Kostenannahmen aus, die von niemandem überprüfbar sind. Den besten Alternativstandort auf dem Gelände der ehemaligen Baustoffhandlung Häsele (frühere Firma Kaufmann) hat der Feuerwehrmann erst gar nicht in seine „Berechnung“ aufgenommen. Was von Zahlen aus der Stadtverwaltung und der Feuerwehr zu halten ist, kann man beim Feuerwehrmagazin am besten an der Baukostensteigerung von ursprünglich 1,4 Millionen Euro auf bisher 2,9 Millionen Euro ablesen. Und noch immer ist keine Schubkarre Erde bewegt worden. Keiner weiß, welche Überraschungen in dem ehemaligen Schwemmland der Jagst noch lauern.

Warum wurde Kreisbrandmeister Vogel nie zu einer Sitzung eingeladen?

Was weiter verwundert: Kreisbrandmeister Werner Vogel wird von den Befürwortern des Magazins „In der Au“ als Totschlagargument gegen den besten Alternativstandort genannt. In den Akten, welche die Stadtverwaltung bei einer Akteneinsichtnahme im Januar 2016 den Gegnern zur Verfügung stellte, war kein Schreiben enthalten, in dem der Kreisbrandmeister eine Erweiterung des Magazins am derzeitigen Standort in der Kirchberger Lindenstraße verbietet oder ausschließt. Auch auf telefonische Nachfrage hat Kreisbrandmeister Vogel den Standort in der Lindenstraße nicht ausgeschlossen. Wenn der Mann von so entscheidender Bedeutung für die Standortwahl ist, stellt sich die Frage, warum die Stadtverwaltung Kirchberg und der Gemeinderat den Kreisbrandmeister weder zur Bürgerversammlung im September 2014, noch in eine öffentliche Gemeinderatssitzung zur Lieferung von grundsätzlichen Informationen eingeladen hat? Ohne ein entsprechendes Schriftstück oder ohne eine konkrete, nachvollziehbare Aussage des Kreisbrandmeisters hat es den Anschein, dass der Standort beim heutigen Bauhof von einem Phantom verhindert wird.

Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen

Völlig unverständlich ist auch, warum die Stadträte der Fraktionen Aktive Bürger (SPD) und UWV, der auch Gerhard Stahl, der Kommandant der Gesamtfeuerwehr Kirchberg angehört, den Standort in der Lindenstraße nicht in Erwägung zogen, als im Sommer 2015 bekannt wurde, dass das Grundstück der Firma Häsele zum Jahresende 2016 frei wird. Entsprechende Informationen lagen der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat spätestens seit Juli 2015 vor. Am Standort Lindenstraße kann die Stadt Kirchberg zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Sie kann in einem Zug ein modernes Feuerwehrmagazin bauen und den städtischen Bauhof in direkter Nachbarschaft erweitern und auf Vordermann bringen. Einige der Räume könnten mit Sicherheit von Feuerwehr und Bauhof gemeinsam genutzt werden, was sich positiv auf die Kosten auswirken würde.

Weitere Informationen aus der Akteneinsichtnahme:

Der zuständige Generalplaner, ein Architekt aus Kirchberg/Jagst, teilte der Stadt Kirchberg schriftlich mit, dass der bisher anvisierte Zeitplan nicht einzuhalten ist. Grund dafür ist ein Planungsstopp, den die Stadtverwaltung von Februar 2015 bis August 2015 angeordnet hatte. Dies war der Zeitraum vom Einreichen des Zuschussantrags für den Ausgleichstock bis zum Bekanntwerden der Bewilligung. Erst als der Zuschussbescheid in Höhe von 840.000 Euro bei der Stadt eingegangen war, durfte der Architekt an den Plänen weiterarbeiten. Im September 2015 informierte er die Stadtverwaltung über entstehende Mehrkosten, welche bis November 2015 auf rund 200.000 Euro anstiegen. Erst dann hat Bürgermeister Ohr den Technischen Ausschuss und einige Tage später den Gemeinderat über die Kostensteigerung informiert. Acht Monate nachdem er das entsprechende Baugrundgutachten auf dem Tisch gehabt hatte.

„Geologischer Bericht für Ihre Akten“

In den Planungsakten fand sich auch ein Kurzbrief der Stadt Kirchberg vom 1. April 2015 an den zuständigen Generalplaner: Rechnung Geologisches Büro Günther Weid-Lachs, Nr. 2015/306 vom 30.03.2015 / Baugrunduntersuchung zum Projekt Neubau eines Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst

Sehr geehrter Herr Hofacker,

anbei übersenden wir Ihnen oben genannte Rechnung mit der Bitte um Prüfung. Des Weiteren legen wir eine Ausfertigung des Geologischen Berichts für Ihre Akten bei.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

……………………………..

Verschuldung der Stadt steigt um mehr als 150.000 Euro

Für weiteren Unmut gesorgt hat in Kirchberg kurz vor Weihnachten der Kauf des Bürotrakts der Firma Häsele. Eigentümer der Immobilie ist Julius Ruppert. Im Sommer 2015 hat der Gemeinderat der Stadt Kirchberg beschlossen, auf die Grundstücke der Firma Stapf und von Julius Ruppert (früherer Geschäftsführer und Eigentümer der Firma Kaufmann) ein Vorkaufsrecht geltend zu machen. Zum Eigentum von Julius Ruppert zählte auch der Bürotrakt, Verkaufsraum und kleinere Lagerhallen der Firma Häsele in der Lindenstraße. In der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2015 berichtete Julius Ruppert, dass er das Bürogebäude samt angrenzender Lagerhallen in der zweiten Jahreshälfte 2015 verkaufen wollte. Er habe die Immobilie dem Kirchberger Bürgermeister Stefan Ohr als oberstem Vertreter der Stadt zum Kauf angeboten.  Bürgermeister Ohr habe Julius Ruppert anschließend mitgeteilt, dass die Stadt kein Kaufinteresse an diesem Grundstück habe. Daraufhin übergab der Grundstückseigentümer den Verkauf an einen Immobilienmakler. Dieser fand schnell einen geeigneten Käufer und dieser eine Firma, die dort Maschinen verkaufen wollte. Der Grundstücksverkauf wurde notariell abgewickelt. Erst danach fiel es Stadtrat Gerhard Borchers (Aktive Bürger), unterstützt von seinem Fraktionskollegen Jürgen Scharch ein, dass die Stadt auf ihrem Vorkaufsrecht bestehen solle. Was dort entstehen soll, darüber sprachen die Stadträte und auch die Stadtverwaltung in der öffentlichen Gemeinderatssitzung kein Wort. Wer der Bauherr einer dort zu planenden Immobilie sein soll, blieb ebenfalls ein Rätsel. Nur soviel war klar: Die Verschuldung der Stadt Kirchberg steigt durch den Kauf des Grundstücks samt entstandener Auslagen des Eigentümers Ruppert für Maklergebühren, Gebühren für den Notar und sonstiger Auslagen um über 150.000 Euro. Die kurzfristige Sonderausgabe wurde noch in der Gemeinderatssitzung als Extrablatt in den Haushaltsplan 2016 der Stadt Kirchberg eingelegt. Manche sehen darin ein abgekartetes Spiel.

Wo bleiben die versprochene Transparenz und Bürgerbeteiligung?

Wenig glaubwürdig sind die Aussagen von Bürgermeister Ohr sowie der Fraktionen Aktive Bürger (AB) und Unabhängigen Wählervereinigung (UWV) im städtischen Mitteilungsblatt. Von Transparenz und frühzeitiger Bürgerbeteiligung bei künftigen Planungen ist dort die Rede. Die Tinte war noch nicht trocken, da ging schon die nächste Geheimniskrämerei los: Was planen die Stadt und private Investoren auf dem Gelände des heutigen Bauhofs und des heutigen Kirchberger Feuerwehrmagazins? Was plant die Stadt und was planen private Investoren auf der großen Fläche der ehemaligen Firma Häsele? Dieses Grundstück gehört bisher nicht der Stadt. Sie hat sich aber ein Vorkaufsrecht gesichert. Was haben die Stadt und private Investoren auf der Fläche des Bauhofs und des Lagers der heutigen Firma Stapf vor? Das Grundstück gehört zum Betrieb der Kirchberger Landschaftsgartenbaufirma von Hermann Stapf – ein heute noch tätiger Betrieb.

Bei all diesen Unklarheiten und Ungereimtheiten darf kräftig spekuliert werden:

– Will die Schloss-Schule ihr in die Jahre gekommenes marodes Kulturzentrum Fabrik an einen anderen Standort verlegen oder am bestehenden Standort modernisieren und vergrößern?

– Planen die Eigentümer des Gebäudes, in dem der Edeka-Markt Möller untergebracht ist, eine Vergrößerung der Supermarktfläche hangaufwärts oder eine Verlegung des Markts?

– Haben Planer, Bauträger und Finanzdienstleister bereits halbfertige oder fertige Pläne für mehrgeschossige Altenwohnungen und Sozialwohnungen für das Gelände erstellt oder erstellen lassen?

– Sollen dort mehrgeschossige Wohnungen für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen gebaut werden?

– Oder kommt doch noch eine Vergrößerung und Modernisierung der Gebäude des heutigen Feuerwehrmagazins und des heutigen Bauhofs?

Keinesfalls sollten die Stadt und der Gemeinderat den Fehler machen, windige Geschäftemacher zu unterstützen. Eines steht fest: Ohne Dollar-Augen sieht man besser.

Weitere Informationen in Hohenlohe-ungefiltert zum geplanten Bau eines Feuerwehrmagazins im Landschaftsschutzgebiet „In der Au“:

“Kosten für Kirchbergs Feuerwehrmagazin haben sich innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt” – Bürgermeister verheimlicht Stadträten wichtiges Bodengutachten

https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=20214

Anmerkungen von Jochen Ottenstein, Diplom-Geograph aus Kirchberg/Jagst:

Feuerwehrhaus – Protokoll zur Akteneinsicht 14.01.2015 im Rathaus Kirchberg

BAUGRUND

Baugrundgutachten Weid-Lachs, Fichtenau vom 30.03.2015

Untersuchungsumfang / Analysen sind hinreichend für die Aufgabe und die getroffenen Beurteilungen.

Im Baufeld betragen die Geländehöhen zwischen 346,8 und 349,4 m ü. NN. Damit beträgt die Differenz 2,6 m (!)

Der Grundwasserstand liegt im Mittel bei ca. 3 – 5 m unter Flur.

Der Baugrund wir aus zirka 7 m mächtigen bindigen Hochflutsenimenten (Ton und Schluff, mit teils sandigen, teils kiesigen Beimengungen). Die Schichten besitzen bis in maximal 3,6 m Tiefe weiche Konsistenz. Auch die darunter folgenden steifen Tone, stellen keinen geeigneten Baugrund für das Bauvorhaben dar.

Die tragfähigen Kalksteine des Muschelkalks liegen je nach Geländehöhe bei ca. 7 bis 10 m Tiefe (339,5 m ü. NN).

Das Gutachten empfiehlt eine Gründung der Bodenplatte auf Rammpfählen aus Gussrohren.

Stellungnahme Büro Michl-Lässig vom 26.11.2015:

Das Büro war von der Stadt Kirchberg zur Überprüfung der Gründungsempfehlung von Weid-Lachs beauftragt worden.

Auch die Gutachter kommen zu der Bewertung, dass eine Gründung auf elastisch gebetteter Bodenplatte nicht möglich sei. Auch sie halten die von Weid-Lachs empfohlene Gründung für die geeignete Variante.

Eigene Anmerkungen von Jochen Ottenstein:

Dies weist darauf hin, dass die Stadt und der Architekt wohl zunächst uneins über die erforderliche Gründung waren, da sie die höheren Kosten für die Pfahlgründung vermeiden wollten. Daher die spätere (November 2015) Überprüfung durch das Büro Michl-Lässig. Dem Bauherrn und seinem Architekten war also durchaus klar, dass es zu höheren Kosten kommen wird. Auch die Höhe der zusätzlichen Kosten war ihnen sicherlich bekannt, sonst machte der Aufwand und der Zeitverschub keinen Sinn.

Eine Kostenberechnung für die Gründung lag den Unterlagen nicht bei.

KOSTEN – Mittelantrag und Bewilligungsbescheid

Am 27.01.2015 wurden auf der Grundlage der Kostenschätzung 2,7 Mio € beantragt (Die detaillierte Kostenschätzung liegt uns nicht vor):

Mittelantrag 1,000 Mio €

Weitere (Z-Feu) 0,275 Mio €

Summe beantragt 1,275 Mio €

Laut Bewilligungsbescheid vom 06.10.2015 wurden bewilligt:

Aus dem Antrag 0,840 Mio €

Z-Feu 0,275 Mio € (vermutlich bewilligt, Beleg lag nicht vor)

Summe bewilligt 1,115 Mio €

(Differenz -0,160 Mio €)

Kosten für die Stadt:

Baukosten laut aktueller Schätzung (27.01.2015) 2,700 Mio €

Bewilligte Zuschüsse -1,115 Mio €

Zwischensumme 1,585 Mio €

Zuzüglich zus. Gründungsaufwand (lt. Angabe Stadt) ca. 0,2 Mio €

Summe (Eigenanteil Stadt) 1,785 Mio €

(Eigene Anmerkung: Mit weiteren Kosten im Zuge der Baumaßnahme ist nach aller Praxiserfahrung zu rechnen !)

BAUZEIT UND FRISTEN

Laut Bewilligungsbescheid vom 06.10.2015 muss die Bautätigkeit spätestens nach 12 Monaten begonnen werden.

Laut Gesprächsnotiz Hofacker vom 1.10.2015 kommt es aufgrund einer von der Stadt zu vertretenden Planungspause von 6 Monaten zu Verzögerungen. Daher sei der geplante Baubeginn im Mai 2016 von ihm nicht mehr einzuhalten. Der Baubeginn werde sich daher auf Frühjahr 2017 verzögern.

(Eigene Anmerkung: Bei Baubeginn 2017 ist der Mittelantrag nach Maßgabe des Bewilligungsbescheids neu zu stellen!)

Gez. Jochen Ottenstein

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